Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 GewStG regelt die von der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen abzusetzenden Kürzungen. Die Kürzungsvorschriften dienen – ebenso wie die Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 GewStG – der Ermittlung des objektiven Gewerbeertrags und damit der Verwirklichung des Realsteuerprinzips. Daneben werden aber auch weitere Zielsetzungen verfolgt. Hierzu gehören die Vermei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.1 Allgemeines

Rz. 155 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Keine Geltung hat dies für Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.4 Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen (§ 9 Nr. 5 S. 9, 10, 12, 13 GewStG)

Rz. 187 Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf Antrag – dieser bedarf keiner Form – neben der Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG eine Kürzung um die im Ez in den Vermögensstock einer Stiftung geleisteten Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO in diesem und in den folgenden 9 Ez bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR vornehmen. Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.2 Zuwendungen

Rz. 180 Nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG müssen Zuwendungen – hierunter fallen Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung begünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO vorliegen. Die Zuwendungen müssen freiwillig geleistet werden. Ihnen darf weder eine Gegenleistung des Empfängers noch ein Leistungsaustausch zugrunde liegen. Unschädlich ist die freiwillig übernommene Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.5 Umfang der Kürzung

Rz. 185 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG ist bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach den §§ 52 – 54 AO beschränkt auf 20 % des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder auf 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Abzustellen ist bei der 20-%-Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 4 Die Erfolgsfaktoren eines BGM

Es gibt viele Faktoren, mit denen sich der Erfolg des BGM durch die betrieblichen Akteure nachhaltig positiv beeinflussen und steuern lässt. Abb. 1: Erfolgsfaktoren des BGM Führung Entscheidend ist, dass das Vorhaben von der Unternehmensführung unterstützt wird. Dies ist Voraussetzung für die Glaubhaftigkeit und Repräsentation als gesundheitlich denkende und ausgerichtete Organ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 3. Teilweiser Ausschluss der Förderung beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (Wohn-Riester)

Neu geregelt hat das BMF auch das Verhältnis zur Eigenheimrenten-Förderung (Zulage nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann u.a. für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1.1.2024[3] auch für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden. Da die steuerliche Förderung nach § 92a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (II) (estb 2026, Heft 1, S. 22)

Neufassung des BMF-Schreibens Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Die nachfolgenden Ausführungen bilden den zweiten Teil (erster Teil: Bleschick, EStB 2025, 461) der Erläuterungen zum aktuellen BMF-Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 8. Schlussbemerkung und Fazit

Der Bundesrechnungshof hat im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung nach § 35c EStG wiederholt verlangt, gesetzliche Mehrfachförderungsverbote konsequent durchzusetzen; außerdem hat er zusätzlichen administrativen Aufwand bei den Nachweisanforderungen zu § 35c EStG moniert.[8] Konkretisierungen und Pauschalierungsansätze, ...: Das neue BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 1. Einleitung

In Fortführung des I. Teils dieses Beitrages (Bleschick, EStB 2025, 461) werden nachfolgend insbesondere vertieft dargestellt: die notwendigen Umfeldmaßnahmen nach § 1 S. 2 ESanMV und deren erweiterter Katalog (s. Ausführungen unter 2.), die neue Negativliste der nicht förderfähigen Maßnahmen (einschließlich der Einschränkungen im Bereich Heizung, Wärmepumpen, PVT- und PV-Anla...mehr

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Förderung energetischer Maß... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Die nachfolgenden Ausführungen bilden den zweiten Teil (erster Teil: Bleschick, EStB 2025, 461) der Erläuterungen zum aktuellen BMF-Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 – DOK COO.7005.100...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 5. Rechnung und Zahlung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist davon abhängig, dass der Steuerpflichtige (Stpfl.) für die Aufwendungen der energetischen Maßnahme eine Rechnung des Leistungserbringers in deutscher Sprache oder – bei ausländischer Sprache mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer (Rz. 77 [neu] = Rz. 61 [alt]) – erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 4. Nachweis der energetischen Maßnahme

