Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.4 Rechtsanspruch

Rz. 10 Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich ausdrücklich um "Kann-Leistungen". Eine Förderung dem Grunde nach sowie nach Art und Umfang stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Leistungsträger (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.4.2007, 12 B 255/07).mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.8 Zuführungen an den Krankenhausstrukturfonds (Abs. 6)

Rz. 26a Zur Finanzierung der Fördermittel nach §§ 12, 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden dem Strukturfonds weitere Mittel aus der Liquiditätsreserve zugeführt (Satz 1). Es fließen ab 2016 Finanzmittel bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR (abzüglich des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 i. V. m. Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 33 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Seitdem wurde sie mehrfach geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundest...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 4 Satz 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 geändert. Durch Art. 8 Nr. 4, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurden Abs. 4 Satz 2 und A...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen zur Beauftragung von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung der Aufgabenträger der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz eingefügt. Die Abs. 1 und 4 wurden durch das Gesetz zur Förderung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.6 Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Rz. 53 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 6 zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 greifen hauptsächlich das arbeitsmarktpolitische Instrument des Gründungszuschusses nach § 93 SGB III auf (vgl. die Komm. dort). Der Gründungszuschuss setzt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit tragfähiger Exis...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.3.2 Sonstige behinderte Menschen

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift können Integrationsfachdienste auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen tätig werden, die weder schwerbehindert noch schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Diese Regelung hat insbesondere Bedeutung für die Begleitung und Betreuung seelisch behinderter Menschen, die nicht offensichtlich schwerbehindert sind (die Schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 2.2 Aufhebung des Blindenwarenvertriebsgesetzes

Rz. 3a Durch Art. 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 ist das Blindenwarenvertriebsgesetz (BliWaG) mit Wirkung zum 14.9.2007 außer Kraft getreten. Sinn und Zweck des BliWaG war es, den Absatz der von blinden Menschen hergestellten Waren und damit deren Tätigkeit zu fördern, gleichzeitig aber a...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärku...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606, Art. 1 des Gesetzes) ist mit Wirkung zum 1.5.2004 Abs. 2 und 3 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.3 Grundsatz des Abs. 2 Satz 1

Rz. 12 Abs. 2 enthält eine Grenze für die Dauer von Leistungen bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben von 2 Jahren. Im Unterschied zu Abs. 1 gilt diese Begrenzung der Dauer der Förderung nur für Leistungen der beruflichen Weiterbildung. Dazu gehören die Fördermaßnahmen zur Fortbildung und Umschulung (Erlernen eines neuen Berufes). Dagegen gilt für die (Erst-)Ausbildung A...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Abs. 3 wurde durch Art. 1 Nr. 28b, Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes mit Wirkung zum 1.5.2004 um Nr. 5a ergänzt. Abs. 4 Satz 1 wurde durch Art. 1 Nr. 28c, Art. 7 Abs. 4 des o. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.1 Unterkunft und Verpflegung (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 107 Grundsätzlich werden bei überbetrieblichen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch die erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen. Das setzt allerdings voraus, dass für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere ...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.2 Beschäftigung

Rz. 8 Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist es, den Menschen eine Beschäftigung zu einem der Arbeitsleistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten. Rz. 9 Die behinderten Menschen werden im Arbeitsbereich beschäftigt. Hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, di...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.5 Vertragliche Regelung

Rz. 11 Abs. 4 bestimmt, dass Näheres zur Beauftragung und Zusammenarbeit sowie zur fachlichen Leitung und Aufsicht zwischen dem Integrationsfachdienst und dem Auftraggeber vertraglich zu regeln ist. Das gleiche gilt für die Qualitätssicherung und die Ergebnisbeobachtung (vgl. hierzu § 197). Bis zum 31.12.2004 war geregelt, welchen Grundsätzen diese Vereinbarungen zu folgen ha...mehr

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Sauer, SGB IX § 195 Fachlic... / 2.1 Anforderungen

Rz. 2 Die Integrationsfachdienste müssen nach ihrer personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung in der Lage sein, ihre gesetzlichen Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen und den Arbeitgebern, wie sie in § 193 und der dort durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) erweiterten Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8 Weitere Leistungen nach Abs. 8

Rz. 113 Abs. 8 listet weitere Leistungen auf, die aus Sicht des Gesetzgebers jedenfalls auch Leistungen i. S. d. Abs. 3 Nr. 1 oder 7 sein können, also zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung oder als sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigu...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.1.1 Eingangsverfahren

Rz. 6 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzenden Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betrach...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.2 Zuschlag von 20 %

Rz. 15 Die Erhöhung der Zahl der Wertmarken um einen Zuschlag von 20 % ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zum 1.5.2004 gestrichen worden (Art. 1 Nr. 33a, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes). Dieser Zuschlag wurde eingeführt, weil man davon ausgegangen war, dass schwerbehinderte Menschen öffentliche Verkehrsmittel bei unentge...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.6.5 Seelische Stabilisierung/Soziale Kompetenz

Rz. 84 Abs. 6 Satz 2 Nr. 5 benennt Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, u. a. durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen als ergänzende Leistung. Die Leistung zielt zunächst auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Die Leistung greift ...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.7 Sonstige Vergünstigungen

Rz. 14 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist ein für viele Inklusionsbetriebe existenzielles Problem gelöst worden. Zunehmend hatten bestehende Inklusionsbetriebe über Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geklagt. Mit dem o. a. Gesetz wurde (Art. 1a) die Abgabenordnung in § 68 dahingehend ergänzt, dass Integ...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 2.2 Ausnahmen von der begrenzten Leistungsdauer nach Abs. 1

Rz. 9 Eine Ausnahme von der insoweit begrenzten Leistungsdauer setzt rechtfertigende besondere Umstände voraus. Diese sind nicht allein in einem Berufswunsch des behinderten Menschen begründet, auch wenn die Neigung im Verbund mit der Berufswahlfreiheit mitentscheidender Faktor bei der Auswahl von Förderungsmaßnahmen ist (vgl. BSG, Urteil v. 28.1.1993, 2 RU 10/92); insoweit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.1 Angemessene berufliche Bildung

Rz. 4 Was unter "angemessener beruflicher Bildung" zu verstehen ist, ist gesetzlich oder verordnungsrechtlich nicht geregelt. Berufliche Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen ist keine regelhafte berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Vielmehr handelt es sich um berufsvorbereitende Maßnahmen, die i. d. R. auf eine Arbeitsleistung im Arbeitsbere...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 als § 35 in das (erstmalige) SGB IX eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.1.2 Berufsbildungsbereich

Rz. 7 Zur Durchführung der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und die Bundesagentur für Arbeit (als die für die Förderung der Maßnahmen in diesen Bereichen überwiegend zuständigen Rehabilitationsträger) im Jahre 1996 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Vereinbarung über Ra...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.7 Angegliederte Förderstätten

Rz. 28 Behinderte Menschen, die keine Aufnahme in Werkstätten finden, können in Einrichtungen gefördert werden, die den Werkstätten räumlich angegliedert sind. Solche Einrichtungen werden auch als Einrichtungen "unter dem verlängerten Dach" der Werkstatt bezeichnet. Sie sind rechtlich betrachtet nicht Teil der Werkstätten (vgl. LSG Sachsen, Urteil v. 27.8.2009, L 7 SO 25/09 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.3 Entstehen des Anspruchs im Urlaubsjahr

Rz. 9 Bedingung für das Entstehen des Zusatzurlaubsanspruchs in dem in § 208 genannten Umfang ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Durch die Änderung des damaligen § 125 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt es für den Umfang des Anspruchs auf Zusatzurlaub nunmehr auch darauf an, ob die Schwerbehinderung in dem v...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Sauer, SGB IX § 53 Dauer vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, für welche Dauer die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) gewährt werden. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz, dass die Leistungen für die vorgeschriebene oder allgemein zur Teilhabezielerreichung übliche Zeit erbracht werden, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Damit wird klargestellt, dass die benötigte Leistungszeit nicht ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.6 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Rz. 13 Die Frage, ob die für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Auftragsanreize, nämlich den Auftraggebern die Anrechnung erteilter Aufträge auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzelnen § 223), auch auf Betriebe und Unternehmen, die in erheblichem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, also etwa auf "Integrations...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.2 Einkommensfreibeträge der Eltern, des verwitweten Elternteils und des getrennt lebenden Elternteils

Rz. 18 Generell gilt, dass eine Anrechnung von Elterneinkommen (oder Einkommen eines Elternteils) während einer Berufsausbildung nur dann erfolgen darf, wenn der behinderte Mensch während der besonderen Leistung (§ 117) mit Anspruch auf Ausbildungsgeld dort tatsächlich lebt (vgl. BSG, Urteil v. 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R, und Urteile v. 14.5.2014, B 11 AL 3/13R, B 11 AL 20/13...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.3.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 10 In Abs. 2 wird in einer nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") der Personenkreis schwerbehinderter Menschen umschrieben, bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein Integrationsfachdienst beteiligt werden kann. Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betre...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.2 Auftraggeber

Rz. 5 Die in Abs. 1 getroffene Regelung ermöglicht, Integrationsfachdienste bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Rz. 6 In der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 mit Wirkung zum 1.10.2000 geschaffenen und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommenen Vorgängervorschr...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte die Regelungen, die zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber vorsehen, zusammenfassen und verallgemeinern. Diese Leistungen hatten ihre Vorgänger in den Leistungsgesetzen der jeweiligen Rehabilitationsträger. Die Leistungen sollten entsprechend dem Einleitungssatz von Abs. 1 nur in ...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.4.3 Keine Rückzahlungspflicht

Rz. 28 Der Arbeitgeber darf nicht zur Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen herangezogen werden, wenn der Leistungsberechtigte selbst das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet hat. Hierfür kommt es allein auf den Kündigungsvorgang an. Die weitere Voraussetzung, dass der Arbeitgeber diesen Sachverhalt nicht zu vertreten haben darf (vgl. § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.4 Zusammenarbeit

Rz. 7 Die Vorschrift verpflichtet den Integrationsfachdienst zur Zusammenarbeit. Er muss, das ergibt sich bereits aus der Beauftragung, mit dem jeweiligen Auftraggeber zusammenarbeiten, also entweder dem Integrationsamt oder dem Rehabilitationsträger. Daneben muss er auch unabhängig von der jeweils konkreten Beauftragung mit den anderen in Nr. 1 bis 3 genannten Stellen zusam...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.1 Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nennt Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Auch diesen vergleichbare Einrichtungen können Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sein. Nur deshalb kommen vorhandene Einrichtungen jedoch nicht ohne Weiteres bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen zum Zuge. Vielmehr ist an den Einsatz...mehr