Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Wachstumschancengesetz

Rn. 281b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) erweiterte den Begünstigungszeitraum auch ("oder") auf Anschaffungen/Herstellungen im Zeitraum nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025, dh also für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1988, BGBl I 88, 2615

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 4 des 5. Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze wurde § 10b EStG wie folgt geändert: Gemäß Urteil des BVerfG vom 14.07.1986–2 BvE 2/84, BGBl I 86, 1279, war die bisherige Fassung von § 10b Abs 1 S 1 des EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.1983 (vgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 465n Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Beihilfeproblematik s Rn 10t. Rn. 465o–465p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 vorläufig frei Rn. 465q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Beschränkung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5a EStG auf im Inland belegene Objekte wäre unionswidrig, s dazu § 7g EStG (s § 7g Rn 29 (Handzik), § 7h EStG (s § 7h Rn 2d-2g (Handzik) und § 7i EStG (s § 7i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der 1964 in das EStG eingefügte § 6b EStG ist in besonderer Weise durch eine wirtschaftspolitische Ausrichtung gekennzeichnet (Lenkungsnorm). In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes ist von ökonomisch sinnvollen Anpassungen der Wirtschaft an strukturelle Veränderungen der Produktionstechnik, der Verteilungswirtschaft und der regionale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 241. Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vom 11.12.2023, BGBl I 2023, Nr 354

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Gesetz zugestimmt, das Regelungen zum Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zum Steuerrecht enthält. Mit dem ZuFinG soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. Aus steuerlicher Sicht enthält das Gesetz im Wesentlichen (Artikel 17) Änderungen zum EStG mit Bezug auf die Förderung der Mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist (BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 10) , dh für jeden Betrieb ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 171. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v 03.04.2009, BGBl I 2009, 700

Rn. 191 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 10: Änderungen des EStG Wegen des komplexen Sachverhalts statt Zusammenfassung Wiedergabe des Gesetzestextes: § 3 Nr 55a u 55b EStG neu eingefügt wie folgt: § 3 Nr 55a EStG: steuerfrei ist die Übertragung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person gehören bei der ausgleichsber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 314 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von der "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (§ 7 Abs 1 S 2 EStG). Es handelt sich um gesetzlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 34 Einige Bundesländer – so unter anderem Bayern – halten landesrechtliche Regelungen zur Förderung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege vor. Auch z. B. Niedersachsen und andere Bundesländer haben ähnliche Konzepte unter anderen Bezeichnungen, wie das Programm "Wohnen und Pflege im Alter" in Niedersachsen. Rz. 35 Für Bayern ist auf die Richtlinie für die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 12 Es bestehen eine Vielzahl vergleichbarer korrespondierender Regelungen, die in den Sozialgesetzbüchern das Selbstbestimmungsrecht sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen zum Gegenstand machen. So ist unter anderem auf § 33 Satz 2 SGB I zu verweisen, der ganz allgemein fordert, dass den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden soll, sowe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.4 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Rz. 29 Auch für einen Anspruch auf Entlastungsbetrag (§ 45b) ist die häusliche Pflege notwendige Anspruchsvoraussetzung. Diese Regelung ist auch nicht analogiefähig für andere Formen der Pflege. Für eine Analogie fehlt es hier schon an einer planwidrigen Regelungslücke. Denn wie dargelegt, hat sich der Gesetzgeber bei Einführung von § 45b dafür entschieden, diese Leistungsan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1)

Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.2 Versicherungspflicht von pflegenden Angehörigen

Rz. 26 Der Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege liegt auch in der Förderung von Angehörigen, Nachbarn oder ambulanten Diensten. Damit kommt – ähnlich wie dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 niedergelegtem Recht auf Selbstbestimmung – auch diesem Merkmal die Funktion eines Begründungselements bei der Gesetzesauslegung von Anspruchsvoraussetzungen i. S. des Auslegungsgrundsatzes ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4 Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG)

4.1 Begünstigter Personenkreis Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kann jeder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, der eine Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken vermietet unter weiteren Voraussetzungen in Anspruch nehmen. 4.2 Begünstigte Objekte Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Bauma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.1 Zeitliche Befristung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist je nach gesetzlicher Fassung des § 7b EStG in zwei Richtungen befristet: Zum einen werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 1.1.2023 und 30.9.2029 (für Wohnungen, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeist-Klasse nachweislich erfüll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.2 Anschaffungs- oder Herstellungskostenobergrenze

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist dann nicht zu gewähren, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, mehr als 3.000 EUR je qm Wohnfläche bzw. bei Wohnungen, die auf Grund eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.4 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 bzw. maximal 4.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Abschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können, werden Sonderabschreibungen genannt. Zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts wird dabei aus der ansonsten obligatorischen Verteilung auf die Nutzungsdauer herausgenommen und während eines sog. Beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.1 Begünstigter Personenkreis

Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kann jeder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, der eine Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken vermietet unter weiteren Voraussetzungen in Anspruch nehmen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3 Weitere Voraussetzungen

4.3.1 Zeitliche Befristung Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist je nach gesetzlicher Fassung des § 7b EStG in zwei Richtungen befristet: Zum einen werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 1.1.2023 und 30.9.2029 (für Wohnungen, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeist-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.3 Bindungszeitraum

Nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG muss die begünstigte Wohnung mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Gebäude dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit es zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird.[1] Für den Fall, dass für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.5 Abschreibungssätze

Die Sonderabschreibungen betragen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent[1] Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.7 De-mininis-Beihilfeaspekte

Die Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG werden für Anspruchsberechtigte mit Gewinneinkünften nur gewährt, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (De-minimis-Vero...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen

Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.[1] Erfolgt bei solchen Zukunftssicherungsleistungen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer), hängt die Arbeitslohnqualität davon ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 4.2.3 Ausschluss der Förderung

Auch bei diesem Instrument ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat, um den Zuschuss zu erhalten, oder wenn er eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte (anderweitige) Förderung nicht mehr in Anspruch nimmt, um den höheren Zuschuss nach der Neuregelung zu erhalten.[1] Wichtig Sonderregelunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.5 Ausschluss der Förderung

Wer bereits einmal als Existenzgründer gefördert worden ist, kann frühestens nach einer Wartefrist von 24 Monaten erneut gefördert werden, von dieser Frist kann jedoch wegen besonderer in der Person des Geförderten liegender Gründe abgesehen werden. Erreicht eine mit dem Gründungszuschuss geförderte Person das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter, kann ab dem Fol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 3 Förderung einer selbstständigen Tätigkeit

Förderfähig ist die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitslosigkeit beendet wird (Mindestumfang 15 Stunden wöchentlich). Im Übrigen setzt eine hauptberufliche Tätigkeit voraus, dass sie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und von ihrem zeitlichen Umfang den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.[1] Die Fö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 7 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, gelten besondere Regelungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.[1] Ziel ist es, durch eine möglichst früh einsetzende Qualifizierung den Wechsel in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Wichtig Erweiterte Fördermöglichkeiten ab Mai 2020 entlasten Arbeitgeber Mit dem Gesetz zur Förderung der ber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 2 Förderung einer Beschäftigung

Gefördert wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit der die Arbeitslosigkeit beendet wird. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen muss; Fehltage oder Kurzarbeit führen nicht zum Wegfall der Leistung. Auch befristete Beschäftigungen können gefördert werden. Achtung Vorlage und Prüfung des Arbeitsvertrags Als...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.1 Betriebsänderung

Betriebsänderungen im Sinne der Transferförderung sind die in § 111 BetrVG aufgeführten Tatbestände: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, de...mehr