Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 9 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln (z. B. § 18 TVSöD, § 22 TVHöD) oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TVöD) sind materielle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 2.1 Definition

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsanspruchs des St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.4 Erlasswürdigkeit

Es ist nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen eine Schuld nicht erlässt, wenn er seine wirtschaftliche Notlage selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er leichtsinnig und nachlässig handelte oder sein Vermögen verschenkte oder verschwendete, oder wenn er seinen steuerlichen Pflichten (Steuererklärungspflichten, Zahlungspflichten) nicht nachkommt od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.1 Finanzrechtsweg

Es muss der Finanzrechtsweg gegeben sein. Dies ist der Fall in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet[1], also auf Steuern, die durch Bundes- oder EG-Recht geregelt sind und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch Steuervergütungen [2], wie z. B. das durch die Familienkassen auszuzahlende und festzuse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Kinderbezogener Ortszuschlag/Besitzstand § 11 TVÜ

Anders als bei der Rückwirkung der Rechtsgrundlage ist die rückwirkende Feststellung des Anspruchs zu bewerten. Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 222/07 – entschieden, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags verfallen kann. Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Teil des Ort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.1.2 Kinderzulage

Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Abweichungen zwischen der Festsetzung und der konkreten Auszahlung ergeben sich z. B., wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist und das Kindergeld an die Behö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Verfahrensfragen

Rz. 546 [Autor/Stand] Einkommensteuerveranlagung. Der gebräuchliche Terminus der "Wegzugsbesteuerung" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich nicht um eine eigene Steuerart handelt. Der fiktive Veräußerungsgewinn ist in der Steuererklärung über die "Anlage G" als Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 EStG zu deklarieren. Im Rahmen der maßgeblichen Steuererklärungsfristen (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / cc) Ausgewählte betroffene Anwendungsfälle

Von der Neuregelung in § 87a AO sind verschiedene, in praxi mitunter sehr relevante Anwendungsfälle betroffen (die folgenden Beispiele finden sich bei Küsters/Knoll, DStR 2025, 561, [563 f.]). An allererster Stelle ist der Einspruch zu nennen, da die Einlegung nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch oder durch Erklärung zur Niederschrift möglich ist. Eine ebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bescheinigungspflicht.

Rn 25 Ergänzend zu § 903 I 2 begründet § 903 III 1 eine Bescheinigungspflicht für bestimmte, einzeln aufgeführte Stellen. Dadurch soll der Kontopfändungsschutz effektiviert und insb ein einfacher Zugang des Schuldners zu einer Bescheinigung ermöglicht werden. Die Bescheinigungspflicht besteht für die in § 903 I 2 Nr 1 genannten Einrichtungen, also die Familienkasse, die Sozi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut kann aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger leisten, bis der Schuldner dem Kreditinstitut nachweist, dass es sich um Guthaben handelt, das nach § 902 nicht von der Pfändung erfasst wird. 2Der Nachweis ist zu führen durch Vorlage einer Bescheinigungmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Unterhaltssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 2).

Rn 10 Gem Abs 2 sind die nach § 3 II 3 BKGG und § 64 II 3 EStG vorgesehenen Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person ebenfalls Unterhaltssachen. Es handelt sich – obwohl es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (Köln FamRZ 15, 1751; Frankf MDR 14, 785; Celle FamRZ 12, 1963) – um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidung, S 1, 3.

Rn 3 § 905 S 1 bestimmt die Voraussetzungen und Folgen einer vollstreckungsgerichtlichen Festsetzung der Erhöhungsbeträge. Damit gestaltet die Norm das Grundkonzept des gerichtlichen Festsetzungsverfahrens aus. Ziel der sehr detaillierten Vorgaben ist, eine verlässliche Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu bestimmen. Dabei gelten die allgemeinen Sachentscheidungsvo...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kindergeldauszahlungsbescheinigung der Familienkasse (§ 68 Abs 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zieht das FA bei der ESt-Veranlagung die Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs 6 EStG) ab, erhöht sich die ESt um den Anspruch auf Kindergeld. Besteht beim FA bei der Steuerfestsetzung ein Zweifel daran, ob ein Anspruch auf Kindergeld bestand, so soll es entweder bei der Familienkasse anfragen oder vom StPfl die Vorlage einer Bescheinigung nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen sowie Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen – jeweils in einem automatisierten Abrufverfahren –, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 EStG)

A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG) Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sowie den von § 72 EStG erfassten Familienkassen und den zuständigen öffentlichen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten zu er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drs 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an ausländische Träger von Familienleistungen, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 EStG)

A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG) Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Dat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Auskunftsrecht der Familienkassen, automatisierte Abrufverfahren, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 EStG)

A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG) Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen mittels automatisierter Abrufverfahren, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 EStG)

A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG) Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit die Kenntnis der Familienkasse von den nach § 71 Abs 1 EStG erheblichen Tatsachen nicht auf den Angaben des Berechtigten, der das Kindergeld erhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorläufige Zahlungseinstellung (§ 71 Abs 1 Hs 1 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, die Zahlung des Kindergeldes bei Vorliegen der in § 71 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vorläufig einzustellen, obwohl eine Kindergeldfestsetzung als Grundlage für einen entsprechenden Kindergeldanspruch noch besteht. Die vorläufige Zahlungseinstellung betrifft nicht n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Verfahren im Falle der Antragstellung beim Träger des nachrangig zuständigen Staats (Art 68 Abs 3 EG (VO) Nr 883/2004)

Rn. 133 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, die aber nach den Prioritätsregeln der Abs 1 und 2 des Art 68 EG (VO) 883/2004 nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so leitet dieser Träger den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Voraussetzungen des Ausschlusses

Rn. 26 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Ausschlusstatbestand des § 65 1 S 1 EStG hat nicht zur Voraussetzung, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung tatsächlich gezahlt wird, BFH v 27.11.1998, VI B 120/89, BFH/NV 1999, 614. Der Ausschlusstatbestand ist bereits dann gegeben, wenn diese Leistung zu zahlen ist oder bei Antragstellung zu zahlen wäre, BFH v 27.10.2004, VIII...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aus § 68 Abs 1 S 1 EStG ergibt sich die Verpflichtung, desjenigen, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den für die Leistungen erheblichen Verhältnissen oder bzgl solcher Verhältnisse, über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Aus § 68 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufhebung der Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 71 Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 71 Abs 1 Nr 2 EStG muss die Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben sein. Die Familienkasse muss mithin Kenntnis von Tatsachen erhalten, die zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen werden, und die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung muss auf den T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelung ermächtigt das BFM, durch RechtsVO ohne Zustimmung des Bundesrats zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 6 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Abruf erfolgen kann. Dies betrifft insb die technischen Anforderungen für den automatisierten Datenabruf (BT-Drs 19/8691, 67). Das BMF hat auf der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann. Von dieser Ermächtigung hat das BMF durch die VO zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergel...mehr