Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen sowie Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen – jeweils in einem automatisierten Abrufverfahren –, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 EStG)

A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG) Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sowie den von § 72 EStG erfassten Familienkassen und den zuständigen öffentlichen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a und 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drs 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an ausländische Träger von Familienleistungen, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 EStG)

A. Ermächtigung der Familienkassen zur automatisierten Datenbereitstellung an öffentliche Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten, die Träger von Familienleistungen sind (§ 68 Abs 6 S 1 EStG) Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 EStG dient dazu, für Familienleistungen iSv Art 3 Abs 1 Buchst j, Art 1 Buchst 7 VO (EG) Nr 883/2004 einen automatisierten elektronischen Dat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Auskunftsrecht der Familienkassen, automatisierte Abrufverfahren, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 EStG)

A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG) Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen mittels automatisierter Abrufverfahren, Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 EStG)

A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG) Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitteilung der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes und der dafür maßgebenden Gründe an den Berechtigten (§ 71 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 2 S 1 EStG verpflichtet die Familienkasse dazu, dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen, soweit die Kenntnis der Familienkasse von den nach § 71 Abs 1 EStG erheblichen Tatsachen nicht auf den Angaben des Berechtigten, der das Kindergeld erhä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorläufige Zahlungseinstellung (§ 71 Abs 1 Hs 1 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, die Zahlung des Kindergeldes bei Vorliegen der in § 71 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vorläufig einzustellen, obwohl eine Kindergeldfestsetzung als Grundlage für einen entsprechenden Kindergeldanspruch noch besteht. Die vorläufige Zahlungseinstellung betrifft nicht n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Verfahren im Falle der Antragstellung beim Träger des nachrangig zuständigen Staats (Art 68 Abs 3 EG (VO) Nr 883/2004)

Rn. 133 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, die aber nach den Prioritätsregeln der Abs 1 und 2 des Art 68 EG (VO) 883/2004 nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so leitet dieser Träger den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Voraussetzungen des Ausschlusses

Rn. 26 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Ausschlusstatbestand des § 65 1 S 1 EStG hat nicht zur Voraussetzung, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung tatsächlich gezahlt wird, BFH v 27.11.1998, VI B 120/89, BFH/NV 1999, 614. Der Ausschlusstatbestand ist bereits dann gegeben, wenn diese Leistung zu zahlen ist oder bei Antragstellung zu zahlen wäre, BFH v 27.10.2004, VIII...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aus § 68 Abs 1 S 1 EStG ergibt sich die Verpflichtung, desjenigen, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den für die Leistungen erheblichen Verhältnissen oder bzgl solcher Verhältnisse, über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Aus § 68 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufhebung der Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 71 Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 71 Abs 1 Nr 2 EStG muss die Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben sein. Die Familienkasse muss mithin Kenntnis von Tatsachen erhalten, die zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen werden, und die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung muss auf den T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelung ermächtigt das BFM, durch RechtsVO ohne Zustimmung des Bundesrats zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 6 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Abruf erfolgen kann. Dies betrifft insb die technischen Anforderungen für den automatisierten Datenabruf (BT-Drs 19/8691, 67). Das BMF hat auf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 hat § 71 EStG mWv 18.07.2019 (Art 18 Abs 1 SozialMissbrG) in das EStG eingefügt. Diese Regelung, die ein zeitlich begrenztes Zurückbehaltungsrecht des auszuzahlenden Kindergelds beinhaltet (BT-Drs 19/8691, 68), A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann. Von dieser Ermächtigung hat das BMF durch die VO zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei § 71 Abs 1 EStG handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Vorschrift. Sie eröffnet die Möglichkeit der vorläufigen Einstellung laufender Kindergeldzahlungen, sofern die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen, ohne dass bereits ein Aufhebungs- oder Änderungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Vorläufiger) Rechtsschutz zur Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 71 Abs 3 EStG

Rn. 69 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Holt die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes nicht unverzüglich nach, obwohl sie die Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert hat, kann der rückständige Zahlungsanspruch mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Art 67 VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 111 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 67 VO (EG) Nr 883/2004 , der an die Stelle der Art 73, 74, 77 und 78 der VO (EWG) Nr 1408/71 getreten ist, trifft eine Regelung für sämtliche Personen, die unter den persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 fallen. Es handelt dabei um die Personen, auf die der Regelungsbereich der Art 11–16 der VO (EG) Nr 883/2004 Anwendung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Kindergeld für Grenzpendler, entsandte ArbN Selbstständige und Alleinerziehende, PISTB 2010, 51; Bauhaus, Anmerkung zum Urt des FG München EFG 2012, 1943 (BFH und EuGH zum Kindergeld), EFG 2012, 1944; Günther, BFH und EuGH zum Kindergeld, EStB 2012, 262; Viessmann/Merkel, Die europarechtliche Koordination von Familienleistungen nach der VO (EG) Nr 883/2004, NZS 2012, 572...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen kann. § 71 Abs 2 EStG regelt, in welchen Fällen dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebenden Gründe mitzuteilen und ihm ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kostenerstattung

