Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 10 Handels- und gesellsch... / c) Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 75 Mit einer qualifizierten Nachfolgeklausel werden im Gesellschaftsvertrag bestimmte Anforderungen an die in Betracht kommenden Erben oder Vermächtnisnehmer gestellt.[115] Die Möglichkeit der Vererbung der Beteiligung ist damit im Vergleich zur einfachen Nachfolgeklausel beschränkt. Nur diejenigen Erben, die die Voraussetzungen erfüllen, erlangen eine Gesellschafterstel...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / a) Überblick

Rz. 61 Auch unter Geltung des MoPeG bleiben Nachfolgeklauseln notwendig, sollen die Erben nicht lediglich infolge des todesbedingten Ausscheidens des Gesellschafters auf die nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrags bestehenden Abfindungsansprüche verwiesen sein. § 711 Abs. 2 S. 1 BGB (i.V.m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB) enthält die Klarstellung, dass abweichend von d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vertraglicher Ausschluss einer Vermögensminderung

Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ein vertraglicher Ausschluss einer Vermögensminderung aufgrund überschießender Außenhaftung ist denkbar Zu (1) Verträge mit Gläubigern: Zum Haftungsausschluss kann nur eine Vereinbarung mit allen Gläubigern dahingehend führen, dass sie den Kommanditist...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 8 Es ist das Kennzeichen einer statutarischen Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag, dass diese neben den Gesellschaftern, die den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, auch die hierdurch erst geschaffene Gesellschaft bindet. Das gleiche gilt entspr für statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen von Vereinen, Genossenschaften oder Verbänden, die jeweils ers...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 AO

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Anteilseigner der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem. §§ 2, 5 Abs. 1 Nr. 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw. des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds. unzulässig bzw. nur beschränkt zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer gemeinnützigen T...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Auch nach Inkrafttreten des MoPeG verbleibt es dabei, dass die Buchposition des Gesellschafters keine gesondert vererbliche Rechtsposition darstellt und sich die Rechtsfolge in die Gesellschafterstellung insgesamt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages vollzieht. 2. Im Falle des Versterbens eines Gesellschafters einer nach § 47 Abs. 2 S. 1 GBO a.F. im Grundbuch eingetrage...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Statutarische Schiedsklauseln über Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 10 Zulässig ist eine statutarische Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, die eine Entscheidung des Schiedsgerichts auch für Beschlussmängelstreitigkeiten nach §§ 241 ff AktG analog vorsieht (BGHZ 180, 221 Rz 11 ff – Schiedsfähigkeit II). Das gilt auch für Personengesellschaften, bei denen nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten zwischen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gestaltungsklagen.

Rn 15 Klagen dieser Art können Gesamthänder, weil ihnen das Gestaltungsrecht nur gemeinschaftlich zusteht, grds ausschließlich als notwendige Streitgenossen verfolgen. Die Klage auf Auflösung einer OHG (§ 139 HGB) ist gemeinsam von den Gesellschaftern gg diejenigen zu erheben, die einer Auflösung widersprechen. Die Klage auf Ausschließung eines Gesellschafters (§ 134 HGB) is...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Umstrukturierungen zur Vereinfachung der Nachfolge

Rz. 11 Zudem ist zu prüfen, ob die Unternehmensstruktur geordnet ist und die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ohne strukturelle Hindernisse vollzogen werden kann. Denn häufig ist der Unternehmer nebeneinander an verschiedenen Gesellschaften beteiligt und parallel noch Eigentümer von betrieblich genutztem Grundbesitz. In einem solchen Fall müsste das Testament so erstell...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / b) Einfache erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 64 Die einfache Nachfolgeklausel ist Gegenstand von § 711 Abs. 2 S. 1 BGB, der die Zulässigkeit der Vererblichstellung der Gesellschaftsbeteiligung ausdrücklich anordnet. Konsequenz der einfachen Nachfolgeklausel ist die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben, die sämtlich in die die Gesellschafterstellung einrücken.[98] Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / IV. Abfindungsbeschränkungen und Abfindungsklausel

