Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.5 Vertragsänderungen

Tz. 1172 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) angemessen war. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit günstiger oder ungünstiger als erwarte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 1. Schritt: Frühe erste Verhandlung

a) Grundsätzlich ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus Sicht des Familiengerichts "ultima ratio", d.h. nur dann geboten, wenn andere Erkenntnisquellen (Anwaltsschriftsätze, Anhörung der Eltern und Kinder, Berichte oder fachliche Stellungnahmen von Jugendamt, freien Trägern und Verfahrensbeistand) für eine fachlich begründete Entscheidung nicht ausreichen. Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Russland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Russische Föderation (Hauptstadt: Moskau; Amtssprache: Russisch) ist ein Staat in Osteuropa und Nordasien. Russland liegt am Arktischen Meer im Norden sowie am Pazifik im Osten und hat Landgrenzen zu > Finnland, > Estland, > Lettland, > Weißrussland und zur > Ukraine im Westen sowie > Georgien, > Aserbaidschan, > Kasachstan, > China, der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Nennkapitalrückzahlung

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Drittstaaten-Kap-Ges wurden bis zum Inkrafttreten des geänderten § 27 Abs 8 KStG idF des JStG 2022 Rückzahlungen aus der Herabsetzung von Nennkap innerhalb der Fünfjahresfrist des § 7 Abs 2 S 1 und 2 KapErhStG aF beim AE als Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteuert. Außerhalb der Fünf-Jahres-Frist war die Rückzahlung, vorbehaltlich der T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zum Bsp ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen, wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb einer Frist vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Anteile im Betriebsvermögen

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage führt zu einer Gewinnrealisierung, wenn der Kap-Ges ein WG des BV zugewendet wird. Nach § 6 Abs 6 S 2 EStG erhöhen sich die AK der Beteiligung an der Kap-Ges nämlich um den Tw des eingelegten WG. Aus diesem Wortlaut ist die vom Ges-Geber gewollte Gewinnrealisierung zwar nicht unmittelbar ersichtlich. Sie ergibt sich je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Bedeutung

Tz. 158 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich die aufnehmend...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 5. Schritt: Fachlicher Umgang mit dem vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten bis zur gerichtlichen Entscheidungsfindung

a) Nach dem Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens empfiehlt sich für alle Fachkräfte, trotz hoher Arbeitsbelastung auch für die Fachanwälte für Familienrecht, dessen zeitnahes Durcharbeiten, um den wesentlichen Inhalt des Gutachtens vollständig zu erfassen. Maßstäbe für die Validität des Gutachtens sind dessen inhaltliche Vollständigkeit und Widerspruchsfreihe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang

Tz. 172 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtrSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einlagen und Entnahmen, s Tz 171) werden in ihrer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs 3 AO)

Tz. 144 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs 1 Nr 4 AO nicht mehr entspr, so gilt sie nach § 61 Abs 3 AO von Anfang an als stlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für St, die innerhalb der letzten zehn Kj vor der Änderung der Bestimmung über die Vermögensbindung en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH (zum Bsp s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478; v 19.05.1998, BStBl II 1998, 689; und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mind zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.1 Grundsätze

Tz. 649 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach Ansicht des BFH re...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433 f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung ...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kanada (Hauptstadt: Ottawa; Amtssprachen: Englisch, Französisch) ist ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen, dem Atlantik im Osten und dem Arktischen Ozean im Norden mit Landgrenzen zu den > Vereinigte Staaten von Amerika im Süden und Nordwesten (Alaska). Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 19.04.20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ihr Einkommen 24 000 RM überstieg oder ihre > Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Fraglich war, ob es sich dabei zwingend um einen vorgenommenen Abzug als BA oder WK h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.7 Inkrafttreten

Rz. 109 § 90 Abs. 3 AO in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[1] und die GAufzV in der Fassung v. 20.7.2017[2] sind nach Maßgabe des Art. 97 § 22 Abs. 1 S. 4 EGAO erstmals für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Unter Anrechnung der Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.3 Angemessenheitsdokumentation (Abs. 3 S. 2 Nr. 3 n. F.)

Rz. 82 § 90 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AO erstreckt die Dokumentationspflicht auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine dem Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen mit den Nahestehenden (Angemessenheitsdokumentation). Hierbei sind allerdings nur die tatsächlich verwirklichten Geschäftsbeziehungen, nicht je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumenta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.6 Aufzeichnungserleichterungen (§ 6 GAufZV)

Rz. 94 § 6 Abs. 1 GAufzV enthält eine Sonderregelung für Stpfl. mit Überschusseinkünften sowie für Unternehmen, die nur in bestimmten Grenzen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen im Ausland unterhalten. In diesen Fällen gelten die Aufzeichnungspflichten als erfüllt, wenn der Stpfl. auf Anforderung der Finanzbehörde innerhalb der gesetzlichen Frist (vgl. Rz. 99) du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.1 Transaktionsmatrix (Abs. 3 S. 2 Nr. 1 n. F.)

Rz. 81b Mit Wirkung zum 1.1.2025 und damit unter Umkehr der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] als zu weitgehend empfundenen Dokumenations- und Vorlagepflichten enthält das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[2] nunmehr die Änderung, dass im Falle einer Außenprüfung anstelle der Verrechnungspreis- und der Angemessenheitsdokumentation eine Transakt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.2 Vorlagepflicht nach dem 31.12.2024 (Abs. 4 neu)

Rz. 105 Der Grundsatz, dass die Verrechnungspreisdokumentation nur auf Anforderung und in der Regel nur anlässlich einer Außenprüfung angefordert wird[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. 20.12.2022[2] geändert. Die Modalitäten für die Vorlagepflicht nach Abs. 3 wurden neu gegliedert und an das Ziel des Gesetzgeb...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.6.1 Rechtslage für Verträge vor dem 1.1.2018

Wurde der Werkvertrag vor dem 1.1.2018 geschlossen, was in seinen praktischen Auswirkungen derzeit wohl nur noch im Ausnahmefall von Praxisrelevanz sein dürfte, ist § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. mit folgendem Wortlaut maßgeblich: "Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl e...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.6.2 Rechtslage für Verträge ab dem 1.1.2018

Die Regelung des § 640 Abs. 2 BGB hat in ihrer seit 1.1.2018 geltenden Fassung zunächst folgenden Wortlaut: "Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.7 Duldungspflicht von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. In hier maßgeblicher Hinsicht hat nach § 15 Nr. 1 WEG derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.5 Beschlussfassung herbeiführen

Liegt keine Notmaßnahme vor und handelt es sich auch nicht nur um eine unbedeutende Maßnahme, hat der Verwalter Beschlüsse über die erforderlichen Maßnahmen der Erhaltung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung fassen zu lassen. Grundsätzlich genügt eine einfachmehrheitliche Beschlussfassung. In aller Regel wird hier eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WE...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentum / 3.7 Zustandsfeststellung

Speziell für das Bauvertragsrecht sieht die Bestimmung des § 650g BGB die sog. "Zustandsfeststellung" vor. Verweigert der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Achtung Nur Bauverträge ab 1.1.2018! Die Regelung gilt allein für das Bauvertragsrecht. Das Bauvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.2 Notmaßnahmen

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsges...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Abstimmungen

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit beschließen, dass sie an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. An der Beschlussfassung können sich alle Arbeitnehmer, inklusive Leiharbeitnehmer, beteiligen; nicht nur die Wahlberechtigten.[1] Damit wird es den Arbeitne...mehr