Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schweiz / C. Inhalt des Gesellschaftsvertrags (Statuten)

Rz. 30 Die Statuten der GmbH werden von den Gründern im Errichtungsakt festgelegt (Art. 777 OR). Die Statuten müssen einen Mindestinhalt aufweisen (Art. 776 OR). Daneben bezeichnet das Gesetz gewisse Pflichten und Rechte der Gesellschafter, welche nur gültig sind, wenn sie in den Statuten festgesetzt sind (Art. 776a OR; siehe hierzu Rdn 44 ff.). Nach der Gründung können die ...mehr

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Rumänien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Für einzelne Unternehmensgegenstände kann im Rahmen der Eintragung der Gesellschaft aufgrund des Bankwesengesetzes,[11] des Versicherungsaufsichtsgesetzes [12] oder des Kapitalmarktgesetzes[13] die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Aktes einer staatlichen Behörde oder Institution zwecks Vorlage beim Handelsregister erforderlich sein. Liegt die erforderliche...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Die Sonderform der S.L.N.E.

Rz. 54 Die Sonderform der S.L.N.E. (Sociedad Limitada Nueva Empresa) soll nach den Empfehlungen der EU und der OECD[29] insbesondere den Zwecken der kleinen und mittleren Unternehmen (Pequeñas y Medianas Empresas – PYME) dienen. Sie hat sich in der Praxis allerdings nicht bewährt. Gleichwohl ist diese nach wie vor in dem Gesetz über Kapitalgesellschaften in den Art. 434 ff. ...mehr

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Schweden / III. Steuerarten

Rz. 170 Gesellschaftsrechtlich relevant sind in Schweden in erster Linie die Einkommensteuer, die Stempelsteuer und die Mehrwertsteuer. Rz. 171 Die Einkommensteuer (inkomstskatt) ist die wichtigste direkte Steuer. Sie wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Rz. 172 Die Stempelsteuer (eigentlich eine Grunderwerbsteuer) ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entr...mehr

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Serbien / 4. Stammkapital

Rz. 22 Sofern das Gesetz für bestimmte Tätigkeiten keine höheren Beträge vorsieht, beträgt das Mindeststammkapital einer Gesellschaft 100 RSD.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Grundlagen

Rz. 49 Rechtsgrundlage für das Handelsregister (Registo Comercial) ist der Código do Registo Comercial.[93] Das Handelsregister dient der Publizität der rechtlichen Situation von Einzelhandelskaufleuten, Handelsgesellschaften u.a. in Hinblick auf die rechtliche Sicherheit im Handel und Gewerbe. Seit Dezember 2017 gibt es das Transparenz- oder Endbegünstigtenregister (Registo ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Einberufung und Formalien

Rz. 144 In der Regel ist die Geschäftsführung (oder der Aufsichtsrat, wenn dieser bestellt worden ist) befugt, die Hauptversammlung einzuberufen. Der Gesellschaftsvertrag kann diese Befugnis auch anderen erteilen (Art. 2:219 NL-BGB). Rz. 145 Auch Art. 2:220 NL-BGB wurde durch das Flex-B.V.-Gesetz geändert. Nach dem heutigen Art. 2:220 Abs. 1 NL-BGB haben Gesellschafter, die m...mehr

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Griechenland / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 147 Das griechische Recht folgt grundsätzlich der Sitztheorie.[45] Art. 10 ZGB lautet: "Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer juristischen Person richtet sich nach dem Recht ihres Sitzes." Als Sitz ist der Verwaltungssitz, d.h. der Ort, an dem die Verwaltung einer juristischen Person tatsächlich geführt wird, zu verstehen.[46] Nach dem griechischen IPR gibt es keine j...mehr

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Norwegen / II. Buchführungspflicht

Rz. 161 Die AS ist stets buchführungspflichtig.[499] Innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende eines Geschäftsjahres hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Vorjahr zu erstellen,[500] die durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder und den Geschäftsleiter zu unterzeichnen sind.[501] Verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des La...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 198 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung muss formell erfolgen, um beschlussfähig zu sein. Die einzige Ausnahme hiervon bildet die junta universal (Universalversammlung): Wenn das gesamte Gesellschaftskapital vertreten ist und die Anwesenden einstimmig die Durchführung der Versammlung sowie deren Tagesordnung billigen, gilt die Vollversammlung als uneingeschränk...mehr

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Tschechische Republik / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 64 Das höchste Organ der Gesellschaft ist die Versammlung aller Gesellschafter. Das GHK regelt ausdrücklich folgende Befugnisse der Gesellschafterversammlung:mehr

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Italien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 46 Innerhalb von 20 Tagen nach der Beurkundung beantragt der Notar beim Handelsregister die Eintragung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Einreichung der Gründungsurkunde. Während in der Vergangenheit eine gerichtliche Überprüfung stattfand,[37] obliegt nunmehr dem beurkundenden Notar, das Vorliegen der materiellen und formalen Voraussetzungen zu überprüfen und die Eint...mehr

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Dänemark / P. Die Unternehmergesellschaft

Rz. 162 Zum 1.1.2014 wurde als Sonderform der ApS die Unternehmergesellschaft (ivrkstterselskab – fortan: IVS) eingeführt. Sie wurde im Kapitel 20a (§§ 357 lit. a bis d SEL) alt geregelt. Nach § 357 lit. a Abs. 1 SEL alt gelangten die Vorschriften des SEL über die ApS auch auf die IVS zur Anwendung, sofern sich aus dem Kapitel 20a SEL alt nichts anderes ergab. Rz. 163 Das Mind...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 103 Vergleichbar einer Kapitalerhöhung ist die Hauptversammlung befugt, eine Kapitalherabsetzung durch Rücknahme der Anteile oder durch Herabsetzung des Betrags der Geschäftsanteile im Wege einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen (Art. 2:208 Abs. 1 NL-BGB). Der Beschluss muss die Anteile, auf die der Beschluss sich bezieht, benennen und auch die Ausführun...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Gerichtlich angeordnete Auflösung

Rz. 271 Das Gesetz bestimmt in einigen Fällen, dass das Gericht befugt ist, eine Gesellschaft aufzulösen. Ein Beispiel findet sich in Art. 2:20 Abs. 1 NL-BGB: die "verbotene" Rechtsperson. Gemäß dieser Regelung kann das Gericht auf Verlangen der Staatsanwaltschaft die Existenz einer juristischen Person verbieten und diese auflösen, wenn ihre Tätigkeiten im Widerspruch zur öf...mehr

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Italien / 1. Gesellschafterbuch bis Anfang 2009

Rz. 113 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2 vom 28.1.2009,[66] welches das Gesellschafterbuch abgeschafft hat, hatte jede GmbH ein Gesellschafterbuch zu führen, in dem jeder Gesellschafter zusammen mit seinen Anteilen verzeichnet war. Gegenüber der Gesellschaft richtete sich der Status eines jeden einzelnen Gesellschafters nach dem Eintrag im Gesellschafterbuch.[67]mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Allgemeines

Rz. 206 Anders ist die Rechtslage dagegen bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften), die im Vereinigten Königreich (nur) ihren Satzungssitz haben und ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dazu gehören in aller Regel auch Gesellschaften, deren Tätigkeit sich auf die Übernahme der Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin bei einer deutsch...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / A. Einführung

Rz. 1 Die Grundsätze des polnischen Gesellschaftsrechts, insbesondere das Recht der polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), sind vor allem im Gesetz der Handelsgesellschaften (HGG) geregelt. Aufgrund einer umfassenden Neuregelung des GmbH-Rechts im HGG, welche im Jahr 2001 in Kraft trat, ist das aktuelle polnische Recht der Gesellschaften mit beschrä...mehr

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Serbien / II. Buchführungspflicht

Rz. 98 Alle juristischen Personen haben ihre Bücher nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen. Gemäß dem Gesetz über Buchführung haben juristische Personen Bilanzen für jedes Wirtschaftsjahr zu erstellen. Die Bilanzen/Jahresabschlüsse, die unter Berücksichtigung von IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards aufzustellen sind, unterliegen einer jährlichen P...mehr

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Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 551 Die Ltd. ist als juristische Personen eigenständiger Steuerschuldner verschiedener Steuern. Das englische Steuerrecht folgt sowohl im Bereich der Ertragsbesteuerung, der Umsatzbesteuerung sowie für die Stempelsteuern und kommunalen Steuern dem Trennungsprinzip, d.h., die Gesellschaft und der Gesellschafter werden als selbstständige und getrennt zu betrachtende Steuer...mehr

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Serbien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 8 Die Gründer können grundsätzlich Bar- und Sacheinlagen auf das Stammkapital der Gesellschaft leisten, wobei gem. Art. 145 ZPD die Mindesteinlage 100 RSD beträgt, es sei denn, das Gesetz sieht für bestimmte Tätigkeiten höhere Stammeinlagen vor. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Beurteilung des Wertes durch die zuständige Behörde oder einen Revisor eingeholt...mehr

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Lettland / 3. Unternehmensgründung vom Ausland aus

Rz. 10 Die Gründung eines Unternehmens vom Ausland aus ist grundsätzlich möglich. Ob in ausländischer Sprache übermittelte Dokumente mit einer Apostille de Haye versehen werden müssen, hängt davon ab, um welches Herkunftsland es sich handelt. Auf Grundlage des Gesetzes zur Legalisierung von öffentlichen Unterlagen,[3] das seit dem 24.11.2010 Anwendung findet, bedürfen öffent...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VII. Reformbestimmungen

Rz. 10 Anlässlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61 vom 8.6.2011 wurde die Kommanditgesellschaft (société en commandite) grundlegend novelliert und um die neue "Spezialkommanditgesellschaft" (société en commandite spéciale) ergänzt. Am 1.6.2016 trat die großherzogliche Verordnung vom 27.5.2016 u.a. zur Reform des Veröffentlichungsregimes für Gesellschaften und Vereine i...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 135 Von Ausnahmen abgesehen, treten Steuergesetze frühestens sechs Monate nach Verabschiedung durch das Parlament in Kraft. In Litauen gibt es ein umfassendes Gesetz über die Steuerverwaltung, das grundsätzlich für alle Steuerarten gilt. Darüber hinaus existieren einzelne Gesetze für konkrete Steuerarten. Insgesamt gibt es derzeit über 25 Steuerarten. Die Hauptsteuern fü...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Definition

Rz. 162 Abschnitt 7 des Zweiten Buches des NL-BGB beinhaltet die Bestimmungen über eine Verschmelzung von juristischen Personen, unter die auch die B.V. fällt. Seit 15.7.2008 ermöglicht Abschnitt 7 die Verschmelzung von in- und ausländischen Rechtspersonen.[56] Im Gegensatz zu einer Umwandlung hört die Rechtsperson, die im Fall einer Verschmelzung auf eine andere Rechtsperso...mehr

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Italien / III. Sprache der Gründungsurkunde

Rz. 65 Gemäß dem italienischen Beurkundungsgesetz sind Notariatsakte grundsätzlich auf Italienisch abzufassen (Art. 54 des Gesetzes Nr. 89/1913), es sei denn, der Gebrauch anderer Sprachen ist per Gesetz zulässig. Sofern der Notar eine fremde Sprache beherrscht oder ihm beglaubigte Übersetzungen vorliegen, ist eine fremdsprachige Beurkundung möglich. Wenn eine oder mehrere P...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Neue Eintragung in Abteilung A

Rz. 187 Bei der englischen private limited company, die nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt wird, handelt es sich aus Sicht des deutschen Rechts um eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen. Dies stellt sich aus Sicht des deutschen Registerrechts als eine Neugründung mit Wirkung zum 1.1.2021 dar. Rz. 188 Nach allgemeinen Grundsätzen ist die Neueintragung z...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 239 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in die Gesellschafterliste aufgenommen werden. Bei den eingetragenen Gesellschaften (§ 40 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GmbHG) müssen dabei auch Register und Registernummer angegeben werden, so dass...mehr

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Finnland / 1. Personengesellschaften

Rz. 1 Zu den Personengesellschaften gehören die der deutschen offenen Handelsgesellschaft ähnliche avoin yhtiö (Ay)[1] und die Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö, Ky). Für diese Gesellschaftsformen ist das Gesetz über offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft (laki avoimesta yhtiöstä ja kommandiittiyhtiöstä, AKYL) anwendbar.[2] Nach AKYL 1:3 sind diese Perso...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Strafrechtliche Haftung

Rz. 207 Laut Art. 51 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht) kann eine Rechtsperson eine Straftat begehen. Abs. 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Strafen und Maßnahmen ausgesprochen werden gegen (nebst der B.V.) diejenigen, die die Tat beauftragt haben, sowie diejenigen, die bei der verbotenen Tat faktisch die Führung innehatten. Rz. 208 Außerdem wurde die zivile Ha...mehr

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Rumänien / 6. Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 29 Gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (oder auch der Gesellschafter untereinander), die nicht bereits im GesG oder in anderen damit zusammenhängenden Gesetzen vorgesehen sind, können aufgrund des allgemeinen Prinzips der Vertragsfreiheit im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in den Gründungsakt aufgenommen werden. Rz....mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Registerzentrum verwaltet u.a. das Immobilienregister, das Handelsregister, das Testamentsregister, das Vollmachtregister, das Ehevertragsregister und das Adressenregister. Rechtsgrundlagen des Handelsregisters sind Art. 2.62 ZGB, das Gesetz über Handelsregister der Republik Litauen Nr. IX-368 vom 12.6.2001 und der Beschluss der Regierung der Republik Litauen "Weg...mehr

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Türkei / I. Voraussetzungen

Rz. 272 Die sonstigen Fallgruppen des Gesetzes sehen die Auflösung einer GmbH im Wege einer gerichtlichen Entscheidung vor:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 174 Art. 106.1 LSC verlangt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Bestellung von Pfandrechten (derecho de prenda) in einer öffentlichen Urkunde[66] oder einer notariell beurkundeten póliza mercantil de compraventa de participaciones [67] zu erfolgen hat. Eine nicht in einer öffentlichen Urkunde protokollierte Übertragung von Geschäftsanteilen ist gültig,[6...mehr

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Serbien / A. Einführung

Rz. 1 Das serbische Gesellschaftsrecht ist im ZPD[1] geregelt und ist am 1.2.2012 in Kraft getreten. Folgende Gesellschaftsformen sind im ZPD geregelt: Diese Gesellschaften sind allesamt juristische Personen. Rz. 2 Das Gesetz...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmeldepflicht

Rz. 223 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich hat sich die Rechtslage zum 1.2.2021 grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft sind unrichtig geworden (siehe Rdn 149 ff.). Persönlich haftender Gesellschafter ist aus der maßgeblichen Sicht des deutschen Rechts nic...mehr

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Lettland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 73 Ein Unternehmen unterliegt in Lettland diversen Steuerpflichten, wie der Körperschaft- und Quellensteuer. Weiterhin können Abgaben beispielsweise aufgrund des Gesetzes über Sozialabgaben erhoben werden. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Unternehmensgewinne sind ausschließlich die ausgeschütteten Gewinne sowie die bedingt ausgeschütteten Gewinne. Bei verbunde...mehr

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Russland / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 103 Zu den gesetzlichen Kompetenzen des Generaldirektors nach Art. 40 Abs. 3 GmbHG der RF gehören: Handeln ohne besondere Vollmacht im Namen der Gesellschaft; Erteilung von Vollmachten; Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern der Gesellschaft; Ausführung von weiteren, durch Gesetz oder Satzung nicht den übrigen Organen zugewiesenen Kompetenzen.mehr

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Rumänien / 5. Eintragung

Rz. 85 Das Gesetz sieht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung – im Gegensatz zu Aktiengesellschaften – die Führung eines Beschlussbuches für die Generalversammlung nicht vor. Die Beschlüsse sind grundsätzlich ab deren Verabschiedung durch die Generalversammlung wirksam. Dritten gegenüber bedarf es zur Wirksamkeit eines Generalversammlungsbeschlusses uU einer (jedoch nu...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft/Dritten

