Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

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Kindergeld / 12.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 17.5.3 Mitwirkungspflichten

Dem Kindergeldberechtigten und anderen Personen (anderer Elternteil, Kind) obliegt die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts.[1] Vor allem der Kindergeldberechtigte hat dazu den Antragsvordruck, den Fragebogen und sonstige Vordrucke der Familienkasse auszufüllen. Der Berechtigte ist auf Verlangen der Familienkasse auch verpflichtet, Beweisurkunden[2] vorzulegen....mehr

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Kindergeld / 20 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

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Kindergeld / 2.6 Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Ausländer (nach Zuzug),

Die Erfordernisse nach § 62 Abs. 2 EStG gelten nicht für freizügigkeitsberechtigte Ausländer.[3] Soweit ein EU-/EWR-Bürger oder schweizer Staatsbürger[4] im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, hatte er nach § 62 Abs. 1a EStG für Zeiträume seit August 2019 grundsätzlich für die ersten 3 Monate (taggenaue Berechnung) ab dem Zeitpunkt der Begründung von...mehr

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Kindergeld / 20.1.1 Grundsätze

Die Vorschrift des § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeld-Festsetzungen außerhalb des Einspruchsverfahrens und neben den Korrekturvorschriften der AO.[1] Für die Anwendung der Vorschrift ist es daher unerheblich, ob der aufzuhebende oder zu ändernde Bescheid bestandskräftig geworden ist. § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG kann zu einer rückwirkenden Aufhe...mehr

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Kindergeld / 20.2 Berichtigung einer von Anfang an fehlerhaften Kindergeld-Festsetzung nach § 70 Abs. 3 EStG

Die Korrekturvorschriften der AO sind auf Dauerverwaltungsakte, um welche es sich bei der Kindergeld-Festsetzung handelt, nicht ausgerichtet. Deshalb soll § 70 Abs. 3 EStG sicherstellen, dass materielle Fehler, die in der Kindergeld-Festsetzung enthalten sind, z. B. fehlerhafte Rechtsanwendung oder unzutreffende Sachverhaltserkenntnis, mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werd...mehr

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Kindergeld / 14.6.2 Änderung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Änderung der dauerhaften Haushaltszugehörigkeit des Kindes (= Vorrangänderung entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG) stellt eine Änderung der für die Zahlung des Kindergelds erheblichen Verhältnisse dar.[1] Die Bestimmung des Berechtigten nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Vorrangverzicht bei Enkelkindern nach § 64 Abs. 2 Satz 5 EStG werden gegenstandslos, wenn das Kind ...mehr

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Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

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Kindergeld / 16.3 Zahlungszeitraum

Anspruch auf Kindergeld besteht dem Grunde nach für jedes Kind, für das im Kalendermonat mindestens an einem Tag die Voraussetzungen vorgelegen haben.[1] Diese Verwaltungsauffassung wurde vom BFH immer wieder bestätigt.[2] Der Wechsel des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von einem Abkommensstaat in das Inland oder umgekehrt beeinflusst die Höhe des Kinde...mehr

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Kindergeld / 13.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Kindergeld / 19 Bescheinigung über Kindergeldansprüche

Auf Antrag des Berechtigten hat die Familienkasse nach § 68 Abs. 3 EStG eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr gezahlte Kindergeld zu erteilen. Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bedarf keiner Begründung. Auch ein sog. nachrangig Berechtigter, also ein Berechtigter, dessen Anspruch gegenüber der Anspruchsberechtigung einer anderen Person nach § 64 Abs. ...mehr

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Kindergeld / 14.6.1 Widerruf der Berechtigtenbestimmung

Ein Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Familienkasse erfolgen. Die einseitige Erklärung eines Elternteils genügt für den Widerruf.[1] Der Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten hat grundsätzlich nur Wirkung[2] für die Zukunft.[3] Ausnahmsweise kann die Berechtigtenbestimmung rückwirke...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Ausländische Leistungen für Kinder

Die ausländischen[1] Leistungen für Kinder müssen ihrer Art nach dem inländischen Kindergeld oder den Kinderzulagen bzw. Kinderzuschüssen vergleichbar sein.[2] Über diejenigen ausländischen Leistungen, die dem Kindergeld vergleichbar sind und die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen, liegt eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vor.[3] Die Famili...mehr

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Kindergeld / 17.5.2 Amtssprache

Die Amtsprache ist auch im Kindergeldrecht Deutsch.[1] Die Familienkasse kann grundsätzlich verlangen, dass der Berechtigte für Urkunden, Dokumente oder sonstige Unterlagen, die für die Festsetzung des Kindergelds erforderlich sind, unverzüglich eine Übersetzung vorlegt. Eine Übersetzung in Fällen der VO (EG) Nr. 883/2004 kann aber nicht verlangt werden.[2]mehr

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Kindergeld / 17.5.1 Ermittlungspflicht

Für das Verfahren der Kindergeld-Festsetzung gilt der Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO. Danach sind die Familienkassen verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären. Den Familienkassen obliegt die Ermittlungspflicht hinsichtlich des Sachverhalts.[1] Ein Verstoß gegen diese Ermittlungspflicht kann ggf. dazu führen, dass r...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 20.1.2 Voraussetzungen

Die Aufhebung oder Änderung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG setzt voraus, dass sich die persönlichen Verhältnisse, also die tatsächlichen oder die rechtlichen Lebensumstände des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich zugunsten oder zuungunsten des Berechtigten geändert haben.[2] Es müssen sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt der Festsetzung vorlagen, geändert habe...mehr

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Kindergeld / 8.15 Ernsthaftigkeit der Berufsausbildung

Die Ausbildung ist berücksichtigungsfähig, wenn sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Erreichen eines bestimmten Berufsziels vorbereitet.[1] Zwar ist kein zeitliches Mindestmaß an einer Ausbildungsmaßnahme zu fordern, trotzdem geht die Verwaltung aber, der Rechtsprechung des BFH[2] folgend, davon aus, dass eine reine Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit von 10 Wochenstu...mehr

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Kindergeld / 8.17 Unterbrechung der Berufsausbildung

Die Unterbrechung der Berufsausbildung ist in den folgenden Fällen für die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung unschädlich: Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Erkrankung Unterbrechung wegen Mutterschaft.[2] Eine Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit und damit kein Ausschluss der Berücksichtigung als Kind liegt vor, wenn und solange die rechtliche Bi...mehr

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Kindergeld / 14.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann.[1] Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmögl...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

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Kindergeld / 15.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ...mehr

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Kindergeld / 12.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

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Kindergeld / 1.7 Bundeszentralamt für Steuern

Für die steuerlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)[1] zuständig. Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) wird vom BZSt als Verwaltungsanweisung für die Familienkassen veröffentlicht (aktuelle Fassung: DA-KG 2025).mehr

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Kindergeld / 2.2 Identifizierung des Berechtigten

Der Anspruch auf Kindergeld hängt nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich davon ab, ob der Berechtigte durch die an ihn vergebene steuerliche Identifikations-Nummer (IdNr) identifiziert wird.[1] Die Familienkassen können ihnen nicht vorliegende IdNrn ggf. über das ADI bzw. über das MAV oder durch Anfrage beim Berechtigten ermitteln.[2] Die nachträgliche Vergabe der IdNr w...mehr

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Kindergeld / 4.3.7 Enkelkinder

Die Aufnahme eines Enkels durch die Großeltern oder einen Großelternteil in den eigenen Haushalt auf Dauer und die dortige Versorgung und Betreuung führen zur Berücksichtigung als Enkelkind.[1] Enkel sind Kinder i. S. d. BGB, die im 2. Grad in absteigender gerader Linie mit dem Berechtigten verwandt sind. Enkel sind demzufolge alle ehelichen, für ehelich erklärten und nichteh...mehr

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Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Angehörige

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach § 101 Abs 1 AO haben > Angehörige von > Beteiligten ein Auskunftsverweigerungsrecht, soweit sie nicht selbst als > Beteiligte über ihre eigenen steuerlichen Verhältnisse auskunftspflichtig sind oder die Auskunftspflicht für einen Beteiligten zu erfüllen haben. Beteiligte sind neben Antragsteller und Antragsgegner insbesondere diejenigen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Auskunftsrecht der Finanzverwaltung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Auskunftspflicht des Stpfl im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA ergibt sich grundsätzlich aus § 90 AO, wonach die am Verfahren zur Festsetzung einer Steuer Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts insbesondere dadurch verpflichtet sind, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1.1 Steuerhinterziehung und Begünstigung

(1) Bei dem Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich um ein Erfolgsdelikt, das voraussetzt, dass der Täter im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld nach Maßgabe der §§ 62 bis 78 EStG vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch nicht gerechtfertigte Steuervorteile (Kindergeld als Steuervergütung) erlangt. (2) [1]Bei dem Tatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird die örtliche Zuständigkeit der Famili...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8 Verfahren

1Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen ist bei den Familienkassen eine BuStra-Stelle einzurichten. 2Tritt bei einer Familienkasse der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auf, so ist die vollständige Kindergeldakte über den Leiter der Familienkasse an die BuStra-Stelle abzugeben. 3In der Abgabenachricht sind die Gründe für die Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.2 Selbständiges Ermittlungsverfahren

