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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 31 ... / E. Erhöhung der unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelten tariflichen ESt um den Anspruch auf Kindergeld (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Hartmut Pust
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Rn. 290

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Ergibt die Vergleichsrechnung, dass der Abzug der Freibeträge für Kinder günstiger ist als der Anspruch auf Kindergeld, wird die tarifliche ESt bei der Veranlagung unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelt, nachfolgend wird die so ermittelte ESt um den Anspruch auf Kindergeld erhöht.

 

Rn. 291

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Zu den Fällen, in denen kein Anspruch auf – inländisches – Kindergeld besteht, wohl aber auf mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen iSd § 65 EStG, ausführlich s Rn 330 ff; bzgl der Fälle, in denen ein Anspruch auf ausländisches Kindergeld besteht, ausführlich s Rn 340ff.

 

Rn. 292

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Die Regelung des § 31 S 4 Hs 1 EStG gilt nicht nur für zusammen veranlagte Eltern, bei denen der Kindergeldanspruch in vollem Umfang die unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelte tarifliche ESt erhöht, sondern auch für solche Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden. Ob sich bei den einzelnen Elternteilen die unter Abzug der Freibeträge für Kinder ermittelte tarifliche ESt um den gesamten oder den hälftigen Anspruch auf Kindergeld erhöht, hängt davon ab, ob bei dem jeweiligen Elternteil die tarifliche ESt gem § 31 S 4 Hs 2 EStG unter Abzug der gesamten (doppelten) Freibeträge für Kinder ermittelt worden ist oder jeweils nur die hälftigen Freibeträge für Kinder abgezogen worden sind.

 

Rn. 293

Stand: EL 174 – ET: 08/2024

Nach dem Wortlaut des § 31 S 4 Hs 1 EStG erfolgt die Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld im Rahmen der Vergleichsrechnung auch in den Fällen, in denen zwar ein Anspruch auf Kindergeld besteht, die Familienkasse das Kindergeld jedoch im Hinblick auf die Regelung in § 66 Abs 3 EStG idF des StUmgBG v 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) entweder nicht festgesetzt hat oder aber zwar festgesetz...

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