Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.1 Gesetzesauftrag zur Förderung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 18 Die Neufassung der Vorschrift stellt in Abs. 1 auf den prioritären Gesetzesauftrag der KVen/KZVen ab, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern un...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.7 Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 33 Die Regelung des Abs. 1b beruht auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages). Damit ist die Möglichkeit geschaffen worden, auf Landesebene vertraglich zu vereinbaren, dass über die Mittel des Strukturfonds hinaus ein zusätzlicher Betrag zweckgebunden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des durch die KVen organi...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.13 Förderung bei freiwilligem Verzicht (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 52 Nach Abs. 1a Satz 3 können Mittel aus dem Strukturfonds bei einem freiwilligen Verzicht eines Vertragsarztes auf seine Zulassung verwendet werden. Möglich ist das auch, wenn der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung ablehnt (§ 130). Die Vorschrift dient der Beseitigung einer Überversorgung. Der Strukturfonds ist in diesem Fall umgekehrt, weil normalerweise der Strukt...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.5 Förderung des Übergangs

Rz. 24 Die Werkstätten sind im Rahmen ihrer Aufgabenstellung verpflichtet, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Seit dem 1.8.1996 ist die Förderung des Übergangs geeigneter Beschäftigter aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen verordnungsrechtlich geregelt (vgl. § 5 Abs. 4 der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Abs. 1 und Abs. 9 geändert durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGB...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förderung der Selbsthilfe; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Seitdem ist sie mehrfach angepasst worden, zuletzt durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Ver...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45d regelt die Förderung der Selbsthilfe (Sätze 1, 2 und 5), die Selbsthilfe (Sätze 13 bis 15), den Ausschluss der Förderung (Satz 16). Rz. 4 Zur Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen wurde ein eigenes Förderbudget eingerichtet. Bei der Durchführung der Förderung sind die Vorgaben des § 45c und das dortige Verfahren entsprechend anzuwenden...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 Bundesamt für Soziale Sicherung, Budget 2025 zur Förderung nach § 45c SGB XI. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung de...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.6 Vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 30 Mit Abs. 1a Satz 6 und 7 sind die Modalitäten zur Finanzierung von Fördermaßnahmen auf die Sicherstellung der vertragszahnärztliche Versorgung übertragen worden, allerdings nicht als Muss-, sondern als Kannvorschrift. Kannvorschrift statt Mussvorschrift macht im Übrigen deutlich, dass sich die Sicherstellungsprobleme in der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht so s...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist. Sie enthält Ermächtigungen und Verpflichtungen insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen); vgl. Hess, in: BeckOGK SGB V, § 105 Rz. 3). Sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Verwendungszweck

Rz. 25 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Ein Mitbestimmungsrecht/Anhörungsrecht über die Höhe der Mittel für den Strukturfonds der KV hat die Krankenkassenseite nicht; sie muss betragsmäßig nachvollziehen, was die KV zur Höhe ihres Anteils am Strukturfonds beschlossen h...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Seitdem ist sie mehrfach angepasst worden, zuletzt durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2 Grundlagen der Fördermaßnahmen

2.2.1 Überblick Rz. 19 Die Grundlage für die Beurteilung, ob und welche Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ergriffen werden sollen, stellt der Bedarfsplan (§ 99) dar. Er zeigt die aktuelle Versorgungssituation in jedem Planungsbereich und weist insbesondere Schwachstellen im Versorgungsbedarf aus, die entweder als Überversorgung oder als Unte...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingefügt. Die Vorschrift wurde zuletzt in Abs. 1 und Abs. 9 geändert durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzesauftrag zur Förderung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Abs. 1) Rz. 18 Die Neufassung der Vorschrift stellt in Abs. 1 auf den prioritären Gesetzesauftrag der KVen/KZVen ab, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichers...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die finanzielle Ausstattung und das Verfahren für die Schaffung und den Ausbau von ehrenamtlichem Engagement. Aufgrund des steigenden Pflegebedarfs und dem Wunsch nach einem möglichst langen Verbleiben in häuslicher Umgebung bedurfte/bedarf es neuer pflegerischer Versorgungskonzepte. § 45d soll die Hilfsbereitschaft stärken und auf diese Weise die...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung zielt darauf ab, verstärkt Pflegearrangements zu entwickeln, die insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie für andere Gruppen von Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen und vergleichbar Nahestehende mehr Lebensqualität schaffen (Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025). Durch die...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 19 Die Grundlage für die Beurteilung, ob und welche Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ergriffen werden sollen, stellt der Bedarfsplan (§ 99) dar. Er zeigt die aktuelle Versorgungssituation in jedem Planungsbereich und weist insbesondere Schwachstellen im Versorgungsbedarf aus, die entweder als Überversorgung oder als Unterversorgung bes...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.3 Zusätzliche Fördermaßnahme

