Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Rumänien / 4. Eintragung im Handelsregister

Rz. 10 Das Gesetz Nr. 359/2004 "betreffend die Vereinfachung der Formalitäten für Eintragungen im Handelsregister"[6] ("GVF") sieht vor, dass bei Genehmigung der Eintragung durch das zuständige Handelsregister ein Eintragungszertifikat ausgestellt wird, das die Ordnungsnummer der Gesellschaft beim Handelsregister (număr de ordine la Registrul Comerţului) und den einzigen Ein...mehr

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Belgien / I. Grundlagen

Rz. 62 Durch das Gesetz vom 16.1.2003 trat in Belgien das Rechtspersonenregister (RPR) an die Stelle des Handelsregisters. Gemäß Art. 2:7 GGV ist das Rechtspersonenregister ein Teil der "Zentralen Datenbank der Unternehmen" ("Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank van Ondernemingen"; "BCE/KBO"), im Folgenden "ZDU" genannt. Rz. 63 Die ZDU umfasst u.a. die belgischen Ge...mehr

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Griechenland / J. Zweigniederlassungen

Rz. 134 Die EPEs sind grundsätzlich frei, eine Zweigniederlassung im Inland zu gründen. Bei der Gründung einer Zweigniederlassung außerhalb des Bezirks des EPE-Registergerichts muss dem Sekretariat des Landgerichts, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung errichtet wird, innerhalb von einem Monat nach der Errichtung eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden. ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 4 Als erste Grundlage des Gesellschaftsrechts gelten die Bestimmungen des Titels IX des Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch). Kapitel I dieses Titels (Art. 1832–1834 C.c.) enthält allgemeine Bestimmungen. So bestimmt Art. 1832 C.c., dass eine Gesellschaft durch zwei oder mehrere Personen gegründet werden kann, welche vereinbaren, etwas zusammenzulegen, um sich den daraus ...mehr

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Italien / I. Geschäftsbriefe und Bücher der Gesellschaft

Rz. 179 Auf dem Geschäftspapier von im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften, wie der GmbH, sind die Firma, der Gesellschaftssitz, das eingezahlte Gesellschaftskapital, das Handelsregister und die HR-Eintragungsnummer anzugeben sowie gegebenenfalls die Tatsache, dass es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt. Die Kapitalgesellschaften, welche eine Web-Site unterhalten, ha...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Homepage der Gesellschaft

Rz. 76 Mit Gesetz 25/2011 vom 1. August[38] wurde der neue Art. 11 bis LSC eingeführt, welcher die sogenannte Online-Plattform und die Homepage der Gesellschaft reguliert. Die Neuregelung geht auf die bereits vorhandene Möglichkeit zurück, in bestimmten Fällen, die in der ursprünglichen Fassung der LSC vorgesehen waren, konkrete Veröffentlichungen auf der Homepage der Gesell...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 128 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse der Organe der Gesellschaft im Rechtsverkehr können nur schwer eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Auf einem Handelsregisterauszug steht zwar, wer (angeblich) befugt ist, die Gesellschaft zu vertreten, aber ob das, was dort steht, tatsächlich mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz übereinsti...mehr

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Ukraine / I. Kapitalaufbringung

Rz. 64 Das Stammkapital einer GmbH setzt sich aus den Nennwerten der Anteile aller Gesellschafter zusammen, die in der nationalen Währung der Ukraine (Hrywnia) dargestellt werden. Die Höhe des Anteils kann zusätzlich als Prozentsatz bestimmt werden. Die prozentuale Höhe des Anteils des Gesellschafters muss dem Verhältnis des Nennwerts seines Anteils zum Stammkapital der Gese...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 3. Nationale Umsetzungsakte

Rz. 35 Die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie, die spätestens "bis zum Dezember 2007" umzusetzen waren (vgl. Art. 19 VerschmelzungsRL), wurden von allen Mitgliedstaaten der EU vertragsgemäß umgesetzt. Exemplarisch:mehr

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Deutschland / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Unternehmensrechtsform. Zum Ende des Jahres 2019 wurde die Anzahl der in deutschen Handelsregistern eingetragenen GmbHs auf weit über 1 Mio. geschätzt. Darin enthalten sind knapp 40.000 Gesellschaften in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die der Gesetz...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Türkei / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 85 Die Satzung ist zwingend in türkischer Sprache anzufertigen.[46] Es ist allerdings zulässig, die Satzung in synoptischer Gegenüberstellung mit einer anderen Sprache abzufassen. Rechtlich und insbesondere beweisrechtlich relevant ist in diesem Falle nur die türkische Fassung. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen gesellschaftsrechtlich relevanten Dokumente und den...mehr

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Schweden / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Wenigstens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, muss eine Hauptversammlung stattfinden, um über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Gewinn und Verlust und die Entlastung und (Wieder-)Wahl der Leitungs- und Kontrollorgane zu ...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Ablehnungsgründe und Ablehnungsbeschluss der Geschäftsführer

Rz. 330 Die Anordnung, einen Erwerber in das Gesellschafterbuch einzutragen, ist nach Table A, Art. 26 Abs. 5 eine Maßnahme, die den Geschäftsführern im Namen der Gesellschaft obliegt. Die Geschäftsführer müssen hierüber einen ausdrücklichen Beschluss fassen. Rz. 331 Das Gesetz verlangt, dass der Erwerber unverzüglich in das Register als Gesellschafter einzutragen oder ihm ei...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Buchführungspflichten

Rz. 113 Die Grundlagen der Buchführung sind im Gesetz über die Buchführung (vom 6.11.2001, Nr. IX-574 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)) geregelt, das sich an den International Accounting Standards (IAS) orientiert, und im Gesetz über den Jahresabschluss der Gesellschaften (vom 23.11.2001, Nr. IX-575 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)). Unternehmen können i.d....mehr

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermietung von Geschäftsanteilen

Rz. 106 Nach Art. L 239–1 Abs. 1 C.com. können Geschäftsanteile an einer körperschaftsteuerpflichtigen SARL an eine natürliche Person vermietet werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen wurde. Dies gilt nicht, wennmehr

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England und Wales1 England ... / 1. Amts- bzw. Landessprache

Rz. 126 Das Memorandum und die Articles der Gesellschaft müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Dies folgt daraus, dass das Gesetz diese als spezifische Urkunden für die Gründung verlangt (siehe Rdn 99 f.) und die gesetzlich vorgeschriebenen Muster nur in englischer Sprache (Ausnahmen bestehen für Wales) existieren. Nach dem Gesetz müssen die Articles in einer Urkunde ...mehr

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Rumänien / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 100 Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für die Nichterfüllung seiner im Gründungsakt, in den Beschlüssen der Generalversammlung oder im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen. Die Pflichten und die Haftung des Geschäftsführers sind durch die Bestimmungen über den Auftrag und die speziellen Bestimmungen des GesG geregelt (Art. 72 GesG). Alle Geschäftsführe...mehr

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Brasilien / VII. Bekanntmachung

Rz. 62 Registerpflichtige Gesellschafterbeschlüsse sind i.d.R. auch veröffentlichungspflichtig. Dabei sind zwei Gruppen zu unterscheiden: In der ersten Gruppe geht es um diejenigen Fälle, bei denen die Veröffentlichung des jeweiligen Gesellschaftsaktes ein echtes Wirksamkeitserfordernis ist. Von der zweiten Gruppe sind die Fälle erfasst, bei denen die Veröffentlichung des be...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Company Secretary

Rz. 461 Zu den im Gesetz erwähnten Organen gehört auch der Company Secretary. Das Gesetz schreibt nur für plc’s zwingend vor, dass jede Gesellschaft über ein solches Organ verfügen muss und dass ein Alleingeschäftsführer einer Ltd. nicht zugleich die Funktion des Company Secretary übernehmen darf. Der Ltd. ist es freigesetllt, ein solches Organ zu bestimmen. Table A sieht di...mehr

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Mexiko / I. Geschäftsführer

Rz. 112 An den Geschäftsführer stellt das Gesetz bis auf Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit keine besonderen Anforderungen; allerdings können Geschäftsführer durch strafrechtliches Urteil von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Die Fremdgeschäftsführung durch einen Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, ist nach Art. 74 Abs. 1 Satz 1 LGSM ausdrück...mehr

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Argentinien / A. Einführung

Rz. 1 Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die argentinischen gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung, organisatorischen Verfassung, Liquidation sowie zu wesentlichen steuerlichen Aspekten der argentinischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (nachfolgend SRL).[1] In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Abgrenzung zur Sociedad Anónima (nachfolgend SA). Rz. 2 Bei der S...mehr

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Belgien / 2. Formen der Arbeitnehmerbeteiligung

Rz. 129 Die finanzielle Teilhabe der Arbeitnehmer kann verschieden ausgestaltet sein:mehr

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Ukraine / b) Erklärung der Entscheidungen der Gesellschafterversammlung für unwirksam

Rz. 156 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind Rechtsakte, da sie unmittelbar die Entstehung von Rechtsfolgen, gerichtet auf die Regulierung von Wirtschaftsbeziehungen, zur Folge haben. Rz. 157 Das Gesetz geht von der Vermutung der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung aus. Bei Vorliegen eines Grundes kann ein Beschluss der Gesellschafterversammlu...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Formwechsel (transformación), Art. 3–21 LME

Rz. 226 Innerspanisch können nicht nur Handelsgesellschaften Gegenstand eines Formwechsels sein, sondern auch beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sociedad civil) oder Genossenschaften (cooperativas). Das Gesetz über strukturelle Veränderungen von Handelsgesellschaften hat im spanischen Gesellschaftsrecht zu einer umfänglichen Erweiterung der Umwandlungsmögli...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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China / II. Gründerhaftung

Rz. 66 Jeder Gesellschafter muss seine Einlage vollständig und rechtzeitig leisten. Andernfalls wird er den übrigen Gesellschaftern, die ihre Einlagen bereits vollständig geleistet haben, schadenersatzpflichtig. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Regelung in die Satzung von Mehrpersonen-WFOEs aufzunehmen. Rz. 67 Weiter sieht das Gesellschaftsgesetz in Art. 30 vor, dass Ges...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 133 Rechtspersönlichkeit erlangt die spanische S.L. erst mit der Eintragung der öffentlichen Gründungsurkunde in das Handelsregister. Die Eintragung hat somit konstitutive und nicht nur deklaratorische Bedeutung, zumindest hinsichtlich der vollen Rechtspersönlichkeit (und -fähigkeit) der Gesellschaft. Aus der Eintragung ergeben sich folgende Rechtsfolgen: das Entstehen e...mehr

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Brasilien / 2. Einberufung

Rz. 74 Die Versammlung bzw. Sitzung wird durch die Geschäftsführer in den im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Fällen einberufen, Art. 1072 CC. Versäumen die Geschäftsführer die Einberufung, hat unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen jeder Gesellschafter sowie ggf. der Aufsichtsrat das Recht zur Einberufung, Art. 1073 Abs. 1, 2 i.V.m. Art. 1069 Abs....mehr

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Italien / VIII. Alleinige Anmeldung

Rz. 106 Seit dem 1.4.2010 sind alle ins Handelsregister sowie in das Wirtschafts- und Verwaltungsregister (REA) eintragungspflichtigen Unternehmer verpflichtet, eine alleinige Anmeldung (Comunicazione Unica) bei Gründung des Unternehmens einzureichen.[61] Dies ist ein einziges elektronisches verwaltungsrechtliches Verfahren, das gleichzeitig allen Anmeldungen steuer-, sozial...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren

Rz. 379 Die Regelungen des CA 2006 sehen die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung nicht als den vom Gesetz gewollten Regelfall an. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass die meisten Vorschriften, in denen Gesellschafterbeschlüsse verlangt werden, davon sprechen, dass diese "auf einer Gesellschafterversammlung" (at a meeting) zu treffen sind. Bereits das englische Fallrec...mehr

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Italien / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 17 Das Kapital der GmbH (società a responsabilità limitata – s.r.l.) beträgt in der Regel mindestens 10.000 EUR und setzt sich aus Geschäftsanteilen zusammen, die weder in Aktien bestehen noch Objekt eines öffentlichen Angebots sein können.[14] Diese Gesellschaftsform wird vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen der Aktiengesellschaft vorgezogen und kann in For...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Ein eigenes Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es in Frankreich nicht. In Art. 1832 ff. Code Civil (C.civ.) finden sich allgemeine Vorschriften, die nach Art. 1834 C.civ. – vorbehaltlich bestehender Sonderregeln – für alle Gesellschaftsformen gelten. Art. 1832 Abs. 1 C.civ. enthält eine allgemeine Definition der Gesellschaft. Demnach besteht eine s...mehr

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Ungarn / 4. Beschlussfassung und Mehrheit

Rz. 127 Neben der Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung ermöglicht § 3:20 Ptk. auch die Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Dies gilt auch für die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Verwendung des versteuerten Ergebnisses. Erforderlich ist allerdings eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag. Bei der Beschlussfassung im Umlaufverf...mehr

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Österreich / a) Haftung gegenüber der Gesellschaft

Rz. 179 Die Geschäftsführer haften bei schuldhaften Pflichtverletzungen der Gesellschaft gegenüber für den daraus entstandenen Schaden (§ 25 Abs. 2 GmbHG). Als Pflichtverletzungen bezeichnet das Gesetz insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 25 Abs. 3 Ziff. 1 GmbHG), Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gese...mehr

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Italien / a) Rechtsstellung der Gesellschafterversammlung

Rz. 123 Die Gesellschafterversammlung (assemblea dei soci) ist das höchste Organ der Gesellschaft. Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die sich an einem bestimmten Ort zusammenfinden, um den Willen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten durch Beschluss zu bilden. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat gem. Art. 2479-bis c.c. vorbehaltlich ande...mehr

