Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Arten von Auflagen

Rz. 9 Als Auflage können u.a. angeordnet werden: Geld- oder Sachleistungen zugunsten eines bestimmten Personenkreises; Geld- oder Sachleistungen für bestimmte Zwecke; Durchführung der Grabpflege; Errichtung eines Grabmals; Durchführung der Beerdigung inklusive der Kostentragungspflicht; das Grab des Erblassers nach seiner Beschreibung auszugestalten und zu pflegen;[15] Verpf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Teilungsanordnung im eigentlichen Sinne

Rz. 13 Die eigentliche Teilungsanordnung bietet dem Erblasser vier Regelungsmöglichkeiten:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Verfügungen des Gesellschafter-Vorerben

Rz. 16 Soweit Gesellschaftsanteile zum Nachlass gehören, darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[72] Er hat jedoch dabei jeweils die Beschränkung des Abs. 2 zu beachten.[73] Dies bedeutet zunächst, dass der Vorerbe nicht freiwillig gegen ein objektiv nicht vollwertiges Entgelt aus der Gesellschaft ausscheiden darf; dab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschaftsvertrag

Zusammenfassung Begriff Der Gesellschaftsvertrag ist die "Verfassung" der GmbH. Darin werden die rechtliche Ausgestaltung der GmbH, die Grundregeln der Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung der Organe geregelt. Der Gesellschaftsvertrag muss einige Mindestbestimmungen (§ 3 GmbHG) enthalten. Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter aber auch einzelne Regeln einführ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 2 Mindest-Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Das GmbH-Gesetz bestimmt in § 3 GmbHG, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH folgende Mindest-Regelungen enthalten muss: Firma und Sitz der Gesellschaft Gegenstand der GmbH Betrag des Stammkapitals Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt Soll die GmbH nur eine bestimmte Zeit bestehen ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag - Wann Satzungsänderungen sinnvoll sind

Einführung Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 4 Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Der GmbH-Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des tatsächlichen Werts seines GmbH-Anteils. Am besten ist es, wenn die GmbH-Satzung eine Regelung für diesen Fall enthält. Diese Regelung muss aber eindeutig sein: In der Praxis wird häufig eine Buchwertklausel vereinbart, deren Wirksamkeit problematisch ist. Bei ihr orientiert sich die Abfindung an den Buchwer...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3 Praxis-Beispiele für Satzungsänderungen

3.1 Beispiel: Abfindungsklausel Praxis-Beispiel Abfindungsklausel anpassen Der Gesellschaftsvertrag der Bodo-Bau GmbH enthält eine Abfindungsregelung, wonach der Ausscheidende entsprechend den Buchwerten eine Abfindung erhält. Es handelt sich um eine Gerüstbaufirma. Zum Vermögen gehört eine Vielzahl von Gerüsten, die in der Bilanz auf 1 EUR abgeschrieben sind, jedoch tatsächli...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 2 Gang der Satzungsänderung

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags vollzieht sich in folgenden Schritten: Grundsätzliche Überlegungen, welche Satzungsänderung durchgeführt werden soll Die Gesellschafter müssen sich im Vorfeld Gedanken machen, inwieweit eine Satzungsänderung erforderlich ist, um das von ihnen gewählte Ziel zu erreichen, und diese Satzungsänderung gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe form...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.1 Beispiel: Abfindungsklausel

Praxis-Beispiel Abfindungsklausel anpassen Der Gesellschaftsvertrag der Bodo-Bau GmbH enthält eine Abfindungsregelung, wonach der Ausscheidende entsprechend den Buchwerten eine Abfindung erhält. Es handelt sich um eine Gerüstbaufirma. Zum Vermögen gehört eine Vielzahl von Gerüsten, die in der Bilanz auf 1 EUR abgeschrieben sind, jedoch tatsächlich einen Wert von ca. 300.000 E...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / Einführung

