Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.1 Substanzwertabfindung oder Ertragswertabfindung?

Bei Gesellschaften, die über hohe Substanzwerte, etwa Immobilienvermögen verfügen, sollte dies bei der Abfindungsklausel im Sinne einer Substanzwertabfindung berücksichtigt werden, während bei ertragsstarken Unternehmen ohne nennenswertem Anlagevermögen eine am Ertragswert orientierte Abfindung in den Vordergrund zu stellen ist.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2 Gesellschafterversammlung und Beschlüsse

Das Gesetz enthält bereits Bestimmungen für die Fassung von Beschlüssen und die Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Diese Regelungen sind allerdings unvollständig. Überhaupt nicht geregelt sind die Formalien der Durchführung der Gesellschafterversammlung selbst. 2.1 Voraussetzung der Einberufung der Gesellschafterversammlung Zuständig für die Einberufung der Gesellsch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.1 Geschäftsjahr

Die Satzung kann das Geschäftsjahr festlegen. Dies ist erforderlich, wenn dieses nicht dem Kalenderjahr entsprechen soll. Die Wahl eines Geschäftsjahres, das vom Kalenderjahr abweicht, kommt selten in Betracht. Gründe hierfür könnten in branchenspezifizischen Besonderheiten liegen; so kann es sich anbieten, das Geschäftsjahr mit dem Ende einer Saison enden zu lassen.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.1 Ausgangssituation

Im Recht der GmbH unterliegt nicht per se jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot. Ein solches kann sich im Einzelfall, insbesondere für einen Mehrheitsgesellschafter aus seiner Treuepflicht ergeben. Allerdings ist die GmbH typischerweise daran interessiert, dass ihre Gesellschafter nicht mit ihr in Wettbewerb treten. Ein GmbH-Gesellschafter hat Zugang zu den Interna de...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7 Abfindung

Die Wahl der richtigen Abfindungsklausel ist eine der schwierigsten Aufgaben der Satzungsgestaltung. Hierauf muss besondere Sorgfalt verwandt werden, eine allgemeingültige Abfindungsklausel gibt es nicht, vielmehr sind die Bedürfnisse des Einzelfalls, auch branchenspezifische Besonderheiten sowie die Zusammensetzung des Gesellschaftsvermögens zu beachten. 7.1 Substanzwertabfi...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.8 Musterformulierung: Gesellschafterversammlung und Beschlüsse

Praxis-Beispiel Gesellschafterversammlung/Beschlüssemehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.2 Sonderfall: Ein-Personen-GmbH

Für die Ein-Personen-GmbH, bei der Alleingesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist, findet sich im § 35 Abs. 4 GmbHG eine Sonderbestimmung. Danach gilt in dieser Konstellation grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB . Dem einzigen Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH können vom Verbot erfasste Rechtsgeschäfte von vornherein in der Satzung oder nachträglich durch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.1 Genehmigung von In-Sich-Geschäften

Geschäfte, die gegen das Verbot des § 181 BGB verstoßen, sind jedoch von Beginn an wirksam, wenn eine Befreiung des Geschäftsführers von diesem Verbot erfolgt ist, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Einigkeit besteht darüber, dass eine solche Befreiung in der Satzung der zuverlässigste Weg ist, um das Verbot des § 181 BGB auszuschließen. Ob auch ein ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Unterschied zwischen Einziehung und Ausschluss

Die Einziehung (= Amortisation) zielt auf den Geschäftsanteil und vernichtet denselben, während sich der Ausschluss primär gegen die Mitgliedschaft richtet und den Anteil zumindest zunächst nicht untergehen lässt. Die unten vorgeschlagene Satzungsklausel enthält sowohl die Möglichkeit des Ausschlusses als auch jene der Einziehung. Der betreffende Gesellschafterbeschluss muss...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1 Die Ausschlussklausel erspart die Ausschließungsklage

Ist weder die Einziehung des Geschäftsanteils noch der Ausschluss eines Gesellschafters nach der Satzung möglich, muss die Gesellschaft den Weg der Ausschließungsklage wählen, falls einer der Gesellschafter ausgeschlossen werden soll. Der Klage hat ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss vorauszugehen. Alternativ käme noch eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft in Betra...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.5 Kaduzierung

Sofern ein Gesellschafter seine auf ihn entfallene Stammeinlage trotz Fälligkeit nicht einzahlt, kommt eine Kaduzierung des Geschäftsanteils in Betracht. Im Rahmen des aufwendigen Kaduzierungsverfahrens ist schließlich gem. § 23 GmbHG die Verwertung des Geschäftsanteils im Wege der Versteigerung vorgesehen. Da diese kostenintensiv und umständlich ist, sollte die Satzung die ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Es ist anerkannt, dass ein Austritt des Gesellschafters aus wichtigem Grund jederzeit möglich sein muss.[8] Dies folgt aus dem Rechtsgrundsatz, wonach Dauerschuldverhältnisse jederzeit aus wichtigem Grund, d. h. wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist, beendbar sein müssen (vgl. § 314 BGB).mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.1 Hintergrund