Energetische Maßnahmen sind durch eine vom Fachunternehmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung nachzuweisen (§ 35c Abs. 1 S. 7 i.V.m. Abs. 7 EStG). Die Anforderungen an die amtlich vorgeschriebenen Muster haben sich seit Einführung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für VZ ab 2020 (§ 52 Abs. 35a S. 1 EStG) mehrfach geändert. Zu den jeweils maßgebli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 6. Gesonderte und einheitliche Feststellung

Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, die nach § 35c Abs. 6 S. 2 EStG möglich ist, ist in Rz. 84 (neu) nunmehr ausdrücklich ausgeführt, dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung nicht erforderlich ist, wenn die Aufwendungen für die Steuerermäßigung einfach zu ermitteln sind und die Aufteilung auf die Miteigentümer feststeht (sog. Fälle von geringer Bedeutu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 2. Notwendige Umfeldmaßnahmen

Von der Förderung nach § 35c EStG sind auch sog. notwendige Umfeldmaßnahmen umfasst (vgl. § 1 S. 2 ESanMV). Ausweitung der begünstigten Umfeldmaßnahmen: In Rz. 60 (neu) sind förderfähige Umfeldmaßnahmen beispielhaft aufgeführt, wobei der Kreis der begünstigten Umfeldmaßnahmen im Vergleich zu Rz. 54 (alt) ausgeweitet wurde (die Neuerungen sind im Folgenden fett hervorgehoben):...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 7. Überarbeitung der Anlagen

Wie schon ausgeführt, ist die Anlage zum BMF-Schreiben überarbeitet worden. Beachten Sie: Das BMF versteht die Anlage als Orientierungshilfe. Von den Neuerungen sind hervorzuheben: In der Anlage zum 2025er BMF-Schreiben sind nun zahlreiche vorbereitende Arbeiten – etwa die Entfernung von Putz oder der Austausch von Regenrohren – aufgeführt, die im Zusammenhang mit einer förde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2025... / 14 Anlage FE-Energetische Maßnahmen

Die Anlage FE-Energetische Maßnahmen ist erforderlich, wenn mehrere Personen Miteigentümer eines Objekts i. S. d. § 35c EStG sind und Aufwendungen hatten, für die eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht kommt. In diesem Fall kann die Übermittlung einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlich sein. Für die Feststellung ist das FA örtlic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Zunächst werden sämtliche vom betrieblichen Geltungsbereich erfasste Beschäftigte in den Geltungsbereich einbezogen und im Wege eines Negativkatalogs anschließend bestimmte Beschäftigtengruppen wieder vom Geltungsbereich ausgenommen. Aufgrund des Negativkatalogs sind vom Geltungsbereich ausgenommen Beschäftigte in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik, Küche, hauswirtschaftliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2025... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das noch nicht volljährige Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er i. d. R. dieser Verpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 geändert. Die Verweisung in Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (§ 61a Abs. 2 Satz 2 statt Satz 4) wurde korrigiert. 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reboarding und Offboarding:... / Zusammenfassung

Überblick In einer sich stetig verändernden Arbeitswelt sind Reboarding und Offboarding zentrale Prozesse, die den Lebenszyklus eines Mitarbeiters in einem Unternehmen prägen. Während Offboarding den geordneten Abschied eines Mitarbeiters regelt, zielt Reboarding darauf ab, Rückkehrer effektiv wieder ins Unternehmen einzugliedern. Beide Prozesse sind entscheidend für die Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Generationsübergreifende Zu... / 5.2 Adaptionskompetenzen

Die Adaptionskompetenzen beinhalten: Eine Ambiguitätstoleranz, d. h. ein selbstbewusster Umgang mit Unsicherheit. Eine Polychronizität, um mehrere Aufgaben gleichzeitig im Blick halten. Ein gutes Stress Mindet, das mit einer gute Abgrenzung einhergeht. Dieses anspruchsvolle Bündel an Führungskompetenzen im Führungsalltag zu verankern, macht großen Sinn, wenn Ansprüche, Haltungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur für Arbeit sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen sch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.3 Anrechnung von Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 sind Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle (Körperschaft, Anstalt oder Behörde einschließlich Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I) im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt, auf das während der Rehabilitations-/Teilhabeleistung zu zahlende Übergangsgeld anzur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3 KfW Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Förderung mit Tilgungszuschuss Das KfW-Förderprogramm 134 "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" richtet sich an Menschen, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben möchten, ohne klassisches Wohneigentum zu erwerben. Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die Voraussetzung für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland sind. Die Förderung e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Ferien- und Wochenendhäuser Vom Programm ausgeschlossen sind unter anderem Ferien- und Wochenendhäuser, Ferienwohnungen sowie jede Form der Wohngemeinschaftsnutzung. Ebenfalls nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Bestehendes Wohneigentum Darüber hinaus ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn im künftigen Haushalt bereits Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.4 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Ausgeschlossen sind insbesondere Umschuldungen und Nachfinanzierungen, wenn der Erwerb der Genossenschaftsanteile bereits vollständig abgeschlossen ist. Reine Zwischenfinanzierungen gelten allerdings nicht als Umschuldung und sind daher unschädlich. Achtung Umgehungsgestaltung Ebenfalls nicht förderfähig ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnung, die zuvor im...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Erwerb von Grundstücken Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung derselben Wohneinheit im Programm 296. Hinweis Vermögensübertragungen Ebenfalls nicht förderfähig sind bestimmte entgeltliche Vermögensübertragungen, etwa zwischen verbundenen Unterneh...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Nicht förderfähig sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung desselben Objekts innerhalb der KFN-Programme. Wichtig Vermögensübertragungen Ebenfalls ausgeschlossen sind entgeltliche Vermögensübertragungen, die über einen echten Ersterwerb hinausgehen, etwa zwischen verbundenen Unter...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.4 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Nicht gefördert werden der Erwerb von Ferien- oder Wochenendhäusern, Ferienwohnungen sowie der Erwerb reiner Grundstücke. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und der mehrfache Erwerb derselben Wohneinheit über dieses Programm. Auch eine Nutzung der Immobilie als Wohngemeinschaft ist nicht zulässig.mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Förderausschlüsse Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Das Programm setzt stets ein neues Bau- oder Erwerbsvorhaben voraus. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kombination der geförderten Maßnahmen mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Aufteil...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Grundsätzlich kann Programm 308 mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die energetische Sanierung bietet sich insbesondere eine zusätzliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude an, etwa in Form eines Kredits oder Zuschusses. Nicht möglich ist eine er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.7 Wie die Antragstellung erfolgt

Hausbankverfahren Der Antrag ist vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen, etwa bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Die KfW vergibt den Kredit ausschließlich über diese Institute, die auch die Haftung übernehmen. Im Antrag ist die Produktnummer 134 anzugeben. Nach Durchführung des Vorhabens sind das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe oder Abriss kann d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.6 Nutzungsbedingungen

5- und 10-Jahres-Frist Die geförderte Immobilie ist mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen. Unterbrechungen der Selbstnutzung von bis zu zwei Jahren sind möglich, verlängern jedoch die Mindestdauer entsprechend. Spätestens mit Ablauf der ersten Zinsbindung endet die Pflicht zur Selbstnutzung. Unabhängig davon besteht eine Pflicht zur Nutzung der Immobilie zu Wohnzwec...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Genossenschaftswohnungen Gefördert wird ausschließlich eine Genossenschaftswohnung in Deutschland. Die Wohnung muss die allgemeinen Anforderungen an eine abgeschlossene Wohneinheit erfüllen. Dazu gehören ein eigener, abschließbarer Zugang sowie Wohnräume, eine Küche oder Kochnische und ein Bad mit WC. Entscheidend ist, dass die Führung eines eigenen Haushalts möglich ist.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt

Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Zinsverbilligung des Bundes gilt jedoch nur für diese erste Zinsbindungsfrist. Bei einer längeren Gesamtlaufzeit erhält das durchleitende Finanzierungsinstitut vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot der KfW. Dieses erfolgt allerdings ohne erneute Bundesverbilligung, sodass der Zinssatz da...mehr