Rz. 112 Dem ausscheidenden Gesellschafter bzw. dessen Erben stehen gem. § 728 BGB, § 135 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) als Kompensation für den Verlust der Gesellschafterstellung Abfindungsansprüche zu (siehe dazu bereits Rdn 45). Der Anspruch richtet sich gegen die Gesellschaft.[173] Anders als vor dem MoPeG ist nicht mehr der hypothetische Auseinandersetzungsanspruch ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 5. Auflösungsklauseln

Rz. 108 Abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Auflösungsklausel vereinbart werden, nach der die Gesellschaft durch Tod eines Gesellschafters in Auflösung gerät (vgl. § 730 Abs. 1 S. 1 BGB, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 2 HGB für die OHG und § 161 Abs. 2 HGB für die KG). Die Auflösung entspricht...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen

Rz. 67 Eine Stiftung kann als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin oder Ersatzerbin eingesetzt werden.[116] Eine Vorerbschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein muss.[117] Die Einsetzung als Vorerbin ist lediglich zulässig bei zeitlich begrenzten Stiftungszwecken, bei von vornherein auf Zeit errichteten Stiftungen[118] oder wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344 f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vorgelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo des...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Anforderungen seit Schiedsfähigkeit II.

Rn 12 Um für Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam zu sein, muss die Schiedsklausel folgende Anforderungen erfüllen: (1) Alle Gesellschafter müssen der Schiedsklausel in der Satzung zugestimmt haben. (2) Ist die Schiedsvereinbarung nicht in der Satzung enthalten, sondern von ihr getrennt, muss neben allen Gesellschaftern auch die Gesellschaft hieran beteiligt sein. (3) Alle ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / VI. Registerrecht

Rz. 128 Die anlässlich des Erbfalls eintretenden Veränderungen bei den Gesellschaftern oder deren Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführern) sind zum Handelsregister anzumelden. Der Nachweis der Rechtsnachfolge erfolgt durch öffentliche Urkunden in elektronischer Form (§ 371a Abs. 2 ZPO, § 12 HGB). In der registerrechtlichen Praxis ist die Erbfolge vorrangig durch einen...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Sondererbfolge

Rz. 6 Praktisch besonders relevant ist die Sondernachfolge in Personengesellschaftsanteile, die stark vom jeweiligen Gesellschaftsvertrag abhängt (ausführlich hierzu § 27 Rdn 38 ff.). Daneben enthält das landwirtschaftliche Erbrecht Regelungen, wonach der der HöfeO unterliegende Hof nur auf den Hoferben, nicht aber auf die übrigen Erben, übergeht (dazu ausführlich § 28 Rdn 56).mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Nießbrauch am Kapitalgesellschaftsanteil

Rz. 213 Die Zulässigkeit des Nießbrauchs an einem Kapitalgesellschaftsanteil ist im Grundsatz unstreitig. Unklar ist allerdings, in welchem Umfang der Nießbrauch am Kapitalgesellschaftsanteil zulässig ist. Während manche Stimmen in der Literatur nur einen Ertragsnießbrauch als zulässig ansehen,[226] halten andere Stimmen sowohl den echten Nießbrauch als auch den Ertragsnießb...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 4. Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln

Rz. 101 Im Gegensatz zur Anordnung von Nachfolgeklauseln geht die Beteiligung des Erblassers im Falle rechtsgeschäftlicher Eintrittsklauseln nicht automatisch mit dem Todesfall auf den Nachfolger über.[148] Rechtsgeschäftliche Eintrittsklauseln sollen vielmehr Dritten im Todesfall den rechtsgeschäftlichen Eintritt in die Gesellschaft ermöglichen. Eintrittsklauseln stellen Ve...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln

Rz. 95 Anstelle erbrechtlicher Nachfolgeklauseln können im Gesellschaftsvertrag auch rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln vereinbart werden, die einen Eintritt des Nachfolgers außerhalb des Erbrechts ermöglichen. Der Gesellschaftsanteil fällt nicht in den Nachlass, weshalb den Erben keine Abfindungsansprüche zustehen.[138] Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Werdende juristische Person.

Rn 17 Juristische Personen entstehen in einem gestreckten Verfahren, das mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages – der Errichtung – beginnt und seine Vollendung mit der Eintragung im Handelsregister erfährt. In der Phase zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung in das Handelregister existiert eine Vorgesellschaft (Vor-GmbH, Vor-AG, Vor-Gen), auf die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeuge.

Rn 13 Zeuge ist dagegen der Kommanditist der KG; der OHG- oder GbR-Gesellschafter, sofern er durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen wurde (§ 125 I HGB aF – jetzt § 124 HGB); der Betreuer der Partei außerhalb des Aufgabenkreises, für den er bestellt wurde (§§ 1814, 1815, 1823 BGB); der Schuldner in dem Prozess, den der Insolvenzverwalter über das Ver...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 49 Der Tod des Gesellschafters einer OHG führt bereits seit dem Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes im Jahr 1998 nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich gem. § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB a.F. zum Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen und wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern der G...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Disposivität der gesetzlichen Regelungen

Rz. 58 Die vorstehend dargestellten gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Ausscheiden von Todes wegen, werden vielfach nicht den Interessen der beteiligten Gesellschafter entsprechen. Es besteht indes weitreichender Gestaltungsspielraum, denn die gesetzlichen Regelungen sind nach § 708 BGB für die GbR und § 108 HGB für die OHG sowie über den Verweis in § 161 Abs. 2 HGB a...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 35 Wie eingangs bereits erwähnt, müssen letztwillige Verfügungen des Unternehmers unbedingt mit dem im konkreten Fall einschlägigen Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden. Führt die gesetzliche Ausgangslage zu einer grundsätzlichen Vererblichkeit von Gesellschaftsbeteiligungen, kann die Vererblichkeit dennoch gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen sein. Umgekehrt kann i...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Allgemeines

Rz. 151 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist (§§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB) und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo wegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachschusspflicht im Innenverhältnis entgegen den §§ 167, 171 Abs 1 HGB nF

Rn. 28d Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 2 S 1 EStG stellt auf die tatsächlich geleistete, nicht die vereinbarte Einlage ab (s BFH v 10.11.2022, BStBl II 2023, 332 – dazu s Rn 6a – und s Rn 20). Der BFH hält ohne diese Einschränkung die Vorschrift des § 15a Abs 1 S 2 EStG betreffend die erweiterte Außenhaftung für nicht sinnvoll. Rückständige vereinbarte Einlagen führen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung wegen der Art und Weise des Geschäftsbetriebs

Rn. 32 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a Abs 1 S 3 EStG schließt eine Erweiterung der Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit auch dann aus, wenn "eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung... nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Dem Aspekt der "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" kommt umso größere Bedeutung zu, je mehr die im HR eingetrage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnsitz.

Rn 2 Der Wohnsitz von Gesellschaften und juristischen Personen wird im Gegensatz zur kollisionsrechtlichen Lösung des Art 62 für natürliche Personen autonom durch die EuGVO bestimmt. Die in Abs 1 lit a–c aufgeführten und an Art 54 AEU (ex-Art 48 I EG) angelehnten Anknüpfungspunkte sind alternativ zu verstehen; sie eröffnen dem Kl also ggf die Wahl unter mehreren Wohnsitzgeri...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / aa) Allgemeines

Rz. 237 Soll der Testamentsvollstrecker längerfristig die Beteiligung eines voll haftenden Gesellschafters verwalten, kommt nur die Verwaltungsvollstreckung bzw. Dauertestamentsvollstreckung infrage. Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur noch von Verwaltungsvollstreckung gesprochen, die nachstehend dargestellten Grundsätze beziehen sich jedoch sowohl auf die Verwaltungsvol...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 204 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann nur dann letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen, wenn seine Gesellschaftsbeteiligung in den Nachlass fällt. Zwar sind Kapitalgesellschaftsanteile grundsätzlich frei vererblich, wie sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 GmbHG ergibt. Allerdings können insbesondere Einziehungs- und Abtretungsklauseln im G...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 222 Auch im Kapitalgesellschaftsrecht muss bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft darauf geachtet werden, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe satzungsmäßig zur Nachfolge zugelassen ist, insofern gilt es also, etwaige gesellschaftsvertragliche Einziehungs- oder Abtretungsklauseln zu berücksichtigen. Ist der Vorerbe nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 1b HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 1b HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr