Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Der Begriff der erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung. Eine "erstmalige Berufsausbildung" im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme. Ausbildungsm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die zuständige Familienkasse

Rn. 130 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird das Kindergeld in den genannten Fällen "nach § 70 EStG festgesetzt", bleibt insoweit die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die zuständige Familienkasse, denn die Sonderzuständigkeit der Familienkasse des öffentlichen Dienstes nach § 72 Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG wird außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass alle für die Festsetzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übermittlung von Daten durch das BZSt an die zuständige Familienkasse anlässlich der Erteilung einer neuen ID-Nr nach § 139b AO auf Grund der Geburt eines Kindes (§ 69 S 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 69 S 3 EStG besteht für das BZSt die Verpflichtung, die in § 69 S 3 Nr 1 und Nr 2 EStG genannten Daten an die zuständige Familienkasse zu übermitteln, sobald das BZSt auf Grund der Geburt eines Kindes eine neue ID-Nr erteilt. Die Datenübermittlung, die nach § 52 Abs 49a S 17 EStG nur für Kinder gilt, deren Geburt nach dem 31.12.2023 e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtung des BZSt zur Übermittlung der in 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten an die zuständige Familienkasse (§ 69 S 1 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, § 17 Abs 1 BMG. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gem § 17 Abs 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Gem § 17 Abs 3 BMG oblie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kostenentscheidung und -festsetzung durch die Familienkasse (§ 77 Abs 3 EStG)

A. Die Kostenentscheidung Rn. 29 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2023 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erteilung eines Merkmals zur Identifizierung der Familienkassen (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt (§ 72 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Erteilung eines Identifizierungsmerkmals (Familienkassenschlüssel) durch das BZSt an die Familienkassen nach § 72 Abs 1 S 2 EStG und § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 12 FVG dient der vollständigen Erfassung sämtlicher Familienkassen des öffentlichen Dienstes beim BZSt (Wendl in H/H/R, § 72 EStG Rz 10 (06/2020)). Durch den Familienkassenschlüssel we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 30.06.2022, BStBl I 2022, 1010 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2022); BZSt vom 26.05.2023, BStBl I 2023, 818 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2023)). I. Allgemeines A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 1 EStG begründet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats aus dem Personenkreis des § 72 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG ausscheidet oder in diesen eintritt. Für diese Fälle bestimmt S 1 der Vorschrift, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auszahlungsanordnung

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Zuständigkeit der Familienkasse für die Entscheidung über die Abzweigung ergibt sich aus § 70 Abs 1 S 1 EStG. Danach entscheidet die Familienkasse über die Festsetzung und Auszahlung durch Bescheid. Die Entscheidung über die Abzweigung, vor der dem Berechtigten nach § 91 Abs 1 AO die Gelegenheit zu geben ist, sich binnen 2 Wochen zu den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen des Zuständigkeitswechsels

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem Eintritt bzw dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wechselt die Zuständigkeit für die Festsetzung des Kindergeldes, BFH vom 18.12.2014, III R 13/14, BFH/NV 2015, 948. Durch den Zuständigkeitswechsel wird jedoch die bestehende Festsetzung nicht berührt, FG Nds vom 06.10.2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382, soweit sie nicht von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erfolgreicher Einspruch

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattet wird grundsätzlich nur, soweit der Einspruch erfolgreich ist, § 77 Abs 1 S 1 EStG. Der Einspruch ist dann erfolgreich, wenn die Familienkasse dem Einspruch – in vollem Umfang – abhilft. Dies ist dann der Fall, wenn der Einspruchführer während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als den letztlich zugesprochenen Betrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 72 Abs 4 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Ausnahmetatbestand des § 72 Abs 4 EStG soll bei bloß kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Interesse der Verwaltungsvereinfachung einen Wechsel der Zuständigkeit von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zur Familienkasse des öffentlichen Dienstes und wieder zurück zur Familienkasse der Agentur für Arbeit vermeiden, V ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (06/2020)), der für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtet sein muss. Hierauf beruht der im Zivilvollstreckungsverfahren vom Amtsgericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erteilung der Bestätigung erst bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 72 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt darf den durch eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder oder der Kommunen erklärten Verzicht auf Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld erst dann bestätigen, wenn die haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und der Auszahlung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Entgegen der amtlichen Überschrift "Datenübermittlung an Familienkassen" hat § 69 EStG nach der Ergänzung durch das JStG 2022 in § 69 S 2 EStG auch eine Regelung über die Datenabfrage durch FA beim BZSt zum Gegenstand. Die Übermittlung der in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten durch das BZSt an die zuständige Familienkasse ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kosten eines Bevollmächtigten

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattungsfähig sind nach § 77 Abs 2 EStG auch die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, wenn dieser nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist und seine Zuziehung notwendig war. Rn. 23 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 vorläufig frei Rn. 24 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Hilfe in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entscheidung von Amts wegen

Rn. 51 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Abzweigung bedarf es keines Antrags, hierüber hat die Familienkasse von Amts wegen zu entscheiden, BFH vom 25.09.2008, III R 16/06, BFH/NV 2009, 164. Wird das Auszahlungsersuchen einer Stelle nicht oder nicht ausschließlich auf § 74 Abs 1 EStG gestützt, ist nach V 33.1 Abs 3 S 4 DA-KG 2023 zunächst zu prüfen, ob eine Erstattung des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 126 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 72 Abs 8 S 1 EStG wird die Zuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes für Kindergeldansprüche, die ihren Angehörigen nach über- oder zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften zustehen, dahingehend eingeschränkt, dass die Festsetzung insoweit nach § 70 EStG der Familienkasse der Agentur für Arbeit obliegt, V 1.5.2 DA-KG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Kostenentscheidung

Rn. 29 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2023 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 2023 bei vollumfänglicher Abh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Familienkasse – durch Abgabe der Drittschuldner-Erklärung – erfolgt nicht durch VA. Kann die Familienkasse Einwendungen des Kindergeldberechtigten oder des Pfändungsgläubigers gegen den von ihr errechneten Auszahlungsbetrag nicht abhelfen, ist der an den Pfändungsgläubiger a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 9 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das StUmGBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) hat mit § 69 S 1 EStG in den Fällen, in denen ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, ins Ausland verzogen ist oder von Amts wegen von der Meldebehörde abgemeldet worden ist, für das BZSt die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die zuständige Familienkasse begründet. § 69 EStG in der am 01....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beamte und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (§ 72 Abs 2 EStG aF)

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 2 EStG, der bis zum 31.12.2021 Anwendung fand, s Rn 5, trägt der Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Sonderregelungen dahingehend Rechnung, dass der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG in gleicher Weise wie den in § 72 Abs 1 EStG g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Kostenfestsetzung

Rn. 32 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenfestsetzung wird von der zuständigen Familienkasse nach § 77 Abs 1 S 1 EStG nur auf Antrag vorgenommen. Sie beruht dem Grunde nach auf der Kostenentscheidung, sodass es zweckmäßig ist, den Kostenfestsetzungsbescheid nicht vor der Unanfechtbarkeit der Kostenentscheidung zu erlassen. Im Kostenfestsetzungsbescheid wird auf der Grundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abtretung

Rn. 50 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 46 Abs 1 AO können noch nicht erfüllte Kindergeldansprüche, die nach § 31 S 3 EStG als Steuervergütung gewährt werden, auch abgetreten werden, V 24.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2023. Nach § 400 BGB ist die Abtretung jedoch ausgeschlossen, soweit die Forderung/der Anspruch unpfändbar ist. Der Pfändungsschutz des § 76 EStG gilt auch für die Abtretu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erfolgloser Einspruch (§ 77 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 77 Abs 1 S 2 EStG sind die Verfahrensaufwendungen ausnahmsweise auch erstattungsfähig, wenn die Erfolglosigkeit des Einspruchs nur auf der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift beruht, die nach § 126 AO die Wirksamkeit der Kindergeldfestsetzung nicht beeinträchtigt. Solche Verfahrens- und Formfehler, die nicht die Nichtigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 1 EStG begründet für das BZSt hinsichtlich der in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten eine Datenübermittlungspflicht gegenüber der zuständigen Familienkasse zum Zwecke der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bezugs von Kindergeld. Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 2 EStG bestimmt, dass die für ein Kind, für das Kinderg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Personen, die Ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder des Bundes erhalten (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 Nr 1 und 2 EStG, dass § 72 Abs 1 EStG für Personen, die ihre Bezüge oder ihr Arbeitsentgelt von einem Dienstherrn oder ArbG im Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, nicht gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Über- oder zwischenstaatliche Anspruchsgrundlagen

Rn. 128 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 8 EStG besteht die Zuständigkeit der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes in folgenden Fallgruppen (vgl V 1.4.2 S 1 DA-KG 2023): wenn der vorrangig Berechtigte Angehöriger eines anderen EU-/EWR oder sonstigen Abkommensstaates ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Keine Anwendung von § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes (bis 28.02.2023: der Nachrichtendienste des Bundes) (§ 72 Abs 8 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch Art 3 Nr 4 des Gesetzes vom 08.12.2016 (BGBl I 2016, 2835) eingefügte § 72 Abs 8 S 3 EStG, der gem Art 11 Nr 4 erst am 01.01.2022 in Kraft und zum 28.02.2023 außer Kraft getreten ist, bestimmte, dass § 72 Abs 8 S 1 und 2 EStG auf Kindergeldansprüche von Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes keine Anwendung finden. Damit wa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gegenstandswert des Vorverfahrens

Rn. 40 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Bestimmung des Gegenstandswerts des Vorverfahrens gelten nach § 2 Abs 1, § 23 Abs 1 S 3 und 1 RVG die Vorschriften des GKG. Hat das Einspruchsverfahren eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen VA zum Gegenstand, ist gem § 52 Abs 3 S 1 GKG deren Höhe maßgebend. Falls der Antrag des Einspruchsführers offensichtlich abse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandte Beschäftigte sowie Beschäftigte, die sich in einem Beschäftigungsverbot n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verschulden des Erstattungsberechtigten (§ 77 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufwendungen, die durch das Verschulden des Beteiligten entstanden sind, sind nach § 77 Abs 1 S 3 EStG von der Erstattung ausgeschlossen; der Berechtigte muss sich auch das Verschulden seines Vertreters zurechnen lassen. Die Regelung folgt § 137 FGO. Nach dessen Auslegungsgrundsätzen ist Verschulden nur gegeben bei Außerachtlassen derjenigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt. Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 74 Abs 1 EStG regelt in seiner ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung die Auszahlung des Kindergelds an andere Personen als den oder die Kindergeldberechtigten. Dies setzt nach § 74 Abs 1 S 1 EStG die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Dienst-/Amtsbezügen oder Arbeitsentgelt (§ 72 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 81 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Versorgungsempfängern iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die zugleich Dienst-, Amts- oder Ausbildungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beziehen, ist nach § 72 Abs 5 Nr 1 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der die Bezüge oder das Arbeitsentgelt aus der aktiven Tätigkeit zahlt. Nimmt ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammentreffen von Arbeitsentgelt mit Dienst- oder Amtsbezügen (§ 72 Abs 5 Nr 3 EStG)

Rn. 83 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für einen Kindergeldberechtigten, der als ArbN im öffentlichen Dienst iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG beschäftigt ist und zugleich bei einem anderen Rechtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG steht, ist nach § 72 Abs 5 Nr 3 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Datenübermittlung der beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten auf Anfrage des zuständigen FA (§ 69 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 139b Abs 3 Nr 11 AO speichert das BZSt für jede natürliche Person, so auch für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die zuständige FinBeh. Auf Anfrage des zuständigen FA übermittelt das BZSt ab dem 01.01.2024 diesem die beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten, die in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 80 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die konkurrierende Zuständigkeit mehrerer Rechtsträger iSd § 72 Abs 1 S 1 EStG löst § 72 Abs 5 EStG durch Bestimmung des jeweils vorrangig zuständigen Rechtsträgers, dem sodann allein die Durchführung des Familienleistungsausgleichs als Familienkasse des öffentlichen Dienstes obliegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 72 Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 82 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern, ist nach § 72 Abs 5 Nr 2 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, dem die Zahlung der neuen Versorgungsbezüge obliegt. Sind die Versorgungsfälle zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingetreten, wechselt die Zuständig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen mehrerer Arbeitsentgelte (§ 72 Abs 5 Nr 4 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter als ArbN im öffentlichen Dienst von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG, ist nach § 72 Abs 5 Nr 4 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der das höhere Arbeitsentgelt zahlt. Bei gleich hohen Arbeitsentgelten fällt die Zuständigkeit dem Rechtsträger zu, zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausweispflicht

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Familienkasse des öffentlichen Rechts hat das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge oder des Arbeitsentgelts des Kindergeldberechtigten gesondert, dh getrennt vom Arbeitslohn, den LSt-Abzugsbeträgen und ggf den Sozialabgaben auszuweisen, § 72 Abs 7 S 1 EStG. Dies gilt allerdings nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neuregelung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch § 69 S 1 EStG in der Fassung des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) begründete Verpflichtung zur Datenübermittlung an die zuständige Familienkasse hatte das BZSt ab dem 01.11.2019 zu erfüllen (§ 52 Abs 49a S 15 EStG). Die durch das JStG 2022 erweiterten Meldepflichten nach § 69 S 1 EStG gelten für das BZSt ab dem 01.01.2024....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Kabinett beschließt "JStG 2018" unter neuem Namen, NWB 2018, 2393; Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 2018, 3816. Verwaltungsanweisungen: H 72 EStH 2022; BZSt vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1429 (Familienleistungsausgleich; Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 25.07.2018, www.bzst.de (Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 27.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsempfänger (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die ehemals öffentlich-rechtlich Bedienstete iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erhalten (V 1.3 Abs 2 DA-KG 2023), werden gezahlt nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Mitteln des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ...mehr