Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

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zfs 06/2024, Schadensumfang... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Klage hat in der Sache Erfolg. I. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 7.651,89 EUR aus § 115 VVG (§§ 7, 17, 18 StVG, 823 Abs. 1 BGB, §§ 249 ff. BGB). Die Haftung der Beklagten aus § 115 VVG für die Folgen des streitgegenständlichen Unfalles auf der BAB 270 dem Grunde nach, steht zwischen den Parteien nicht im Streit. Zwischen den Par...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen und Beispiel zur Konsolidierungstechnik

Rz. 240 [Autor/Zitation] Während die Erstkonsolidierung vergleichsweise detailliert im Gesetz geregelt ist, müssen die Grundsätze für die Folgekonsolidierungen aus der Konzeption der Erwerbsmethode unter Berücksichtigung des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) sowie der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. iVm. § 298 Abs. 1) entwickelt werden. Spezielle Regelu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben zu quotal einbezogenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 96 [Autor/Zitation] Wird ein Unternehmen nur anteilmäßig nach § 310 in den Konzernabschluss einbezogen, so müssen für dieses Name, Sitz, Anteil am Kapital, Tatbestand, aus dem sich die Voraussetzungen für die anteilmäßige Konsolidierung ergeben, im Konzernanhang angegeben werden. Für die Angaben zu Name, Sitz und zu dem Anteil am Kapital, der einbezogenen Unternehmen oder eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

Rz. 101 [Autor/Zitation] Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Amtierende Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Die Gesamtbezüge sind in einer Summe anzugeben. Hierunter fallen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. Die Definition des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a stimmt wörtlich mit § 289 Nr. 9 Buchst. a überein, so dass auf di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermäßigung des Entlastungsbetrags bei zeitweisem Nichtvorliegen der Voraussetzungen (§ 24b Abs 4 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG, dem erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24 Abs 2 S 2 EStG sowie dem für die VZ 2020 und 2021 gem § 24b Abs 2 S 3 EStG aF erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG handelt es sich jeweils um einen Jahresbetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des § 24b A...mehr

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FF 06/2024, Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen: Erschleichen von Aufenthaltstiteln verhindern, Kinder schützen

Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des BundesjustizministeriumsPressemitteilung Nr. 32/2024 vom 30.4.2024 Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz jetzt einen gemeinsamen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG

Rn. 6 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG bestehen – wie auch zur USt-Nachschau – im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Zitiergebot des GG aus Art 19 Abs 1 S 2 GG . Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt einerseits die Wohnung als räumlich abgeschottete Stätte privaten Lebens und Wirkens (BVerfG vom 16.06.2015,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 301 zur "Kapitalkonsolidierung" ist im vierten Titel "Vollkonsolidierung" im zweiten Unterabschnitt über den "Konzernabschluss und Konzernlagebericht" verortet. Die Vollkonsolidierung enthält die Regelungen über die Konsolidierung von TU. Technischer Ausgangspunkt der Durchführung einer Vollkonsolidierung ist – nach ggf. einer Vereinheitlichung der S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 140 [Autor/Zitation] Nach § 296 Abs. 2 braucht ein TU nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns iSv. § 297 Abs. 2 Satz 2 (vgl. § 297 Rz. 66) zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Regelung konkretisiert den all...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Rz. 231 [Autor/Zitation] Dieser Abschnitt des Konzernlageberichts hat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Konzerns zum Gegenstand. Es greift das – von IAS 38 inspirierte – Begriffsverständnis nach § 255 Abs. 2a auf; umfasst sind die selbst durchgeführte Forschung bzw. Entwicklung sowie die Forschung bzw. Entwicklung durch beauftragte Dritte (vgl. Grottel in Beck BilKo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Regelungen zur Nutzungsdauer

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 sind die Anschaffungskosten auf die Perioden zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (Periodisierungsprinzip). Dabei ist für jeden Erwerb eine individuelle Nutzungsdauer entsprechend den jeweiligen Tatsachen und anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien festzulegen (DRS 23.120; Hachmeist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflichtige Tochterunternehmen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses führt auf Ebene des MU zu einem Informationsbedarf, der dort regelmäßig nicht ohne Weiteres erfüllt werden kann. Dies ist insbes. der Fall, wenn Unternehmen des Konsolidierungskreises ieS eine eigene, separate Finanzbuchhaltung besitzen oder zB im Ausland ansässig sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Um dem M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Form und Gliederung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Wie für den Anhang zum JA sieht das Gesetz für den Konzernanhang keine bestimmte Form oder Gliederung vor. Auch insoweit sind die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, vor § 313 HGB, 377). Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgabe und Funktion des Konzernanhangs, zusammen mit Konzernbilanz und Konzern-GuV ein den tatsächlichen V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Regelung zu den größenabhängigen Befreiungen nach § 293 wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) 1985 mit Wirkung zum 1.1.1990 erstmalig in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung ist auf Art. 6 und Art. 40 der 7. EG-Richtlinie v. 13.6.1984 zurückzuführen, die ein nationales Wahlrecht beinhaltet, MU von Konzernen einer bestimmten Größenor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitpunkt der Vorlage

Rz. 77 [Autor/Zitation] Das Gesetz verlangt die "unverzügliche" Einreichung der Unterlagen durch das TU; "unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes" Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Für die gesetzlichen Vertreter bedeutet dies zwar nicht ein sofortiges Einreichen, aber dies dürfte regelmäßig eine Handlungsfrist von 14 Tagen zur Folge haben (Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang des Auskunftsrechts

Rz. 86 [Autor/Zitation] Neben den explizit im Gesetz genannten Unterlagen (JA, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Prüfungsbericht, Zwischenabschluss) kann das MU aufgrund des Auskunftsrechts des § 294 Abs. 3 Satz 2 "von jedem Tochterunternehmen alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die Aufstellung des Konzernabschlusses, Konzernlageberichtes und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Stichtag des verwendeten Abschlusses (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 196 [Autor/Zitation] Für die Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss ist gem. § 312 Abs. 6 Satz 1 der jeweils letzte Abschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Mit dieser vereinfachenden Regelung, die im Gegensatz zur Vollkonsolidierung nach § 299 Abs. 2 Satz 2 nicht die Aufstellung eines Zwischenabschlusses fordert, trägt der Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Unterschiedliche Abschlussstichtage

Rz. 134 [Autor/Zitation] Grundsätzlich sollen die JA der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu einem einheitlichen Stichtag in Übereinstimmung mit dem Konzernbilanzstichtag aufgestellt werden (vgl. § 299 Rz. 1). Das Gesetz lässt jedoch die Einbeziehung von JA zu, deren Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt (§ 299 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Anhangangaben

Rz. 213 [Autor/Zitation] In sinngemäßer Anwendung von § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sind im Konzernanhang die zur Ermittlung der Steuerabgrenzungsposten nach § 306 verwandten Methoden anzugeben. Die Angaben betreffen die GuV-wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen, die Anwendung und Beschreibung der Verbindlichkeitsmethode, unterschiedliche Steuerbelastungen für Thesaurierung und Auss...mehr

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AGS 06/2024, Gefälligkeitsv... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches a) Vergessene Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers Das OLG Jena hat den Abhilfebeschluss der Rechtspflegerin des LG Meiningen aufgehoben und den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers abgelehnt. Dabei hat das OLG übersehen, dass mit Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anpassung des Steuersatzes

Rz. 181 [Autor/Zitation] Die Abbildung von Steuersatzänderungen im JA wird durch die Wahl der Abgrenzungsmethode bestimmt. Da §§ 274, 306 der Verbindlichkeitsmethode folgen, sind die zukünftigen, zum Zeitpunkt der Umkehr bzw. des Abbaus der Differenz geltenden Steuersätze heranzuziehen (DRS 18.41). Ein zukünftiger Steuersatz muss jedoch durch ein gültiges Gesetz fundiert sein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bedeutung der Vermutung

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Qualifizierung des Einflusses als maßgeblich iSd. § 311 Abs. 1 und der Nachweis einer tatsächlichen Einflussnahme sind in der Praxis mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Um die Anwendung zu erleichtern, wird gem. § 311 Abs. 1 Satz 2 die Ausübung eines maßgeblichen Einflusses widerlegbar vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unterneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.3 Ratenzahlung

Tz. 212 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Ratenzahlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die ESt (inkl SolZ und Kirchen-St) und die KSt (s § 21 Abs 2 S 3 UmwStG). Eine Stundungsmöglichkeit bei der GewSt ist nicht vorgesehen (s Haritz, in H/M, UmwStG, 3. Aufl, Anh § 21 aF Rn 176; zur GewSt-Pflicht eines Entstrickungsgewinns s Tz 123ff). Tz. 213 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Möglic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderungen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachfolgender tabellarischer Übersicht sind neben Gesetzesänderungen auch Aktivitäten des DRSC zu entnehmen (s. ergänzend Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 7 f.):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Keine ausreichenden Informationen zur Anwendung der Equity-Methode

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die positive Assoziierungsvermutung kann ebenfalls durch den Nachweis widerlegt werden, dass die zur Anwendung der Equity-Methode erforderlichen Angaben nicht zu erhalten sind (vgl. Begr.RegE zu § 292 HGB-EK (= § 311 HGB), BT-Drucks. 10/3440, 41). Der Mangel an ausreichenden Informationen wurde in der Protokollerklärung Nr. 20 zu Art. 33 der inzwischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bedeutung des Stetigkeitsgebots

Rz. 94 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält bezüglich der Konsolidierungsmethoden zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume. Die Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen im Zeitablauf wäre beeinträchtigt, wenn diese Wahlrechte und Ermessensspielräume in aufeinanderfolgenden Konzernabschlüssen unterschiedlich ausgeübt würden. Abs. 3 Satz 2 bestimmt deshalb, dass die auf den ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung zielt dabei nicht nur auf die Ermittlung des – aus Konzernsicht – zutreffenden Ergebnisses, sondern auch auf die zutreffende Darstellung der einz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Einzelheiten zur Konsolidierung auf den Entstehungszeitpunkt des Mutter-Tochter-Verhältnisses

