Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.2 Bereich Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsmodells (Einleitungsteil)

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gegenstand der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften ...mehr

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Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.2 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag legen die GmbH-Gründer ihre Mitwirkungspflichten bei der Gründung der GmbH fest. Kern des Vertrags ist aber die Satzung der zu gründenden GmbH. Hierfür sind einige Mindesterfordernisse zu beachten[1]: Firma der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und Höhe der durch die Gesellschafter übernommenen Stammei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.3 Anmeldung der GmbH

Die GmbH ist bei dem Gericht zur Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat. Möglich ist die Anmeldung durch den Geschäftsführer erst dann, wenn mindestens 1/4 jedes Geschäftsanteils eingezahlt worden ist und insgesamt mindestens 1/2 des Mindeststammkapitals = 12.500 EUR erreicht worden ist.[1] Zusammen mit der Anmeldung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 3.2 Geschäftsführer

Neben einem beschlussfassenden Organ benötigt die GmbH noch ein handelndes Organ – den Geschäftsführer.[1] Dieser vertritt die GmbH nach außen. Als Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bestellt werden. Die Gesellschafter sollten allerdings auf deren fachliche Qualifikation achten. Unter Umständen ist eine Person von einem Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 5.1 Auflösung

Um eine GmbH zu beenden, ist zunächst durch die Gesellschafterversammlung deren Auflösung zu beschließen.[1] Mit diesem Beschluss ändert sich zugleich der Gesellschaftszweck, der fortan auf die Abwicklung und den Abschluss der GmbH gerichtet ist. Neben einem Beschluss der Gesellschafter kann die Auflösung der GmbH insbesondere auch durch den Ablauf einer im Gesellschaftsvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 3.1 Gesellschafterversammlung

Die Gesamtheit der Gesellschafter tritt in der Gesellschafterversammlung zusammen und fasst darin alle für die geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der GmbH wichtigen bzw. erforderlichen Beschlüsse. Das Zusammentreten ist auch fernmündlich bzw. mittels Videokommunikation möglich, wenn dem alle Gesellschafter zustimmen.[1] Ggf. ergibt sich die Zuständigkeit der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.1.2 Vorgesellschaft

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags endet die 1. Phase und fortan wird die zu gründende Gesellschaft als Vorgesellschaft bezeichnet. Die Aufgabe der Vorgesellschaft ist wiederum, ihr Entstehen als juristische Person zu fördern und evtl. bereits vorhandenes Vermögen zu verwalten. Hinweis Online-Gründung Bisher war für die Gründung einer GmbH noch ein persö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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B. AVB D&O / 3. Beginn der Organstellung

Rz. 7 Die Organstellung und damit die Organhaftung beginnen regelmäßig mit der Annahme der Bestellung. Bei der AG bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand (§ 84 AktG), bei der GmbH bestimmt die Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) oder ggf. ein vorhandener Aufsichtsrat mit entsprechender Zuständigkeit. Bei der Genossenschaft wählt die Generalversamm...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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B. AVB D&O / 7. Modifikationen/Verbesserungen/Erweiterungen in der Praxis

Rz. 100 Weit verbreitet sind Klauseln, die bei der wissentlichen Pflichtverletzung vom Ausschluss Handlungen ausnehmen, wenn zum Wohle der Gesellschaft auf der Grundlage angemessener Informationen gehandelt wurde. Rz. 101 Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung "Dieser Risikoausschluss gilt nicht bei einer sich ausschließlich aus dem sog. Binnenrecht der Versicherung...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.2 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 244 Ist der Zweck der Gesellschaft darauf gerichtet, ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben, so liegt eine OHG vor, wenn alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften (§ 105 Abs. 1 HGB). Betreibt die Gesellschaft eines der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 HGB genannten Grundhandelsgewerbe, so ist si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.3 Gesellschaftsgründung, Beginn der Mitunternehmerschaft

Rz. 259 Zivilrechtlich ist die Gründung von Personengesellschaften an keine besondere Form gebunden. Notwendig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter (z. B. §§ 705 BGB, 105 Abs. 3, 109, 161 HGB). Ein solcher Vertrag sollte zwar schon aus Gründen der Sorgfalt gegen sich selbst und zum Nachweis gegenüber Dritten schriftlich fixiert sein, erforde...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / f. Wegfall des Vorwegabschlags

Bei einem Verstoß gegen die Vorgaben innerhalb der 20-jährigen Nachlauffrist entfällt die zuvor gewährte Steuerbefreiung gem. § 13a Abs. 9 S. 5 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit vollständig. Lediglich bei der Änderung der Abfindungsbeschränkung wird der Vorwegabschlag nur gekürzt.[91] Ausreichend ist bereits eine schädliche Gesellschaftsvertrags- bzw. Satzungsänderung...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / d. Tatsächliche Umsetzung der Beschränkungen

Für die Gewährung des Abschlags reicht die bloße Verankerung im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung nicht aus. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung fordern von den Gesellschaftern, dass die Beschränkungen vollzogen und somit aktiv "gelebt" werden.[88]mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Beschränkung der Entnahme oder Ausschüttung von steuerlichen Gewinnen (Nr. 1)

Gem. 13a Abs. 9 Nr. 1 ErbStG muss der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung vorsehen, dass "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 % des um den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns" beschränkt sein muss. Unberücksichtigt bleiben Entnahmen, die der Begleichung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.4 Misslungene Gesellschaftsgründung, faktische (fehlerhafte) Gesellschaft

Rz. 263 Dass eine Gesellschaft nicht ohne einen (ggf. übereinstimmend konkludenten) Vertragsabschluss entstehen kann,[1] ist eine triviale Erkenntnis. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags kann jedoch i. d. S. misslingen, dass der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien mangelhaft, anfechtbar oder nichtig ist (z. B. weil für den Gesellschaftsvert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Rechtsfolge: Ausgleichs- und Abzugsverbot für Verluste

Rz. 532 Verluste aus Termingeschäften im betrieblichen Bereich i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dürfen nach § 15 Abs. 4 S. 3 EStG nur bis zur Höhe des Gewinns aus Termingeschäften ausgeglichen werden, die der Stpfl. im gleichen Wirtschaftsjahr erzielt hat. Reichen diese Gewinne nicht zur Verrechnung aus, dürfen die Verluste weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.1 Mitunternehmereigenschaft von Nicht-Gesellschaftern (verdeckte Mitunternehmerschaft)

Rz. 337 Für die Annahme der Mitunternehmerschaft genügt auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis.[1] Von einem solchen verdeckten Gesellschaftsverhältnis spricht man, wenn sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ergibt, dass sie als Gesellschaft (gemeinsamer Zweck und gemeinsame Förderung) zusammenwirken wollen, ohne einen ausdrücklichen Vertrag abgeschlos...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / e. Vor- und Nachlauffrist

Nach § 13a Abs. 4, 5 ErbStG müssen die Beschränkungen bereits zwei Jahre vor der Übertragung gegeben sein und müssen im Nachgang über einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen. Um den Verschonungsabschlag während der zweijährigen Vorlaufzeit nicht durch einen ungeplanten Erbfall zu gefährden, wird geraten, durch entsprechende Gestaltungen im Testament den Entstehungszeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVI. Abfindungsansprüche des Erben bei Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer Personengesellschaft oder eines Geschäftsanteils an einer GmbH (Abs. 10)

Rz. 271 [Autor/Stand] Überträgt ein Erbe ein auf ihn von Todes wegen übergegangenes Mitgliedschaftsrecht an einer Personengesellschaft (Satz 1) oder einen Geschäftsanteil an einer GmbH (Satz 2) unverzüglich nach dem Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG). Bei der GmbH trat an die Stelle des "steuerbilanzbasierten" Stuttgarter Verfahrens (Vermögenswert s. R 98 Abs. 2 ErbStR 2003) eb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 1 Festsetzung im Gesellschaftsvertrag

Bevor die GmbH oder die Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden kann, müssen die Sacheinlagen geleistet worden sein. Die Sacheinlagen stehen den Geschäftsführern "zur freien Verfügung", wenn alle Rechtshandlungen vollzogen sind (§ 7 Abs. 3 GmbHG). Erst dann gehören die Eigentums- und Nutzungsrechte endgültig zum Vermögen der GmbH. So muss bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 2 Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: ein notarieller Kapitalerhöhungsbeschluss ein Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird den Abschluss eines Übernahmevertrags bzw. die Zeichnung der neuen Anteile die Aufbringung bzw. Zuführung des erhöhten Stammkapitals die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung Das Stammkapital wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / Zusammenfassung

Begriff Wird bei der Gründung der GmbH oder bei einer Kapitalerhöhung die Einlage statt in Geld in anderen Werten geleistet, handelt es sich um Sacheinlagen bzw. eine Sachgründung bzw. eine Sachkapitalerhöhung. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag der Stammeinlage, auf die sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 3 Teilnahmerecht der Gesellschafter

Das Recht zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung haben alle, auch die nicht stimmberechtigten Gesellschafter. So ist im Fall einer Treuhand der Treuhänder und nicht der Treugeber teilnahmeberechtigt. Ein Fremdgeschäftsführer hat kein Teilnahmerecht. Achtung Vertretung durch Dritte Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Gese...mehr