Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung

Der Bundesrat erhöht im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude den Druck auf die Ampel-Regierung: Die soll unverzüglich einen geeigneten Vorschlag machen, heißt es in einem Entschließungsantrag. Der Bundesrat hat am 14.6.2024 einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großsch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

Rz. 173 Bei den MaRisk handelt es sich – wie schon bei den vorherigen qualitativen Regelwerken – um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der BaFin (→ AT 1 Tz. 1). Sie legen unbestimmte Rechtsbegriffe der §§ 25a und 25b KWG aus und bringen damit auf transparente Weise zum Ausdruck, was die BaFin z. B. unter einem "angemessenen Risikomanagement", "Strategien" und "inte...mehr

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Fahrzeuglackierer (Professi... / Zusammenfassung

Überblick Die Sparte der Fahrzeuglackierer ist aus dem Gewerk der Maler und Lackierer hervorgegangen, indem sie sich auf das Lackieren von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen spezialisiert hat. Die Fahrzeuglackierer führen sowohl Erstbeschichtungen an Neufahrzeugen als auch Lackierungen von Fahrzeugoberflächen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen bzw. kleinere Reparaturlackierun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Vertragsanforderungen des Digital Operational Resilience Acts (DORA)

Rz. 357 Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA)[1] hat der europäische Gesetzgeber für Finanz­unternehmen[2] als Bestandteil des Drittparteienrisikomanagements der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittparteienrisikomanagement) sektorübergreifende Mindestvorgaben an vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zwischen Finan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen

Rz. 81 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten[1] betrauten sachverständigen Personen müssen über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für die Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen sind von den Instituten in dieser Hinsicht ähnliche Vorgaben zu beachten. So muss die Bewertung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Stresstests im Rahmen der Sanierungsplanung

Rz. 36 Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollen die Institute in ihren Sanierungsplänen verschiedene Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung mit Bezug zu ihren spezifischen Bedingungen in Betracht ziehen, einschließlich systemweiter Ereignisse und auf bestimmte individuelle juristische Personen oder auf Gruppen beschränkter Belastungsszenarien.[1] Die EBA w...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Dezember 2015 hat sich die EU zu einem anspruchsvollen Klimaregime mit universeller Geltung für alle Staaten verpflichtet. Das Abkommen verfolgt 3 Ziele: Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" 2 °C zu begrenzen mit Anstrengungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Zentraler Kontrahent

Rz. 17 Gemäß § 1 Abs. 31 KWG handelt es sich bei einer "zentralen Gegenpartei" bzw. einem "zentralen Kontrahenten" um ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR)[1] in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist eine zentrale Gegenpartei ("Central Counterparty", CCP) eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.2 Weitgehende Freistellung von den Pflichten des § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 57 Gemäß § 2a Abs. 2 KWG kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag ein Institut von bestimmten Anforderungen an das Management von Risiken nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG – mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos und der Compliance-Funktion – weitgehend freistellen, sofern die Voraussetzungen für den Waiver nach Art. 7 CRR vorliegen. Die Freistellung erstreckt sich auf die Festlegung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 1 Ziel des Gesetzes: Benachteiligungsverbot

Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf zu verhindern oder zu beseitigen. Hinweis Begriffsabgrenzung Benachteiligung und Diskriminierung Der deutsche Gesetzgeber untersch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung (BBW 50.1) auf den Bewertungsstichtag. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung von Unternehmensvermögen ist der § 11 Abs. 2 BewG ergänzt ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.3) und weitere Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG/ Ermittlung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbereich. Zentral ist der Begriff des men...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.3 Maßnahmen als Reaktion auf eine Benachteiligung

Wenn ein Beschäftigter Opfer einer Benachteiligung durch andere Beschäftigte geworden ist, muss der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen. Das Gesetz nennt beispielhaft Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung.[1] Für den Fall, dass die Benachteiligung von einem Dritten ausgega...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhi...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.2 Hinweisgeberschutzgesetz

Relevant ist auch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Mitarbeiter Hinweise sicher und einfach abgeben können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.[1] Im Gegensatz dazu verfolgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Zweck, Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen und i...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.2 Der Schadensersatzanspruch (§ 15 Abs. 1 AGG)

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.[1] Dieser umfasst auch den entgangenen Gewinn.[2] Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, d. h. weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Wic...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.3 Entgelttransparenzgesetz

Anhand der Entgeltgleichheitentscheidung aus dem Jahr 2023 des BAG lässt sich aufzeigen, wie das AGG sich zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verhält. Die Normen konkurrieren nicht, sondern sind parallel nebeneinander anwendbar. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen überschneiden sie sich teilweise. Allerdings haben Sie unterschiedliche Rechtsfolgen. Das Verbot ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2 Formen von Benachteiligungen

Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben aus den EG-Richtlinien in § 3 AGG weitgehend wörtlich übernommen. Dabei findet sich der Begriff "Diskriminierung" im Gesetz nicht. Stattdessen werden folgende Formen der Benachteiligung unterschieden: Unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung. Hinweis Mehrfachdiskriminierung und int...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.1 Beschwerderecht

Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung des Ergebnisses im St...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 10 Beweislastregelung im Rechtsstreit

Einer der zentralen Normen des AGG ist § 22 AGG. Sie erleichtert es Diskriminierten, die Entschädigungsansprüche aus § 15 AGG geltend zu machen. Um zu verstehen, wie die Beweislasterleichterung funktioniert, muss man sich die Dogmatik des Entschädigungsanspruchs vergegenwärtigen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis oder eine Bewerbung vorliegt.[1] Die zweite ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 4 Geschützter Personenkreis

Das Gesetz gilt für alle "Beschäftigten", d. h. gemäß § 6 AGG für Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, aber auch für Bewerber und ehemalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt ferner für Organmitglieder, d. h. z. B. für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG, die nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind. Hinwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / 7 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

Unter bestimmten Umständen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, bspw. wegen beruflicher Anforderungen gemäß § 8 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche An...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (BBW 80). Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung ist § 153 BewG zu beachten, wonach das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserkläru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.7 Einfügung des § 2a ErbStG

Aufgrund der Änderungen des Zivilrechts für Personengesellschaften (siehe Punkt 1.6) wurde zum 1.1.2024 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] der § 2a ErbStG eingefügt. Damit wird im Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts für die rechtsfähigen Personengesellschaften die Fortführung des Transparenzprinzips und des Gesamthandsprinzips klargestellt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.6 Änderungen des Zivilrechts für Personengesellschaften

Am 1.1.2024 ist das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 und Satz 2 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahntechniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Zahntechniker befassen sich mit der Herstellung von Zahnersatz und verarbeiten dabei dem technischen Fortschritt entsprechend die unterschiedlichsten Materialien von Wachs und Gips, Kunststoffen, Spezialkeramiken bis hin zu stahlähnlichen und schließlich hochedlen Goldlegierungen. Ihr Berufsprofil vereinigt deshalb Komponenten der vielfältigsten Berufe wie Zerspanu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.1 Grundsätzliches zu den Sorgfaltspflichten

Rz. 30 In Abschn. 2 des LkSG wird i. E. beschrieben, welche Sorgfaltspflichten von den Unternehmen umzusetzen sind. Unternehmen sind gem. § 3 Abs. 1 LkSG dazu verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, um Risiken vorzubeugen, diese zu minimieren oder im Fall von bereits eingetretenen Verletzungen diese zu beenden. Rz. 31 Wich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.2 Eigener Geschäftsbereich

Rz. 15 Der eigene Geschäftsbereich des Unternehmens wird in § 2 Abs. 6 LkSG definiert als "jede Tätigkeit des Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels". Weiter heißt es, dass damit "jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird", erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Zentraler Ausgangspunkt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) [1] sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011.[2] In den besagten UN-Leitprinzipien findet sich u. a. das Leitprinzip der sog. menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, welches Unternehmen bei Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit berücksichtigen sollen.[3] Rz. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Das LkSG ist gem. § 1 Abs. 1 ab dem 1.1.2023 auf alle Unternehmen anzuwenden, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben und i. d. R. mind. 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, wobei auch ins Ausland entsandte Arbeitnehmer mitgezählt werden. Daneben findet das Gesetz auf Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.5 Bilanzierungsverstöße und Untreue

Rz. 42 Bilanzierungsverstöße können sowohl Ermöglichungs- als auch Verdeckungshandlungen beim Tatbestand der Untreue im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sein. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten (Verfügungs- bzw. Verpflichtungsbefugn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2 Verletzung handelsrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 8 Historisch betrachtet finden sich Sanktionen gegen handelsrechtliche Bilanzierungsverstöße bereits in Art. 249 ADHGB, der im Rahmen der Aktiennovelle von 1870 eingefügt wurde. Die wohl wichtigste Änderung war die Einführung der §§ 331 ff. HGB durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] sowie der §§ 335a, b HGB a. F. durch das Kapitalgesellschaften- un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6.1 Zivilrechtliche Haftung

Rz. 68 Einer der umstrittensten Punkte i. R. d. Gesetzgebungsverfahrens war die Frage der Einführung einer zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung deutscher Unternehmen in Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, selbst wenn diese keinen eigenen kausalen Verursachungsbeitrag geleistet haben, aber ggf. ihre Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nicht erfüllt haben. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 3 Übermittlung Unternehmensregister

Rz. 55 Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2022 begannen, war der Betreiber des Bundesanzeigers seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 das Offenlegungsmedium für gemäß § 325 HGB pflichtgemäß offenzulegende sowie ggf. darüber hinaus freiwillig veröffentlichte Info...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG konnten den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Ab Geltung des § 1a KStG i.d.F des Wachstumschancengesetzes ab dem 28.3.2024 können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts einen Optionsantrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 3.3 Unmittelbarer Zulieferer

Rz. 23 In § 2 Abs. 7 LkSG wird der unmittelbare Zulieferer i. S. d. LkSG definiert als "ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind". Das Gesetz erfasst damit grds...mehr