Rz. 190 [Autor/Zitation] Die Festlegung des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses auf den Tag, ab dem ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ist Gegenstand des § 290. In Analogie zum JA ist das der Zeitpunkt, in dem die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU erlangt wird; zum Anscha...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB

Rz. 154 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob Untersuchungen des Gesundheitszustands des Voll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ansatzmethoden

Rz. 141 [Autor/Zitation] Für die Equity-Methode sieht § 312 Abs. 5 lediglich das Wahlrecht zur Anpassung der Bewertungsmethoden im Einzelabschluss des assoziierten Unternehmens an die im Konzernabschluss angewandten Methoden vor. Die Anpassung an die konzerneinheitlichen Ansatzmethoden wird im Gesetzestext nicht explizit erwähnt. Eine bewusste Differenzierung zwischen Ansatz-...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Körperschaftsteuer

Tz. 121 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 8b Abs 2 KStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei. Dies gilt jedoch grds nicht für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (s § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF). Gewinne (dh das positive wie auch negative Ergebnis) aus einbringungsgeborenen Anteilen bei Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmassen als AE bleibe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie ausgeführt, muss die die Buchführung einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens (hier: des Verbandes, Vereins) vermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Oberster Grundsatz für eine ordnungsgemäße Buchführung ist somit also die Klarheit und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. 9. 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965 (zitiert "Aktiengesetz"); Kohlstruck, Ertragsteuern im Konzernabschluß nach dem AktG 1965, DB 1966, 949; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger K...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Dreger, Der Konzernabschluss, 1969; Harms/Küting, Die Eliminierung von Zwischenverlusten nach der 7. EG-Richtlinie, BB 1983, 1891; Harms/Küting, Konsolidierung bei unterschiedlichen Bilanzstichtagen nach künftigem Konzernrecht, Grundprobleme im Rahmen der Voll-, Quoten- und Equity-Konsolidierung, BB 1985, 432; IDW/WPK, Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Bilanzrichtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Unternehmenseigenschaft des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach § 290 ist zunächst an die Rechtsform des MU gebunden (vgl. Rz. 23 und Rz. 24; anders nach PublG und für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, vgl. Rz. 25). Die Frage, ob darüber hinaus die Unternehmenseigenschaft des MU gegeben sein muss, stellt sich nicht, da nach § 290 Abs. 1 eine Kapitalgesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 36. SolZG

Rn. 63 Stand: EL 73 – ET: 06/2024 Der Zuschlagssatz bei dem SolZ beträgt nach § 4 S 4 SolZG 5,5 % und wird auch auf die KapSt erhoben (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG). Damit ist auch der SolZ durch den KapSt-Abzug abgegolten (§ 1 Abs 3 SolZG; Tappe in Brandis/Heuermann, SolZG 1995 § 1 Rz 16 (11/2023)). Zur Berücksichtigung bei der Günstigerprüfung des § 32d Abs 6 EStG s Rn 503. Zu den Ef...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4 Beendigung der Stundung

Tz. 215 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung endet kraft Gesetzes, wenn vor Ablauf des Stundungszeitraums die in den § 21 Abs 2 S 5 und 6 UmwStG aufgezählten Vorgänge eintreten. Die Beendigungsgründe stehen im Zusammenhang mit den Sinn und Zweck der Stundungsregelung. Durch die ratenweise St-Entrichtung soll nämlich ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass dem AE in den...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Zuständigkeit (§ 50 FamFG)

Nach früherer Rechtslage (s.o. unter I. 1) war die einstweilige Anordnung Teil des Hauptsacheverfahrens, die Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung war nicht geregelt mit der Folge, dass das Hauptsachegericht zwangsläufig zuständig war; hauptsache-unabhängige ("isolierte") einstweilige Anordnungen waren gesetzlich nicht vorgesehen. Bei der Neugestaltung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, St/NA 2/1967, WPg. 1967, 488; IDW, Arbeitskreis "Weltbilanz", Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß, 1977; IDW, Arbeitskreis "Weltabschlüsse" der Schmalenbach-Gesellschaft, ZfbF 1979, Sonderheft 9; Biener/Schatzmann, Konzernrechnungslegung, 1983; Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V., Stellungnah...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 1. Kann der Rechtsuchende an eine Schuldnerberatung verwiesen werden?

Diese Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Da die Gewährung von Beratungshilfe dem sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ergebenden Subsidiaritätsgrundsatz unterliegt, ist für die Beratungshilfe von vorneherein kein Raum, wenn anerkannte Schuldnerberatungsstellen i.S.d. § 305 Ans. 1 Nr. 1 InsO existieren und dem Schuldner deren Inanspruchnahme zumutbar ist.[12] Schuldnerbe...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbstbehalts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.1 Gesetzesänderung

Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des BFH, der es in diesen Fäll...mehr