Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.4 Mischverfahren

Rz. 40 Mischverfahren berücksichtigen Elemente sowohl der Einzelbewertungs- als auch der Gesamtbewertungsmethode. Anzutreffen sind Mischverfahren als Mittelwert- oder Übergewinnverfahren. Anwendung finden sie insb. bei der Erstellung von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen und bei der Bewertung von Freiberuflerpraxen. Rz. 41–44 vorläufig freimehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2 Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden

Rz. 32 Bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (s. § 8 ErbStG) sind beglaubigte Abschriften der Urkunden (z. B. Schenkungsurkunde, vorzeitige Löschung eines Nießbrauchs, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Vereinbarungen der Gütergemeinschaft) unter Angabe des der Kostenberechnung zugrunde gelegten Werts mit einem Vordruck nach Muster 6 der ErbStDV zu übersenden...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Der Erwerb von Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Fall sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Esskandari, Ganz in Schwarz – erbschaftsteuerliche Folgen beim Ausscheiden aus der Anwaltssozietät, ZEV 2011, 575; Götzenberger, Konsequenzen des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, BB 2009, 132; Hübner/Maurer, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen ges...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Rückdatierungen

Rz. 6 Auch Rückdatierungenin Schenkungsverträgen sind unbeachtlich. Dies ist dem Urteil des BFH vom 24.07.1963 (BStBl III 1963, 442) zu entnehmen. Er entschied, dass die schenkungsweise Zuwendung einer Kapitalbeteiligung an einer KG erst im tatsächlichen Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zwischen Schenker und Beschenktem ausgeführt ist. Auch für die Wertermittlung ist ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2.2 Das Ehegattenerbrecht und die ehelichen Güterstände

Rz. 94 Das deutsche Familienrecht (BGB 4. Buch) kennt drei Güterstände bei Ehegatten (s. §§ 1363–1563 BGB); Motivation, Grundzüge und die Auswirkungen zu Lebzeiten werden vorangestellt (zum Erbrechtsausschluss gem. § 1933 BGB: kein Erbrecht, wenn im Zeitpunkt des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen; hierzu s. auch BGH vom 02.07.2008, NJW 2009, 1123); Einzelheiten s....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.2 Der Teil des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters, der an ihn als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Begriff des weiteren nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb Betrags, nämlich des Teils des Gewinns, der als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird, ist aus der Sicht der KGaA – nicht aus der Sicht des phG – zu beurteilen (s Urt des BFH v 14.09.2022, Az: I R 13/20). Hierzu gehören alle Arten von Vergütungen, die die phG als Ge...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 9. Zu § 13a Abs. 8 ErbStG

Rz. 237 § 13a Abs. 8 regelt die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten. Ist neben inländischem Vermögen auch ausländisches Vermögen, welches zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 gehört, d. h. begünstigtes Vermögen, das sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums befindet (s....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Gestaltungsansätze

Rz. 68 Für die erforderliche Betrachtung der verschiedenen Ebenen bei der Vermögensübertragung von Großerwerben sind zunächst die Anforderungen der einzelnen Beteiligten zu definieren. Ziel auf der Ebene des Unternehmens, dessen Beteiligungen übertragen werden, ist die möglichst vollständige Erlasssituation, d. h. alle Voraussetzungen für den Erlass der Steuerbelastung zu sc...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Weitere Einzelfälle der Entstehung der Schenkungsteuer

Rz. 180 Eine rechtswirksame Vermögensverschiebung und damit eine Ausführung der Schenkung ist jeweils in folgenden Fällen gegeben: Sachschenkungen werden dadurch ausgeführt, dass der Schenker dem Beschenkten den geschenkten Gegenstand übereignet. Dies erfolgt in der Regel durch Einigung und Übergabe, wobei die Einigung auch konkludent erklärt werden kann. Aber auch alle ander...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 12 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Wert von Betriebsgrundstücken i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die als zum Grundvermögen gehörig gelten, gesondert festzustellen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Grundstücks zum BV gehört (vgl. H B 99 Satz 1 ErbStR). Wenn das Betriebsgrundstück mehreren Personen zuzuordnen ist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Festst...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 13.2 Alternative zum Beispielfall

Rz. 302 Der Grundsachverhalt entspricht dem vorherigen Beispiel mit der Abwandlung, dass Herr Albrecht zum Zeitpunkt der Schenkung mit 15 % beteiligt ist, da er seiner Tochter vor zwei Jahren 15 % an der Autohaus GmbH bereits übertragen hat. Da der Anteil vom Herrn Albrecht nicht mehr als 25 % beträgt, kommt die Steuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG im Falle ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 109 Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 20.2.2024, B 12 KR 1/22...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.2 Zivilrechtliche Formen der Bürogemeinschaft

Die so nach dem tatsächlichen Erscheinungsbild bestimmte Bürogemeinschaft kann aus sehr unterschiedlichen Rechtsbeziehungen der in einer solchen Gemeinschaft vereinigten Personen herrühren. Mit der bürgerlich-rechtlichen Gemeinschaft[1] verbindet sie nur, dass die faktischen Verhältnisse, nicht ein Rechtsgeschäft zur Entstehung erforderlich sind. Aber die Voraussetzung, dass...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gemäß §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.1 Gewinnanteil

Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf Verteilung des Gewinns am Ende jedes Geschäftsjahrs (§ 718 i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die bis 2023 grundsätzlich vorgesehene Verteilung nach Köpfen war in den seltensten Fällen gewünscht und wurde deshalb regelmäßig im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.1 Gesellschaftereintritt

Im Gesellschaftsvertrag ist regelbar, dass in eine bestehende GbR noch weitere Gesellschafter aufgenommen werden können. Dem eintretenden Neugesellschafter wächst dann ein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu, ohne dass eine gesonderte Übertragungshandlung erforderlich wird (§ 712 Abs. 2 BGB). Damit erlangt der neue Gesellschafter vollwertige Rechte und Pflichten. Dies umfasst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. § 9 S. 3 UmwStG definiert für den steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sin...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / IV. Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 96 Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen in dem Gesellschaftsvertrag des Familienpools hängt natürlich teilweise von der gewählten Rechtsform ab. Nachfolgend werden die Regelungen für einen Familienpool in der Rechtsform der KG oder GmbH & Co. KG dargestellt. Bei einem Familienpool in der Rechtsform der GbR oder der GmbH können aber im Ergebnis durch eine entsprechen...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Führt die Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel zur Beurkundungspflicht des Gesellschaftsvertrages?

Rz. 160 In der Literatur wird zunehmend diskutiert, ob die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages oder eines Pflichtteilsverzichtsvertrages in einem Gesellschaftsvertrag zur Beurkundungspflicht des gesamten Gesellschaftsvertrages führt.[162] Rz. 161 Bei Grundstückskaufverträgen ist allgemein anerkannt, dass die Beurkundungspflicht des § 311b BGB nicht nur den eigentli...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / aa) Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Rz. 59 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung unterliegen grds. dem Selbstkontrahierungsverbot,[78] sodass der Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden muss.[79] In Abwägung des Minderjährigenschutzes einerseits und der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft andererseits ist die Anwendbarkeit des § 181 BGB jedoch nur auf solche bedeutsamen Än...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 146 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / e) Rechtsfolge unwirksamer Abfindungsklauseln

Rz. 129 Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Abfindungsklausel ist zu differenzieren, ob von Anfang an ein Missverhältnis zwischen der vertraglich vorgesehenen Abfindungshöhe und der Abfindung nach dem vollen Wert des Geschäftsanteils bestand (Inhaltskontrolle nach § 138 BGB) oder ob sich das Missverhältnis erst nachträglich entwickelt hat (Ausübungskontrolle nach § 242 BG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / d) Abfindungsausschluss bei treuhänderischer Beteiligung

Rz. 128 Zu begrüßen wäre es, wenn zumindest der Grundgedanke der Rechtsprechung des BGH zum Abfindungsausschluss bei treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen von Mitarbeitern[129] auf rein vermögensverwaltende Familienpools angewendet würde.[130] Diese Auffassung vertritt wohl zumindest das OLG Karlsruhe.[131] In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der E...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 4. Abfindungsregelungen

Rz. 121 Ein ausscheidender Gesellschafter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Abfindung zum vollen Wert seiner Beteiligung. Die Abfindung ausscheidender Gesellschafter kann aber in dem Gesellschaftsvertrag betragsmäßig reduziert oder über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Im Erbfall kann die Abfindung sogar in bestimmten Fällen ganz ausgeschlossen werden. a) Abfindun...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) "Unentziehbare" und "relativ unentziehbare" Gesellschafterrechte

Rz. 111 Nach wie vor wichtig bleibt die Unterscheidung der einzelnen Gesellschafterrechte in einerseits gegen den Willen des Gesellschafters unentziehbare und andererseits schlicht unverzichtbare Rechte des Gesellschafters.[112] Rz. 112 Von "unentziehbaren" oder auch "relativ unentziehbaren" Gesellschafterrechten spricht man, wenn ein Beschluss nicht gegen den Willen des betr...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / E. Familiencharta

Rz. 56 Die Ergebnisse der Familienstrategie werden in einer Familiencharta dokumentiert: das gemeinsame Verständnis der Familie von Fundament, Perspektive, Verantwortlichkeiten, Regeln und Plattformen.[21] Die Struktur der Familiencharta korrespondiert mit den Bausteinen der Familienstrategie. So wie aber die Ergebnisse der Familienstrategie für jede Familie einzigartig sind,...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Rz. 151 Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmen...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Gestaltungsempfehlung

Rz. 157 Mit Blick auf die schützenswerten Interessen der Gesellschaft ist es zulässig und sinnvoll, überhaupt eine Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Bei deren Ausgestaltung sollte jedoch darauf geachtet werden, das Gesellschaftsinteresse nicht in überschießendem Maße zu verwirklichen. Gerade wegen der gesteigerten Anforder...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / E. Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei Unternehmern

Rz. 59 Gerade bei Unternehmern ist die Errichtung geeigneter Vorsorgevollmachten besonders wichtig, da ansonsten im Falle der eintretenden Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters oder Einzelunternehmers ein Betreuer zu bestellen wäre. Das Verfahren ist dann sehr kosten- und zeitaufwendig, da der Betroffene zunächst dem Betreuungsgericht vorzuführen und persönlich anzuhöre...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR

Rz. 80 Das MoPeG [75] enthält zur Testamentsvollstreckung im Bereich der Personengesellschaften keine gesetzliche Regelung. Neu geregelt wird jedoch die Rechtsnachfolge in eine GbR. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 wurde gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. eine GbR beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht gesellschaftsvertraglich etwas anderes bestimmt war. Da...mehr