(1) 1Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 386, 397 AO, 160 Abs. 1 StPO) nehmen die BuStra-Stellen die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (§§ 386 Abs. 2 Nr. 1, 399 Abs. 1 AO). 2Als solche kommen im Bereich des Familienleistungsausgleichs die Erlangung nicht gerechtfertigter Kindergeldzahlungen in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.5 Einleitung des Ermittlungsverfahrens

(1) 1Das Ermittlungsverfahren ist bei Anfangsverdacht, der sich auf eine Selbstanzeige, eine Strafanzeige, auf eigene Wahrnehmungen der ermittelnden Behörde oder auf Mitteilungen anderer Behörden (vgl. § 116 AO) gründen kann, einzuleiten. 2Es wird durch einen ersten, objektiv erkennbaren Akt mit dem Ziel der Strafverfolgung gegen den der Straftat Verdächtigen eingeleitet (§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.2 Mitteilung von dritter Seite

(1) 1Geben Mitteilungen von dritter Seite Anlass, das Vorliegen einer Straftat in Betracht zu ziehen, so hängt es von der Werthaltigkeit und Belastbarkeit dieser Mitteilungen ab, ob die Familienkasse zunächst den Sachverhalt weiter aufklärt oder die Einleitung eines Strafverfahrens prüft. 2Daher ist insbesondere von Bedeutung, ob die vorliegenden Erkenntnisse auf zuverlässige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldes auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs 3 EStG idF v 23.06.2017 aF)

Rn. 120 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die durch das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) v 23.06.2017, BGBl I 1682 mwV 01.01.2018 eingefügte und durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 mWv 18.07.2019 aufgehobene Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung verhindern, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.3 Zuordnung von Bußgeldern und Kosten

1Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378, 379 AO, die von den BuStra-Stellen der Familienkassen erhoben wurden, fließen nach § 90 Abs. 2 OWiG ausschließlich der Bundeskasse zu. 2Die Bußgelder sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG von den Familienkassen beizutreiben. 3Im Bedarfsfall sind nähere Informationen zum Verfahren beim BZSt zu erfragen. 4Die Kosten im Ordnungswidri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.6 Gang des Ermittlungsverfahrens

1Der Ablauf des Ermittlungsverfahrens ist im Einzelnen nicht vorgegeben, vgl. § 161 StPO. 2Gegenstand und Umfang des Ermittlungsverfahrens werden durch den Zweck des Verfahrens (§ 160 Abs. 1 StPO) bestimmt. 3Die Ermittlungen haben sich auch auf den Täter entlastende Umstände, die Beweiserhe bung und -sicherung (§ 160 Abs. 2 StPO) sowie ggf. auf solche Umstände zu erstrecken,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.2 Form und Inhalt der Selbstanzeige

(1) 1Die Selbstanzeige muss die Berichtigung unrichtiger, die Ergänzung fehlender oder die Nachholung unterlassener Angaben in vollem Umfang enthalten, sodass die Festsetzungsstelle der Familienkasse oder die BuStra-Stelle der Familienkasse ohne eigene Nachforschungen zutreffende Anhaltspunkte über Grund und Ausmaß der vorangegangenen oder beabsichtigten nicht gerechtfertigt...mehr

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Auslandskinder / 5.1.2 Für Kinder in Vertragsstaaten (Abkommenstaaten)

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem Abkommensstaat[1] haben, ist Kindergeld je nach dem Wohnsitzstaat in unterschiedlicher Höhe zu zahlen. Hält sich ein Kind nur vorübergehend in einem Abkommenstaat auf (z. B. zur Berufsausbildung) und ist die Rückkehr in das Inland von vornherein beabsichtigt, so besteht der inländische Wohn...mehr

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Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

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Auslandskinder / 1.2.3 Entsandte Arbeitnehmer/Saisonarbeitnehmer

Ob ein von seinem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Tätigkeit im Inland entsandter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld hat, richtet sich nach den allgemeinen Regelungen bzw. den über- und zwischenstaatlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsarbeitnehmer. Die Frage, ob von ihrem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Modalitäten der Zahlung

Rn. 33 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Da § 66 Abs 2 EStG nichts anderes bestimmt, gilt § 224 Abs 3 S 1 AO, der grds unbare Zahlung vorschreibt, dh Überweisung auf ein vom Berechtigten benanntes Konto bei einem Kreditinstitut, V 23.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; der Berechtigte muss nicht der Kontoinhaber sein, V 23.2 Abs 1 S 2 DA-KG 2025. Eine Erstattung der (anteiligen) Kontoführungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1 Allgemeines

[1]Nach § 386 Abs. 1 Satz 2 AO sind die Familienkassen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld nach dem EStG auch für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten i.S.d. § 369 AO und Steuerordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378, 379 AO zuständig. [2]Ferner haben die Familienkassen im Strafverfahren im Zusammenhang mit Kindergeld nach dem EStG die gleichen Rechte un...mehr