Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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AGS 05/2026, Gesamtschuldne... / III. Keine gesamtschuldnerische Haftung

Das LG hat in zutreffender Weise § 100 Abs. 1 ZPO angewendet und die Anwendung von § 100 Abs. 4 ZPO abgelehnt. 1. Keine unmittelbare Anwendung Die Vorschrift des § 100 Abs. 4 S. 1 ZPO bestimmt, dass mehrere Beklagte auch für die Kostenerstattung, unbeschadet der Vorschrift des Abs. 3, als Gesamtschuldner haften, wenn sie als Gesamtschuldner verurteilt werden. Erforderlich ist ...mehr

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AGS 05/2026, Wegfall der Ge... / Leitsatz

In Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit entfällt die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen auch dann, wenn die Parteien den Vergleich nach Erlass des Urteils, aber vor Eintritt der Rechtskraft schließen. LAG Hannover, Beschl. v. 10.4.2026 – 13 Ta 29/26mehr

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AGS 05/2026, Erklärung der ... / II. Vorgehen nach Erledigungserklärung

Über die Verfassungsbeschwerde sei nicht mehr zu entscheiden, nachdem der Beschwerdeführer die Erledigung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erklärt habe (vgl. BVerfGE 85, 109, 113). Gegenstand des Verfahrens seien nur noch seine Anträge auf Anordnung der Erstattung seiner Auslagen und auf Festsetzung des Gegenstandswertes. Darüber zu entscheiden, obliege der Kammer...mehr

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FF 05/2026, Fehlende Dringl... / Leitsatz

Wenn in einer Gewaltschutzsache der Erlass einer einstweiligen Anordnung erst längere Zeit nach dem maßgeblichen Vorfall beantragt wird (hier: nach über zwei Monaten), kann die Dringlichkeitsvermutung des § 214 Abs. 1 S. 2 FamFG widerlegt sein und auch im Übrigen ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden nach § 49 Abs. 1 FamFG nicht bestehen. OLG Düsseldorf, Bes...mehr

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Einführung BewG / 2. Rechtslage in Baden-Württemberg

Rz. 611 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Marx (s. LGrStG BW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 612 [Autor/Stand] Durch den Erlass des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020[3] hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland von der in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehenen "Länderöffnungsklausel" umfänglich Gebrauch gemacht und im Bereic...mehr

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AGS 05/2026, Ansatz der Kos... / III. Konkrete Einwendungen

Daran gemessen greifen nach Auffassung des LG die Einwendungen des Angeklagten nicht durch. Diese Einwendungen beträfen in der Sache Kosten für Ermittlungsmaßnahmen, die von der seinerzeit ermittelnden Steuerfahndung Nürnberg verursacht worden sind. Im Einzelnen: 1. EEA Im Rahmen ihrer Ermittlungen richtete die Steuerfahndung unter dem 1.3.2018 und dem 14.2.2019 EEA nach Frank...mehr

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AGS 05/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff (S. 193 ff.) den dritten Teil seiner Abhandlung zum Umfang der Angelegenheit in Straf- und Bußgeldsachen. Beleuchtet wird diesmal, welche Tätigkeiten mit zum jeweiligen Rechtszug gehören. In der Praxis bereitet die Kostenfestsetzung immer wieder Schwierigkeiten, wenn dem erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren vorausgegangen ist,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) wurde am 24.8.2021[2] verkündet. Im HmbGrStG wird die Grundsteuerbewertung für die im Stadtstaat Hamburg belegenen über 400.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens geregelt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug für das Jahr 2019 rd. 472 Mio. Euro und wird bis 2025 auf voraussichtlich rd. 500 Mi...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG ermöglicht die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit, auch wenn die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehe gatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuzurechnen sind. Damit wird die b...mehr

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AGS 05/2026, Beschwerde geg... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten erhoben werden, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat (§ 68 Abs. 1 S. 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG). Das Datum des Beschlusserlasses ist grds. irrelevant (häufige Fehlerquelle). Ist der Streitwert sp...mehr

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AGS 05/2026, Nichterhebung ... / III. Begründetheit der Erinnerung

Nach den weiteren Ausführungen der Einzelrichterin des I. ZS des BGH lagen hier die Voraussetzungen für die vom Schuldner geltend gemachte Niederschlagung der Gerichtskosten gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG nicht vor. Nach dieser Vorschrift werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass diese Vorschr...mehr

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Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020

Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und für das mit dem Erbbaure...mehr

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Einführung BewG / 3. Änderungen durch die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021

Rz. 554 [Autor/Stand] Mit Art. 1 der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021[2] sind zum Zweck einer realitäts- und relationsgerechten Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für die Grundsteuerfestsetzung die aktualisierten Bewertungsfaktoren und Zuschläge der unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zur Ermittlung der ...mehr

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Einführung BewG / 5. Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024

Rz. 562 [Autor/Stand] Durch Art. 31 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes v. 23.10.2024[2] sind die Sätze 1 und 3 des § 228 Abs. 2 BewG geändert worden. Im neuen Satz 1 wird festgelegt, dass nicht für jeden einzelnen Änderungsgrund eine eigenständige Anzeige an das Finanzamt zu übersenden ist, sondern dass alle in einem Jahr eingetretenen Änderungstatbestände in einer An...mehr

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AGS 05/2026, Abrechnungsfäl... / I. Normalfall

Beispiel 1 Der Anwalt beantragt den Erlass eines Mahnbescheids über 10.000,00 EUR. Der Antragsgegner legt Widerspruch ein, sodass es wegen der 10.000,00 EUR zur Durchführung des streitigen Verfahrens kommt. Das Gericht verurteilt den Beklagten zur Zahlung von 7.500,00 EUR und erlegt die Kosten des Verfahrens dem Kläger zu 25 % und dem Beklagten zu 75 % auf. Da beide Parteien ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sonderfälle der Zurechnung

Rz. 58 [Autor/Stand] Bei Treuhandverhältnissen ist bereits beim Erlass des Einheitswertbescheides zu prüfen, wem das Grundstück zuzurechnen ist. Folglich ist zu entscheiden, ob ein Treuhandverhältnis besteht und ob das Grundstück dem Treuhänder oder dem Treugeber zuzurechnen ist. Hat das FA das Grundstück dem Treuhänder zugerechnet, kann dieser nur gegen die Zurechnungsfests...mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

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Einführung BewG / 2. Änderungen durch das Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021

Rz. 551 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] sind verschiedene Vorschriften im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG geändert worden. In § 253 Abs. 2 BewG ist klargestellt worden, dass im Rahmen der Ermittlung der Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt maßgeblich ist. Das gilt na...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Weitere Erlassregelungen (Abs. 2)

Rz. 277 [Autor/Stand] Nach § 8 Abs. 2 HmbGrStG finden die Erlassregelungen des Grundsteuergesetzes (vgl. §§ 32 bis 35 GrStG und die entsprechende Kommentierung) sowie die Regelungen der §§ 163 und 227 AO Anwendung. Ähnliche Maßstäbe wie die in den Regelbeispielen (Rz. 276.1) genannten sind auch, soweit sie keinen Gebäudebezug haben, für die sachliche Unbilligkeit im Rahmen v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 17 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 15 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 7 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 2 Aus den Gründen:

II. “Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern … zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie erweist sich auch als begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfests...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.6 Prozessuales

Rn 80 Problematisch ist die Rechtswegzuständigkeit, wenn von der Insolvenzverschleppung Arbeitnehmer betroffen sind. Die h.M. vertritt die Ansicht, dass die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist, und zwar unabhängig davon, ob Neugläubiger-[245] oder Altgläubigerschäden[246] geltend gemacht werden.[247] Begründet wird dies damit, dass § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG analog an...mehr

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zfs 05/2026, Keine Verfahre... / 2 Aus den Gründen:

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 19.7.2024 eine Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Das Verfahren ist allerdings wegen Verfolgungsverjährung einzustellen. Die Verjährung wurde vorliegend durch die seitens der Behörde am 7.8.2024 verfügte Anhörung an den Betroffenen unterbrochen (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG). Danach lief gemäß § 33 Abs. 3 S. 1 OWiG ern...mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2...mehr

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Einführung BewG / 3. Rechtslage in Bayern

Rz. 626 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Bay. Rz. 1 ff.) verwiesen. Bayern hat sich für den Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Bay. Grundsteuergesetz v. 10.12.2021[2] ein wertunabhängiges Flächenkonzept umgesetzt, das zugleich als "Basismodell" für die Grundsteuergeset...mehr

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FF 05/2026, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1) Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung einer sorgerechtlichen Maßnahme in Gestalt einer Grenzsperre. I. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist der Vater von zwei in den Jahren 2022 und 2023 geborenen Kindern, die aus der Beziehung zu der aus der Ukraine stammenden Mutter hervorgegangen sind. Die Eltern haben nach der Geburt der Kinder die Ehe miteinander geschl...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

Rz. 453 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Deshalb ergriff der...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 77 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Rheinland-Pfalz die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist für d...mehr

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Einführung BewG / 4. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024

Rz. 560 [Autor/Stand] Durch Art. 35 Nr. 5 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 v. 2.12.2024[2] ist in § 220 BewG ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Damit hat der Gesetzgeber auf die BFH-Beschlüsse v. 27.5.2024 – II B 78/23 (AdV)[3] und II B 79/23 (AdV)[4] reagiert, in denen der BFH in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch verfassungskonforme Auslegung gefolgert ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bundesgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen w...mehr

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Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte er in Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 2 des Gesetzes vom 30.11.2019 [2] wurde der bisherige § 25 GrStG um eine Sonderregelung zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen erweitert (Grundsteuer C). Damit wurde diese Vorschrift erstmals seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] geändert. Rz. 11 [A...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 404 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund konnte es nicht verwundern, dass der BFH prompt reagierte: In zwei inhaltsgleichen Beschlüssen v. 2.3.2011[2] holte er eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 11 GrEStG in der im Jahr 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar sei, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mögliche Doppelberücksichtigung

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG, der mit dem Jahressteuergesetzes 2024[2] eingeführt wurde, ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungsze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 185 [Autor/Stand] Für die in NRW belegene Grundstücke ist gem. § 2 NWGrStHsG[2] in Ergänzung zu § 220 BewG (a.F.) der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn die steuerpflichtige Person oder Personenvereinigung nachweist, dass der nach dem Bundesmodell ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt abwei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Der Beginn der LSt-Außenprüfung oder dessen Hinausschieben auf Antrag des Arbeitgebers führt daher nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach...mehr

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Baugewerbe / 4.1.2 Ausführung einer Teilleistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 und Satz 3 UStG

Die Umsatzsteuer entsteht für den leistenden Unternehmer auch schon dann, wenn er die geschuldete Leistung noch nicht ausgeführt, aber schon eine Teilleistung erbracht hat. Die Steuerentstehung bei Teilleistungen ist insbesondere im Baugewerbe ein erhebliches Problem. Teilleistungen setzen grds. voraus, dass es sich um eine wirtschaftlich sinnvoll teilbare Leistung handelt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften war in der Vergangenheit in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Seit dem JStG 2024 hat sich dieses durch die Einfügung der Nr. 4 geändert. S. auch Rz. 515a. Rz. 517a Einen Fall der unentgeltlichen Übe...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.4 Wirkung des Erlasses des Anspruchs

Rz. 11 Der Erlass ist die gegenüber dem Schuldner abgegebene Erklärung des Grundsicherungsträgers, auf seinen Anspruch zu verzichten. Der Erlass einer Forderung kann grundsätzlich erst nachträglich erfolgen und setzt eine Entscheidung des Grundsicherungsträgers voraus (BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 11/10 R). Eine bestandskräftige Rückforderung ist mithin Voraussetzung ein...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 3 Literatur

Rz. 13 Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 139. Kellner, Erlass von Schulden durch den Leistungsträger, NZS 2021, 700. Klerks, Voraussetzungen eines Erlasses nach § 44 SGB II, info also 2025, 39. Münder, Das Leistungsrecht des SGB II – Erfahrungen mit pauschalierten Leistungen, NZS 2008, 169. Plaggemann, Stundung, Niederschlag...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.2 Unbilligkeit

Rz. 5 Ein Forderungserlass wegen persönlicher Unbilligkeit kommt in Betracht, wenn sich der Schuldner in einer Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.2.2022, L 2 AS 1334/21 B; LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 29.10.2020, L 6 AS 99/18). Der Erlass der Forderung ...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten und zuletzt durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 geändert worden. Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einze...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.2 Kostenpflichtiges Verfahren

Rz. 54 Das Verfahren ist für den Antragsteller kostenpflichtig (Abs. 4 Satz 7 i. V. m. § 137g Abs. 1 Satz 7 bis 9 und 13). Wie bei der Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g werden vom BAFA kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Kosten werden nach dem tatsächlich entstandenen Personal- und Sachaufwand berechnet. Grundlage für den Personalaufwand...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 10 Der Erlass von Ansprüchen ist eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.2.2023, L 3 AS 2551/22 ; Conradis, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 44 Rz. 7; Wendtland, in: BeckOGK, SGB II, § 44 Rz. 6). § 44 vermittelt einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Forderungserlass (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 12 Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich auf die Frage, ob der Leistungsträger überhaupt von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat, ob er sämtliche relevanten Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat und ob die von ihm erkennbar zugrunde gelegten Erwägungen zur Frage der Unbilligkeit seine Entscheidung tragen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.2...mehr