Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / h) Evaluierung

Die Freistellung einer Maßnahme von der Anmeldepflicht entfällt bei bestimmten Beihilfen nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Eine darüber hinausgehende Anwendung der Maßnahme ist nur möglich, wenn der Mitgliedstaat der Kommission spätestens 20 Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Evaluierungsplan zur Genehmigung vorlegt. Sofern diese ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate

Leitsatz 1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18. Juli 2019") an. 2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Forschung und Entwicklung sind Grundlagen für technologischen Fortschritt. Aus Ideen sollen Innovationen entstehen, die dazu beitragen, Herausforderungen für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu bewältigen. Die mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vom 14.12.2019 (BGBl. I 2019, 2763) eingeführte Forschungszul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / 8. Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten von einer Finanzbehörde erhoben oder erfasst wurden, ist nur unter weiteren Voraussetzungen zulässig (§ 29c Abs. 1 AO). Beachten Sie: Die Vorschrift gilt nicht für die Bescheinigungsstelle. Sie ist keine Finanzbehörde. Das FZulG regelt aus diesem Grund die Verarbeitung und Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / 2. Missbrauchsprävention

Rz. 97 § 5 Abs. 3 GrEStG regelt einen Ausschluss der Anwendbarkeit der Begünstigungen nach Abs. 1 und Abs. 2 für als missbräuchlich eingestufte Gestaltungen bzw. Sachverhaltsentwicklungen. Das Gesetz spricht insoweit von einer "Verminderung des Anteils des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand" innerhalb von zehn Jahren nach dem – an sich begünstigten – Grundstücksumsatz. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, § 13 Abs. 10 S. 1 ErbStG

Rz. 118 Nach § 13b Abs. 10 S. 1 ErbStG hat das jeweilige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) folgende gesonderten Feststellungen zu treffen, soweit diese für die Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer relevant sind:[296]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Allgemeines

Rz. 4 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / I. Weg des Gesetzgebungsverfahrens

Die Gesetzesänderungen waren im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung differenziert Stellung.[1] Diese lehnte die Vorschläge aber größtenteils ab.[2] Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.[3] Dessen Beschlussempfehlung sah zahlreiche Änderungen vor.[4] Nachfolgend hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / VI. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 203 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 264 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[386] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[387] war und ist mit dem Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / Zusammenfassung

Begriff Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und handelsrechtlich zu 100 % abziehbar. Steuerrechtlich dürfen hingegen Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den Gewinn mindern, wenn die im Gesetz genannten Nachweispflichten erfüllt sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 23 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Bewertung – gesetzliche Vorgaben

Rz. 261 Ziel der Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG der gemeine Wert. Dieser ist entweder nach § 11 Abs. 1 BewG aus Kurswerten oder Verkaufserlösen abzuleiten oder nach § 11 Abs. 2 BewG auf der Grundlage der Ertragsaussichten oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Met...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Anrechnung der Steuer auf die Vorschenkung

Rz. 363 Werden die Erwerbe zusammengerechnet und besteuert, muss die Steuer berücksichtigt werden, die auf den einbezogenen Vorerwerb bezahlt werden musste. Sie wird von der Steuer auf den Gesamterwerb abgezogen. Dafür bietet das Gesetz zwei Möglichkeiten, unter denen der Steuerpflichtige wählen kann. 1. Anrechnung einer fiktiven Steuer Rz. 364 Von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 127 Soweit im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten auf einen Erwerber übergehen, sind die beschäftigten Arbeitnehmer für jede wirtschaftliche Einheit getrennt zu ermitteln.[322] Beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von Mitunternehmeranteilen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Grundsätzliches

Rz. 32 Die der Erbschaftsteuer unterliegenden Vorgänge sind im Gesetz genau bezeichnet. § 1 Abs. 1 ErbStG nennt insgesamt vier steuerpflichtige Tatbestände, nämlich·mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 5. Finanzmittel

Rz. 98 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[236] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[237] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[238] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 99 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Saldo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Mitarbeiterzahl

Rz. 120 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[299] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 5 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / II. Grundlegende Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 2 Gegenstand der Besteuerung im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist ein Rechtsträgerwechsel,[1] also der "Erwerb" eines "Erwerbers".[2] Der (steuerpflichtige) Erwerb beruht jeweils auf einem im Grunderwerbsteuergesetz (dort § 1 GrEStG) definierten Erwerbsvorgang.[3] Am Erwerbsvorgang im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne sind grundsätzlich mindestens zwei Parteien beteilig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.07.2019 beginnende Zeiträume eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. 2. Eine eigenständige Prüfungspflicht der Familienkasse besteht au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / g) Kapitalisierungszinssatz/Kapitalisierungsfaktor

Rz. 288 Der Kapitalisierungsfaktor ist – nachdem er zunächst jährlich neu auf der Grundlage des Basiszinssatzes ermittelt wurde – seit dem ErbStG 2016[434] in § 203 Abs. 1 BewG starr vorgegeben, und zwar mit 13,75. Das Bundesministerium der Finanzen ist zwar gemäß § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 nicht als Entnahme aus dem einen und als Einlage in den anderen Betrieb zu werten.[1] Das Wirtschaftsgut wurde nach dieser Auffassung durch die Überführung nicht zu einem betriebs­fremden Zweck entnommen, da es in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / aa) Grundsätzliches

