Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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zfs 05/2026, Formelle Anfor... / 1 Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt nach einem Verkehrsunfall die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Anspruch. Das Amtsgericht (AG Varel, 13.6.2023 – 5 C 71/22) hat die Beklagten ausgehend von einer Haftungsquote von 2/3 des Klägers und 1/3 der Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. [2] Die Beklagten haben gegen das Urteil ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese Vorschrift Regelungen dazu, für welche Vermögensarten ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.3 Die Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

Rn 74 Der aus dem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer haftet gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a auch für Schäden von Neugläubigern, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind, wenn die durch seine Antragspflicht geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage in der Zeit der Schadensentstehung noch fortbesteht.[222] Obwohl e...mehr

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zfs 05/2026, Kostentragung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Sie ist gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 ZPO statthaft; die geltend gemachte Beschwer erreicht auch den Mindestwert aus § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde wurde ferner innerhalb der Frist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt und genügt auch den Formvorgaben des § 569 Abs. 2, 3 ZPO. 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers ist...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Anzeigepflicht und Verfahren (Abs. 4)

Rz. 279 [Autor/Stand] Der Erlass wird gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 3 HmbGrStG nur auf Antrag des Steuerpflichtigen gewährt. Der Antrag – auch die Erlassvorschriften nach dem Grundsteuergesetz betreffend – soll nach § 8 Abs. 4 Satz 3 HmbGrStG bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres gestellt werden. In den Fällen des Erlasses nach § 8 Abs. 1 bis 3 bedarf es k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Keine Festsetzungsverjährung

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach dem aus der RAO abgeleiteten Recht war davon auszugehen, dass die Einheitswertfeststellung keiner selbständigen Verjährung unterliegt.[2] Allerdings hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Einheitswertfeststellung unterbleiben muss, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden ...mehr

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FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ...mehr

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zfs 05/2026, Formelle Anfor... / 2 Aus den Gründen:

[8] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Zulässigkeit der Berufung stehe nicht entgegen, dass die Berufungsbegründung zunächst als Datei im Format docx eingereicht und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist im zulässigen pdf-Format übermittelt worden sei. Der Formmangel sei rückwirkend gemäß § 130a Abs. 6 ZPO geheilt worden. Die Glaubhaftmachung der Identität ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.2 Ausgeschiedener Geschäftsleiter

Rn 11 Ein aus dem Amt geschiedener Geschäftsleiter kann den Eröffnungsantrag nicht mehr stellen und ist daher auch nicht antragsverpflichtet.[25] Die wohl überwiegende Auffassung nimmt an, dass trotz der Beendigung der Organstellung fortwirkende Pflichten des vorherigen Organs bestehen, insbesondere zur Information und Veranlassung der ehemaligen Kollegen und des Nachfolgers...mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / 3. Genehmigungsbeschluss und Rechtsmittel

Hat das Betreuungsgericht nun seine Ermittlungen durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Pflichtteilsverzichtsvertrag ebenso wie die stiftungsrechtliche Lösung wirksam sind und dem Wunsch bzw. mutmaßlichen Willen des Betreuten entsprechen, hat es die Genehmigung zu erteilen, andernfalls zu versagen. Diese Entscheidung ergeht durch Beschluss, § 38 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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AGS 05/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff (S. 193 ff.) den dritten Teil seiner Abhandlung zum Umfang der Angelegenheit in Straf- und Bußgeldsachen. Beleuchtet wird diesmal, welche Tätigkeiten mit zum jeweiligen Rechtszug gehören. In der Praxis bereitet die Kostenfestsetzung immer wieder Schwierigkeiten, wenn dem erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren vorausgegangen ist,...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.2 Der Anspruch der (vertraglichen) Neugläubiger

Rn 70 Auch den Neugläubigern steht der Schadensersatzanspruch unmittelbar zu. Der Schaden besteht in den Leistungen, die der (Neu-)Gläubiger im Vertrauen auf die Solvenz der Gesellschaft erbracht hat. Der Neugläubiger ist daher so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig gestellt worden wäre.[200] Bei rechtzeitiger E...mehr

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FF 05/2026, Führung des ele... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt hat seinen Fristenkalender so zu führen, dass auch gestrichene und geänderte Fristen erkennbar und überprüfbar bleiben (im Anschl. an BGH Beschl. v. 21.11.2024 – I ZB 34/24, NJW-RR 2025, 188). 2. Bei elektronischer Kalenderführung gilt nichts anderes, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Ansch...mehr

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zfs 05/2026, zfs Aktuell / 1.1 Kein Anspruch auf vorzeitiges "Verbrenner-Aus" (BGH, Urt. v. 24.3.2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Mit Urteilen v. 24.3.2026 hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden, dass Privatpersonen von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Die Kläger sind Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. und klagten gegen die Bayerischen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abweichende landesgesetzliche Regelungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Von der mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG [3] geschaffenen Länderöffnungsklausel haben einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) punktuell, andere wiederum sehr weitreichend (eigene "Grundsteuermodelle" wie z. B. Bayern und Niedersachsen) Gebrauch gemach...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de...mehr

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zfs 05/2026, Zur (begrenzte... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. A. Das Landgericht ist zu Recht von der Zulässigkeit der erhobenen Feststellungsklage und insbesondere dem Vorliegen eines Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) ausgegangen. 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellu...mehr

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Luxemburg / 1.4.1 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

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Island / 1.4.1 Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Finnland / 1.4.1 Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet (...mehr

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Kosovo / 1.4.1 Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

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Liechtenstein / 1.4.1 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, ...mehr

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Österreich / 1.4.1 Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Moldawien / 1.4.1 Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn da...mehr

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Serbien / 1.4.1 Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsloh...mehr

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Lettland / 1.4.1 Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

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Irland / 1.4.1 Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausübt, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (18...mehr

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Litauen / 1.4.1 Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn d...mehr

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Schweiz / 1.4.1 Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Italien / 1.4.1 Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

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Rumänien / 1.4.1 Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Schweden / 1.4.1 Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Portugal / 1.4.1 Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Nordmazedonien / 1.4.1 Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nordmazedonien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet...mehr

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Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

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Nordmazedonien / 1.4.4 Tätigkeit in Nordmazedonien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Nordmazedonien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4]...mehr

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Schweden / 1.4.2 Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Rumänien / 1.4.2 Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Moldawien / 1.4.2 Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Österreich / 1.4.4 Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei...mehr

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Luxemburg / 1.4.3 Tätigkeit in Luxemburg für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen weder in Deutschland noch in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Luxemburg ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ...mehr

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Schweiz / 1.4.2 Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

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Italien / 1.4.4 Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

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Polen / 1.4.3 Tätigkeit in Polen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen weder in Deutschland noch in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Polen ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in eine...mehr

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Portugal / 1.4.2 Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Italien / 1.4.2 Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

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Island / 1.4.3 Tätigkeit in Island für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen weder in Deutschland noch in Island ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Island ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr