Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[23] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / B. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 5 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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Entnahmen / 2.2.2 Überführung in einen anderen Betrieb

Überführt der Unternehmer das Wirtschaftsgut nicht in sein Privatvermögen, sondern in einen anderen ihm gehörenden Betrieb, stellt sich die Frage, ob damit eine Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem einen und eine Einlage in den anderen Betrieb verbunden ist. Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführung...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / D. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 21 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[48] er wird ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / aa) Hinzurechnungen

Rz. 279 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[415] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / F. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 111 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschiedlichen Stichta...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / B. Unterscheidung von Erbfall und Erbauseinandersetzung

Rz. 5 Nach der Rechtsprechung des BFH ist (auch) im Einkommensteuerrecht grundsätzlich davon auszugehen, dass Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit bilden, sondern zwei voneinander getrennte Vorgänge darstellen, die unabhängig voneinander steuerrechtlich zu würdigen sind.[6] Vor dem Hintergrund, dass der Erbfall im Grunde genommen lediglich zu einer Ausw...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.1 Begriff

Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke in Anspruch g...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.3 Bewertung von Leistungseinlagen

Auch Leistungen, die Aufwendungen verursachen, können eingelegt werden. Ist z. B. eine Hausangestellte zu 80 % im Privathaushalt und zu 20 % im Betrieb des Steuerpflichtigen tätig, ohne dass ihr hierfür aus betrieblichen Mitteln eine besondere Vergütung gezahlt wird, können die anfallenden Aufwendungen im Form einer Leistungseinlage zu 20 % als Betriebsausgaben abgezogen wer...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / I. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 6 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im Sin...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / g) Geschlossene Fonds

Rz. 185 Bei geschlossenen Fonds handelt es sich regelmäßig um Beteiligungen an Personengesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften. Soweit diese vermögensverwaltenden Charakter haben, richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach dem anteiligen Wert der von ihnen gehaltenen Wirtschaftsgüter. Bei Mitunternehmerschaften gelten die Grundsätze der Bewertung des Betriebsver...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Versorgungsansprüche

Rz. 120 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[155] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 4. Sonstige Fälle des Eigentumsübergangs

Rz. 24 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG liegt auch dann ein Grunderwerbsteuer begründender Erwerbsvorgang vor, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht, ohne dass ein dies begründender Anspruch auf Übereignung auf rechtsgeschäftlicher Basis vorliegt und der Eigentumsübergang auch keiner Auflassung bedarf. Rz. 25 Hauptanwendungsfall dieser Norm im Bereich der Vermögensnachf...mehr

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Sicherheit im Verein / 3.2 Ausgestaltung und Einschränkungen der Verkehrssicherungspflicht

Nach der Rechtsprechung des BGH kann und muss ein Verein Dritte nicht vor jeder nur erdenklichen Gefahr schützen. Daher muss jeweils im konkreten Einzelfall ermittelt werden, was aus Sicht des Vereins eine typischerweise drohende Gefahr sein kann. Achtung Vom Vorliegen einer solchen Gefahr muss der Vorstand ausgehen, wenn sich nach sachkundiger Einschätzung die Möglichkeit ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) In 2002 erfolgte Veräußerung eines in 12/2000 teilweise unentgeltlich erworbenen Aktienpakets (§ 17 EStG)

Die Rechtsprechungsgrundsätze zum veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff, die der BFH zu § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 4 EStG i.d.F. vom 24.3.1999 entwickelt hat, sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG – insoweit der Finanzverwaltung folgend – nicht auf die Absenkung der Beteiligungsgrenze durch das StSenkG vom 23.10.2000 auf 1 % anzuwenden. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / Zusammenfassung

Begriff Entnahmen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Es handelt sich dabei – mit den Worten der Rechtsprechung – um Wertabgaben aus dem Betrieb zu außerbetrieblichen Zwecken. Grundfall der Entnahme ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen, z. B. wenn der Steuerpflichtige ein Gebäudegrundstück aus seinem Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / e) Anreizeffekt

Die AGVO gilt auch nur für Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben (Art. 6 Abs. 1 AGVO). Das ist bei einer Steuervergünstigung der Fall, wenn die Maßnahme einerseits einen auf objektiven Kriterien beruhenden Anspruch auf die Beihilfe begründet, ohne dass es einer Ermessensentscheidung des Mitgliedstaats bedarf, und die Maßnahme andererseits vor Beginn der Arbeiten für das gefö...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Audit (Arbeitsschutz) / 3.3 AMS-Complianceaudit

Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Regeln und ethischen Standards durch Unternehmen, um Risiken zu minimieren und mögliche rechtliche Konsequenzen oder Schadensersatzforderungen auszuschließen. Durch ein AMS soll ein Unternehmen eine rechtskonforme und zuverlässige Arbeitsschutzorganisation aufbauen und praktizieren. Um die Einhaltung und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / V. Zusammenfassung

