Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 28 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014, 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h SGB I...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6 Wissenschaftliche Expertisen (Abs. 3c)

Rz. 66 Abs. 3c regelt die Förderung wissenschaftlicher Expertisen zur konkreten Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Inhalte von Leistungen nach dem SGB XI und dem SGB V. Rz. 67 Der Gesetzgeber hatte gerade in diesem Bereich noch Handlungsbedarf gesehen. Während eine Erweiterung der Befugnisse in einigen Bereichen fachlich weitgehend geklärt ist, fehlte es nach Einschätzun...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 § 9 kommt bei der Definition der Rolle und der Aufgaben der Länder bei der Finanzierung der Pflegeversicherung eine zentrale Funktion zu (BSG, Urteil v. 28.9.2017, B 3 P 4/15 R, Rz. 21). Rz. 8 § 9 Satz 1 beschreibt ganz allgemein die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder für eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versor...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2 Pflegeeinrichtung ist zwingendes Landesrecht (Satz 2)

Rz. 26 Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt, Satz 2. Rz. 27 Satz 2 beschreibt damit zunächst die verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, dass die Länder nach Maßgabe von Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet der Pflege ohnehin innehaben. Rz. 28 Bei de...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4.2 Pflegeeinrichtungen – Objektförderung (Satz 4 a. E., 2. Var.)

Rz. 59 Unterstützt werden können weiter aber auch die Pflegeeinrichtungen bei der Tragung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen; Satz 4 a. E., 2. Var. Rz. 60 Die finanzielle Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen gilt als sog. Objektförderung (BSG, Urteil v. 20.9.2023, B 8 SO 8/22 R, Rz. 16, mit Anm. von Eicher, jurisPR-SozR 7/2024 Anm. 2, und v...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.4 Arbeitsgemeinschaften (Satz 3)

Rz. 34 Zur Erfüllung der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben bilden die Pflegekassen untereinander örtliche und regionale Arbeitsgemeinschaften; Satz 3. Rz. 35 Dabei hat der Gesetzgeber die Regelung durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026 von einer Soll-Anordnung in eine verpf...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.3 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren (karitative) Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Jedoch hatte auch weiterhin in keinem anderen sozialrechtlichen Berei...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Satz 1 regelt ganz allgemein die Verpflichtung der Länder zum Aufbau einer effektiven Pflegeinfrastruktur. Rz. 3 Satz 2 regelt die Gesetzgebungskompetenz der Länder und bestimmt insoweit die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen zur Pflichtaufgabe der Länder. Rz. 4 Satz 3 regelt das Recht der Länder, selbst zu bestimmen, ob sie eine kommunale Pflegestrukturplanun...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 15 Ergänzende Regelungen finden sich in § 8a Abs. 1 Satz 2, danach werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Landespflegeausschüssen zu bestimmen. Außerdem ist § 82 zu beachten; hier insbesondere § 82 Abs. 3 mit seiner Regelung über eine nicht vollständige Deckung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen durch öffentliche F...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 3 Literatur

Rz. 14 Emanuel, Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe? 20 Jahre Missverständnisse in der Praxis über Leistungsansprüche aus dem SGB VIII, ZKJ 2011 S. 207; Forkel, Kinder- und Jugendhilferecht: Zur Systematik der Förderung freier Träger der Jugendhilfe, ZKJ 2010 S. 5; Kepert, Datenschutz und Kinderschutz, ZKJ 2020, 164; Kunkel, Schulsozialarbeit zwischen Elternrecht und Schwe...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4.1 Unterstützung der Pflegebedürftigen – Subjektförderung (Satz 4 a. E., 1. Var.)

Rz. 56 Begünstigt werden können zunächst die Pflegebedürftigen bei der Tragung der ihnen von den Pflegeeinrichtungen berechneten betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen; Satz 4 a. E., 1. Var. Rz. 57 Als unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten der Förderung durch Landesrecht kommt die finanzielle Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Tragung der von den Pflegeeinricht...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz — KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Die Grundstruktur der Vorschrift entspricht der Vorgängervorschrift des § 1 JWG. Durch die Wortw...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 144 Bauer/Kapfelsperger, “Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.9 Verfahrensregelungen (Sätze 8 bis 11)

Rz. 124 Die Sätze 8 bis 11 regeln die Mittelaufteilung auf die Länder unter Berücksichtigung der Zahl der Pflegeeinrichtungen und die antragsbewährte Förderung von Pflegeeinrichtungen.mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 5 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts – KKJHG mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen Bundesländern und zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.6 Regelungskompetenz zum Verfahren u. a. (Satz 11)

Rz. 133 Die Kompetenz zur Regelung der Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe hat der Gesetzgeber ausdrücklich dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zugewiesen (vgl. auch BT-Drs. 19/4453 S. 97).mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.7 Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung

Rz. 27 Der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ist ein zentrales Finanzinstrument der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet wird. Er dient primär dazu, finanzielle Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegekassen auszugleichen und deren Liquidität sicherzustellen. Rz. 28 Der Ausgleichsfonds in der Pflegeve...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 3 Abs. 1 erlegt der Bundesregierung eine Berichtspflicht auf und regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Rz. 4 Abs. 2 erlegt den Ländern eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit über Art und Umfang der fi...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.9 Praxisbeispiele

Rz. 55 Die in den §§ 45e und 45f getroffenen Regelungen zur Förderung der neuen Wohn- und Betreuungsformen sind insbesondere auf das Modellvorhaben für demenzkranke Pflegebedürftige nach § 8 Abs. 3 SGB XI zurückzuführen (BSG, Urteil v. 18.2.2016, B 3 P 5/14 R, Rz. 17 unter Bezugnahme auf Dalichau, GuP 2013, 50, 51, 57).mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.3 Festlegung des Arbeitgebers

Rz. 5a Ergänzt wird die Vorschrift durch Abs. 3, der bestimmt, wer als Arbeitgeber für die Beitragszahlung nach Abs. 2 gilt. Für die selbständigen Seelotsen sind dies die Lotsenbrüderschaften (Abs. 3 Nr. 1). Eine Lotsenbrüderschaft wird gemäß § 27 des Gesetzes über das Seelotswesen durch die für ein Seelotsrevier bestallten Seelotsen gebildet; sie ist eine Körperschaft des ö...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 3 Als Berechtigte sind junge Menschen genannt. Nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 sind dies Personen, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Der Gesetzgeber will deutlich machen, dass nicht nur die Minderjährigen Normadressaten sind. Das SGB VIII sieht allerdings nur ganz vereinzelt Leistungen für volljährige junge Menschen vor. Zu den Berechtigten gehören auch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.4 Chancengleichheit und Gleichberechtigung

Rz. 7 Nr. 3 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Art einer Generalklausel zunächst dazu, die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen zu erkennen und zu berücksichtigen, um im nächsten Schritt Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern. Dies ist der Ansatz der unter der Bezeichnung "Gender Mainstreaming" entwick...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.11 Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 127 Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf v. 28.3.2019 können online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzenverband.de) eingesehen werden.mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.6 Normadressaten und Anspruchsberechtigte

Rz. 10 Die Vorschriften des SGB VIII richten sich teilweise an Kinder und Jugendliche und teilweise an Eltern und Personensorgeberechtigte. Dies ist vielfach, aber nicht immer anhand des materiellen Gehalts der Regelungen erkennbar. Nach dem Willen des Gesetzgebers richten sich die Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21), die Hilfe zur Erziehung (§...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005, 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005, 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984, 132. Suchan, Materi...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.2 Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 31 Richtig verstanden dienen Sport, Spiel und Geselligkeit insbesondere dazu, den sozialen Umgang junger Menschen untereinander einzuüben. Dies gilt auch für die Jugendarbeit im Sportbereich, die sich darüber hinaus positiv auf die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen auswirken soll, aber nicht als reiner Leistungssport verstanden werden kann. Das Verstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11 Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch d...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.2 Sozialpädagogische Hilfe und ihre Ziele (Abs. 1)

Rz. 18 Das Angebot sozialpädagogischer Hilfen richtet sich direkt an die jungen Menschen. Dies unterscheidet die Jugendsozialarbeit von der in §§ 27 ff. geregelten Hilfe zur Erziehung, deren Adressat der jeweilige Personensorgeberechtigte ist. Was genau unter "sozialpädagogischen Hilfen" zu verstehen ist, ist nicht positiv geregelt, sondern ergibt sich aus der Negativabgrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.5 Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen

Rz. 8 Mit der Nr. 4 sollen die in der Vorschrift benannten Grundsätze zur Ausgestaltung der Leistungen und sonstigen Aufgaben um den Aspekt der Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen ergänzt werden (BT-Drs. 19/26107 S. 75). Die Änderung ist eines der Elemente zur Umsetzung der inklusiven Lösung auf der ersten Stufe, die am 10.6.2021, dem Tag nach der Verkünd...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Ebenso wie die übrigen Vorschriften des ersten Kapitels enthält auch § 4 Programmsätze. Die Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 3 Literatur

Rz. 26 Backhaus-Maul, Die Subsidiaritätsidee in den Zeiten der Kostenrechnung – Vertragsverhandlungen zwischen Sozialverwaltungen und Wohlfahrtsverbänden, ZfJ 2000, 161. Banafsche, Das Recht der Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen Korporatismus und Wettbewerb, Hamburg 2010. Eicher, Das mit Schiedsverfahren verbundene Sachleistungsverschaffungsprinzip im...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.8 Weitergehende Informationen zum Modellprogramm durch den GKV-Spitzenverband

Rz. 54 Zum Modellprogramm Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Website (www.gkv-spitzenverband.de) unter Pflegeversicherung/Forschung und Modellvorhaben weiterführende Informationen zur Verfügung. Hier finden sich unter anderem Hinweise, was gefördert wird, welche Voraussetzungen für eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 12 Abs. 3 Nr. 3 legt die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter als Aufgabe der Jugendhilfe fest. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des 2. Abschnitts zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21) und des 4. Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 40). Der Begriff des Erziehungsberechtigten ist in § 7 Ab...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.10 Richtliniensetzungskompetenz (Sätze 12 bis 17)

Rz. 125 Mit Satz 12 erhält der Spitzenverband Bund der Pflegekassen Richtliniensetzungskompetenz. Der Spitzenverband Bund ist befugt, im Rahmen der Richtlinie das Nähere der Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel durch eine Pflegekasse zu regeln. Rz. 126 Die folgenden Sätze 13 bis 17 stellen weitere V...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.4 Erziehungsziel

Rz. 6 Als Erziehungsziel benennt Abs. 1 die eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit. Dies beinhaltet einerseits die Erziehung zu selbständigem Denken, Entscheiden und Handeln, um so die Individualität, die Unverwechselbarkeit und die Lebenskompetenz zu fördern. Andererseits sollen dem jungen Menschen die in der Gesellschaft geltenden Normen, Werte und Reg...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.3 Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über Sozialleistungen darf nur geschlossen werden, wenn die Leistung im Ermessen des Leistungsträgers steht (Ermessensleistung, § 39 SGB I), auf die Leistung also kein Rechtsanspruch besteht. Der Schutz des Bürgers erfordert es, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht über Leistungen geschlossen werden darf, auf die ein Anspruc...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.3 Formen der Zusammenarbeit

Rz. 4 Verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe sind in einzelnen Vorschriften des SGB VIII ausdrücklich vorgesehen. Grundlegend ist die in § 71 normierte Zusammenarbeit im Jugendhilfeausschuss und im Landesjugendhilfeausschuss. Diese Gremien befassen sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe in Bezug auf die Erörterung bestimmt...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4.3 Rechtskreisübergreifende Unterstützung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 18 Das Fallmanagement wirkt rechtskreisübergreifend. Das heißt: Es bezieht sich nicht nur auf die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern – abhängig von den jeweiligen gesundheitlichen, beruflichen, sozialen und persönlichen Rahmenbedingungen – auch auf Leistungen und Hilfen anderer Träger sowie Dritter, um ein bedarfsgerechtes, abgestimmtes und k...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.6 Gebot zur Abstimmung der Angebote der Jugendsozialarbeit (Abs. 4)

Rz. 22 In Abs. 4 wird das Verhältnis zwischen den verschiedenen Leistungsträgern dahingehend festgelegt, dass eine Abstimmung der Maßnahmen erfolgen soll. Dies trägt zweierlei Zielen Rechnung: Zum einen soll so ein ausgeglichenes Angebotsspektrum für die jungen Menschen sichergestellt werden. Dies kann nur dann gelingen, wenn die verschiedenen Träger in einem gemeinsamen Verb...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 21 Zentrale Bezugsnorm zur Finanzierung der in § 8 genannten Aufgaben ist § 65 mit seinen Regelungen über den Ausgleichsfonds. Weitere Bezugsnorm zu § 8 Abs. 1 ist § 113 mit seinen Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (vgl. hierzu auch bei Fehrecke-Harpke/Oschmiansky, G+G Beilage Spezial 2024, Nr. 9, 8). Rz. 22 Für die Konkretis...mehr