Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt. Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 74 Abs 1 EStG regelt in seiner ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung die Auszahlung des Kindergelds an andere Personen als den oder die Kindergeldberechtigten. Dies setzt nach § 74 Abs 1 S 1 EStG die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Dienst-/Amtsbezügen oder Arbeitsentgelt (§ 72 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 81 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Versorgungsempfängern iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die zugleich Dienst-, Amts- oder Ausbildungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beziehen, ist nach § 72 Abs 5 Nr 1 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der die Bezüge oder das Arbeitsentgelt aus der aktiven Tätigkeit zahlt. Nimmt ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammentreffen von Arbeitsentgelt mit Dienst- oder Amtsbezügen (§ 72 Abs 5 Nr 3 EStG)

Rn. 83 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für einen Kindergeldberechtigten, der als ArbN im öffentlichen Dienst iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beschäftigt ist und zugleich bei einem anderen Rechtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG steht, ist nach § 72 Abs 5 Nr 3 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verschulden des Erstattungsberechtigten (§ 77 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufwendungen, die durch das Verschulden des Beteiligten entstanden sind, sind nach § 77 Abs 1 S 3 EStG von der Erstattung ausgeschlossen; der Berechtigte muss sich auch das Verschulden seines Vertreters zurechnen lassen. Die Regelung folgt § 137 FGO. Nach dessen Auslegungsgrundsätzen ist Verschulden nur gegeben bei Außerachtlassen derjenigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Datenübermittlung der beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten auf Anfrage des zuständigen FA (§ 69 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 139b Abs 3 Nr 11 AO speichert das BZSt für jede natürliche Person, so auch für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die zuständige FinBeh. Auf Anfrage des zuständigen FA übermittelt das BZSt ab dem 01.01.2024 diesem die beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten, die in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 80 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die konkurrierende Zuständigkeit mehrerer Rechtsträger iSd § 72 Abs 1 S 1 EStG löst § 72 Abs 5 EStG durch Bestimmung des jeweils vorrangig zuständigen Rechtsträgers, dem sodann allein die Durchführung des Familienleistungsausgleichs als Familienkasse des öffentlichen Dienstes obliegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 72 Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 82 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern, ist nach § 72 Abs 5 Nr 2 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, dem die Zahlung der neuen Versorgungsbezüge obliegt. Sind die Versorgungsfälle zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingetreten, wechselt die Zuständig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen mehrerer Arbeitsentgelte (§ 72 Abs 5 Nr 4 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter als ArbN im öffentlichen Dienst von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG, ist nach § 72 Abs 5 Nr 4 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der das höhere Arbeitsentgelt zahlt. Bei gleich hohen Arbeitsentgelten fällt die Zuständigkeit dem Rechtsträger zu, zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausweispflicht

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Familienkasse des öffentlichen Rechts hat das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge oder des Arbeitsentgelts des Kindergeldberechtigten gesondert, dh getrennt vom Arbeitslohn, den LSt-Abzugsbeträgen und ggf den Sozialabgaben auszuweisen, § 72 Abs 7 S 1 EStG. Dies gilt allerdings nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neuregelung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch § 69 S 1 EStG in der Fassung des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) begründete Verpflichtung zur Datenübermittlung an die zuständige Familienkasse hatte das BZSt ab dem 01.11.2019 zu erfüllen (§ 52 Abs 49a S 15 EStG). Die durch das JStG 2022 erweiterten Meldepflichten nach § 69 S 1 EStG gelten für das BZSt ab dem 01.01.2024....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Kabinett beschließt "JStG 2018" unter neuem Namen, NWB 2018, 2393; Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 2018, 3816. Verwaltungsanweisungen: H 72 EStH 2022; BZSt vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1429 (Familienleistungsausgleich; Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 25.07.2018, www.bzst.de (Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 27.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsempfänger (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die ehemals öffentlich-rechtlich Bedienstete iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erhalten (V 1.3 Abs 2 DA-KG 2023), werden gezahlt nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Mitteln des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzweigung in den Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung in Höhe eines Betrages besteht, der geringer ist als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld (§ 74 Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 30 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 74 Abs 1 S 3 2. Alt EStG liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über die Abzweigung auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte nur zu Barunterhaltszahlungen verpflichtet ist, die geringer sind als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Es sind dies insb die Fälle der mangelnden finanziellen Leistungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirkung der Abzweigung

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Abzweigung bewirkt lediglich den Übergang des Anspruchs auf Auszahlung des Kindergeldes auf das Kind oder den Dritten, der Kindergeldanspruch selbst steht hingegen unverändert dem nach den §§ 62–64 EStG Kindergeldberechtigten zu, BFH vom 24.08.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47. Erfolgt eine Abzweigung, ist der Kindergeldberechtigte nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (§ 77 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 77 EStG ist die Führung eines förmlichen Einspruchsverfahrens iSd §§ 347ff AO, vgl FG Nds vom 27.05.1999, XII 344/98 Ki, EFG 1999, 905. Sie erfolgt unabhängig davon, ob sich an das Einspruchsverfahren ein Klageverfahren anschließt. Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen und Petitionen falle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Berechtigung der Sozialleistungsträger zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rn. 105 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus dem Antragsrecht, das der jeweilige Sozialleistungsträger wegen seines berechtigten Interesses an der Leistung des Kindergeldes hat (§ 67 Abs 1 S 2 EStG), weil die Abzweigung nach § 74 Abs 1 S 4 EStG das Bestehen eines Kindergeldanspruchs voraussetzt, ergibt sich auch die Einspruchs- und Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers gegen di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (§ 72 Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt stellt zum Abschluss des Verfahrens das Datum der Beendigung der Sonderzuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes fest. Zeitnah erfolgt im BStBl eine entsprechende Veröffentlichung der betreffenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Namen und Anschrift sowie dem Datum der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 EStG regelt in Abs 1–6 die Kindergeldzahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich der Postnachfolgeunternehmen. Abs 1–3 bestimmen den betroffenen Personenkreis. Abs 4–6 betreffen Zuständigkeitsregeln für Sonderfälle (vorübergehende Beschäftigung, Zusammentreffen mehrerer Bezüge bzw Arbeitsentgelte in einer Person, Eintrit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Postbank

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Deutsche Post Rz 1–4. Für ihre Beamten und Versorgungsempfänger war die Deutsche Postbank AG selbst Familienkasse (Einzelheiten und Entwicklung > Kindergeld Rz 9/6). Ergänzend > Bankgewerbe. Hinsichtlich der steuerfreien Reisekostenerstattung iSd § 3 Nr 13 EStG bei Beamten der Postbank vgl > Reisekostenvergütungen Rz 5.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Telekom

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Privatisierung als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost > Deutsche Post. Für das Kindergeld ihrer Beamten und Versorgungsempfänger war die Deutsche Telekom AG Familienkasse (Einzelheiten und Entwicklung > Kindergeld Rz 9/6). Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) aus der Privatnutzung der Deutschen Teleko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

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Kindergeldanspruch einer bulgarischen Staatsangehörigen in den ersten 4 Monaten nach ihrer Einreise

Leitsatz § 62 Abs. 1a EStG verstößt insoweit gegen Unionsrecht, als er Unionsbürger diskriminiert, die während der ersten 3 Monate ihres Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat nicht erwerbstätig sind, während derselbe Mitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen nach einer Wiedereinreise Familienleistungen uneingeschränkt auch ohne Erwerbstätigkeit gewährt. Eine bulgar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] In § 402 AO wird die Rechts- und Pflichtenstellung der FinB i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO in den Strafverfahren festgelegt, in denen abweichend von § 386 Abs. 1 und 2 AO i.V.m. § 399 AO nicht die FinB als "Steuerstaatsanwaltschaft", sondern die ("normale") StA das Ermittlungsverfahren führt (vgl. § 386 Abs. 3 und 4 AO). Die FinB rückt also in die Stellung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Keine Geldbußen gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 384a Abs. 4 AO statuiert ein "Behördenprivileg": Danach werden gegen Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen im Anwendungsbereich der AO keine Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DSGVO verhängt. Durch diese Vorschrift macht der deutsche Gesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 83 Abs. 7 DSGVO Gebrauch, im Anwendungsbereich der AO national zu regel...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.3 Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 2 Nr. 3 stehen auch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes einem Sozialleistungsträger gleich, sofern sie kindergeldabhängige Leistungen festzusetzen haben, die sich aus dem Besoldungs-, Versorgungs- oder Tarifrecht ergeben. Im öffentlichen Dienst wurde das Kindergeld vor der Familienkassenreform durch den öffentlichen Arbeitgeber bzw. die Familienkassen...mehr

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Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.07.2019 beginnende Zeiträume eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. 2. Eine eigenständige Prüfungspflicht der Familienkasse besteht au...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate

Leitsatz 1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18. Juli 2019") an. 2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.6.2 Rückforderung zu viel gezahlter kinderbezogener Besitzstandszulage

Mit Urteil vom 25.4.2013[1] hat sich das BAG mit der Rückforderung zu viel gezahlter kinderbezogener Besitzstandszulage, insbesondere dem Beginn der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten bei rückwirkender Aufhebung des Kindergeldbescheids befasst. Praxis-Beispiel Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheids Der Beschäftigte erhielt für seinen mehr als 18-jährigen Sohn Ki...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.4 Wegfall des Anspruchs auf kinderbezogene Entgeltbestandteile

Mit der bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldanspruchs und dem damit verbundenen Ablauf der Zahlung von Kindergeld endet – grundsätzlich dauerhaft – auch der Anspruch auf Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ. Der Bescheid der Familienkasse ist für die Entscheidung des Arbeitgebers über die kinderbezogenen Entgeltbestandteile verbindlich – selbst...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.2 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet si...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der kinderbezogene Anteil im Ortszusc...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1 Kinderbezogene Entgeltbestandteile für übergeleitete Beschäftigte

Zugunsten der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum 1.10.2005 vom BAT/BAT-O bzw. BMT-G II/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O auf den TVöD übergeleitet wurde, gilt bezüglich der kinderbezogenen Entgeltbestandteile eine Besitzstandsregelung. Für im September 2005 berücksichtigte Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile in der für September 2005 zustehenden Höhe als Besi...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 9 Übergreifende Literaturhinweise und Materialien zum SGB II

Rz. 270 Einige Vorschriften lehnen sich an das frühere Recht nach dem Bundessozialhilfegesetz an. Für Rückgriffe auf frühere Kommentare zu diesem Gesetz werden die Ausgaben von Fichtner und Schellhorn/Jirasek/Seip empfohlen. Rz. 271 Beetz, Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung und der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, info also 2024, 20. Bieresborn/Giesb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Kindergelds

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Festsetzung des Kindergelds als einer Steuervergütung handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 Abs 2 AO, sodass der Einspruch (§ 347 Abs 1 S 1 Nr 1 AO) und nachfolgend der Finanzrechtsweg gegeben ist. Ein Verpflichtungsklage ist in den Fällen gegeben, in denen die Familienkasse das Kindergeld nicht antragsgemäß festgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Änderung in den Verhältnissen

Rn. 85 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verhältnisse iSd § 70 Abs 2 EStG sind sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche – normbezogene – Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes, die sich nach dem Zeitpunkt der Festsetzung geändert haben, V 14.2 S 1 DA-KG 2023; BFH vom 25.07.2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) vom 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwecks Aufrechterhaltung des bisherigen sozialrechtlichen Rechtszustandes (vgl BT-Drucks 13/1658; § 23 Abs 2 BKGG aF und § 12 BKGG iVm § 51 Abs 2 SGB I) trifft § 75 EStG eine Sonderregelung zur Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Die Aufrechnung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse. Wegen des einfachen Verfahrens bei der Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 173 Abs 1 Nr 1 und 2 AO (neue Tatsachen oder Beweismittel)

Rn. 284 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderungsvorschrift des § 173 Abs 1 Nr 1 AO wird nicht durch § 70 Abs 2 und 3 EStG verdrängt, BFH vom 25.07, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174. § 173 Abs 1 Nr 1 AO setzt das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel voraus, vgl V 17.1.2 und V 17.1.3 DA-KG 2023. Dabei is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur materieller Fehler der letzten Festsetzung; Korrekturzeitraum (§ 70 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung betrifft die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die von Anfang an objektiv rechtswidrig gewesen sind. Unerheblich ist, ob die rechtswidrige Kindergeldfestsetzung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einer unzutreffenden Sachverhaltserkenntnis beruht, vgl V 22.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-grellet in Schmidt, § 70 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die für die Festsetzung von Kindergeld erheblich sind

Rn. 110 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Es muss sich um eine Änderung der für die Kindergeldfestsetzung erheblichen Verhältnisse handeln. Änderungen in den Verhältnissen, die die Auszahlung des Kindergelds betreffen, werden von § 70 Abs 2 EStG nicht erfasst, Wendl in H/H/R, § 70 EStG Rz 13 (April 2020). Die Änderung betrifft dann "anspruchserhebliche" Verhältnisse, wenn die geänd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufhebung oder Änderung der Festsetzung

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 70 Abs 2 EStG ist die Festsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben oder zu ändern, es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, der Familienkasse steht kein Ermessen zu, BFH vom 17.12.2014, XI R 15/12, BStBl II 2016, 100; BFH vom 25.07.2019, III R 34/18, BStBl II 2021, 20; Selder in Brandis/Heuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH vom 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH vom 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH vom 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH vom 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Vorschrift enthält die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG. Dies betrifft die Zuständigkeit für Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (§ 70 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 70 Abs 1 S 2 und S 3 EStG , die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gemäß § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH vom 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 129 AO (offenbare Unrichtigkeiten)

Rn. 282 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Familienkasse kann nach 129 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines von der Familienkasse erlassenen Bescheides unterlaufen sind, jederzeit berichtigen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit und für die Zukunft, vgl V 15.1 Abs 1 und V 15.2 DA-KG 2023. Die Berichtigungsmöglichkeit wirkt zu G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 174 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen)

Rn. 285 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In Bezug auf die Korrektur wegen widerstreitender Kindergeldfestsetzung, ausführlich dazu Tiedchen, DStZ 2000, 237, findet insbesondere § 174 Abs 2 AO Anwendung; vgl V 19.1 DA-KG 2023. Danach ist eine Kindergeldfestsetzung zu korrigieren, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zu Gunsten des Betroffenen berücksichti...mehr