Eine GmbH hat als notwendige Organe lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Es kann in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehen, die Kontrollfunktion oder auch eine Beratungsaufgabe ggf. auch weitere Kompetenzen, wie etwa die Bestellung und Abberufung von Geschäf...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 9.2 Musterformulierung: Sonderpflichten/Sonderrechte

Praxis-Beispiel Sonderpflichten/Sonderrechtemehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung: Kündigung des Gesellschafters

Praxis-Beispiel Kündigung des Gesellschaftersmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.2 Musterformulierung: Tod eines Gesellschafters

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5 Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

Nach dem GmbHG sind Geschäftsanteile frei veräußerlich und vererblich. Dies steht jedoch im Widerspruch zum typischen Interesse der Gesellschafter, den Gesellschafterkreis mitbestimmen zu können. Schließlich möchten sich die Gesellschafter nicht ohne weiteres einen ihnen nicht genehmen Gesellschafter "vor die Nase setzen" lassen. 5.1 Vorkaufsrecht der Gesellschafter Aus der be...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[6] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.3 Unzulässig: bewusste Benachteiligung des Gesellschafters

Nicht beliebig zulässig ist es, die Abfindungszahlung danach zu steuern, aus welchem Grund der Gesellschafter ausscheidet. Gewisse Spielräume sind indes möglich. Nicht statthaft ist es jedoch, die Abfindung dann bewusst niedriger anzusetzen, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters, etwa durch Einziehung seines Geschäftsanteils, deshalb erfolgt, weil der Gesellschafter insol...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.2 Einberufungsfrist

Die im Gesetz verankerte Einberufungsfrist von einer Woche wird in der Praxis häufig als zu kurz empfunden. Empfehlenswert ist, die Frist auf zwei Wochen festzusetzen, wobei als Fristbeginn der Tag der Versendung der Einschreibebriefe vereinbart werden sollte. Anstelle der Versendung per Einschreiben bietet sich auch eine persönliche Übergabe der Einladung unter Gegenzeichnu...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.6 Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Gesellschafter keinen Wert darauf legen, dass Vertreter an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, insbesondere wenn es sich um Rechtsvertreter handelt, die das Gefüge durcheinander bringen und die atmosphärischen Bedingungen beeinträchtigen könnten. Gleiches gilt für die Beiziehung von Beratern zu Gesellschafterversammlungen. Beizieh...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.5 Beschlussfähigkeit/Vertretung im Stimmrecht/Stimmenbotschaft

In die Satzung können Regelungen über eine Beschlussfähigkeit (siehe Formulierungsvorschlag) sowie das Teilnahmerecht und die Vertretung im Stimmrecht aufgenommen werden. Statt einer Vertretung im Stimmrecht, die nach § 47 Abs. 3 GmbHG durch schriftliche Vollmacht oder in Textform vorgesehen ist, kann auch lediglich eine Stimmenbotschaft verankert werden. Die Vertretung führt...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.3 Disquotale Leistungen

In der Praxis kann es ferner vorkommen, dass die Gesellschafter untereinander unterschiedliche Beiträge an die Gesellschaft neben ihren Stammeinlagen leisten, zum Beispiel weil mit diesen Beiträgen die Geschäftstätigkeit erweitert werden soll. Leistet beispielsweise ein Gesellschafter, der 20 % des Stammkapitals hält, zusätzlich 100.000 EUR in die Kapitalrücklage, würde dies...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.7 Beschlussfassung

Grundsätzlich gewährt das Gesetz in § 47 Abs. 2 GmbHG je 1 EUR des Stammkapitals eine Stimme. Bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25 .000 EUR existieren also 25.000 Stimmen. Beschlüsse werden prinzipiell mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Gezählt werden hierbei nur die Ja-Stimmen. Enthaltungen und ungültige Stimmen haben keinen Einfluss auf das Sti...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.4 Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsklauseln

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit oder zur Anpassung von Abfindungsklauseln, sofern deren Anwendung dazu führen würde, dass die an den Gesellschafter zu zahlende Abfindung in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Anteils steht. In eine Satzung aufgenommene Klauseln, die zu einer krassen Benachteiligung des Gesellsch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.3 Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe

Besondere Sorgfalt sollte auf die Verankerung der Einziehungs- bzw. Ausschlussgründe gelegt werden. Die hier vorgeschlagene Satzungsklausel enthält das zu regelnde Minimum. Darüber sollten insbesondere, wenn spezielle Verpflichtungen einzelner Gesellschafter in die Satzung aufgenommen werden, wie etwa ein Wettbewerbsverbot oder die Sonderpflicht zur Mitarbeit, Einziehungsgrü...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Ordentliche Kündigung

Die unten vorgeschlagene Klausel betrifft die ordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund, die eine Alternative zu der Anteilsübertragung durch den ausscheidewilligen Gesellschafter beinhaltet. Im Gegensatz zur vorhergehenden Einziehungs- bzw. Ausschlussklausel geht nunmehr die Initiative vom Gesellschafter aus. Dieser sollte die Möglichkeit haben, gegen Abfindung aus der Ges...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.1 Einziehung des Geschäftsanteils gegen Abfindung

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (6), wird oft in der Satzung verankert, dass die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit hat, den Geschäftsanteil gegen Abfindung einzuziehen. Der folgende Satzungsvorschlag sieht ein Versteigerungsverfahren unter den Mitgesellschaftern vor, wobei auf die Regelung bei der Veräußerung verwiesen wird (siehe bei 5). Findet weder ein...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 12.3 Musterformulierung: Salvatorische Klausel

Praxis-Beispiel Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstell...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.2 Berechnung der Abfindung

In jedem Fall sollte nicht unreflektiert eine Methode aufgenommen werden, deren Berechnung nicht zweifelsfrei anerkannt ist. Häufig findet sich in älteren Satzungen der Verweis auf das Stuttgarter Verfahren, in neueren Satzungen wird häufig auf eine Methode des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) meist auf die Methode IDW S 1 verwiesen, was jedoch nicht immer den Wünschen ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2 Leitungsvarianten

Das Gesetz geht auch bei der Geschäftsführung (wie bei der bereits unter 1.1. erwähnten Vertretung) von einer Gesamtgeschäftsführung aller Geschäftsführer aus, wobei jedoch in der Praxis Ressorts (Geschäftsbereiche), z. B. durch eine Geschäftsordnung, gebildet werden. Bei der Vertretung der GmbH, d. h. der Kompetenz, nach außen rechtsgeschäftlich für die GmbH aufzutreten, ist...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3 Verbot von In-Sich-Geschäften

Außerdem ist zu regeln, ob der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden soll (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung). In § 181 BGB ist geregelt, dass es einem Vertreter untersagt ist, mit sich selbst oder gleichzeitig als Vertreter von Dritten Geschäfte zu tätigen. Praxis-Beispiel Kauf eines Dienstfahrzeugs Verkauft der Geschäftsf...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.3 Teilnahme des Geschäftsführers/Versammlungsleitung

Obwohl der bzw. die Geschäftsführer für die Einberufung zuständig sind, haben sie selbst kein Teilnahmerecht auf der Gesellschafterversammlung. In der Praxis nehmen sie aber i. d. R. an den Versammlungen teil. Da die Geschäftsführer aufgrund ihrer Geschäftsführungstätigkeit und der Organisationsaufgaben ohnehin den besten Überblick über die entstehenden Fragen haben, werden ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1 Innen- und Außenverhältnis

Die Geschäftsführung und die Vertretung werden unter dem Begriff der "Leitung der Gesellschaft" zusammengefasst. Die Geschäftsführung meint im gesellschaftsrechtlichen Sinne die Kompetenzen des Geschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft, d. h. das "Dürfen" im Innenverhältnis, während die Vertretungsberechtigung das "Können" im Außenverhältnis betrifft. Die sog. organsch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.2 Musterformulierung: Beirat

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Musterformulierung: Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.4 Musterformulierung: Geschäftsjahr/Ergebnisverwendung/disquotale Leistungen

Praxis-Beispiel Geschäftsjahr/Ergebnisverwendung/disquotale Leistungenmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.2 Musterformulierung: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Praxis-Beispiel Wettbewerbsverbot des Gesellschaftersmehr

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Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

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Gründung einer GmbH / Zusammenfassung

Begriff Es gibt 2 Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen. Das sind: Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR unter Verwendung des offiziellen Musterprotokolls oder die Gründung einer GmbH mit individueller Satzung (Gesellschaftsvertrag), die speziell auf die Interessenlage des/der Gesellschafter(s) ausgerichtet ist, und einem frei zu vereinbarenden Stammkapit...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 2 Die Vor-GmbH

Sobald die Gründer die GmbH vor dem Notar errichten, entsteht dadurch die sog. Vorgesellschaft (auch Vor-GmbH oder GmbH in Gründung/GmbH i. G. genannt). Seit dem 1.8.2022 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gründer in Person vor dem Notar erscheinen. Vielmehr ist, wenn die Möglichkeit der elektronischen Signatur besteht, auch eine Gründung mittels Videokommunikation mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist stimmberechtigt. Der festgestellte Jahresabschluss ist grundsätzlich offenzulegen, wobei sich der Umfang der offenzul...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personengesellschaften: Akt... / 12 Die atypisch stille Gesellschaft – Behandlung in HB und StB

Gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft enthalten die §§ 230 – 236 HGB und daraus lassen sich die folgenden Merkmale ableiten: Ein Vertragspartner muss Kaufmann gem. §§ 1 ff. HGB sein. Ein Vertragspartner muss stiller Gesellschafter sein. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit einem gemeinsamen Zweck ist erforderlich. Der stille Gesellschafter muss mit einer Einl...mehr