Rn. 70 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da ein Vorverfahren in Bezug auf die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nicht statthaft ist, erfolgt keine Kostenerstattung nach § 77 EStG, es sei denn, die Familienkasse hat durch VA über den Einbehalt entschieden (Wendl in H/HR, § 71 EStG Rz 16 (05/2024).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gelegenheit zur Äußerung (§ 71 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 71 Abs 2 S 2 EStG ist dem Kindergeldberechtigten Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Diese gesetzliche Verpflichtung bezieht sich nur auf die Fälle, in denen die Kenntnis der Familienkasse nicht auf Angaben des Berechtigten beruht. Dies dient der Gewährung rechtlichen Gehörs und sollte zusammen mit der Mitteilung an den Berechtigten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 7 S 3 EStG enthält für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnungsermächtigung, mit Zustimmung des Bundesrats die Voraussetzungen für das Abrufverfahren und Regelungen zu den Kosten des Verfahrens nach § 68 Abs 7 S 2 EStG festzulegen; dies betrifft die Übermittlung von Daten durch die Träger der Leistungen nach de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Währungsumrechnung

Rn. 160 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Falle der Anrechnung erfolgt die Währungsumrechnung entsprechend Art 90 VO (EG) Nr 987/2009. Danach gilt bei der Anwendung der VO (EG) Nr 883/2004 und der Durchführungsverordnung VO (EG) Nr 987/2009 als Wechselkurs zweier Währungen der von der EZB veröffentlichte Referenzwechselkurs (Art 90 S 1 VO (EG) 987/2009 v 15.10.2009 (ABl EU 2010, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geltungsbereich der VO (EWG) Nr 1408/71

Rn. 161 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die VO (EWG) Nr 1408/71 v 14.06.1971 (ABl EG 1971 Nr L 149/1) und die DurchführungsVO (EWG) 574/72 v 21.03.1972 (ABl EG 1972 Nr L 74/1) erfassten in ihrem sachlichen Geltungsbereich gem Art 4 Abs 1 Buchst h VO (EWG) Nr 1408/71 das Kindergeld nach dem X. Abschn des EStG als Familienleistung, BFH v 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Regelungen, die Vorrang genießen g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lindwurm, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs 7 AO, AO-StB 2012, 339; Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 01.01.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Kahlen, Erschleichung von Kindergeld als Steuerstraftat, DStR 1999, 92; Görke, Anmerkung zu BFH v 13.09.2018, II R 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 6 Nichtberücksichtigung des Kindergeldanspruchs bei Günstigerprüfung und Hinzurechnung aufgrund Anwendung der Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1, § 31 S. 5

Rz. 47 Durch das SozialMissbrG v. 11.7.2019[1] wurde S. 5 neu in die Regelung des § 31 EStG aufgenommen. Der Grund hierfür lag in der Änderung des § 70 Abs. 1 EStG mit Einfügung der S. 2 und 3. Demnach erfolgt die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Der Anspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.2 Freibeträge

Rz. 46 Die Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung), ob der Anspruch auf das Kindergeld den fehlenden Abzug der Freibeträge nicht ausgleichen kann, ist auf das einzelne Kind, beginnend mit dem ältesten Kind, zu beziehen.[1] Wegen der unterschiedlichen Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs. 1 EStG) und wegen der abnehmenden steuerentlastenden Wirkung der Freibeträge kann nur so festges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.2 Berücksichtigung von Kindern

Rz. 43 Da im laufenden Kj. als Fördermaßnahme nur noch das monatliche Kindergeld gezahlt wird, werden die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG beim LSt-Abzug nicht mehr berücksichtigt. Die Gleichstellung bei den ESt-Vorauszahlungen wurde nach § 37 Abs. 3 S. 12 i. d. F. des JStG 1997 hergestellt. Die Freibeträge sind jedoch nach § 51a EStG bei den Zuschlagsteuern (KiSt, SolZ) zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 8 Verrechnung ausl. Leistungen für Kinder (S. 7)

Rz. 53 Ausl. Leistungen i. S. v. § 31 S. 7 EStG sind alle nach ausl. Recht gewährten Leistungen i. S. v. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Leistungen von zwischen- und überstaatlichen Institutionen.[1] Die Verrechnung ausl. Kindergelds oder vergleichbarer Kind bezogener Leistungen nach ausl. Recht ist beschränkt auf die Höhe des inländischen Kindergelds. Dadurch findet eine Besser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.4 Anwendungsbereich – Verhältnis zum BKGG

Rz. 16 § 31 EStG gilt erstmals für den Vz 1996. § 31 EStG gilt nur für unbeschränkt stpfl. und als unbeschränkt stpfl. zu behandelnde Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG). Auf beschr. Stpfl. findet § 31 EStG keine Anwendung, da ihnen kein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG gilt nicht; s. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) und kein Anspruch auf Kindergeld (§ 62 EStG) zusteht. Ihr Kindergeldanspruch rich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kindergeldanspruch bei auße... / Entscheidung

Der BFH gab dem Vater teilweise Recht und verpflichtete die Familienkasse, Kindergeld für August 2019 festzusetzen. Über die Folgemonate soll die Familienkasse erneut entscheiden. Übergangszeiten von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsphasen, wie hier zwischen FSJ und Studium, gelten als ausbildungsfreie Zeiten und werden dem nachfolgenden Studienjahr zugerechnet. Die...mehr