Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Das GKV-Modernisierun...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs i...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 165 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992). Abs. 1 Sätze 3 bis 10 wurden zum 1.1.1996 durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt. Mit Art. 4 Nr. 6 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung ... v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 Abs. 1 ergänzt und Abs. 3 angefügt. In Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 di...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) geschaffene § 43 trat mit dem Inkrafttreten des SGB V an die Stelle des im Wesentlichen entsprechenden § 193 RVO. Satz 2 wurde durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) angefügt. Rz. 2 In Satz 1 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) das Funktionstrain...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Zweite Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 in das Gesetz eingefügt worden und seither nicht verändert worden. In den Materialien über das Gesetzgebungsverfahren finden sich folgende Äußerungen (BT-Drs. 13/10155): Zitat Leistungsberechtigte, insbesondere Asylbewerber führen bei ihrer Ankunf...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 65 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügte Norm war in der seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (2. SGBÄndG) v...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 158 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 wurde durch Art. 1 Nr. 19 WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) zunächst insoweit geändert, als auch die illiquiden Mittel der Schwankungsreserve in die Festsetzung des Beitragssatzes einbezogen wurden, um den Beitragssatz für das Jahr 1997 niedriger bestimmen zu können. Zur Verstetigung (vgl. Rz. 4) der Beitragssatzentwicklung wurde Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 160 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des SGB VI war die Verordnungsermächtigung in § 1385 RVO, § 112 AVG und § 130 RKG geregelt. § 160 enthält die Ermächtigung des Verordnungsgebers, die Beitragssätze (Nr. 1) in der Rentenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze (Nr. 2) festzustellen. Für die Jahre 2000, 2002 bis 2004 und 2007, 2013 und 2014 sind die Beitragssätze jedoch durch Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Siche...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Eine frühere Fassung der Vorschrift hatte vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 die Beitragszahlung von Pflegepersonen geregelt. Durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 29.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist ein neuer § 177 mit Wirkung zum 1.6.1999 eingefügt worden. Diese Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 38 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 108 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe v. 21.12.2022 (BGBl. I S. 2824, BGBl. I 2023 Nr. 19) ab 1.1.2023 in Kraft. Die Regelung befand sich ursprünglich in § 107 und ist wegen einer irrtümlichen Doppelbelegung wortlaut- und inhaltsgleich mit Wirkung zum 1.1.2023 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) seit dem 1.1.2023 in Kraft. § 61 hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Änderungen ergaben sich seit der Einfügung in das Jugendhilfe...mehr

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Jung, AsylbLG § 7b Erstattung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Verweisung auf die Vorschrift des Wohngeldgesetzes wurde mit Wirkung zum 1.1.2009 durch Art. 2e des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches v...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 gilt seit dem 19.5.2013 i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Die Vorschrift galt seit dem 1.9.2009 bis zum 18.5.2013 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit...mehr

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Jung, AsylbLG § 8a Meldepfl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 in das Gesetz eingefügt worden. Zuvor war eine entsprechende Regelung in § 8 Abs. 1 enthalten. Die frühere Meldepflicht des Arbeitgebers, zunächst in § 8 Abs. 2 geregelt, ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des § 8a entfallen.mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und hat inhaltlich § 368l Abs. 4 bis 6 RVO ersetzt. Aufgrund des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16....mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 172 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt, Abs. 2 Satz 1 redaktionell geändert. Entscheidend geändert wurde § 172 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). In Abs. 1 wurden nach dem Wort "auf" die Wörter "versicherungsfre...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. weiterhin geltenden F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte auf 630,00 DM festgeschrieben worden (Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388). Gleichzeitig ist auch die Sonderregelung des § 279b geändert worden, um eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu erreichen (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24h trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 199 RVO ab, der denselben Wortlaut hatte. Durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklung...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift bis zum 31.12.2011 war § 172 Abs. 2 SGB VI. Die Regelung des § 172a betrifft Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von der Versicherungspflicht befreit sind. Nach näherer Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden befreit u. a. Beschäftigte für die Beschäftigung, wenn sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift – zunächst nur aus Satz 1 bestehend – ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie definiert den Begriff des Beitragsschuldners und stellt den Grundsatz auf, dass die Beiträge von den Beitragsschuldnern unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen sind. Durch Art. 6 Nr. 12 des AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) ist sie mit Wirkung zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 13 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.1 Festsetzung durch Rechtsverordnung

Rz. 3 Der Beitragssatz wird – so jedenfalls die gesetzliche Grundregel (vgl. auch Rz. 8 ff.) – nicht mehr wie noch unter der Geltung von AVG, RVO und RKG durch den Gesetzgeber, sondern durch den Verordnungsgeber festgesetzt (vgl. § 160 und die durch Art. 2 Nr. 5 BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgehobene Sonderregelung des § 287a). Dieses Verfahren soll eine schnelle und f...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.8 Zuzahlungspflicht des Versicherten

Rz. 50 Die Zuzahlung des Versicherten bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wurde zum 1.1.1983 schon durch § 184 Abs. 3 RVO eingeführt. Sie stellt eine Form der Selbstbeteiligung dar, die das Gesetz auch in anderen Fällen wie z. B. bei der Verordnung von Arzneimitteln oder anderen Leistungen beinhaltet (vgl. näher Sommer, § 43c Rz. 4). Die Höhe der Zuzahlung ist durch ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die in §§ 27 ff. geregelte Hilfe zur Erziehung gehörte zu den Schwerpunkten des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht. Es war zentrales Anliegen bei der Ablösung des Jugendwohlfahrtsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 174 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. In der Überschrift wurden durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) die Worte "und Arbeitseinkommen" angefügt. In Abs. 2 wurden die...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 greift die Regelung des § 185b RVO auf. Durch das 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 1 Satz 2 geändert worden. Die Altersgrenze für das im Haushalt lebende Kind wurde von ursprünglich 8 auf nunmehr 12 Jahre heraufgesetzt. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit der Erweiterung des Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (§ 45...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 21 ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JWG, der die Pflege und Erziehung von schulpflichtigen Kindern außerhalb der Schule regelte. § 21 wurde durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 sowie das 2. ÄndG von 1995 neu gefasst. Die Kostenregelung in den Sätzen 2 und 3 wurde durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tagese...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.5 Personen in außerbetrieblicher Ausbildung (Nr. 3a) – weggefallen zum 1.1.2020

Rz. 13 Diese Vorschrift ist durch Art. 6 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden und regelte zuvor die beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden....mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.3 Festlegung des Arbeitgebers

Rz. 5a Ergänzt wird die Vorschrift durch Abs. 3, der bestimmt, wer als Arbeitgeber für die Beitragszahlung nach Abs. 2 gilt. Für die selbständigen Seelotsen sind dies die Lotsenbrüderschaften (Abs. 3 Nr. 1). Eine Lotsenbrüderschaft wird gemäß § 27 des Gesetzes über das Seelotswesen durch die für ein Seelotsrevier bestallten Seelotsen gebildet; sie ist eine Körperschaft des ö...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 159 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Die Vorschrift wurde wegen der Währungsumstellung zum 1.1.2002 angepasst (Art. 7 Nr. 7 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000, BGBl. I S. 1983). Die Zusammenfassung der Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) führte ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.1 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Als Leistungsort kommen zunächst vollstationäre Pflegeeinrichtungen i. S. v. § 71 Abs. 2 SGB XI, die Leistung nach § 43 SGB XI erbringen, in Betracht. Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach § 42 SGB XI, die noch im Entwurf des Gesetzes ebenfalls als geeigneter Ort definiert worden waren, sind im Gesetz nicht mehr als Ort der Leistungserbringung von außerklinischer Intensivp...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.3 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2020

Rz. 35 Durch das "Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 um einen Abs. 2a ergänzt. Danach bestand der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Kalenderjahr 2020 abweichend von Abs. 2 für jedes Kind (statt für längstens 10) für längstens 15 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte (Definiti...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.4 Leistungen bei drittverursachten Gesundheitsschäden (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 54 Schon nach bisherigem Recht besteht nach § 27 ein Versorgungsanspruch der Versicherten, die Opfer einer Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs, eines sexuellen Missbrauchs, einer sexuellen Nötigung oder einer Misshandlung sind. Dieser umfasst u.a das ärztliche Gespräch, die körperliche Untersuchung einschließlich der Feststellung von Verletzungen und Spuren, die ä...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.1 Sicherheitsleistung (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger, vom Leistungsberechtigten Sicherheit für die ihm und seinen Familienangehörigen gewährten Leistungen zu verlangen. Die Sicherheitsleistung ist durch Verwaltungsakt anzuordnen. Analogleistungsberechtigte nach § 2 sind nicht zur Sicherheitsleistung verpflichtet. § 7 ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Der Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.5 Eigene Elternschaft des Kindes oder des Jugendlichen nach Abs. 4

Rz. 62 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – KICK (vgl. Rz. 1) – hat den neuen Abs. 4 geschaffen. Diese Vorschrift stellt klar, dass Hilfe zur Erziehung auch dann in Betracht kommt, wenn ein junges Mädchen, das selbst Leistungsempfängerin einer Hilfe zur Erziehung ist, Mutter eines Kindes wird. Ausgelöst wird dieser Anspruch allein durch die Geburt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 42c Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 39 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu u...mehr