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Kanada / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 33 Sect. 26 (10) CBCA erlaubt eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht in Art. 38 CBCA (dazu sogleich) jedoch einen recht großen Handlungsspielraum vor. Nach Sect. 173 (1) (f) CBCA ist in solchen Fällen, in denen das Stated Capital (Grund- bzw. Stammkapital) der Gesellschaft in deren Articles of Association festges...mehr

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Schweiz / a) Gründungsdokumente und Belege

Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gründer enthalten, eine GmbH zu gründen. Sie enthält die Statuten der Gesellschaft. In der Gründungsurkunde werden zudem die Organe, d.h. Geschäftsführer und Revisionsstelle (soweit darauf nicht verzichtet wird) genannt. In der Urkunde stellen die Gründer weiter fest, dass (1) sämtliche Stammanteile g...mehr

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Griechenland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Das G. 3190/1955 statuiert in Art. 28 Abs. 1 den Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Geschäftsanteile. Jedoch dürfen in den Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit aufgenommen werden. Rz. 97 Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden (Art. 28 Abs. 3 G. 3190/1955). ...mehr

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Tschechische Republik / Literaturtipps

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Tschechische Republik / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Das tschechische Gesellschaftsrecht wird in dem Gesetz über Handelskörperschaften (GHK), das zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, geregelt. Im GHK werden allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts, die allen Rechtsformen der Gesellschaften gemeinsam sind, geregelt. Daneben enthält das GHK eine abschließende Regelung der einzelnen Rechtsformen der Handelsgesellschafte...mehr

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Türkei / 5. Vergleich

Rz. 258 Seit 2003, als die Sanierung (iyileştirme) anstelle der Zerschlagung stärker in den Vordergrund gerückt wurde, haben sich die Vorschriften zur "Sanierung" mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz Nr. 7327 v. 9.6.2021.[74] Die Sanierung als eigenes Verfahren wurde wieder aufgegeben und in die Gestaltung des Verfahrens im Vergleich (konkordato) übernommen. Geregelt ist ...mehr

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Japan / II. Umwandlung in eine andere Rechtsform

Rz. 17 Die Gesellschaft kann als Ausnahme-GmbH in dem skizzierten Rechtszustand ohne Befristung verharren. Sie kann aus dem Status heraus indes auch eine Umwandlung anstreben. Dabei kommt insbesondere die Rechtsform der Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaisha hō in Betracht. Rz. 18 Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaish...mehr

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Rumänien / 3. Mehrheit

Rz. 81 Das Gesetz kennt kein Mindestpräsenzquorum. Der Gründungsakt sieht jedoch in der Regel ein Präsenzquorum für die Generalversammlung vor. Falls im Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist, kann die Generalversammlung einen Beschluss nur mit den Stimmen, die die absolute Mehrheit sowohl der Gesellschafter als auch der Geschäftsanteile verkörpern, wirksam fassen (Art. ...mehr

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Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung...mehr

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Ungarn / II. Buchführungspflicht, Rechnungslegung

Rz. 207 Die Rechnungslegung ist in Ungarn im Gesetz Nr. 2000/C ("RLG") geregelt. Rz. 208 Gemäß § 4 Rechnungslegungsgesetz müssen u.a. GmbHs über ihre Tätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bericht erstatten. Diese Berichterstattungspflicht hat grundsätzlich mittels eines Jahresabschlusses zu erfolgen. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Türkei / c) Steuer

Rz. 151 Die bei Verkauf des Anteils erzielten Beträge sind, soweit dadurch gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs ein Mehrwert entsteht, nach dem Einkommensteuergesetz [55] zu versteuern. Derzeit beträgt der Freibetrag 10.600 TL. Zu beachten sind ferner Kosten wie die Stempelsteuer (damga vergisi)[56] und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.mehr

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Italien / I. Struktur der Wirtschaft in Italien

Rz. 1 In Italien sind kleine und mittlere im Vergleich mit großen Unternehmen stärker vertreten. Strategische Allianzen werden u.a. durch die Einführung des sog. Netzvertrages (contratto di rete) im Jahr 2009 berücksichtigt, welcher zwei oder mehreren Unternehmen ermöglicht, eine oder mehrere ihrer Tätigkeiten gemeinsam auszuüben, um eine weitere Innovation und Wettbewerbsfä...mehr

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Mexiko / 4. Sacheinlagen

Rz. 56 Sacheinlagen sieht das Gesetz nach Art. 6 VI HS 2 LGSM ausdrücklich vor; es muss dann der Wert der Sacheinlagen nach festen, bereits im Gesellschaftsvertrag dargelegten Kriterien ermittelbar sein. Dienstleistungen als Einlagen kennt das mexikanische Recht nicht; sie sind nach Art. 70 Abs. 2 LGSM unzulässig. Rz. 57 Art. 11 LGSM enthält eine besondere Bestimmung für den ...mehr