Rz. 68 Wird die unmittelbare Mindestbeteiligung von 25 v.H. nicht erreicht, kann die Begünstigung dennoch mittels einer Poolvereinbarung erzielt werden.[154] Eine Poolvereinbarung erfordert, dass der Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sind,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 15 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2d ErbStG gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, als erbschaftsteuerrechtliche Inländer. Körperschaften in diesem Sinne sind neben den privatrechtlichen (insbesondere Stiftungen und Kapitalgesellschaften) auch juristische Personen des öffentlichen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / I. Allgemeines

Rz. 12 Von ihrer Konzeption her ist die Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt. Vielmehr geht das Gesetz davon aus, dass das Ziel der Erbengemeinschaft ihre Beendigung sei. Diese erfolgt regelmäßig durch die Aufteilung der nach dem Ausgleich der Erblasser- und Erbfallschulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) noch verbleibenden Vermögenswerte (Auseinandersetzung). Soweit der Erblasser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VIII. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 300 Was im Sinne des Erbschaftsteuerrechts zum Betriebsvermögen gehört, ergibt sich aus § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Somit umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dem Betriebsvermögen steht das de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / I. Bedeutung der Wertgrenze des § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Rz. 30 Im Hinblick auf entsprechende verfassungsgerichtliche Vorgaben ist (seit dem ErbStG 2016) in § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG eine absolute Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR für die Gewährung des Verschonungsabschlags in das Gesetz geregelt. Außerdem besteht für die Beurteilung der sich im Falle des Überschreitens dieser Grenze ergebenden Rechtsfolgen eine weitere Prüfschwelle vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 8. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 66 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 52 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[104] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[105] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[106] also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / VI. Erreichen/Unterschreiten der Mindestlohnsumme

Rz. 148 Die Prüfung der Einhaltung oder Unterschreitung der Mindestlohnsumme hat nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht nur betriebsbezogen, sondern für das insgesamt übertragene begünstigte Vermögen zu erfolgen, indem die Lohnsummen aller von der Übertragung erfassten wirtschaftlichen Einheiten zu einer Summe zusammengerechnet werden.[377] Das gilt sowohl für die Ausgan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / 4. Ausweitung der Bemessungsgrundlage

Bislang war die Ausweitung der Bemessungsgrundlage durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, 1512) von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR auf nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026 entstandene Aufwendungen beschränkt (§ 3 Abs. 5 S. 2 FZulG). Der Gesetzgeber hat die maximale Bemessungsgrundlage jetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Grundsätzliches

Rz. 316 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / (2) Regionalfaktor

Rz. 246 Die Regelherstellungskosten werden bundeseinheitlich ermittelt. Um unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde mit Wirkung ab 2023 die Berücksichtigung sog. Regionalfaktoren zur Anpassung der Regelherstellungskosten an das regional unterschiedliche Baupreisniveau eingeführt § 190 Abs. 5 BewG).[364] Gemäß § 190 Abs. 5 S. 2 BewG sind die Regiona...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / II. Vermächtnisse

Rz. 123 Auch Vermächtnisse unterliegen als Erwerbe von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsbesteuerung. Für Vermächtnis-Erwerbe gilt daher die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG.[190] Im Unterschied zu lebzeitigen Schenkungen enthält das Gesetz für Erwerbe von Todes wegen jedoch keinerlei Einschränkungen der Steuerfreiheit im Hinblick auf etw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / d) Behaltensfrist

Rz. 333 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Bewertungsgrundsätze

Rz. 152 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 48 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Persönliche Freibeträge und Steuerklasseneinteilung

Rz. 353 Im Bereich der persönlichen Steuerbefreiungen sind in erster Linie die so genannten persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG zu nennen. Diese stellen sich nach den jüngsten Änderungen wie folgt dar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 170 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[433] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.3 Entnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" ermittelt, ist die Entnahmeregelung ebenfalls anwendbar. Das kann zwar nicht ohne Weiteres dem Gesetz entnommen werden. Wenn § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn lediglich den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bezeichnet, ändert das aber nichts daran, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / 2. Abschluss eines grundstücksbezogenen Verpflichtungsgeschäfts

Rz. 16 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bildet bereits das Zustandekommen des einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründenden Verpflichtungsgeschäfts einen Erwerbstatbestand. Auf diese Weise wird die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorverlagert und damit – in zeitlicher Hinsicht – von der Erfüllung des schuldrechtlichen Geschäfts (zivilrechtlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 2.1 Zweck der 3-Jahresfrist

Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / A. Allgemeines

Rz. 1 Vor dem Hintergrund der (angestrebten) realitätsgerechten Bewertung sämtlichen der Erbschaft- und der Schenkungsteuer unterliegenden Vermögens kann dies nur durch entsprechend umfassende Freistellungen bzw. – bei nicht vollständiger Steuerfreiheit – Steuerersatzreduzierungen erreicht werden. Rz. 2 Insoweit zielen die §§ 13a bis 13c sowie 19a und 28a ErbStG darauf ab, du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grundzüge des Ertragste... / A. Einkommensteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 2 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Aufschiebende Bedingung

Rz. 159 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4 bis 8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[201] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / b) Änderungen durch das WtChancenG

Ab jetzt gehört zu den förderfähigen Aufwendungen auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind. Die Wirtschaftsgüter müssen zudem ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden. Die Ausweitung ist für Wirtschaftsgüter, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Freigebigkeit

Rz. 78 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / bb) Verfügungsbeschränkung

Rz. 70 Zum einen fordert § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Vereinbarung von Verfügungsbeschränkung, zum anderen die Verpflichtung, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen". Rz. 71 In diesem Zusammenhang ist der Begriff der "Verfügung" etwas anders zu verstehen als in der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre.[158] E...mehr