Die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen und der Bemessungsgrundlage bietet Unternehmen zweifelsfrei einen Anreiz, um verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Der Beitrag hat aber auch gezeigt, dass der Gesetzgeber eine noch höhere Begünstigung der Vorhaben erreichen könnte, wenn er zwischen den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experi...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Begünstigte Zuwendungen

Rz. 322 Als begünstigte Zuwendungen i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG kommen neben der Verschaffung des Allein- oder Miteigentums an einem Familienheim auch die Befreiung des Zuwendungsempfängers von im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims eingegangenen Verpflichtungen in Betracht. Begünstigungsfähig ist auch die Übernahme nachträglicher Herstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Audit (Arbeitsschutz) / Zusammenfassung

Begriff Audits sind eine bewährte Methode zur Ermittlung und Einleitung von Verbesserungsprozessen – auch bei der Organisation und der Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements. Allgemein versteht man unter einem Audit ein geregeltes und dokumentiertes Verfahren zur systematischen und unabhängigen Untersuchung und Bewertung von Prozessen, Aktivitäten, Managementsystemen und d...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / b) Unmittelbare Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 63 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / V. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 106 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[260] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[261] E...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 140 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 113 Im Bereich der Personengesellschaften gilt im ErbStG das Transparenzprinzip (§ 2a ErbStG). Als Beteiligte an steuerpflichtigen Vorgängen kommen daher immer nur die Gesellschafter in Betracht,[145] nie die Personengesellschaft als solche.[146] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung aus, wächst den verbleibenden Gesellschaftern der Ge...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Weitergabeverpflichtung

Rz. 337 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[504] Rz. 338 Besondere Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nichtbeschluss

Begriff Als "Nichtbeschluss" bezeichnet man einen Beschluss, der durch einen wesentlichen Verfahrensmangel gekennzeichnet ist. Der Nichtbeschluss ist als nicht existent zu betrachten und entfaltet keine Rechtswirkung. Er bedarf keiner Anfechtung und auch nicht der Feststellung seiner Nichtigkeit, wobei letztere begehrt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskosten im WE-Verfahren

Begriff Prozesskosten sind generell die Ausgaben, die bei der Führung eines gerichtlichen Verfahrens anfallen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Wesentlicher Grundsatz des zivilprozessualen Verfahrens ist es, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Die maßgebliche Bestimmung des § 91 Abs. 1 ZPO bringt dabei zum Ausdruck, dass neben de...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen (§ 3 HBUG)

Rz. 12 (1) 1Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub. 2 § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Deze...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 11 Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 11 HBUG)

Rz. 41 (1) Anträge auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung können nur von einem nach § 10 anerkannten Träger gestellt werden. Sie sind spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise, insbesondere ein ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zi...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (§ 19 HBUG)

Rz. 60 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Die früher in § 19 enthaltene Befristung des Gesetzes bis 31.12.2022 wurde bis 31.12.2029 verlängert.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung (§ 14 HBUG)

Rz. 51 (1) 1Die Anerkennung der Eignung des Trägers kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 2Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn der Träger die Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, seinen Pflichten aus diesem Gesetz nicht nachkommt oder wiederholt Bildungsveranstaltungen ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt (§ 8 HBUG)

Rz. 28 (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benachteiligen. (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts und die Fälle der Erkrankung während des Bildungsurlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesurlaubsgesetzes in de...mehr

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Konzernanhang / 3.8.6 (Latente) Steuern

Rz. 72 Nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB sind die Gründe dafür anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Dabei beschränkt sich die Angabepflicht nicht nur auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Positionen. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber, dass gerade wegen der nu...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen (§ 13 HBUG)

Rz. 49 Das Nähere zum Verfahren der Anerkennung von Trägern und der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen, insbesondere auch der Inhalt der Anträge und die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und Nachweisen, sowie das Nähere zu den Anforderungen an das Programm, das Format und die Dauer einer Bildungsveranstaltung wird durch Rechtsverordnung geregelt. Rz. 50 Das Gesetz sieht...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers...mehr

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Konzernanhang / 3.8.4 Anteile am Mutterunternehmen

Rz. 70 Im Konzernanhang ist nach § 314 Abs. 1 Nr. 7 HGB ferner über Anteile am Mutterunternehmen zu berichten, wobei neben dem Bestand die Zahl und der Nennbetrag bzw. bei nennwertlosen Aktien der rechnerische Wert der Anteile sowie der prozentuale Anteil am (gezeichneten) Kapital anzugeben sind. Der Begriff der eigenen Anteile ist insofern ungenau, als das Gesetz nicht auf ...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr