Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) Zuwanderungsgesetz v. 20.6.2002[1] wurde in Abs. 2 der Anspruch von Ausländern auf Kindergeld mit Wirkung ab 2003 neu gere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.2 Rückwirkung nachträglicher Vergabe

Rz. 21 Die nachträgliche Vergabe der IdNr wirkt auf die Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen (§ 62 Abs. 1 S. 3 EStG). Damit ist sichergestellt, dass Personen, deren Identität im Vergabeverfahren der IdNr zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann, dennoch Anspruch auf Kindergeld haben für die Monate, in denen sie die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.2 Geltungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht

Rz. 27 Die VO 883/2004/EG gilt für EU-/EWR Bürger (einschließlich der Schweiz), Staatenlose und Flüchtlinge sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene.[1] Entfallen ist die früher in Art. 2 VO 1408/71/EWG enthaltene Beschränkung auf Arbeitnehmer, Selbstständige und Studierende. Zunächst muss der persönliche Anwendungsbereich der VO eröffnet sein. Danach ist nach A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.2 Andere Identifizierung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9d Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl. (§ 139a Abs. 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise. Sofern im Inland keine IdNr an das Kind vergeben wurde, aber in dem ausl. Wohnsitzstaat eine geeignete persönliche Identifikationsnummer vergeben wird, ist diese als Nachweis der Identität des Kindes heranzuziehen.[1] Als geeignete persön...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.4 Anwendungsfälle

Rz. 59 In der Rechtspraxis richten sich vorbeugende Unterlassungsklagen und hiermit verbundene Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO vorrangig gegen die bevorstehende bzw. befürchtete Offenbarung steuerlicher Verhältnisse gegenüber anderen Finanzbehörden oder sonstigen Dritten. Die darüber hinaus häufig anzutreffenden Unterlassungsansprüche gegen Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer "anderen Leistung" gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage daher nicht auf den Erl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Leitsatz 1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform. 2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen se...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Leitsatz 1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Rückforderung von Zulagen

Rückforderungsfristen: Erkennt die ZfA, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen mittels Datensatz vom Anbieter zurückzufordern. Hierbei gelten folgende Fristen: Beitragsjahre 2018 oder älter: Es gelten die allgemeinen Fristen der AO. Beitragsjahre 2019-2023: Die Überprüfung des ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Der Begriff der erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung. Eine "erstmalige Berufsausbildung" im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme. Ausbildungsm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die zuständige Familienkasse

Rn. 130 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird das Kindergeld in den genannten Fällen "nach § 70 EStG festgesetzt", bleibt insoweit die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die zuständige Familienkasse, denn die Sonderzuständigkeit der Familienkasse des öffentlichen Dienstes nach § 72 Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG wird außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass alle für die Festsetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übermittlung von Daten durch das BZSt an die zuständige Familienkasse anlässlich der Erteilung einer neuen ID-Nr nach § 139b AO auf Grund der Geburt eines Kindes (§ 69 S 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 69 S 3 EStG besteht für das BZSt die Verpflichtung, die in § 69 S 3 Nr 1 und Nr 2 EStG genannten Daten an die zuständige Familienkasse zu übermitteln, sobald das BZSt auf Grund der Geburt eines Kindes eine neue ID-Nr erteilt. Die Datenübermittlung, die nach § 52 Abs 49a S 17 EStG nur für Kinder gilt, deren Geburt nach dem 31.12.2023 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtung des BZSt zur Übermittlung der in 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten an die zuständige Familienkasse (§ 69 S 1 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, § 17 Abs 1 BMG. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gem § 17 Abs 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Gem § 17 Abs 3 BMG oblie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kostenentscheidung und -festsetzung durch die Familienkasse (§ 77 Abs 3 EStG)

A. Die Kostenentscheidung Rn. 29 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2023 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erteilung eines Merkmals zur Identifizierung der Familienkassen (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt (§ 72 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Erteilung eines Identifizierungsmerkmals (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt an die Familienkassen nach § 72 Abs 1 S 2 EStG und § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 12 FVG dient der vollständigen Erfassung sämtlicher Familienkassen des öffentlichen Dienstes beim BZSt (Wendl in H/H/R, § 72 EStG Rz 10 (06/2020)). Durch den Familienkassenschlüssel we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 30.06.2022, BStBl I 2022, 1010 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2022); BZSt vom 26.05.2023, BStBl I 2023, 818 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2023)). I. Allgemeines A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 1 EStG begründet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats aus dem Personenkreis des § 72 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG ausscheidet oder in diesen eintritt. Für diese Fälle bestimmt S 1 der Vorschrift, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auszahlungsanordnung

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Zuständigkeit der Familienkasse für die Entscheidung über die Abzweigung ergibt sich aus § 70 Abs 1 S 1 EStG. Danach entscheidet die Familienkasse über die Festsetzung und Auszahlung durch Bescheid. Die Entscheidung über die Abzweigung, vor der dem Berechtigten nach § 91 Abs 1 AO die Gelegenheit zu geben ist, sich binnen 2 Wochen zu den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen des Zuständigkeitswechsels

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem Eintritt bzw dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wechselt die Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes, BFH vom 18.12.2014, III R 13/14, BFH/NV 2015, 948. Durch den Zuständigkeitswechsel wird jedoch die bestehende Festsetzung nicht berührt, FG Nds vom 06.10.2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382, soweit sie nicht von der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erfolgreicher Einspruch

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattet wird grundsätzlich nur, soweit der Einspruch erfolgreich ist, § 77 Abs 1 S 1 EStG. Der Einspruch ist dann erfolgreich, wenn die Familienkasse dem Einspruch – in vollem Umfang – abhilft. Dies ist dann der Fall, wenn der Einspruchführer während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als den letztlich zugesprochenen Betrag ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 72 Abs 4 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Ausnahmetatbestand des § 72 Abs 4 EStG soll bei bloß kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Interesse der Verwaltungsvereinfachung einen Wechsel der Zuständigkeit von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zur Familienkasse des öffentlichen Dienstes und wieder zurück zur Familienkasse der Agentur für Arbeit vermeiden, V ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (06/2020)), der für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtet sein muss. Hierauf beruht der im Zivilvollstreckungsverfahren vom Amtsgericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erteilung der Bestätigung erst bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 72 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt darf den durch eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder oder der Kommunen erklärten Verzicht auf Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld erst dann bestätigen, wenn die haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und der Auszahlung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Entgegen der amtlichen Überschrift "Datenübermittlung an Familienkassen" hat § 69 EStG nach der Ergänzung durch das JStG 2022 in § 69 S 2 EStG auch eine Regelung über die Datenabfrage durch FA beim BZSt zum Gegenstand. Die Übermittlung der in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten durch das BZSt an die zuständige Familienkasse ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entscheidung von Amts wegen

Rn. 51 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Abzweigung bedarf es keines Antrags, hierüber hat die Familienkasse von Amts wegen zu entscheiden, BFH vom 25.09.2008, III R 16/06, BFH/NV 2009, 164. Wird das Auszahlungsersuchen einer Stelle nicht oder nicht ausschließlich auf § 74 Abs 1 EStG gestützt, ist nach V 33.1 Abs 3 S 4 DA-KG 2023 zunächst zu prüfen, ob eine Erstattung des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kosten eines Bevollmächtigten

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattungsfähig sind nach § 77 Abs 2 EStG auch die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, wenn dieser nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und seine Zuziehung notwendig war. Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 vorläufig frei Rn. 24 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Hilfe in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 126 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 72 Abs 8 S 1 EStG wird die Zuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes für Kindergeldansprüche, die ihren Angehörigen nach über- oder zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften zustehen, dahingehend eingeschränkt, dass die Festsetzung insoweit nach § 70 EStG der Familienkasse der Agentur für Arbeit obliegt, V 1.5.2 DA-KG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Kostenentscheidung

Rn. 29 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2023 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 2023 bei vollumfänglicher Abh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Familienkasse – durch Abgabe der Drittschuldner-Erklärung – erfolgt nicht durch VA. Kann die Familienkasse Einwendungen des Kindergeldberechtigten oder des Pfändungsgläubigers gegen den von ihr errechneten Auszahlungsbetrag nicht abhelfen, ist der an den Pfändungsgläubiger a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 9 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das StUmGBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) hat mit § 69 S 1 EStG in den Fällen, in denen ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, ins Ausland verzogen ist oder von Amts wegen von der Meldebehörde abgemeldet worden ist, für das BZSt die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die zuständige Familienkasse begründet. § 69 EStG in der am 01....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beamte und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (§ 72 Abs 2 EStG aF)

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 2 EStG, der bis zum 31.12.2021 Anwendung fand, s Rn 5, trägt der Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Sonderregelungen dahingehend Rechnung, dass der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG in gleicher Weise wie den in § 72 Abs 1 EStG g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Kostenfestsetzung

Rn. 32 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenfestsetzung wird von der zuständigen Familienkasse nach § 77 Abs 1 S 1 EStG nur auf Antrag vorgenommen. Sie beruht dem Grunde nach auf der Kostenentscheidung, sodass es zweckmäßig ist, den Kostenfestsetzungsbescheid nicht vor der Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung zu erlassen. Im Kostenfestsetzungsbescheid wird auf der Grundlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abtretung

Rn. 50 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 46 Abs 1 AO können noch nicht erfüllte Kindergeldansprüche, die nach § 31 S 3 EStG als Steuervergütung gewährt werden, auch abgetreten werden, V 24.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2023. Nach § 400 BGB ist die Abtretung jedoch ausgeschlossen, soweit die Forderung/der Anspruch unpfändbar ist. Der Pfändungsschutz des § 76 EStG gilt auch für die Abtretu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erfolgloser Einspruch (§ 77 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 77 Abs 1 S 2 EStG sind die Verfahrensaufwendungen ausnahmsweise auch erstattungsfähig, wenn die Erfolglosigkeit des Einspruchs nur auf der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift beruht, die nach § 126 AO die Wirksamkeit der Kindergeldfestsetzung nicht beeinträchtigt. Solche Verfahrens- und Formfehler, die nicht die Nichtigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 1 EStG begründet für das BZSt hinsichtlich der in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten eine Datenübermittlungspflicht gegenüber der zuständigen Familienkasse zum Zwecke der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bezugs von Kindergeld. Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 2 EStG bestimmt, dass die für ein Kind, für das Kinderg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Personen, die Ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder des Bundes erhalten (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 Nr 1 und 2 EStG, dass § 72 Abs 1 EStG für Personen, die ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, nicht gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Über- oder zwischenstaatliche Anspruchsgrundlagen

Rn. 128 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 8 EStG besteht die Zuständigkeit der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes in folgenden Fallgruppen (vgl V 1.4.2 S 1 DA-KG 2023): wenn der vorrangig Berechtigte Angehöriger eines anderen EU-/EWR oder sonstigen Abkommensstaates ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Keine Anwendung von § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes (bis 28.02.2023: der Nachrichtendienste des Bundes) (§ 72 Abs 8 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch Art 3 Nr 4 des Gesetzes vom 08.12.2016 (BGBl I 2016, 2835) eingefügte § 72 Abs 8 S 3 EStG, der gem Art 11 Nr 4 erst am 01.01.2022 in Kraft und zum 28.02.2023 außer Kraft getreten ist, bestimmte, dass § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes keine Anwendung finden. Damit wa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gegenstandswert des Vorverfahrens

Rn. 40 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Bestimmung des Gegenstandswerts des Vorverfahrens gelten nach § 2 Abs 1, § 23 Abs 1 S 3 und 1 RVG die Vorschriften des GKG. Hat das Einspruchsverfahren eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen VA zum Gegenstand, ist gem § 52 Abs 3 S 1 GKG deren Höhe maßgebend. Falls der Antrag des Einspruchsführers offensichtlich abse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandte Beschäftigte sowie Beschäftigte, die sich in einem Beschäftigungsverbot n...mehr