Rz. 265 Haftungstatbestände sind Handlungen des Geschäftsführers, die gegen das Gesetz, die Satzung oder die Pflichten des Geschäftsführers verstoßen, wenn sie einen Schaden verursachen, der mit der rechtswidrigen Handlung in Kausalzusammenhang steht. Der Geschäftsführer haftet nur, wenn er vorsätzlich oder schuldhaft handelt, was vermutet wird, wenn die vorgenommene Handlun...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IX. Litauen

Rz. 14 Das litauische Recht[43] ordnet die Einzelnormen den Konzern betreffend den einzelnen Teilrechtsgebieten zu und zusätzlich normiert ein extra Gesetz den Konzernabschluss. Für die Erstellung des Abschlusses ist die Konzernmutter zuständig. Der Abschluss ist testiert innerhalb von 30 Tagen nach der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft im Handelsregister einz...mehr

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Österreich / h) Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter

Rz. 138 Diese sind vom Gesetz nicht vorgesehen und bedürfen daher einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Meist wird ein Vorkaufsrecht in Form eines Aufgriffsrechts vereinbart (siehe Rdn 134). Der Unterschied zwischen Vorkaufsrecht und Aufgriffsrecht besteht im Wesentlichen darin, dass beim Aufgriffsrecht der Kaufpreis bereits im Gesellschaftsvertrag bestimmt bzw. bestim...mehr

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Liechtenstein / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 88 Statutarisch können Beiräte eingesetzt werden. Ein Aufsichtsrat ist per Gesetz nicht vorgesehen. Als weiteres Organ ist eine Kontrollstelle (Revisionsstelle) vorgesehen, die für die jährliche Kontrolle und Abnahme der Bilanzen zuständig ist.mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Rz. 120 Durch Gesetz vom 10.6.2009 wurde die EU-Richtlinie 2005/56 in der luxemburgischen Gesetzgebung umgesetzt, inklusive die Bestimmungen betreffend die Mitwirkung der Arbeitnehmer.mehr

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Türkei / II. Revisionsstelle

Rz. 216 Die Institution des Aufsichtsrats ist dem türkischen Gesellschaftsrecht grundsätzlich unbekannt. Das HGB a.F. folgte stattdessen dem schweizerischen Konzept der Revisionsstelle, die für die Aktiengesellschaft zwingend zu bestellen war (Art. 347 ff. HGB a.F.). Der vom Gesetz verwendete Begriff "denetçi" kann auch mit "Revisor" übersetzt werden. Rz. 217 Mit Art. 635 HGB...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Kein Rechtsformwechsel

Rz. 104 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) ist es zum 1.1.2021 nicht zu einem Rechtsformwechsel gekommen. Aus der Sicht des englischen Rechts handelt es sich bei der private limited company unverändert um eine englische Kapitalgesellschaft. Eine Änderung der Rechtsform ist nicht erfolgt. Aus der Sicht des deutschen Rechts gilt für die unech...mehr

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Italien / IV. Eigene Anteile

Rz. 77 Der Erwerb eigener Anteile ist der GmbH gem. Art. 2474 c.c. nicht gestattet.[52] Die GmbH darf ebenso wenig Rechte an eigenen Anteilen erwerben, diese als Sicherheit annehmen oder Darlehen oder Sicherheiten für deren Kauf oder Zeichnung gewähren. Bei Missachtung dieser Vorschrift wird der Verkauf als Austritt des veräußernden Gesellschafters gewertet, so dass sein Ant...mehr

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Österreich / 2. Eigenkapitalersetzende Darlehen

Rz. 75 Die Thematik der Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die in der Krise befindliche GmbH ist im Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) detailliert geregelt. Im Wesentlichen wird aus Gläubigerschutzgründen eine Rückzahlungssperre für derartige Darlehen angeordnet, solange die Gesellschaft nicht saniert ist (§ 14 EKEG).mehr