Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 128 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte, zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie für eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.2 Förderung ab 2025 (Satz 2)

Rz. 106 Die Maßnahmen nach Satz 1 werden in den Jahren 2025 bis 2030 mit den in den Jahren 2023 und 2024 nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung gefördert; Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.1 Grundsatz der Förderung (Satz 1)

Rz. 41 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Mio. EUR im Kalenderjahr Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Satz 1 (vgl. zu diesem Modellvorhaben auch GKV-Spitzenverband, GKV-90Prozent 2021, Nr. 22, 6; und bei Eifer...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 100 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Mode...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung

Rz. 2 Abs. 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht (Wapler, in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 1 Rz. 11 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG, BT-Drs. 11/5948 S. 4...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 10 Beywl/Mecklenburg/Richard/Schneid/Wonik (Hrsg.), Evaluation im Alltag. Jugendverbände untersuchen ihre Wirkungen, 2001; Gängler, "Jugend führt Jugend"? Zur Geschichte der Jugendverbände im Spiegel rechtlicher Kodifizierung, RdJB 2013,33; Patjens, Förderrechtsverhältnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Diss. Springer VS 2017; Schäfer, Jugendverbände zwischen Jugendarbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.2 Auf Dauer angelegte Arbeit (Satz 2)

Rz. 7 Bei der Jugendarbeit handelt es sich gerade nicht um vorübergehende Initiativen, die nach ihrer Zweckerreichung beendet sind, sondern um dauerhafte Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen. Ziele und Aufgaben sind daher bewusst auf längere Zeiträume auszurichten und haben sich nicht an politischen (kommunalen) Wahlperioden zu orientieren.mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 16 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Erstmals wurde eine umfassende Grundlage für Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1) Rz. 2 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.3 Auf Mitglieder ausgerichtet (Satz 2)

Rz. 8 Jugendarbeit ist "in der Regel" auf die eigenen Mitglieder der Jugendverbände und Jugendgruppen ausgerichtet. Zu beachten ist, dass in den letzten Jahren die Tendenz der Jugendlichen, sich durch Mitgliedschaften an Organisationen zu binden, seien es Sport- oder Jugendverbände, stark rückläufig ist. Die in Satz 2 vorgesehene Ausnahme, Jugendarbeit auch für Nichtmitglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.1 Familienbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen. Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 30 Biesel/Urban-Stahl, Lehrbuch Kinderschutz, 2. Aufl., Weinheim Basel 2022; Janssen, Schutz des ungeborenen Lebens: (K)eine Lücke im SGB VIII?, ZKJ 2024, 291; Krüger/Schroeder, Familie – Kindheit – Lebenslauf, Primäre Prävention als kommunale Aufgabe (§ 16 SGB VIII), JAmt 2020, 7; Luciano, Ungeborenes Leben als Leben im Sinne des Kindeswohlschutzes?, ZKJ 2023, 129; Meier-Gr...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 15 Das Angebot zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen ist von der Erziehungsberatung nach § 28 abzugrenzen. Während § 28 bereits bestehende individuelle und familienbezogene Probleme voraussetzt, hat Abs. 2 Nr. 2 einen präventiven Ansatz, der sich nicht am Einzelfall orientiert, sondern sich auf allgemeine Erziehungsfragen bezieh...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.5 Landesvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 24 Auch in Fragen der Förderung der Erziehung in der Familie überlässt der Bund den Ländern die näheren Regelungen über Inhalt und Umfang der Aufgaben. Dies hat aufgrund der in Art. 74, Art. 72 GG geregelten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nur deklaratorische Wirkung, verdeutlicht aber die vom Bund gesehene besondere Dringlichkeit weitergehender konkretisierender V...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben. Während § 11 auf alle Träger der Jugendarbeit eingeht, hebt § 12 die Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen gesondert hervor. Die Vorschrift ist Teil des Ersten Abschnitts zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, da ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 25 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 20 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.2 Vater als Leistungsempfänger

Rz. 4 Der Vater ist gemäß § 1592 BGB der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gemäß § 1600d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG gerichtlich festgestellt ist.mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.3 Pfleger

Rz. 8 Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger, § 1909 BGB. Auch der Pfleger ist Leistungsberechtigter.mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1) Rz. 2 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich o...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2 Ausgestaltung der Jugendarbeit (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 beschreibt die Strukturen der Jugendarbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen. In Abgrenzung zu Jugendverbänden handelt es sich bei den Jugendgruppen um kleinere, örtlich begrenzte Zusammenschlüsse, die nicht an übergeordnete Organisationen angeschlossen sind. 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1) R...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.1 Mutter als Leistungsempfängerin

Rz. 3 Die Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB) und sie ist als solche leistungsberechtigt.mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.4 Junger Mensch als Leistungsempfänger

Rz. 9 Das Erziehungsangebot richtet sich auch an den jungen Menschen selbst, also gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 an unter 27-Jährige. Dies zeigt, dass die Vorschrift nicht nur die Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten verbessern will, sondern insgesamt eine positive Familienbildung anstrebt.mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.4 Frühe Hilfen

Rz. 23 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 stellt klar, dass die in Abs. 2 genannten Leistungen zum Basisangebot eines jeden Jugendamtes gehören. Damit werden die Erfahrungen ausgewertet, die in verschiedenen Modellprojekten mit "frühen Hilfen" in einigen Bundesländern erprobt wurden. Die soziale Situation der Kinder soll dadurch verbessert werden, dass die Erziehungskom...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 5 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.1 Lebenspartnerin/Lebenspartner

Rz. 6 Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) ermöglichte von August 2001 bis September 2017 zwei Personen gleichen Geschlechts, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Ab 1.10.2017 können zwei Personen gleichen Geschlechts eine zivilrechtliche Ehe eingehen; § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB (Eheliche Leb...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.4 Interessenvertretung (Satz 3)

Rz. 9 Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen (Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 12 Rz. 15). Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3 Andere Erziehungsberechtigte als Leistungsempfänger

Rz. 5 Nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 6 ist Erziehungsberechtigter der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Hiervon ausgehend ist Personensorgeberechtigter in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.2 Vormund

Rz. 7 Ein Minderjähriger (unter 18-Jähriger, vgl. § 2 BGB) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind. Er erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist (§ 1773 BGB). § 1800 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich oder nichtehelich (BVerfG, Besc...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4.3 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen

Rz. 61 Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind Kosten für langfristige Betriebsmittel (Gebäude, Technik, Fahrzeuge), die nicht durch die Pflegekasse gedeckt sind und von Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden müssen, wenn die öffentliche Förderung nicht ausreicht; dazu gehören Miete, Leasing, Abschreibungen und Instandhaltung, die spezifisch für ...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4 Optionale Regelungsgegenstände (Satz 4)

Rz. 47 Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und/oder Pflegeeinrichtungen bei der Tragung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als Förderung der Pflegeeinrichtungen gilt, Satz ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.12.8 Richtlinie und Orientierungshilfe

Rz. 135 Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. auf Grundlage des § 8 Abs. 8 am 8.4.2019 die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen v. 8.4.2019 (geändert durch Beschluss v. 12.7.2023) erlassen, die online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzen...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.2 Verpflichtungen der Schulen

Rz. 9 In der Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) werden erstmals die Schulen exemplarisch genannt. Zuständigkeitskonflikte entstehen immer wieder zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfeträgern. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bei Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie (Lese- un...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.3 Berichtspflicht der Länder (Abs. 2)

Rz. 37 Die Länder berichten dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30.6. über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen; Abs. 2. Rz. 38 Abs. 2 ist erst durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. c des Dritten G...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.2 Die Gesetzgebung einzelner Bundesländer

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.3.6 Sonstiges

Rz. 47 Der Spitzenverband hat seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt, indem er die "Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Projektförderung und Auftragsvergabe im Rahmen des Modellprogramms zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gemäß § 8 Abs. 3I gültig ab dem 17.10.2017" aufgestellt hat. Rz. 48 Die Fördergrundsätze untergliedern sich in 8 Kapitel. Sie treffen Aussage...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.4 Modellvorhaben innovative Versorgungsansätze (Abs. 3a)

Rz. 56 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen kann aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 3 Mio. EUR im Kalenderjahr Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 70 In Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) v. 2.10.2014 in Kraft gesetzt. Unter anderem in § 14 APG NRW wird die Förderung vollstatio...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.1 Das Subsidiaritätsprinzip als Ausgangspunkt

Rz. 13 Schon die Herleitung des Regelungsgehalts der Vorschrift ist nicht unumstritten. Historisch gesehen gründet der Programmsatz des Abs. 2 nach wohl einhelliger Auffassung im Subsidiaritätsprinzip. Dabei wird zumeist die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips in der päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" zugrunde gelegt. Sie geht ihrerseits auf die katholische ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.15 Auswahl landesrechtlicher Regelungen

Rz. 143 In Ausfüllung der Ermächtigungsgrundlagen in § 8 Abs. 2 Satz 1 (mit der Pflicht, eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten) und § 9 Satz 1 (mit der Pflicht der Länder, verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.3 Erziehung

Rz. 5 Neben der Förderung der Entwicklung normiert Abs. 1 ein Recht auf Erziehung. Dieses Recht besteht jedoch primär nicht gegenüber dem Staat. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (dazu im Einzelnen Rz. 8). Demgemäß betont Abs. 2 den Vorrang des elterlichen Erziehungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.1 Begriffsinhalt

Rz. 6 Die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffes der Jugendarbeit. Abs. 1 und 3 geben jedoch deutliche Hinweise auf den Begriffsinhalt. Nach Abs. 1 Satz 1 soll die Jugendarbeit die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. Abs. 1 Satz 2 und der in Abs. 3 aufgeführte Aufgabenkatalog machen deutlich, dass die Jugendarbeit die Förderung d...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Bauer/Kapfelsperger, „Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“- Zukunftsaufgaben für alle staatlichen Ebenen, BayVBl 2026, 181. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, S. 55. Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe de...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 3 Literatur

Rz. 18 Apitzsch, Nochmals – Budgetierung per Kartellabsprache?, NDV 2000, 206; Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF, Rechtsgutachten v. 30.3.2017, J 8.260/J 4.200 Bm – Wirtschaftlichkeit als Kriterium der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung; Genehmigungsvorbehalt seitens der Jugendamtsleitung...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 macht deutlich, dass eine umfassende pflegerische Versorgung nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden kann. Rz. 3 Abs. 2 nimmt sodann eine Konkretisierung vor. Neben den gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägereinrichtungen, den Pflegekassen und den Ländern sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch die Angehöri...mehr