Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II. 1. b) mwNachw; v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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FoVo 03/2024, Die vorläufig... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Die nach Art. 21 EuKoPfVO i.V.m. § 953 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Gläubigerin bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat den Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung zu Recht abgelehnt. Die Voraussetzungen sind nicht dargetan oder feststellbar. Voraussetzung: dringendes Sicherungsbedürfnis Nach Art. 7 Abs. 1 EuKoPfVO erlässt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.3 Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung zur Eindämmung überschießender Wirkungen des § 50i Abs 2 EStG aF (Schr des BMF v 20.12.2015, BStBl I 2016, 7)

Tz. 227d Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Reduzierung der über den eigentlichen Sinn der Regelung des § 50i EStG hinausgehenden Folgen des § 50i Abs 2 EStG aF (s Tz 227c) erlässt die Fin-Verw eine allgemeine Billigkeitsregelung (s Schr des BMF v 21.12.2015, BStBl I 2016, 7; zur Frage, warum die Fin-Verw eine Billigkeitsentscheidung getroffen hat, s van Lishaut/Hannig, FR 2016, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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zfs 03/2024, Verkehrsicheru... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht mit der Begründung zurückgewiesen, dass dem Kläger wegen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens vom 1.9.2018 keine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zustehen. 1. Ansprüche ...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.1 Überblick über die Instrumente des Kreditmanagements

Das Kreditmanagement verfolgt das Ziel, die Liquiditäts- und Erfolgssituation des Unternehmens durch die zeitliche Verzögerung sowie eine Verminderung oder Vermeidung von Zins- und Tilgungszahlungen zu verbessern. Die angespannte finanzwirtschaftliche Lage auf den Finanz-, Bilanz- und Erfolgskonten des Unternehmens soll hierbei durch die Stundung oder den Erlass von Zins- un...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2023 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2023 entstan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Sozialversicherung

Belohnungen vom Arbeitgeber für persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten des Arbeitnehmers stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses bzw. in enger Verbindung zu der Arbeitnehmertätigkeit st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrräder im Betriebsvermög... / a) Einnahmen

Fahrradüberlassung ist Sachbezug: Arbeitnehmende erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen (§ 8 Abs. 1 S. 1 EStG). Das Überlassen eines Fahrrads zur privaten Nutzung stellt einen Sachbezug dar. Einnahmen,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten / 7 Durchlaufende Posten: Auswirkungen bei der Umsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug

Nach § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG gehören Beträge, die jemand im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten) nicht zum Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches. Ob Gebühren auch dann als durchlaufende Posten anzusehen sind, wenn diese gesamtschuldnerisch von Unternehmer und Leistungsempfänger geschuldet werden hatte der BFH bereits im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6.1 Vorleistung durch das Jugendamt

Das Jugendamt tritt lediglich in Vorleistung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Unterhaltsleistungen. Deshalb geht der vorhandene Anspruch des Berechtigten kraft Gesetzes bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Jugendamt über. Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch geht zusammen mit dem Unterhaltsanspruch über.[1] Das verwaltungsinterne Haushaltsr...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.8 Verschonungsbedarfsprüfung

Zur Beantragung der Verschonungsbedarfsprüfung stehen die folgenden Formulare zur Verfügung: Antrag auf Verschonungsbedarfsprüfung. Hierzu gibt es Folgendes zu beachten: Der Erwerber muss den Antrag auf Erlass nach § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich stellen. Der Antrag kann unabhängig vom Eintritt der ma...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.7.3 Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG

Allgemeines Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26.000.000 EUR überschreitet und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Hier besteht für den Erwerber aber die Möglichkeit, einen Antrag auf die Verschonungsbedarfsprüfu...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.6 Steuerentlastung bei Großerwerben

Für Erwerbe ab dem 1.7.2016 muss ein Schwellenwert von 26.000.000 EUR beachtet werden. Demnach sind die Regelverschonung bzw. die Optionsverschonung ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens (§ 13b Absatz 2 ErbStG) den Wert von 26.000.000 EUR überschreitet.[1] Hier wird dann eine Entlastung aber wie folgt gewährt: Der Erwerber kann das Abschmelzmodell...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.8 Schwellenwert (Zeilen 32 bis 36)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 33 und 34 vorzunehmen. War der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens, einschließlich Vorerwerbe begünstigten Vermögens vom Schenker mehr als 26.000.000 EUR, so ist dies in der Zeile 33 anzugeben. In Zeile 34 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeile 35 und Zeile 36 geben Hinweise zur ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52)

Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht erteilt ist, kann ein Erbschaftsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.2 Verschonungsmaßnahmen

Für Erwerbe von Todes wegen gewährt das Erbschaftsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) Es werden somit 15 % des begünstigten Vermögens bei der Regelverschonung besteuert. Hier gilt es, die Prüfschwelle von 26.000.000 EUR zu beachten. gleitender Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46)

Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in der EU oder in EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 43 und 44 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht erteilt ist, kann ein Erbsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.5 Inländisches Betriebsvermögen (Zeilen 39 und 40)

In den Zeilen 39 und 40 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/ EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde. Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen Betriebsvermögen ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (welcher sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Wichtig a) Beg...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.3 Voraussetzungen

a) Bestimmtes begünstigungsfähiges Vermögen Das begünstigungsfähige Vermögen ist in § 13b Abs. 1 ErbStG im Einzelnen aufgeführt.[1] b) Behaltensregelungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verschonungsmaßnahmen ist die Einhaltung von Behaltensregelungen. Diese sind in § 13a Abs. 6 ErbStG enthalten. Wird gegen diese verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung.[2] Ausnahme is...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde. Das Finanzamt kann von jedem an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten die Abgabe der Schenkungsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist (mindestens 1 Monat) verlangen. Dies ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 13b Abs. 2 begünstigtes Vermögen wird beim Erwerb durch Schenkung durch den 85 bzw. 100 %igen Verschonungsabschlag, dem gleitenden Abzugsbetrag von maximal 150.000 EUR und den Entlastungsbetrag für Personen der Steuerklassen II und III auch schenkungsteuerlich begünstigt. Darüber hinaus gibt es noch bei Großerwerben ein Abschmelzmodell und eine Verschonungsb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvermögen wird beim Erwerb von Todes wegen durch den 85 % bzw. 100 %igen Verschonungsabschlag, den gleitenden Abzugsbetrag von maximal 150.000 EUR und den Entlastungsbetrag für Personen der Steuerklassen II und III erbschaftsteuerlich begünstigt. Ferner gibt es noch bei Großerwerbe ein Abschmelzmodell und eine Verschonungsbedarfsprüfung. Dies setzt aber die ...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2 Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren, die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 3, 9 BGB)

5.2.1 Klageerhebung Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung u. a. "durch die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs ..." gehemmt. Mit Erhebung ist die Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht gemeint, nicht die Zustellung bei dem Beklagten. Wichtig Leistungs- oder positive Feststellungsklage, auch hilfsweise Erforderlich ist eine Le...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.4 Zeitpunkt der Klageerhebung/des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Klageschrift oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht werden; die Regelung des § 193 BGB ist auf den Ablauf von Verjährungsfristen entsprechend anzuwenden.[1] Wichtig Sonn- und Feiertag, Samstag Daraus folgt: Endet die Verjährungsfrist an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag, tritt an die Stelle dieses Tage...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.2 Mahnbescheid

Die gleichen Grundsätze gelten für die Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid. Wichtig Wirksame Zustellung in richtigen Briefkasten des Schuldners Beim Einwurf eines Mahnbescheids in den Briefkasten setzt eine formell wirksame Zustellung nach § 180 ZPO voraus, dass der Briefkasten zur Wohnung des Zustellungsadressaten gehört.[1] Daran fehlt es, wenn der Adressat die Wohnung ...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.3 Anspruch genau bezeichnen

Die Hemmung wirkt nur, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet ist. Wichtig Forderung genau benennen Der Anspruch ist so anzugeben, dass Art und Umfang der geltend gemachten Forderung zweifelsfrei feststehen. Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, muss jeder einzelne Anspruch in dieser Weise angegeben werden. Werden die Ansprüche im Mahnverfahren gelte...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.1 Klageerhebung

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung u. a. "durch die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs ..." gehemmt. Mit Erhebung ist die Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht gemeint, nicht die Zustellung bei dem Beklagten. Wichtig Leistungs- oder positive Feststellungsklage, auch hilfsweise Erforderlich ist eine Leistungsklage oder e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 32a KStG enthält verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Vorschrift betrifft damit die Besteuerung des Gesellschafters sowie die der Körperschaft und verbindet beide Ebenen verfahrensrechtlich durch eine Änderungsregelung. Diese ergänzt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 32a KStG enthält verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Vorschrift betrifft damit die Besteuerung des Gesellschafters sowie die der Körperschaft und verbindet beide Ebenen verfahrensrechtlich durch eine Änderungsregelung. Diese ergänzt die entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3 Folgeänderung bei verdeckter Gewinnausschüttung (Abs. 1)

3.1 Tatbestand Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.3 Rechtsentwicklung und Anwendungszeitraum

Rz. 11 § 32a KStG wurde durch Gesetz v. 13.12.2006[1] in das KStG eingefügt. Es gab keine Vorgängerregelung. Rz. 12 Die Vorschrift ist anzuwenden auf den Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Steuerbescheiden nach dem 18.12.2006. Gemeint sind damit der Erlass, die Aufhebung und die Änderung eines Bescheids gegen den Gesellschafter bei der verdeckten Gewinnausschüttung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr