Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsumwandlung

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

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Vermögensbeteiligung / 4 Finanzierung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung

Mitarbeiterbeteiligungen sind nur dann bis zu einer Höhe von 2.000 EUR jährlich beitragsfrei, wenn es sich um freiwillige, zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt. Beim Zusätzlichkeitserfordernis ist dabei nicht zwischen laufendem und einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zu unterscheiden. Eine Mitarbeiterbeteiligung aus einer Entgeltumwandlung, also aus Entgeltbestandtei...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auch aus Einmalzahlungen erfolgen. 1....mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Umwandlung in steuerfreien Arbeitslohn

Wird die Altersvorsorge über einen externen Versorgungsträger (Pensionsfonds, kapitalgedeckte Pensionskasse, Direktversicherung) durchgeführt, können steuerpflichtige Aktivbezüge (brutto) jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR) in steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen umgewandelt werden. Praxis-Beispiel Entge...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 3 Direktzusage, Unterstützungskasse

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direkt-/Pensionszusage oder späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu (auch nicht als steuerfreier Arbeitslohn). Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung führen beim Arbeit...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 5 Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn

Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nur durch die Herabsetzung von künftigem Arbeitslohn erfolgen. Die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen zu, dass die Entgeltumwandlung auch bereits erdienten Arbeitslohn umfasst, wenn er noch nicht fällig ist. Die Regelung gilt sowohl für laufenden Arbeitslohn als auch für Einmal- und Sonder...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Arbeitgeberzuschuss

Durch die Entgeltumwandlung ergibt sich normalerweise eine Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Daraus resultieren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitragsersparnisse. Der Arbeitgeber hat seine Beitragsersparnis durch einen Zuschuss zu den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur f...mehr

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Jobticket / 2 Geldwerter Vorteil unter Berücksichtigung der Freigrenze von 50 EUR bei Barlohnumwandlung

Barlohnzuwendung aus geschuldetem Arbeitsentgelt Ein geldwerter Vorteil aus einem Jobticket ist dem Grunde nach als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen, wenn es sich um eine Barlohnzuwendung aus ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt handelt. Allerdings ist – anknüpfend an das Steuerrecht – der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket beitragsfrei in der Sozialversicherung, w...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

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Barlohnumwandlung / 5 Echter Barlohnverzicht

Von der Barlohnumwandlung ist der Barlohnverzicht abzugrenzen, der vorliegt, wenn endgültig auf Teile des in bar auszuzahlenden Arbeitslohn verzichtet wird. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur wirtschaftlichen Gesundung des Unternehmens einen freiwilligen Barlohnverzicht als Sanierungsbeitrag des Arbeitnehmers, fehlt es insoweit am Zufluss von Arbeitslohn. Nur der ge...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 8 Abgrenzung zu eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers

Es ist wichtig, zwischen einer Entgeltumwandlung und den sog. "eigenen Beiträgen" des Arbeitnehmers zu unterscheiden. Leistet der Arbeitnehmer eigene Beiträge zugunsten betrieblicher Altersversorgung, werden dadurch die lohnsteuerlichen Folgen einer Entgeltumwandlung nicht herbeigeführt (Steuerbefreiung oder Pauschalierungsmöglichkeit bei Pensionskassen, Pensionsfonds, Direk...mehr

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Barlohnumwandlung / 1.2 Beitragsfreiheit bei fehlender Zusätzlichkeitserfordernis

Etwas anderes gilt, wenn weder das Steuerrecht noch das Beitragsrecht der Sozialversicherung ein Zusätzlichkeitserfordernis enthalten. In diesem Fall führt ein Entgeltverzicht oder eine Entgeltumwandlung für die daraus resultierende steuerfreie bzw. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung im Rahmen der SvEV zur Beitragsfreiheit. Betroffen sind im Wesentlichen folgende Sachver...mehr

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BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

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Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

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Barlohnumwandlung / Lohnsteuer

1 Anwendungsbereich und -zweck einer Barlohnumwandlung In der Praxis besteht vielfach der Wunsch, regulären Arbeitslohn in steuerfreien oder pauschal zu besteuernden Arbeitslohn umzuwandeln. Mit einer solchen Vorgehensweise wird im Ergebnis erreicht, dass sich hierdurch niedrigere Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ergeben. Der ...mehr

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Barlohnumwandlung / Sozialversicherung

1 Zusätzlich gewährte Entgeltbestandteile Den Wunsch, Teile des Arbeitsentgelts so umzuwandeln, dass dadurch Abzüge erspart werden, besteht in der Praxis nicht nur im Steuer- sondern auch im Sozialversicherungsrecht. Allerdings ist eine wirksame Barlohnumwandlung an Voraussetzungen gebunden. Bestimmte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofer...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 4 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt stellt bei vielen Geldleistungen aus der Sozialversicherung die Berechnungsgrundlage dar. Dies gilt z. B. für das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld, die von der Rentenversicherung gezahlte Altersrente, das von der Agentur für Arbeit gezahlte Arbeitslosengeld. Die im Rahmen der Freibeträge nicht verbeitragten Entgeltumwandl...mehr

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Essenszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Ein Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der betriebseigenen Kantine oder in einer Gaststätte einnehmen kann. Wie die Gewährung von Essenmarken ist dieser Zuschuss ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Erfassung und Bewertung dieses Zuschusses sind die für Sachbezugswerte ...mehr

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Essenmarke / Zusammenfassung

Begriff Essenmarken sind Gutscheine oder Restaurantschecks, die der Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine oder außerhalb des Betriebs einlösen kann. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die ausgegebenen Essenmarken in einer Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung für Mahlzeiten einzulösen, ergibt sich ein geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 7 Aufmerksamkeiten

Eine Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten von Aufmerksamkeiten aufgrund besonderer persönlicher Ereignisse des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen, die bis 60 EUR steuerfrei belassen werden[1], ist nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sozialversicherung. Praxis-Beispiel Unzulässige Gehaltsumwandlung in Annehmlichkeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in einer Ergä...mehr

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Fahrtkostenzuschuss / 4.1.1 Pauschalierung nur bei Zusätzlichkeit

Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. der (pauschalen) Kirchensteuer ist, dass die Fahrtkostenzuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können deshalb nur (freiwillige) Zusatzleistungen des Arbeitg...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 3 Direktversicherung

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat im Jahr 2000 für eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Laut ELStAM wird ihr die Steuerklasse IV bescheinigt, sie hat keine Kinder und zahlt 9 % Kirchensteuer. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 3,1 %. Die Arbeitnehmerin hat gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich er...mehr

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Arbeitslohnspende / 2 Spenden bei Naturkatastrophen

Steuerfreie Zuwendungen des Beschäftigten aus Arbeitsentgelt oder Wertguthaben, die zugunsten von Naturkatastrophen im Inland an Geschädigte geleistet wurden, zählen nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Unter diese Vergünstigung fallen sowohl Gehaltsumwandlungen aus laufendem als auch aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aller...mehr

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Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Auswirkungen Bei Umwandlung von Entgeltansprüchen verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung entstandenen, aber noch nicht fälligen Entgelts und verwendet es zwecks Erwerb von Anwartschaften auf eine spätere Versorgungsleistung. Derartige Gehaltsumwandlungen (auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet) können sowohl aus laufendem Entgelt als auc...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 4 Übersicht über Durchführungswege

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bAV: Entgeltumwandlung / Lohnsteuer

1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistu...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.3.1 Aufteilung pro rata

Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten berücksichtigt werden. Praxis-Beispiel Monatlich gleich bleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2026: 4.056 EUR : 12 = 338 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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Barlohnumwandlung / 4 Auswirkungen auf die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen

Die Beitragsfreiheit von Arbeitsentgelten bzw. Entgeltbestandteilen bietet dem Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Das beitragsfreie Arbeitsentgelt wird nicht mitberücksichtigt, wenn es um die Berechnung von Leistungen der Sozialversicherung[1] geht. Aus Entgelten, die aufgrund der genannten Vorschriften nicht der Beitragsberechnung unterlagen, lässt sich auch kein Anspruch auf...mehr

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Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.3.2 Aufteilung en bloc

Alternativ zur Aufteilung pro rata besteht die Möglichkeit der Aufteilung des Freibetrags en bloc. Dabei wird die gesamte Entgeltumwandlung bis zu dem Zeitpunkt beitragsfrei gestellt, in der der Freibetrag aufgebraucht wird. Auswirkungen ergeben sich nur in den Fällen, in denen die Entgeltumwandlung den monatlichen Freibetrag bei der Pro-Rata-Aufteilung übersteigt. Praxis-Be...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Tarifvertragliche Regelungen

Von den Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss kann – außer bei der reinen Beitragszusage – in Tarifverträgen abgewichen werden.[1]mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 1.1 Arbeitgeberzuschuss von 15 %

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,7 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Januar 2026 wurde eine Entgeltumwandlung von 250 EUR in eine Direktversicherung vereinbart. Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu berechnen? Ergebnis: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zu...mehr

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BAV-Förderbetrag / 5.5 Im Referenzjahr 2016 bereits bestehende Versorgungsvereinbarungen

Mit der Einführung des BAV-Förderbetrags ab 2018 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die bAV auszubauen und den Arbeitgeber zu zusätzlichen Beiträgen für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer zu motivieren. Mitnahmeeffekte bei zu Beginn des Kalenderjahres 2018 bereits vorhandenen Versorgungsvereinbarungen sollten dagegen ausgeschlossen sein. Deshalb wird der Förderbetrag b...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen

Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlungen mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlun...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.5 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Die pauschale Lohnsteuer ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer.[1] Es ist jedoch arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt in diesen Fällen grundlegend nach anderen Regeln. Die pauschale Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018...mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Jobticket

Rz. 123 Das sog. Jobticket bezeichnet Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierzu gehört auch das Deutschlandticket. Seit dem 1.1.2019 fallen Jobtickets nicht mehr unter die Sachbezugsgrenze von monatlich 50 EUR (bis 31.12.2021: 44 EUR). Arbeitgeberleistungen für die Nutzung des ÖPNV zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arb...mehr