Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsumwandlung

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung [1], die von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, die für ihn die Versorgungsleistungen an den ehemaligen Arbeitnehmer erbringt. Die Unterstützungskasse gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Der... mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / Zusammenfassung

Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung kann der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz zwischen 5 Durchführungswegen wählen, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich beurteilt werden. Dieser Beitrag erläutert die Vornahme des Lohnsteuerabzugs und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung in den Durchführungswegen Direktzusa... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Corona-Sonderzahlung / 2.6 Pflegebonus-Zahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit des Pflegebonus kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Es war daher erforderlich, dass der Pflegebonus an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährt ("Corona-Pflegebonus") und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wurde. Ausg... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers hande... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Umfang der Pauschalierung

Rz. 10 Bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen muss es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers handeln.[1] Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch die Leistungen des Arbeitgebers einen eigenen Rechtsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen oder die Pensionskasse erlangt.[2] An stpfl. Arbeitslohn fehlt es bei einer Verwendung ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5 Pauschalierungsverfahren

Rz. 53 Der Arbeitgeber übt in den Fällen des § 40b Abs. 1, 3 EStG das Pauschalierungswahlrecht aufgrund des durch G. v. 2.12.2024[1] in § 40a Abs. 5 S. 2 EStG aufgenommenen Verweises (Rz. 6) auf die Neuregelung in § 40 Abs. 4 S. 1 EStG regelmäßig in der LSt-Anmeldung aus; die LSt-Anmeldung beinhaltet zugleich die Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der pauschalen LSt al... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1 Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

Rz. 7 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen vor, die der nach § 38 Abs. 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtete inländische (§ 38 EStG Rz. 25 ff.) Arbeitgeber erbringt. Als begünstigte Zukunftssicherungsleistungen kommen in Betracht: Beiträge für eine Direktversicherung (bei Versorgungszusagen bis 31.12.2004; Rz. 32); Zuwendungen an eine umlagefinanz... mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge... mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Berücksichtigung von Entgeltumwandlungen

Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bar- in Sachlohn umzuwandeln, wie z. B. bei der Fahrrad- oder Pkw-Überlassung, liegen Sachbezüge vor. Diese sind als Naturalleistungen unpfändbar.[1] Solche Leistungen stellen aber für den Schuldner einen geldwerten Vorteil dar. Sie unterliegen nach Berücksichtigung eventueller Steuerbefreiungen und Freibeträgen de... mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 1.2 Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung

Für die Zuordnung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den Versorgungsbezügen ist unerheblich, wer die Leistungen finanziert hat. Dies bedeutet, dass die Leistungen selbst dann zu den Versorgungsbezügen gehören, soweit sie auf Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen. Das gilt auch insoweit, als es sich um Leistungen aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr... mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 10 Pfändung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bei der betrieblichen Altersversorgung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wurde verurteilt, an ihren geschiedenen Ehemann 22.000 EUR zu zahlen. Dieser erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber im November zugestellt wurde.Der Arbeitgeber führte den pfändbaren Lohnanteil ab. Im Mai des nächsten Jahres gab es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbei... mehr

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Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve... mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Entgeltumwandlung

Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der Fahrradüberlassung auf einen Teil seines Bruttolohns in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers "verzichtet". Der Arbeitgeber behält damit die monatliche Leasingrate von dem Bruttolohn des Arbeitnehme... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.2 Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende

Auch das Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag. Der Arbeitgeber bleibt daher verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Regelung mit ihm das Leasingrad an den Arbeitgeber zurückgeben muss. Allerdings werden sowohl der Arbeitgeber als auch andere Arbeitnehmer a... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5 Störfälle

Die Laufzeiten des Überlassungsvertrags und des Einzel-Leasingvertrags sind in der Regel gleichlaufend und betragen regelmäßig 36 Monate. Dieses Konstrukt beruht auf der Annahme, dass es dem Arbeitnehmer während der gesamten Laufzeit der Verträge möglich ist, einen Teil seines Gehalts in die Raten aufzuwenden und umzuwandeln. Dies wird auch der Regelfall sein. Allerdings könn... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 4 Betriebliche Mitbestimmung

Ist bei dem Arbeitgeber ein Betriebsrat errichtet, ist dieser bei der Einführung von Diensträdern mit gewährter Privatnutzung zu beteiligen. Der Betriebsrat kann nicht die Einführung eines "Rad-Programms" ("Ob") erzwingen. Das heißt, ob ein Arbeitgeber Diensträder gewährt, darf er mitbestimmungsfrei entscheiden. Allerdings besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Gewährung ... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.1 (Rahmen-)Leasingvertrag

Ausgangspunkt ist der Leasing-Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Dienstleister als Dienstrad-Anbieter.[1] Alternativ kann Vertragspartner eine mit dem Dienstleister kooperierende Leasinggesellschaft oder eine Bank sein. Leasingnehmer ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Leasinggeber ist entweder der Dienstleister oder die kooperierende Leasinggesellschaft. In dem Lea... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2 Überlassung des Dienstrads und Finanzierung

Der Arbeitgeber überlässt das geleaste Dienstrad dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Die Finanzierung des Dienstrads kann unterschiedlich ausgestaltet werden. 2.1 Entgeltumwandlung Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der ... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.2 Finanzierung durch den Arbeitgeber

Alternativ kann der Arbeitgeber das Dienstrad dem Arbeitnehmer unentgeltlich und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn als "Extragehalt" zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber trägt somit die gesamten Leasingraten und zieht diese nicht vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab. Hierdurch spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten ein und kann u. a. die Leasings- und Versicherungsrate... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.3 Gehaltspfändungen

Auch insoweit müssen die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht.[1] Allerdings darf der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsent... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1 Vertragsbeziehungen

Die Überlassung des Dienstrads an einen Arbeitnehmer[1] findet in der Regel über ein Fahrradleasing statt. Dabei sind bis zu 5 Parteien beteiligt, die in unterschiedlichen Vertragsbeziehungen zueinanderstehen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Leasinggeber, Dienstleister (entweder als reiner Vermittler oder auch als Leasinggeber) und Fahrradhändler. Infographic 1.1 (Rahmen-)Leasingvertrag... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.2 Dienstrad-Überlassungsvertrag

Parallel zu dem Einzel-Leasingvertrag sollte der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer einen Dienstrad-Überlassungsvertrag abschließen. Die Laufzeit des Überlassungsvertrags entspricht der des Leasingvertrags. Regelungsgegenstand sind insbesondere die Überlassung des Dienstrads auch zur privaten Nutzung sowie die Finanzierung des Dienstrads. Aus Sicht des Arbeitgebers ... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Überblick

Zusammenfassung Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 3 Gleichbehandlungsgrundsatz

Bietet der Arbeitgeber Diensträder nur einem bestimmten Kreis an Arbeitnehmern an, hat er den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Er muss den Kreis der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer anhand sachlicher Kriterien ziehen und darf einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich vom Dienstradleasing ausschließen. Sachgründe können beispielsweise bestimmte Positionen sein, deren In... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / Zusammenfassung

Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als zukunftsträcht... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2026 = 4.056 EUR jährlich bzw. 338 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz. 69).[1] Unter unmittel... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.3 Pauschalierung bei nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Bezügen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Abs. 2 S. 2 Nr. 2, S. 4)

Rz. 40a Nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Zuwendungen anstelle der Steuerbefreiung einheitlich für alle Bezüge eines Kj. pauschal besteuern. Durch die pauschale Besteuerung sollen die Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel insbesondere im Rahmen von Jobtickets veranlasst werden; ein steuerliche... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.8 Pauschalierung bei Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (Abs. 2 S. 1 Nr. 6)

Rz. 36a Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber die LSt pauschalieren, wenn er dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt die Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG übereignet (Rz. 36b). Pauschaliert werden können nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG auch Zuschüsse des Arbeitgebers... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Pauschalierung bei Zuschüssen zur Mahlzeit (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 20 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ist zulässig, wenn der Arbeitgeber arbeitstäglich Mahlzeiten im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt oder wenn er Zuschüsse an ein anderes Unternehmen zahlt, das arbeitstäglich Mahlzeiten an die Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt abgibt. Das "andere Unternehmen" kann ein konzernangehöri... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.7 Pauschalierung bei Datenverarbeitungsgeräten und Internetnutzung (Abs. 2 S. 1 Nr. 5)

Rz. 34 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG kann der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch erhält, dass der Arbeitgeber ihm zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Datenverarbeitungsgeräte, Zubehör und Internetzugang unentgeltlich oder verbilligt überlässt, pauschal besteuert werden. Gleiches gilt für Zuschüsse, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu den Koste... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.9 Pauschalierung bei Übereignung betrieblicher Fahrräder (Abs. 2 S. 1 Nr. 7)

Rz. 36i Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kann der Arbeitgeber die LSt pauschalieren, wenn er dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist, übereignet. Zweck des Pauschalierung ist es, die Nutzung von Fahrrädern zu fördern und das hierauf gerichtete umweltfreundliche Engagement der Arbeitnehmer ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb d... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachgelagerte Besteuerung

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Alterseinkünfte Rz 3, > Arbeitszeitkonto Rz 10 ff, > Betriebliche Altersversorgung, > Gehaltsumwandlung, > Private Altersvorsorge Rz 145 ff, > Renteneinkünfte Rz 4 ff, > Versorgungsbezüge Rz 3, > Versorgungsausgleich Rz 30 ff, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 5. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Restaurantschecks

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > R 8.1 Abs 7 Nr 4 LStR, > Gehaltsumwandlung Rz 12, > Mahlzeiten Rz 35 ff (dort mwH auch zu Fällen elektronischer Abwicklung). mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückwirkung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 In drei Entscheidungen vom 07.07.2010 hat das BVerfG folgende Grundsätze erarbeitet (vgl zB BVerfG 127, 1 = BGBl 2010 I, 1296 = BStBl 2011 II, 76): Ein Gesetz darf nicht ohne Weiteres im Nachhinein für den Einzelnen stärker belastende Rechtsfolgen vorschreiben, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten. Eine solche den B... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze

Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher sind als 75 % der Bezüge d... mehr