Rz. 24 Zur Finanzierung der Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist jede KV gesetzlich verpflichtet (vgl. "hat ... zu bilden" in Abs. 1a Satz 1), einen Strukturfonds einzurichten. In den Strukturfonds hat die KV selbst mindestens 0,1 % und höchstens 0,2 % der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen einzubr...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.5 Berichtspflicht

Rz. 29 Um Transparenz über die mit Mitteln des Strukturfonds finanzierten Fördermaßnahmen herzustellen, sind die KVen durch Abs. 1a Satz 5 verpflichtet, jährlich einen Bericht zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Darin sind die mit Mitteln des Strukturfonds getroffenen Maßnahmen und die hierfür jeweils eingesetzten Finanzvolumina näher darzustellen; dies gilt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Mitwirkung der KVen an der sog. Landarztquote (Abs. 1d)

Rz. 40 Nach Abs. 1d wirken die KVen an der Umsetzung der von Studienplatzbewerbern im Zusammenhang mit der Vergabe des Studienplatzes eingegangenen Verpflichtungen mit, wenn das Landesrecht die nachstehende Regelung bestimmt. Ausgangspunkt dieser Regelung ist der vom BMG und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigen...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.10 Wirtschaftliche Erbringung medizinisch-technischer Leistungen (Abs. 2)

Rz. 41 Nach Abs. 2 haben die KVen darauf hinzuwirken, dass die medizinisch-technischen Leistungen, welche die Ärztin oder der Arzt zur Unterstützung ihrer/seiner Maßnahmen benötigt, wirtschaftlich erbracht werden. Die KVen sollen ermöglichen, solche Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen von Gemeinschaftseinrichtungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2.2 Hinwirkungspflicht

Rz. 22 Die KVen sind einerseits berechtigt andererseits verpflichtet (vgl. die Formulierung "haben zu ergreifen" in Abs. 1 Satz 1), alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Die KBV hat dabei die notwendige Unterstützung zu leisten. Zur KBV-Unterstützung gehört z. B. auch, dass sie gemeinsam mit den...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.11 Erstattung der KV-Kosten für außerordentliche Sicherstellungsmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 42 Mit der Änderung des zunächst bis 31.12.2020 geltenden Abs. 3 ist mit Wirkung ab 1.1.2021 gewährleistet, dass die KVen auch in Zukunft ausreichend handlungsfähig sind, um die Gesundheitsversorgung auch bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen. Zu diesem Zweck sah bereits die mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz v. 27.3.2020 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.14 Kommunale Einrichtungen zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 5)

Rz. 53 Abs. 5 ermöglicht mit Wirkung zum 1.1.2012 auch den Kommunen, in begründeten Ausnahmefällen Eigeneinrichtungen zur ambulanten ärztlichen Behandlung zu betreiben. Die Voraussetzung des Ausnahmefalles schränkt die Möglichkeiten der Kommunen erheblich ein und schadet der kommunalen Flexibilität in der ärztlichen Versorgung. Dies gilt insbesondere, wenn eine Versorgung au...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.7 Sonstige Hilfen

Rz. 55 Mit sonstigen Hilfen können alle Leistungen zur Zielerreichung nach Abs. 1 erbracht werden, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 6, 7 und 8 nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Dazu gehören z. B. Mobilitätshilfen, die von den Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nicht erfasst werden, die Förderung eines Gebärdendolmetschers oder Kommunikationshelfers zum Berufss...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2 Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 3 Die Werkstätten sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation neben den anderen Einrichtungen wie Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken. Aufgabe der Werkstatt als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behindert...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, welche Leistungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung den allgemeinen Leistungen zuzuordnen sind. Sie benennt die in der Gesetzessystematik erstmal in § 113 Abs. 1 Nr. 1 genannten allgemeinen Leistungen und zählt diese abschließend auf: Nr. 1: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 bis 47), Nr. 2: Leistungen zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.1 Aufgabe

Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mitteln der Au...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.1 Beschäftigung

Rz. 3 Ziel in einem Inklusionsbetrieb ist nicht Dauerbeschäftigung. Vielmehr sollen die Inklusionsbetriebe Brücke zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in einer regulären Beschäftigung in Betrieben und Dienststellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Deshalb sollen die Inklusionsbetriebe, wenn notwendig, Beschäftigten, die in einen Betrieb oder eine Die...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.5 Antragsverfahren

Rz. 11 Die Arbeitsgemeinschaft, in der sich die Integrationsämter zusammengeschlossen haben, hat zur Förderung der Inklusionsbetriebe Empfehlungen erarbeitet. In ihnen sind die Einzelheiten dargestellt. Rz. 12 Die Anträge auf Förderung sind bei dem Integrationsamt zu stellen, in dessen Bereich der Inklusionsbetrieb seinen Sitz hat.mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3 Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 listet die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf, die für eine (dauerhafte) Teilhabe am Arbeitsleben je nach Sachverhaltslage im Einzelfall die Voraussetzungen schaffen, etwa durch Ausbildung, Fortbildung, Vermittlung von Arbeit oder Förderung selbständiger Tätigkeit sowie durch sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit B...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 BAV-Förderbetrag

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, für die er jeweils 30 EUR monatlich entrichtet. Von den 100 Mitarbeitern verdienen 80 Mitarbeiter unterhalb der aktuellen Einkommensgrenze und erfüllen damit die Voraussetzungen für einen BAV-Förderbetrag. Welche zusätzlichen Eintragungen sind nötig, damit der Arbeitgeber d...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.3 Anspruch auf Verbleib in der Werkstatt

Rz. 7 Nach Abs. 2 haben die behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Verbleib in der Werkstatt, solange die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. Die Aufnahmevoraussetzungen können zum einen dadurch entfallen, dass trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung von dem behinderten Menschen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst oder andere ausgeht oder dass nicht me...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.2 Anteilsförderung

Rz. 7 Da die Mittel der Ausgleichsabgabeverordnung zweckgebunden nur für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden dürfen, kommt eine Förderung der Inklusionsbetriebe nur nach dem Anteil der in diesen Projekten beschäftigten schwerbehinderten Menschen in Betracht. Dabei muss es sich um Arbeitsplätze i. S.d. § 156 Abs. 1 oder um so...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.4 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 2 Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 ermöglicht eine längere Leistungsdauer als 2 Jahre, wenn das Teilhabeziel sonst nicht erreicht werden kann (Alt. 1) oder die Eingliederungsaussichten nur dadurch wesentlich verbessert werden (Alt. 2). Rz. 14 Das BSG hat entschieden, dass die Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Berufswahlfreiheit auch für Fälle gilt, in denen ein behinderter...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.6 Einrichtung von Integrationsfachdiensten

Rz. 16 Der bisherige Abs. 5, der die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtete, darauf hinzuwirken, dass Integrationsfachdienste in ausreichender Zahl eingerichtet werden, wurde durch Art. 1 Nr. 28d, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 neu gefasst. Die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 5 t...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.4 Grundsätze der Leistungsauswahl

Rz. 58 Abs. 4 ist stets in Zusammenhang mit den Leistungen nach Abs. 3, Abs. 7 und 8 zu sehen. Satz 1 fordert, dass bei der Auswahl der Leistungen Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt werden. Zentraler Punkt ist dabei die angemessene Berücksichtigung. Rz. 59 In den Fällen des Abs. 4 Satz 2, in denen ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.2 Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen

Rz. 24 Die Vorschriften über die Rückzahlungspflichten sollen einerseits dabei unterstützen, dass Förderziel einer Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu erreichen, andererseits Zurückhaltung beim Arbeitgeber aufzulösen, weil die Rückzahlungspflicht dann nicht eintritt, wenn den Arbeitgeber keine Schuld an der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses trifft. Gleic...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.1 Beauftragung

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu...mehr

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Sauer, SGB IX § 201 Widersp... / 2.2 Widerspruchsbescheide der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in den Fällen, in denen die Verwaltungsakte von einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit erlassen worden sind. In diesen Fällen ist das Widerspruchsverfahren nicht auf der Rechtsgrundlage der VwGO, sondern auf der Grundlage des Sozialgerichtsgesetzes durchzuführen. Rz. 5 § 78 des So...mehr