Der Gesellschaftsvertrag (= Satzung) bildet die Grundordnung der GmbH. Von Zeit zu Zeit können Satzungsänderungen erforderlich werden. Häufig wird die Satzung bei der Gründung nicht ausverhandelt, sondern es wird ein Vertragsmuster verwendet, das sich im Laufe der Zeit als nicht angemessen erweist bzw. das infolge von geänderten Wünschen oder Entwicklungen angepasst werden s...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 1 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH (oft auch: "Satzung") vereinbaren die Gesellschafter, welche Grundregeln für ihre GmbH gelten sollen. Darin regeln die Gesellschafter Fragen wie: Wie heißt die GmbH? Wer bringt was und wie viel Geld in die GmbH ein? Welche Formalien sollen für die Gesellschafterversammlungen gelten? Können diese auch per Videozuschaltung oder hybrid abgehalten w...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 1 Anlässe für Satzungsänderungen

Die häufigsten Anlässe für Satzungsänderungen sind: Aufnahme neuer Gesellschafter: Werden neue Gesellschafter aufgenommen, werden diese häufig darauf bestehen, dass die Satzung entsprechend ihren Wünschen angepasst wird oder aber umgekehrt möchten die bisherigen Gesellschafter noch Regelungen in die Satzung verankern, bevor neue Gesellschafter aufgenommen werden. Nachfolgerege...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Der Gesellschaftsvertrag ist die "Verfassung" der GmbH. Darin werden die rechtliche Ausgestaltung der GmbH, die Grundregeln der Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung der Organe geregelt. Der Gesellschaftsvertrag muss einige Mindestbestimmungen (§ 3 GmbHG) enthalten. Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter aber auch einzelne Regeln einführen, die nur für...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 3 Anpassung des Vertrags für die Einpersonen-GmbH

Bei Gründung einer Einpersonen-GmbH genügt es, wenn die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllt werden. Sollen bestehende Regelungen des Gesellschaftsvertrags geändert werden oder sollen neue Bestimmungen einfügt werden, so ist das jederzeit durch einen entsprechenden Entschluss, der der notariellen Beurkundung bedarf, möglich. Die Satzungsänderung wird zum Handelsregister an...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.3 Beispiel: Schutz des Minderheitsgesellschafters

Praxis-Beispiel Anpassungen zum Schutz des Minderheitsgesellschafters Eine Speditions-GmbH möchte ihr Geschäft deutlich erweitern, insbesondere Auslandsbüros in ehemaligen GUS-Staaten wie Kasachstan und Usbekistan eröffnen. Hierfür wird ein zusätzliches Kapital von 1 Mio. EUR benötigt. Ein usbekischer Investor ist bereit, dieses Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn er hierf...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Gesellschaftsvertrag / 4 Regelungsbedürftige Fragen

Schließen sich mehrere Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung eines Geschäftsbetriebes in einer GmbH zusammen, müssen die unterschiedlichen Interessen abgestimmt werden. Damit wird vermieden, dass es später zu Spannungen, Konflikten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Praxis-Tipp Unterschiedliche Interessen klären Es bringt erfahrungsgemäß nichts, wenn unterschiedl...mehr

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GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beschlussfassung in der GmbH müssen die Gesellschafter Formvorschriften beachten. Sie müssen den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz genügen und dürfen nicht im Widerspruch zu Recht und Gesetz und zum GmbH-Gesellschaftsvertrag stehen. Fehlerhafte Beschlüsse können auf dem Rechtsweg angefochten werden und nichtig sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Im G...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / Einführung

Jeden Gesellschafter, der nicht leitend in der GmbH mitarbeitet, kann das Gefühl beschleichen, dass hinter seinem Rücken gewirtschaftet wird. Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Gibt es rechtswidrige Aktivitäten, werden z. B. Gelder durch Schwarzarbeit am Gesellschaftsvermögen vorbei transferiert? Wie steht die GmbH da? Ist sie in der Krise, gibt es verborgene R...mehr

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GmbH-Geschäftsführer oder G... / 3 Abfindung des ausscheidenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Wenn ein als Geschäftsführer mitarbeitetender GmbH-Gesellschafter aus dem Unternehmen als Geschäftsführer und ggf. gleichzeitig als Gesellschafter oder auch nur als Gesellschafter austritt, kann das mehrere Ursachen haben: Er verlässt die GmbH freiwillig als Gesellschafter-Geschäftsführer, z. B. aus Altersgründen, indem er von einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 5 Begrenzung der Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der GmbH aus, steht ihm auf jeden Fall eine Abfindung zu. Selbst dann, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass keine Abfindung gezahlt wird. Eine solche Klausel ist unzulässig und unwirksam. Steht der nach der Buchwertklausel ermittelte Wert in einem groben Missverhältnis zu seinem Verkehrswert, wird die danach ermittelte Abfindung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.5 Vergleichbarkeit des Formwechsels

Rz. 108 Der grenzüberschreitende Formwechsel i. S. d. §§ 333ff. UmwG ist dabei grundsätzlich ein mit einem Formwechsel i. S. d. § 190 Abs. 1 UmwG vergleichbarer ausländischer Vorgang. Dies gilt auch für Formwechsel mit Drittstaatenbezug.[1] Für die Anwendung der steuerlichen Vorschriften ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen rechtsformkongruenten oder einen rechts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[108] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag

Rz. 78 Klauseln sonst wie im vorangegangenen Muster (vgl. Rdn 51). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.11: Klauseln zur Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag Einbringung beweglicher Gegenstände (Beispiel Pkw) Das Stammkapital beträgt 50.000 EUR. Es wurde in voller Höhe von Herrn Trakel in Frankfurt übernommen. Davon sind 40.000 EUR in bar zu leisten und s...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Zustimmung zur Abtretung (für den Fall, dass Gesellschaftsvertrag Zustimmung vorsieht)

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.26: Zustimmung zur Abtretung (für den Fall, dass Gesellschaftsvertrag Zustimmung vorsieht) Herrn Tobias Trakel Frankfurt Wir bestätigen hiermit, dass die Gesellschafterversammlung der Taxelex GmbH Frankfurt heute der Abtretung der von Ihnen nach Teilung gehaltenen neuen Geschäftsanteile Nr. 1 und 2 an der Gese...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz der Gesells...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 51 Für den Fall des Gründungsprotokolls eignet sich das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Gesellschaftsvertrag § 1 Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. § 2 Firma Die Firma der Gesellschaft lautet: Taxelex GmbH. § 3 Gegenstand Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung und der Vertrieb branchenspezi...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 25 §§ 3 Abs. 1, 4 und 5 GmbHG schreiben den Mindestinhalt vor. Zudem müssen alle Regelungen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, die nach dem GmbHG nur wirksam sind, wenn sie im Vertragstext enthalten sind. Dazu zählen gem. § 3 Abs. 2 GmbHG eine zeitliche Beschränkung und Nebenleistungspflichten der Gesellschafter (vgl. Rdn 32 ff.). Rz. 26 Daneben kann der Gese...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 265 Der Herabsetzungsbeschluss ändert den Gesellschaftsvertrag, bedarf also insb. eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses (vgl. Rdn 217 ff.). Der muss den Betrag der Herabsetzung des Stammkapitals und (h.M.[1096]) den Zweck der Herabsetzung angeben.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 9. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

a) Vertretungsbefugnis Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [135] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[136] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern bewährt es sich typischerweise, die Gesellschaft dur...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / J. Änderungen des Gesellschaftsvertrags

I. Typischer Sachverhalt Rz. 216 Die Minderheitsgesellschafter aus dem Fall D.I (siehe Rdn 80) sind stärker geworden und möchten das durch Streichen des Namens des Mehrheitsgesellschafters aus der Firma dokumentieren. Außerdem möchte die Gesellschaft ihren Hauptsitz nach Bonn verlegen Der Gesellschaftsvertrag soll sich daher ändern. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 217 Die Gesells...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1373] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.20: Formwechselbeschluss UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rech...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 11 In § 715 Abs. 1, 3 S. 1 BGB ordnet das Gesetz an, dass alle Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Diese Regelung ist dispositiv, § 708 BGB. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordn...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vertretungsbefugnis

Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [135] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[136] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern bewährt es sich typischerweise, die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsfü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 171 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 207 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[141] und Gründungskosten[142] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 63 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[108] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr