Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Frist

Rz. 141 Der Betriebsrat muss innerhalb einer Woche widersprechen gem. § 102 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1 BetrVG. Die Frist beginnt, wenn dem Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen vertretungsberechtigten Mitglied des Betriebsrats die Erklärung des Arbeitgebers über die Kündigungsabsicht zugegangen ist. Für die Fristberechnung gelten die allgemeinen Vorschriften (vgl. §§ 18...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Einhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 24 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Der Arbeitnehmer muss im Gru...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Folgen der Versäumung der Drei-Wochen-Frist gem. § 7 KSchG

Rz. 55 § 7 KSchG bestimmt, dass die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam gilt, wenn ihre Rechtsunwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (§§ 4 S. 1, 5, 6 KSchG). Wie oben bereits ausgeführt, muss die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung binnen der dreiwöchigen Klagefrist (von den vorbesprochenen Ausnahmen mit verlängerten Fristen einmal abgesehen) durch fristg...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 29 Kann die Drei-Wochen-Frist – sei es aus Gründen, die beim Arbeitnehmer liegen, sei es aufgrund von fehlerhafter Behandlung des Anwalts oder seiner Angestellten – nicht eingehalten werden, muss der Versuch der Heilung mit besonderer Sorgfalt angegangen werden. Es gelten hierfür nicht die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Frist

Rz. 36 Die Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts beträgt einen Monat. Sie beginnt in jedem Falle mit Zugang der Unterrichtung in Textform nach § 613a Abs. 5 BGB. Aber nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Lauf.[77] Andernfalls wird die Ausübung des Widerspruchsrechts nur durch die Verwirkung begrenzt.[78] Der Arbeitnehmer kann bei ordnu...mehr

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§ 24 Kammertermin / I. Aufforderung zur Klageerwiderung binnen einer angemessenen Frist

Rz. 9 Gerade im Hinblick auf die Möglichkeit, verspätetes Vorbringen gem. § 61a Abs. 5 ArbGG zurückzuweisen, stellt sich die Frage, wie konkret die Auflage des Vorsitzenden zur Vorbereitung der streitigen Verhandlung sein muss. Während Germelmann [4] die Auffassung vertritt, die Auflage des Vorsitzenden müsse, wenn die Verspätungsfolge des Abs. 5 eintreten solle, konkret gest...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / V. Fristen

Rz. 37 Im Gegensatz zum Widerruf des Bestellungsakts (vgl. §§ 84 AktG, 38 GmbHG) ist die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags streng fristgebunden. Die Kündigungserklärung muss gem. § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, zugegangen sein.[47]...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 3. Fristen

Rz. 26 Auch für das Berufsausbildungsverhältnis gilt gem. § 22 Abs. 4 BBiG, dass eine außerordentliche Kündigung dann unwirksam ist, wenn die Kündigungsgründe dem Kündigenden länger als zwei Wochen bekannt sind. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis von den die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen.mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 5. Ausschlussfrist

Rz. 56 Die Beantragung von Insolvenzgeld ist fristgebunden; die Frist beträgt zwei Monate ab der Veröffentlichung des Gerichtsentscheids über die Eröffnung des Verfahrens oder die Abweisung des Antrags "mangels Masse" (§ 324 Abs. 3 SGB III); bei der Berechnung der Frist zählt der Tag, an dem die Entscheidung ergangen ist, nicht mit. Rz. 57 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / F. Ausschlussfrist

Rz. 14 Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann eine außerordentliche Kündigung wirksam nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte[37] (vgl. oben Rdn 13) von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 130 Wenn der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung Bedenken hat, muss er dies unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitteilen. Für den Fristbeginn gelten auch hier die allgemeinen Vorschriften des BGB. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB bleibt von alledem unberührt. Rz. 131 Der Ablauf de...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 2. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts

Rz. 73 Nach §§ 168, 174 Abs. 1 SGB IX bedarf die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt.[197] Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden, § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei dem Integrationsamt/...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / IV. Antragsfrist

Rz. 36 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG). Gem. § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG kann er nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, nicht mehr gestellt werden. Die Frist des § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gilt allerdings nicht absolut. Ist das Versäumen der Frist...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Entlassung

Rz. 12 Anzuzeigen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes "Entlassungen". Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war "Entlassung" i.S.d. §§ 17, 18 KSchG nicht schon die Kündigung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich für die Anzeigepflicht war deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der Zeitpunkt d...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Bedenken

Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken hat, dann verpflichtet ihn § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG, diese Bedenken unter Angabe von Gründen spätestens innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Eine Verlängerung der Frist durch Vereinbarung der Betriebsparteien ist möglich. Lässt der Betriebsrat diese Frist verstreichen, dann gilt ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Fristberechnung

Rz. 38 Die Klagefrist beginnt mit dem Zugang[48] der Kündigung; der Tag des Zugangs wird bei der Berechnung der Klagefrist nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt am nächsten Tag. Die Frist endet mit dem Ablauf des Tages der dritten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Kündigung zuging (§ 188 Abs. 2 BGB). Fällt der letzte Tag de...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 58 Menschen sind i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX haben. Unterfällt das zu kündigende Arbeitsverhältnis nicht deutschem Vertragss...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Einheitliche Klagefrist

Rz. 1 Für alle Klagen, die sich gegen eine schriftliche arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses richten, gilt, unabhängig vom Inhalt der Klagebegründung, eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen. Hat der Arbeitgeber nur mündlich gekündigt, so gilt die Drei-Wochen-Frist nicht. Damit wird dem Schriftformerfordernis der Kündigung nach § 623 BGB ausdrücklich ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / E. Beteiligung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

Rz. 194 § 103 BetrVG schützt Funktionsträger, insbesondere Mitglieder des Betriebsrats und Wahlbewerber vor dem Verlust ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch ungerechtfertigte außerordentliche Kündigungen und Versetzungen. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich und für bestimmte Fristen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für den Fall der Betriebss...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 111 Beabsichtigt der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung einer der geschützten Personen, ist gem. § 103 Abs. 1 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats notwendig.[234] Die Zustimmung ist Wirksamkeitsvoraussetzung und muss ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung vorliegen; eine nachträgliche Genehmigung ist rechtlich bedeutungslos.[235] Der Betriebsrat darf seine Zus...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots

Rz. 29 Der Arbeitnehmer kann das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot des Arbeitgebers vorbehaltlos annehmen. Hierfür steht ihm eine Mindestfrist i.S. des § 2 S. 2 KSchG zur Verfügung. Zwar betrifft § 2 S. 2 KSchG nach seinem Wortlaut lediglich die Vorbehaltserklärung, nicht jedoch die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots. Indes ist diese Frist nach Auffassung...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Fristberechnung bei Zustimmung der Behörde

Rz. 50 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Diese Bestimmung gilt für die Fälle der nachträglichen Zustimmung der Behörde zur Kündigung. § 4 S. 4 KSchG ist auch bei dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung einer Behörde anw...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / II. Klagefrist

Rz. 52 Sowohl für den Fall der Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt als auch für den Fall von dessen Ablehnung gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG. Auf die Klage selbst findet § 167 ZPO Anwendung, so dass eine Einreichung bei Gericht innerhalb der Drei-Wochen-Frist hinreichend ist. Im Falle eines Streites über die Wirksamkeit einer vorbehaltlosen Annahme ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den Betriebserwerber

Rz. 63 Kommt es nach Ausspruch der Kündigung zu einem Betriebsübergang, hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Vertragsfortsetzungsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber bzw. Betriebserwerber.[142] Dieser Anspruch kann allerdings nicht nur während des Laufs der Kündigungsfrist, sondern auch nach Ablauf der Kündigungsfrist, mithin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gelten...mehr

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§ 24 Kammertermin / A. Einführung

Rz. 1 Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, dass sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann, §§ 56 Abs. 1 S. 1, 57 Abs. 1 S. 1 ArbGG. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden, § 57 ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Fristabreden

Rz. 134 Den Betriebsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber, ist es selbstverständlich möglich, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern. Aus der Tatsache, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich zulässig und wirksam ist, folgt jedoch weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einer beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, noch ein Anspruch des Betriebsrats, dass der ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / b) Zustimmung und Verzicht

Rz. 133 Stimmt der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich zu oder erklärt er vor Ablauf der Drei-Tage-Frist, dass er keine Stellungnahme abzugeben beabsichtige, was ebenfalls schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise geschehen kann, ist bereits zu diesem Zeitpunkt das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann deshalb die außerordentliche Kü...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 66 Da § 168 SGB IX allein darauf abstellt, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen handelt, kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt war.[121] Der Arbeitgeber läuft daher stets Gefahr, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund der Regelungen des SGB IX unwirksam ist.[1...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / VI. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 40 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Zwei-Wochen-Frist wie auch bei Versäumung der Sechs-Monats-Frist ist ausgeschlossen.[85] Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gibt es keine prozessuale Möglichkeit mehr (zur Ausnahme vgl. Rdn 36), die Folgen einer unterlassenen Feststellungsklage – und dies bezieht sich nun auf alle...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründungsfrist

Rz. 33 Die Begründung des Antrags und die Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung können auch noch nach dem Antrag nachgeholt werden, soweit dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG) geschieht. Es reicht also aus, dass der Antrag nebst Begründung und Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung am Ende der Antragsfrist vorliegen.[73] Nach Ablauf der Frist vorgetr...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Nr. 2 – Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung oder Studium

Rz. 99 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.[227] Daraus folgt, dass ein zwischenzeitlich von dem Arbeitnehmer aufgenommenes Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis eine Anschlussbeschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.1 Berechnung der Monatsfrist

Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[1] Praxis-Beispiel Berechnung Begi...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / C. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 6 BetrVG

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG ermöglicht es den Betriebsparteien, zu vereinbaren, dass Kündigungen des Arbeitgebers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann allerdings nicht erzwungen werden, da es sich um einen Regelungsgegenstand der freiwilligen Mitbestimmung handelt. Die Betriebsvereinbarung kann für alle Arten ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zuzumutende Sorgfalt

Rz. 11 Den Arbeitnehmer darf an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist kein Verschulden treffen. Regelmäßig darf ihm noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein.[15] Aus der Formulierung in § 5 Abs. 1 KSchG, wonach ein Arbeitnehmer "trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war …", schließt die herrschende Meinung, dass auf ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Annahme, Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung

Rz. 286 Ist dem Arbeitnehmer eine ordentliche Änderungskündigung zugegangen, kann er das Änderungsangebot vorbehaltlos annehmen. Damit wird der Arbeitsvertragsinhalt zu dem im Kündigungsschreiben genannten Zeitpunkt wirksam geändert. Die Frist für die Annahme bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB,[728] sofern der Arbeitgeber keine Frist für die vorbehaltlose Annahme des Änderu...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Fristberechnung bei behördlicher Zustimmung

Rz. 7 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Geht die behördliche Zustimmungserklärung schon vor Zugang der Kündigung dem Arbeitnehmer zu, verbleibt es bei dem Lauf der Drei-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung nac...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf Antrag

Rz. 44 § 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG sieht vor, dass die Berufungsbegründungsfrist auf Antrag vom Kammervorsitzenden einmal verlängert werden kann. Der Verlängerungsantrag, der als bestimmender Schriftsatz ebenfalls dem Vertretungszwang unterliegt,[64] muss unbedingt vor Ende der laufenden Frist beim LAG eingehen.[65] Ist das der Fall, kann das Gericht die Verlängerung aber auch nac...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 1. Abwarten

Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwartet und dadur...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Kündigung nach Ende der Probezeit

Rz. 22 Für den Auszubildenden ergibt sich aus § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG die Möglichkeit, die Berufsausbildung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen möchte. Hiermit trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Auszubildenden Rechnung, mangels weiteren Interesses am ursprünglichen Berufsziel...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Beginn der dreiwöchigen Klagefrist bei Besatzungsmitgliedern von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen

Rz. 54 Gem. § 24 Abs. 4 S. 1 KSchG gilt die dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 S. 1 KSchG nur dann, wenn und sobald dem Besatzungsmitglied die Kündigung an Land zugeht Wird die Kündigung während der Fahrt des Schiffes ausgesprochen, ist der Zugang während der Fahrt nicht fristauslösend. Vielmehr ist dann die Klage innerhalb von sechs Wochen nach dem Dienstende an Bord zu erhebe...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Folgen der Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist

Rz. 86 Spezielle Sanktionen für die Nichteinhaltung der Berufungsbeantwortungsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Jedoch unterliegt der Berufungsbeklagte, der die Berufungsbeantwortungsfrist nicht einhält, den Verspätungsvorschriften, insbesondere dem § 67 Abs. 4 ArbGG, und beeinträchtigt dadurch seine Verteidigungsmöglichkeiten erheblich.[104] Fehlt es in der Berufungsinstanz...mehr