Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Zusammenfassung

Begriff Als Verwalter wird man nahezu täglich mit der Frage konfrontiert, ob ein Gegenstand oder eine bestimmte Einrichtung zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehört. Solche Fragen sind meist nicht schnell und schon gar nicht allgemeinverbindlich zu beantworten, denn die genaue Zuordnung ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann bei...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Balkonbelag (Fliesen, Platten etc.)

Bei Balkonen kann allenfalls die oberste begehbare Schicht des Aufbaus (Fliesen etc.) zu Sondereigentum erklärt werden.[1] Darunter liegende Schichten (z. B. Feuchtigkeitsisolierung, Wärmedämmung) sind zwingend Gemeinschaftseigentum.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Versorgungsleitungen

Stellen Versorgungsleitungen wesentliche Bestandteile des Gebäudes dar und verlaufen sie im räumlichen Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums, sind sie zwingend Gemeinschaftseigentum.[1] Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören die Leitungen nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern bis zu der ersten für die Handhabung durch den ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Loggia

Analog zu den Balkonen sind Loggien bei vertikaler Begrenzung und vorhandener Raumqualität sondereigentumsfähig. Die einzelnen Bauteile sowie z. B. die Balkonaußenseite und die Balkontür gehören zum Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie bei Balkonen, kann der Fußbodenbelag Sondereigentum sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Heizungsanlage

Die Heizungsanlage, die allen Wohnungseigentümern dient, steht inklusive aller Installationen und sonstigen Gerätschaften als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs im Gemeinschaftseigentum.[1] Sie ist sondereigentumsfähig, wenn sie nur einzelne Einheiten versorgt oder von einzelnen betrieben wird.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Blumenkästen (Balkon und Fassade)

Die eigenständige und nachträgliche Anbringung von Blumenkästen an Balkonen und sonstigen Fassadenteilen ist zustimmungsbedürftig. Ein nachträglich angebrachter Blumenkasten ist immer Sondereigentum. Sofern es sich um solche Blumenkästen handelt, die bautechnische Bestandteile der Fassade oder des Balkons sind, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Die Verkehrssicherungs...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Rauchwarnmelder

Auch im Sondereigentum montierte Rauchwarnmelder sind dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, wenn sie aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angeschafft worden sind.[1] Beschließen die Wohnungseigentümer auf Grundlage einer landesrechtlichen Vorschrift den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung von Rauchwarnmeldern in der gesamten Wohnanlage, betrifft da...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Versorgungstechnik

Anlagen der Versorgungstechnik (z. B. Heizungs-, Kaltwasser-, Warmwasser- und Stromversorgung) stehen sowohl außerhalb als auch innerhalb des Sondereigentums im gemeinschaftlichen Eigentum.[1] Dabei gehören die Versorgungsleitungen aber nur bis zu einer ersten bauseits für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit (inkl. Absperrventil[2]) zu d...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Markise (fester Bestandteil des Gebäudes)

Eine fest mit dem Gebäude verbundene Markise, die ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist (Sonnenschutzsegel sowie sonstige fest bauseits installierte Sonnenschutzsysteme), gehört zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Sprinkleranlage

Eine Sprinkleranlage dient dem Brandschutz, der dem Schutz des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums zugute kommt[1], weshalb – soweit keine anders lautende Vereinbarung vorliegt – die Anlage im gemeinschaftlichen Eigentum steht.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Waschbecken

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Kamin (Wohnung)

Ein sich innerhalb einer Wohnung befindender "offener" Kamin ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Zähler (Strom, Gas und Wasser)

Eine vom Versorgungsträger installierte Zähl- oder Messeinrichtung wird in der Regel im Eigentum Dritter, in diesem Fall im Eigentum des Versorgungsträgers stehen. Ebenfalls stehen die zulaufenden Leitungen bis zu diesem Zähl-, Mess- oder Übergabepunkt im Eigentum des Versorgungsträgers. Reparaturen und Wartungen an den zulaufenden Leitungen und den eigentlichen Zählern sind...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Hangsicherung

Bei einer Hangsicherung geht es um das Grundstück. Dieses steht in gemeinschaftlichem Eigentum. Ist die Teilungserklärung jüngeren Datums (ab 1.12.2020) kann ein Teil des Grundstücks als Annex eines Raumes aber auch im Sondereigentum stehen (§ 3 Abs. 2 WEG). Die Zuständigkeit der Hangsicherung muss dann im Einzelfall geklärt werden.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Tapete (Wohnung)

Bei der Gestaltung der Innenwände eines Sonder- oder Teileigentums handelt es sich um Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Gitterabdeckung (Badewanne, Duschtasse)

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Wasserhahn

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Abzugsanlage (dient lediglich einer Teileigentumseinheit, z. B. Restaurant)

Eine Einrichtung zum ausschließlichen Gebrauch eines Sonder- oder Teileigentümers ist Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Toilette

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensteranstrich (innen)

Die Innenbeschläge eines Fensters können Sondereigentum sein, dies gilt entsprechend für den Innenanstrich.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Tiefgaragenstellplatz

Für Stellplätze der Tiefgarage fingiert das WEG, dass sie ein Raum sind. Ein Tiefgaragenstellplatz kann daher nach §§ 3, 8 WEG als "Raum" zum Sondereigentum erklärt werden.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensterbank (innen)

Die Innenbeschläge eines Fensters können bei entsprechender Vereinbarung Sondereigentum sein, dies gilt entsprechend für die innere Fensterbank.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Klimaanlage (Wohnung)

Eine Klimaanlage, die lediglich der Klimatisierung eines Wohnungs- oder Teileigentums dient, ist Zubehör der Wohnung und somit Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Badezimmertür

Die Türen innerhalb eines Raumeigentums (z. B. auch Küchentür, Wohnzimmer- und Schlafzimmertür) sind dem Sondereigentum zuzuordnen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Deckenverkleidung (Wohnung)

Deckenverkleidungen, Tapeten und Bodenbeläge, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung/des Teileigentums und sind daher Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Heizkörperventile

Heizungs- oder Thermostatventile an Heizkörpern in Wohnungseigentumsanlagen sind sondereigentumsfähig.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Heizkostenverteiler

Geräte zur Verbrauchserfassung stellen gemeinschaftliches Eigentum dar.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fliesen (Balkon)

Der Fliesenbelag bzw. die oberste begehbare Schicht auf einem Balkon kann Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Innenanstrich (Balkon)

Der Innenanstrich des Balkons berührt weder die äußere Ansicht noch handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Bauwerks. Der Innenanstrich des Balkons wird daher in der Regel Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Einbauschrank

Ein Einbauschrank gehört zum Zubehör der Wohnung und ist deshalb Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Wandschrank (Einbau)

Der Einbauschrank gehört zum Zubehör der Wohnung und ist deshalb Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Innenhof

Im Einzelfall kann ein Innenhof als Bestandteil einer Sondereigentumseinheit zu Sondereigentum erklärt werden, soweit er lediglich durch diese Sondereigentumseinheit zugänglich und rundum von Gebäudemauern umgrenzt ist.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Schließanlage

Schließanlage, Schlösser und (General-)Schlüssel, die zu einer zentralen Schließanlage gehören, stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Markise (nachträglich angebracht)

Eine nachträglich angebrachte Markise, die kein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist und sich leicht entfernen lässt, ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Wand (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden.[1] Zu nichttragenden Holzbau- oder Trockenbauwänden s. Trennwand.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Blumenkübel (Pflanzbehälter)

Vom Sondereigentümer auf dem Balkon oder der Dachterrasse aufgestellte Blumenkübel und Pflanzbehälter sind Sondereigentum. Sofern diese im Zuge einer Sanierung entfernt werden müssen, werden die Kosten für die Entfernung und die nachherige Wiederherstellung in der Regel von der Gemeinschaft zu tragen sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens, das gemäß § 9a Abs. 3 WEG der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet ist und von ihr verwaltet wird. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anteil am Verwaltungsvermögen, auch keinen ideellen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Stellplatz

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellplätze gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG sondereigentumsfähig. Ist weder Sondereigentum nach neuem Recht noch ein Sondernutzungsrecht begründet, stehen Stellplätze, die sich außerhalb eines Gebäudes oder ebenerdig auf dem Dach einer Tiefgarage befinden, zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 4 ABC Sondereigentum/gemeinschaftliches Eigentum

Abdichtungsbahn Die Abdichtung eines Gebäudes, wie auch die Isolierschichten, Wärmedämmung, tragende Bauteile etc. sind zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Abflussrohre Abflussrohre, Abflussleitungen und Abwasserkanäle sind als Hauptleitungen Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies auch dann, wenn sie als Hauptrohre durch Bereiche des Sondereigentums führ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Sprechanlage (Wohnung)

Soweit keine anderen Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen sind, gehören die in den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gelegenen Sprechstellen einer gemeinschaftlichen Sprechanlage eines Hauses zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Gegensprechanlage (Wohnung)

Die in den Sondereigentumseinheiten befindlichen Sprechstellen einer gemeinschaftlich genutzten Gegensprechanlage werden als Sondereigentum qualifiziert.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Alarmanlage (Wohnung)

Eine Alarmanlage, die lediglich der Absicherung bzw. Überwachung einer Wohn- oder Teileigentumseinheit dient, ist als Zubehör zu klassifizieren und deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Sicherungskasten

Ein Sicherungskasten ist gemeinschaftliches Eigentum, wenn sich dort Sicherungen für mehrere Wohnungen finden. Geht es nur um eine Wohnung, richtet sich die Frage, in wessen Eigentum sie steht, danach, zu welchem Raum er gehört. Befindet sich der Sicherungskasten im räumlichen Bereich einer Wohnung, steht er im Sondereigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Abzugshaube

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Terrassenbelag

Ist an der Terrasse ein Sondernutzungsrecht begründet worden, steht der Terrassenbelag im gemeinschaftlichen Eigentum. Ist die Terrasse Annexeigentum (§ 3 Abs. 2 WEG), steht der Terrassenbelag im Sondereigentum. Handelt es sich um eine Dachterrasse, gilt nichts anderes, wenn der Dachterrassenraum zum Sondereigentum erklärt wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Armaturen (Wohnung)

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind Bestandteil des Sondereigentums.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Treppenlift

Ein Treppenlift steht, wenn es sich nicht um ein Scheinbestandteil handelt, im gemeinschaftlichen Eigentum. Die Kosten dafür trägt aber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG der Wohnungseigentümer, der den Lift eingebaut hat.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Treppe (Wohnung)

Eine Treppenanlage, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befindet und ausschließlich durch den Sonder- oder Teileigentümer genutzt werden kann (Maisonettewohnung), ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Badewanne

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Drückergarnitur (Fenster)

Die Drückergarnitur eines Außenfensters (Fenstergriff) ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr