Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73a ordnet an, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) entsprechend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren nach § 183 oder § 197a handelt (vgl. zu den Kostensystemen der SGG Kommentierung zu § 183 Rz. 2). Auf die beigefügten ZPO...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Degressive Förderung

Rz. 5a Wenn der Zinssatz für die Darlehen der öffentlichen Hand oder im Einzelfall auch des Mieters jährlich steigt, ist für die Darlehen auch jährlich ein geringer werdender Kürzungsbetrag in Abzug zu bringen.mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 12 Zu den zulasten des Mieters abweichenden und daher unwirksamen Vereinbarungen gehören der Ausschluss oder die Befristung der Anrechnung von Baukostenzuschüssen, die Vereinbarung für den Mieter ungünstiger Anrechnungssätze und die Vereinbarung einer Mieterhöhungsmöglichkeit bei degressiver Förderung im Fall des Wegfalls der Förderung (BGH, Urteil v. 12.11.2003, VIII ZR...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Aufwendungsdarlehen

Rz. 7 Erhält der Vermieter keinen Zuschuss zu seinen laufenden Aufwendungen, sondern zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen, besteht seine Förderung in der Zinsersparnis; nur diese ist deshalb von der grundsätzlich möglichen Mieterhöhung in Abzug zu bringen.mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / D. Mandant

Rz. 170 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 171 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO , wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Das EFQM Modell 2025 im Per... / 2.2.2 Bedeutung des Kriteriums für das Personalressort

Im Personalressort zielt das Kriterium insbesondere auf die Förderung der Führungskultur und der Führungsfähigkeiten von Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen. Das Personalressort spielt dabei eine aktive Rolle beim Human-Ressource-Management, bei der Entwicklung und Durchsetzung von Führungsinstrumenten sowie bei der Festlegung und Umsetzung der Personalpolitik in der ges...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025)

Hier gelangen Sie zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Das EFQM Modell 2025 im Per... / 3.1.2 Bedeutung des Kriterium für das Personalressort

Hier geht vor allem darum, wie im Personalressort das Wissen und das gesamte Potenzial der Mitarbeiter individuell und teamorientiert gemanagt, entwickelt und freigesetzt wird und wie Aktivitäten zu planen sind, um die Strategie der Organisation zu unterstützen. Aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden und externen Partnern ist hier zu berücksichtigen. Planung, Management und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens i.S.d. Nr. 4141 VV genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung objektiv geeignet ist. Eine Kausalität wird nicht gefordert: Es genügt jede auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit, die die Einstellung in quantitativer und qualitativer Hinsicht fördert. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten Helen A. Castellanos 4. Aufl. 2024, Nomos, 370 S., 49 EUR ISBN 978-3-7560-1061-5 Inhaltlich knüpft das Werk von Castellanos an die bisherigen Auflagen an, erfasst neben aktuellen Forschungsständen aber auch sich aus der neueren Gesetzgebung ableitende Konsequenzen Das thematisch gut gegliederte Inhaltsverzeichnis gibt einen ras...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätzlich zutreffend Zutreffend und im Einklang mit der h.M. in der Lit. (vgl. außer den o.a. Nachw. auch noch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Nr. 4141 VV Rn 16) ist die Auffassung des LG, dass auch das sog. gezielte Schweigen Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4141, 5115 VV darstellt (dazu BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10, AGS 2011, 128...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zuläs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Zwischenverfügungen

Rz. 40 Eine Zwischenverfügung kann vom Nachlassgericht erlassen werden, wenn objektiv für die Erteilung des Erbscheins Unterlagen fehlen (Geburts-, Sterbeurkunde). Das Gericht verbindet auch eine solche Zwischenverfügung in der Praxis mit einer Frist. Im Lichte von § 28 Abs. 2 FamFG hat das Nachlassgericht zur Förderung des Verfahrens dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unwirksamkeit

Rz. 1 Für die Wirksamkeit eines Vermächtnisses ist es nicht erforderlich, dass der Bedachte beim Erbfall bereits lebt (anders beim Erben: § 1923 Abs. 2 BGB Erbfähigkeit), gezeugt oder sonst irgendwie bestimmt ist (§ 2178 BGB). Der Bedachte darf andererseits aber nicht bereits verstorben sein.[1] Da der Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) nicht immer mit dem Erbfall zusammenfällt,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Entsprechende Anwendung des § 2072 BGB

Rz. 9 In einzelnen Fällen ist eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 2072 BGB zu bejahen, und zwar dann, wenn der Erblasser nicht "die Armen", sondern "die Bedürftigen", "die sozial Schwachen", "die Behinderten", "die alten gebrechlichen Leute", "die Waisen" oder "die Kriegsbeschädigten" oder auch eine zu unbestimmte Einrichtung mit derartiger Zweckbestimmung ("ein Heim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. In Bezug auf Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente

Rz. 6 Die §§ 2078, 2079 BGB sind gem. § 2281 BGB auch auf Erbverträge anwendbar. In diesem Fall ist der Erblasser selbst anfechtungsberechtigt. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Testamentsanfechtung. Wenn der Erbfall eingetreten ist, können auch dritte Personen anfechten, jedoch nur dann, wenn der Erblasser selbst noch anfechten könnte, d.h. sein Anfechtungsrecht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 6 Höhe der Arbeitnehmersparzulage und Einkommensgrenzen

Für Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Einzahlungen in einen Bausparvertrag) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 % bei einem Förderhöchstbetrag von 470 EUR pro Jahr, maximal 43 EUR (gerundet). Für Anlagen in Vermögensbeteiligungen (z. B. Sparvertrag über Wertpapiere) beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % bei einem Förderhöchstbetrag von 400 EUR pro Jahr, maximal 80 EUR. Die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3 Staatliche Vergünstigungen

Für vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulagen an den Arbeitnehmer ausgezahlt, soweit die vermögenswirksamen Leistungen maximal 470 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ausgenommen sind Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags mit einem Kreditinstitut oder Beiträge aufgrund eines Kapitalversicherungsvertrags.[1] Das Vermögensbildungsgesetz unt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.6 Drittmittelfinanzierte Arbeitsplätze

Rz. 788 Baut die Finanzierung des Arbeitgebers auf Drittmitteln auf, rechtfertigt deren Kürzung oder Wegfall allein noch nicht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.[1] Das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel stellt keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar, denn es wirkt sich nicht unmittelbar auf Arbeitsmenge und Beschäftigungsbedarf aus. Im Hinblick auf eine Reduzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / 1 Voraussetzung für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird geleistet zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Zweiter Bildungsweg) in der Regel nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit niedrigerem Bildungsabschluss durch Besuch einer Fachoberschulklasse, Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder eines Abendgymnasi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / 1.1 Altersgrenze: Vollendung des 45. Lebensjahres

Eine Ausbildungsförderung wird nur unter folgender Voraussetzung geleistet: Der Auszubildende hat das 45. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / 1.2 Keine Altersgrenze

Eine Altersgrenze für die Förderungsfähigkeit besteht allerdings nicht, wenn der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zur Hochschule erworbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gratifikation / 4 Bindungs- und Rückzahlungsklauseln

Der Arbeitgeber kann das Entstehen des Anspruchs auf eine Gratifikation davon abhängig machen, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tag noch ungekündigt fortbesteht (Stichtagsregelung). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Zuwendung allein die Betriebstreue honorieren soll oder beispielsweise einen Beitrag zum Weihnachtsfest darstellt. Soll die Gratifikation ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zweiter Bildungsweg / Lohnsteuer

Die Erlangungen eines Bildungsabschlusses gehört zur Ausbildung eines Steuerpflichtigen. Die Aufwendungen dafür sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise abzugsfähig. Soweit der Absolvent das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten die Eltern Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag. Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen eines evtl. bereits oder wei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 3 Im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern umsetzbare Einsparmöglichkeiten

Sind die betroffenen Arbeitnehmer mit Änderungen im Arbeitsverhältnis einverstanden, können Einsparungen mit sehr schneller Wirkung erzielt werden. So kann z. B. die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung oder eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung einvernehmlich reduziert werden. Auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann einvernehmlich verändert werden, Än...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Vertragshändlerrecht / 4. Förderung des Absatzes von Markenwaren als Gegenstand des Vertrags

Rz. 6 Der Vertragshändlervertrag ist darauf gerichtet, den Absatz der im Vertrag genannten Waren des Herstellers, der Vertragsware, zu fördern. Die damit verbundene Interessengleichrichtung der Parteien beruht auf der Bereitschaft des Vertragshändlers, sich das Interesse des Herstellers am Absatz der Vertragswaren zu eigen zu machen. Die Absatzförderungspflicht des Vertragsh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / Zusammenfassung

Überblick "Corporate Volunteering" wird häufig mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Es meint die Förderung des Unternehmens von sozialem Engagement durch betriebliche, also vom Arbeitgeber organisierte Projekte (Arbeitgeberengagement) oder durch die Unterstützung von freiwilligem Engagement der Mitarbeiter in ihrer Fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 84 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Steuerbegünstigte Stiftungen (siehe Rdn 85 ff.), die steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, sind im Gegensatz dazu nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 1 Einleitung

Der Begriff "Corporate Volunteering" wird häufig auch mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Corporate-Volunteering-Projekte werden eingesetzt, um eine wertorientierte Unternehmenskultur zu fördern, die auch soziale Belange in den Vordergrund stellt. Die Förderung des sozialen Engagements kann zu einer geringeren Flukt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 3. "Gemeinnützige" und die "mildtätige" Familienstiftung

Rz. 140 Die "gemeinnützige Familienstiftung", die der Gesetzgeber in § 58 Nr. 6 AO "erfunden" hat, ist bereits oben angesprochen worden (siehe Rdn 92). Bei jeder gemeinnützigen Stiftung sollte dieser Aspekt – und sei es als Notfallvorsorge – mit dem potentiellen Stifter erörtert werden. Rz. 141 Soweit die wirtschaftliche oder persönliche Hilfsbedürftigkeit i.S.d. § 53 AO vorl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 30 Gem. § 1 S. 1 SGB IX erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Exkurs: Schriftformerfordernis

Rz. 81 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage grds. einer eigenhändigen Unterschrift eines beim Prozessgericht postulationsfähigen Rechtsanwalts.[57] Die Unterschrift muss grds. im Original auf dem beim Gericht eingereichten[58] Schriftsatz unter dem Schluss des Textes angebracht sein, um Zweifel an der Urheberschaft des Schriftsatzes auszuschließen.[59] Im Zuge des t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Rechtsbehelfe

Rz. 171 Soweit das Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils ablehnt, steht der Partei, deren Antrag abgelehnt wurde, gem. § 336 ZPO die sofortige Beschwerde zu. Rz. 172 Hat das Gericht durch Versäumnisurteil entschieden, kann die Partei, gegen die das Versäumnisurteil erlassen wurde, gem. § 338 ZPO Einspruch einlegen. Der Einspruch ist gem. § 339 ZPO binnen einer Notfrist v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Klageschrift

Rz. 26 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben, § 81 VwGO. Sie muss den Kläger, den Beklagten mit ladungsfähiger Anschrift nach § 130 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO und den Gegenstand des Klagebegehrens enthalten, soll – muss aber noch nicht – einen Antrag und die zur Begründung dienenden Tatsachen enthalten, § 82 VwGO;...mehr

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlungmehr