Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsumwandlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besonderheiten bei mittels Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen

a) Anwartschaftsbarwert als Mindestwert für den Teilwert Rn. 165 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2 EStG 2. Alt bestimmt, dass bei einer vom ArbN durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage die Pensionsverpflichtung mindestens mit dem Barwert (Anwartschaftsbarwert) der laut den Vorschriften des BetriebsrentenG unverfallbaren künftigen Pensionsleistunge...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auch aus Einmalzahlungen erfolgen. 1....mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

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Aktienoptionen / 3 Finanzierung durch Entgeltumwandlung: Abweichende Beurteilung zum Steuerrecht

Mit Wirkung vom 1.1.2024 an ist der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 1.440 EUR auf 2.000 EUR angehoben worden. Soweit es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers handelt, stellt die Vermögensbeteiligung bis zur Höhe von 2.000 EUR kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Entgeltumwandlungsfälle sind grundsätzlich nicht beitragsfrei in der ...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 3 Kein Zufluss bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Praxis-Beispiel Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkei...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 3 Direktzusage, Unterstützungskasse

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direkt-/Pensionszusage oder späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu. Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung führen beim Arbeitnehmer zu keinem Zufluss von Vermögenswert...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Umwandlung in steuerfreien Arbeitslohn

Wird die Altersvorsorge über einen externen Versorgungsträger (Pensionsfonds, kapitalgedeckte Pensionskasse, Direktversicherung) durchgeführt, können steuerpflichtige Aktivbezüge (brutto) jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (in 2024 max. 7.248 EUR) in steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen umgewandelt werden. Praxis-Beispi...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 5 Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn

Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nur durch die Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn erfolgen. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen zu, dass die Entgeltumwandlung auch bereits erdienten Arbeitslohn umfasst, wenn er noch nicht fällig ist. Die Regelung gilt sowohl für laufenden Arbeitslohn als auch für Einmal- und Sonder...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz: Anwendung des § 6a EStG, Ausnahme bei Entgeltumwandlung?

Rn. 284 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 6a EStG ist auch dann anzuwenden, wenn es sich bei dem Pensionsberechtigten um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes handelt. Dies gilt insbesondere auch für die aus § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG abgeleitete 75 %-Grenze (s Rn 176ff). Rn. 285 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die durch das AvmG und das ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Arbeitgeberzuschuss

Durch die Entgeltumwandlung ergibt sich normalerweise eine Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Daraus resultieren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitragsersparnisse. Der Arbeitgeber hat seine Beitragsersparnis durch einen Zuschuss zu den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur f...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 8 Abgrenzung zu eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers

Es ist wichtig, zwischen einer Entgeltumwandlung und den sog. "eigenen Beiträgen" des Arbeitnehmers zu unterscheiden. Leistet der Arbeitnehmer eigene Beiträge zugunsten betrieblicher Altersversorgung, werden dadurch die lohnsteuerlichen Folgen einer Entgeltumwandlung nicht herbeigeführt (Steuerbefreiung oder Pauschalierungsmöglichkeit bei Pensionskassen, Pensionsfonds, Direk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 1.2 Beitragsfreiheit bei fehlender Zusätzlichkeitserfordernis

Etwas anderes gilt, wenn weder das Steuerrecht noch das Beitragsrecht der Sozialversicherung ein Zusätzlichkeitserfordernis enthalten. In diesem Fall führt ein Entgeltverzicht oder eine Entgeltumwandlung für die daraus resultierende steuerfreie bzw. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung im Rahmen der SvEV zur Beitragsfreiheit. Betroffen sind im Wesentlichen folgende Sachver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungsvorbehalt durch Änderung der Transformationstabelle bzw des gewährten Zinses bei Entgeltumwandlung

Rn. 94a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unmittelbare Versorgungszusagen werden in jüngerer Zeit überwiegend in der Form der "beitragsorientierten Leistungszusage" zugesagt, bei der einem kalkulatorischen innerbetrieblichen Beitrag die durch ihn finanzierte Versorgungsleistung zugeordnet wird (§ 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Vor allem gilt dies für Entgeltuwandlung iSd § 1 Abs 2 Nr 3 Bet...mehr

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BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

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Barlohnumwandlung / Lohnsteuer

1 Anwendungsbereich und -zweck einer Barlohnumwandlung In der Praxis besteht vielfach der Wunsch, regulären Arbeitslohn in steuerfreien oder pauschal zu besteuernden Arbeitslohn umzuwandeln. Mit einer solchen Vorgehensweise wird im Ergebnis erreicht, dass sich hierdurch niedrigere Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ergeben. Der ...mehr

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Barlohnumwandlung / Sozialversicherung

1 Zusätzlich gewährte Entgeltbestandteile Den Wunsch, Teile des Arbeitsentgelts so umzuwandeln, dass dadurch Abzüge erspart werden, besteht in der Praxis nicht nur im Steuer- sondern auch im Sozialversicherungsrecht. Allerdings ist eine wirksame Barlohnumwandlung an Voraussetzungen gebunden. Bestimmte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofer...mehr

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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Teile seines betrieblichen Vermögens (Aktien, Wertpapiere, Anleihen etc.), stellt diese Sachzuwendung grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Zur Förderung solcher Vermögensbeteiligungen gilt allerdings pro Arbeitnehmer ab 1.1.2024 ein jährlicher Freibetrag von 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 1.4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Lohnverwendungsabrede löst Zufluss aus

Aufgrund des Zuflussprinzips wird nicht ausgezahlter Arbeitslohn grundsätzlich nicht besteuert. Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur für Arbeitslohn, der noch nicht erdient ist. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt steuerlich nicht nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über die Einnahme wirtschaftlich verfügen kann, d. h. sein Vermögen durch eine durch das Arbeitsverhältnis ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Ein Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der betriebseigenen Kantine oder in einer Gaststätte einnehmen kann. Wie die Gewährung von Essenmarken ist dieser Zuschuss ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Erfassung und Bewertung dieses Zuschusses sind die für Sachbezugswerte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenmarke / Zusammenfassung

Begriff Essenmarken sind Gutscheine oder Restaurantschecks, die der Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine oder außerhalb des Betriebs einlösen kann. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die ausgegebenen Essenmarken in einer Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung für Mahlzeiten einzulösen, ergibt sich ein geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 4 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt stellt bei vielen Geldleistungen aus der Sozialversicherung die Berechnungsgrundlage dar. Dies gilt z. B. für das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld, die von der Rentenversicherung gezahlte Altersrente, das von der Agentur für Arbeit gezahlte Arbeitslosengeld. Die im Rahmen der Freibeträge nicht verbeitragten Entgeltumwandl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 4 Übersicht über Durchführungswege

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2024: 3.624 EUR : 12 = 302 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 4 Auswirkungen auf die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen

Die Beitragsfreiheit von Arbeitsentgelten bzw. Entgeltbestandteilen bietet dem Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Das beitragsfreie Arbeitsentgelt wird nicht mitberücksichtigt, wenn es um die Berechnung von Leistungen der Sozialversicherung[1] geht. Aus Entgelten, die aufgrund der genannten Vorschriften nicht der Beitragsberechnung unterlagen, lässt sich auch kein Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 3 Direktversicherung

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat im Jahr 2000 für eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Laut ELStAM wird ihr die Steuerklasse IV bescheinigt, sie hat keine Kinder und zahlt 9 % Kirchensteuer. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,1 %. Die Arbeitnehmerin hat gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich er...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Tarifvertragliche Regelungen

Von den Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss kann – außer bei der reinen Beitragszusage – in Tarifverträgen abgewichen werden.[1]mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / Lohnsteuer

1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistu...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Auswirkungen Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen

Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlungen mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.2 Pauschalversteuerte Direktversicherungsbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Beiträge an eine Direktversicherung nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert. Nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuerte Zuwendungen für eine Direktversicherung werden nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet und sind somit beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1248 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemeinsames Erfordernis der Leistungen des ArbG ist, dass diese "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Der Gesetzgeber verwendet dabei den auch zB in § 3 Nr 33, 34, 46 EStG verwendeten Terminus. Daher sind auch bei § 3 Nr 34a EStG Gehaltsumwandlungen (also die Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche) nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr