Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.4.4 Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[2] [3] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[4] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[5] Entscheidend is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.4.3 Tätigkeit in Kasachstan für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen weder in Deutschland noch in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Kasachstan ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.4.3 Tätigkeit in Norwegen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen weder in Deutschland noch in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Norwegen ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Belarus / 1.4.3 Tätigkeit in Belarus für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen weder in Deutschland noch in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Belarus ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.4.4 Tätigkeit in Belarus für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für eine dortige Betriebsstätte [1] oder feste Einrichtung[2] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[3] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[4] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[5] Entscheiden...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Beitrag Kündigung, Ziff. 11). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B. eine La...mehr

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Änderung eines Steuerbesche... / Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen. Die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre können nicht mehr geändert werden, da Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer vier Jahre. Sie beginnt je nach Fall mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung oder mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung. Ist diese Frist abge...mehr

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Norwegen / 1.6 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags zur Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ...mehr

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Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. In besonderen Fällen (beipielsweise bei Betriebsstillegung oder schwerer Pflichtverletzung des Mitarbeiters) kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärun...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermögensübertragung als 3. Umwandlungsart nach dem UmwG umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen in Form der Voll- oder Teilübertragung. Die Vollübertragung, d. h. die Übertragung des Vermögens als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, entspricht systematisch der Verschmelzung; die Teilübertragung, d. h. die Übertragung im Weg...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.2 Vorliegen eines wichtigen Grunds

Angesichts des Ausschlusses einer ordentlichen Kündigung stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen trotzdem aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Nach nahezu einhelliger Auffassung ist ein völliger Ausschluss des Rechts zur Kündigung – auch einer außerordentlichen – unzulässig.[1] Das in §§ 314, 626...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.2 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist nicht durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 10 Ist das Fehlen der ELStAM nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, enthält § 39c Abs. 1 S. 2–5 EStG ein besonderes Verfahren zum Einbehalt der LSt. Ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers liegt zum einen vor, wenn die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abgerufen werden können. Dies kann bspw. durch technische Schwierigkeiten bei Anforderung und A...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.4 Zusätzliche Bestimmungen zum Geschäftsguthaben und zur Benachrichtigung der Mitglieder

Rz. 73 § 256 Abs. 1 UmwG schreibt vor, dass jedem Mitglied ein seiner Beteiligung an dem formwechselnden Rechtsträger entsprechendes Geschäftsguthaben gutzuschreiben ist. Wenn das formwechselbedingte Geschäftsguthaben den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile übersteigt, hat nach Maßgabe von § 256 Abs. 2 UmwG eine Auszahlung zu erfolgen. Eine etwaige Auszahlung ist dabei binnen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Lohnsteuerabzug bei Fehlen der Bescheinigung, Abs. 2

Rz. 16 Wurde einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer keine Identifikationsnummer erteilt, hat er bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung für den LSt-Abzug zu beantragen, § 39e Abs. 8 EStG. Nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Auslandsbedienstete) und nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeit...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft

Rz. 77 Für Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft schreibt § 9 Satz 1 UmwStG die Anwendung der für entsprechende Verschmelzungsvorgänge relevanten §§ 3–8 UmwStG vor. Insofern wird auf die Ausführungen unter "Verschmelzung (Rechnungslegung)", Rz. 77 ff., verwiesen. Rz. 77a Durch das Wachstumschancengesetz wurde mit § 1a Abs. 1 Satz 7 Nr. 2 KStG die ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.3 Zusätzliche Bestimmungen zum Wirksamwerden des Formwechsels

Rz. 71 Die nach § 198 UmwG (Rz. 17 f.) erforderliche Anmeldung ist beim Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft entsprechend § 254 Abs. 1 UmwG durch das vertretungsführende Organ vorzunehmen. Die Vorstandsmitglieder sind gemäß § 254 Abs. 2 UmwG gleichzeitig mit dem Formwechsel zur Eintragung in das Register anzumelden. Rz. 72 An den bisherigen Anteilen bestehende Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.5 Zusätzliche Bestimmungen zum Kapitalschutz sowie zum Beitritt persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 36 In § 220 Abs. 1–3 UmwG hat der Gesetzgeber 3 Maßnahmen bestimmt, die dem Kapitalschutz dienen sollen. Zunächst ist nach § 220 Abs. 1 UmwG vorgeschrieben, dass das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft (Reinvermögen) den Nennbetrag des Stammkapitals (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder das Grundkapital (bei Aktieng...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungsdokument ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.2 Verlustabzug

Rz. 67 Eine Minderung der voraussichtlichen ESt kann sich auch aus einem Verlustabzug (§ 10d EStG) ergeben. Soweit es sich um einen Verlustvortrag handelt, ist die Herabsetzung unproblematisch, da die Höhe des Abzugs aufgrund der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags aus einem Vorjahr für das Abzugsjahr feststeht. Problematisch ist dagegen die Herabsetzu...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.3 Formwechselbeschluss

Rz. 8 Zum Wirksamwerden eines Formwechsels bedarf es gemäß § 193 Abs. 1 Satz 1 UmwG eines Formwechselbeschlusses, der gemäß § 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden und nach § 193 Abs. 3 UmwG notariell beurkundet werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei entweder der einstimmigen Zustimmung zum Formwechs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.2.3 Umsetzung der Mitbestimmung – Mustertext einer Betriebsvereinbarung

Es empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 77 BetrVG im Rahmen der der Mitbestimmung unterliegenden Aspekte. Auch und gerade um der Situation gerecht zu werden, dass verschieden "starke" Mitgestaltungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang wirken können.[1] Hier ein Mustertext einer solchen Betriebsvereinbarun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d...mehr

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ZAP 5/2026, Elektronischer Fristenkalender: Erkennbarkeit gestrichener und geänderter Fristen

(BGH, Beschl. v. 4.3.2026 – XII ZB 338/24) • Ein Rechtsanwalt hat seinen Fristenkalender so zu führen, dass auch gestrichene und geänderte Fristen erkennbar und überprüfbar bleiben. Bei elektronischer Kalenderführung gilt nichts anderes, denn diese darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten. ZAP F., S. 313–313mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag?

Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus der Vergangenheit im Wege der Nachforder...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 5 Kündigungsrecht des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 BGB). Für das gesetzliche Kündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Mieter eine angemessene Überlegungsfrist ...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.2 Ausschlussklauseln: Verschiedene Auffassungen

Ob und wie Ausschlussklauseln künftig in Bezug auf Ansprüche aus der Entgelttransparenz-Richtlinie wirken, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich entschieden ist die Frage nicht. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen eine Gestaltungsentscheidung treffen, ohne dass ihnen die Rechtsprechung den Weg vorgibt. Zwei Lager bilden die Diskussion ab.[1] Auff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 4.3 Aufbewahrungsfristen/Löschkonzepte

Ebenso sind die Aufbewahrungsfristen zu prüfen. Berichte nach Art. 9 ETRL folgen verschiedenen Zyklen; die Aufbewahrung der zugrunde liegenden Datenbestände muss diesen Zyklus abdecken. Ein Standard-Löschkonzept, das Gehaltsdaten nach 10 Jahren steuerlicher Frist gelöscht werden müssen, greift hier ohne Anpassung nicht mehr. Auch hier gilt: Die Gesamtsystematik im Datenschut...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Angemessene Kündigungsfrist

Auch diese Zweimonatsfrist kann zu lang sein. Es kommt hier immer auf die Umstände des Einzelfalls an, sodass ggf. die angemessene Kündigungsfrist auch erheblich kürzer als zwei Monate sein kann. Keinesfalls darf die Zweimonatsfrist überschritten werden. Dann gibt der Kündigende nämlich zu erkennen, dass er das Beanstanden des Ereignisses, das möglicherweise einen wichtigen Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Insolvenz

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / a) Grundsätze der Entscheidung

Diese Entscheidung enthält nämlich auch Grundsätze, die für das Vertriebs- bzw. Franchise-Recht von prägender Bedeutung sind. Das OLG München hält zum einen fest, dass bei einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrages § 626 Abs. 2 BGB nicht zur Anwendung kommt; Entsprechendes gilt damit auch für Franchise-Verträge und zum anderen, dass die zweiwöchige Ausschlussfri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 6 Bewerberdaten: Löschung gegen Beweisnotwendigkeit

Mit Art. 5 ETRL erweitert sich die Datenverarbeitung in das vorvertragliche Stadium. Bewerber erhalten Informationen über Einstiegsgehalt und Spanne; ihre Bewerberdaten werden zusammen mit Vergütungsdaten prozessiert. Die klassische Löschpraxis sieht eine Frist von 6 Monaten vor.[1] Mit der Richtlinie entsteht eine zweite Dimension: Bewerber können geltend machen, dass die St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3.1 Verspätete Zielvereinbarung oder verspätete Zielvorgabe

In manchen Fällen erfolgt der Abschluss der Zielvereinbarung mit Verzögerung. Ist die Verspätung nur gering – einige Tage oder Wochen – bleibt die Möglichkeit zur Zielerreichung im folgenden Jahr im Wesentlichen unverändert. Problematisch wird es jedoch, wenn die Festlegung der Ziele erst mehrere Monate später erfolgt. In solchen Fällen kann die mit der Zielvereinbarung verb...mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 3 Anwendungsbereich des AGG wird ausgeweitet

Der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll deutlich erweitert werden. Ein kürzlich vom Bundesjustiz- zusammen mit dem Bundesfamilienministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, ein „einheitliches Regelwerk zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale auf den Gebieten des Arbeits- und Zivilrechts” zu schaffen. Damit soll, so ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Ausnahme des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB).[1] Häufig kann der Dienstverpflichtete seine Arbeitskraft nicht kurzfristig anderweitig verwerten, ist zugleich aber auf die Vergütung als elementare Einkunftsquelle für seinen Lebensunterhalt angewiesen. Hinweis § 615 BGB stellt zwar keine eigenständige Anspruchsgrundlage d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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ZAP 5/2026, Das Gesetz zur ... / II. Die Experimentierklausel: § 246e BauGB

Mit § 246e BauGB ermöglicht der Gesetzgeber ein temporäres Abweichen (bis zum Ablauf des 31.12.2030) von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Hierunter fallen neben dem BauGB auch die BauNVO sowie erlassene Bebauungspläne. Hinweis: Damit sind beispielsweise Wohnungsbauvorhaben in Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten grds. möglich, da § 246e BauGB eine Abweichung von der zul...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich...mehr