Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage"

In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuervoranmeldung der Beigeladenen gestellt und erfolglos ein Rechtsbehelfsverf...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO

Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kann (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Es hand...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfe...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

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Das modifizierte qualifizie... / 2. Rechtsrahmen: Abweichende Auffassung zulässig, Offenbarungspflichten aber unklar

Zunächst ist ganz deutlich herauszustellen, dass nach wie vor keine Vorschrift existiert, nach der sich die Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder an der Ansicht der Finanzverwaltung zu orientieren hätten. Somit ist das Vertreten einer abweichenden Meinung grundsätzlich zulässig. Gleichwohl darf der Steuerpflichtige der F...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.11 Rechtsweg

Rz. 33 Für das Verlangen von Leistungsanbietern nach dem Abschluss einer Kostenvereinbarung gemäß § 77 ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Die richtige Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da Gegenstand des Klagebegehrens nicht der Erlass eines Verwaltungsakts ist (VG München, SRa 2015, 83, 84; Siemes, SRa 2015, 87).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Neue Vorschläge zur Reform der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer muss reformiert werden, um den Wohnungsbau zu beleben – indem etwa Erstkäufer entlastet werden. Das fordern Branchenverbände und Ökonomen. Vorschläge für eine Novelle im Überblick. Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer, steht aber seit Jahren in der Kritik: Sie beeinträchtigt laut Experten die Wohneigentumsbildung un...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Umfang des Betriebs

Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle Wirtschaftsgüter, welche für die Bewirtschaftung erforderlich sind. Dies sind die Flächen, die Wirtschaftsgebäude, das Inventar und die immateriellen Wirtschaftsgüter wie Prämienansprüche. Auch das Wohngebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden zählt zum landwirtschaftlichen Vermögen. Hinzuweisen ist an dieser...mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.4 Ermessensverdichtung auf Null

Rz. 54 Ungeachtet der grundsätzlichen Eröffnung von Ermessen kann dieses sich im Einzelfall auf Null reduzieren (Ermessensreduktion), so dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtmäßig nur noch in der beantragten Art und Höhe über die Förderung entscheiden kann. Rz. 55 Das Ermessen der öffentlichen Träger kann zunächst durch bindende Entscheidungen des Haushaltsgesetz...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.2 Prozessuale Befugnisse des Streithelfers

Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend: Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung (§ 193 ff. AO) gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnisträger Unt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalt...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten. Sie bestand damals nur aus den Abs. 1 und 2. Erst im Jahr 2016 erfolgte die Erweiterung um die Abs. 1a und 1b sowie im Jahr 2023 um Abs. 1c. Zuletzt wurde die Norm durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürok...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (vgl. BSG, Beschluss v. 24.1.2024, B 12 BA 16/23 B, Rz. 10). Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01)...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.4 Dienstleistungs-Richtlinien (Abs. 1c)

Rz. 15 Abs. 1c regelt die Vorgaben für den Erlass der Richtlinien für eine bessere Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren. Bis September 2023 war die Verpflichtung zum Erlass der Dienstleistungs-Richtlinien noch in § 18b geregelt. Zum 1.10.2023 wurde sie durch Art. 1 Nr. 9 b) des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.2 Pflegeberatungs-Richtlinien (Abs. 1a)

Rz. 9 Abs. 1a regelt die Verfahrensweise zum Erlass der Pflegeberatungs-Richtlinien, die der einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a dienen sollen. Dieser Absatz wurde erst zum 1.1.2016 durch Art. 1 Nr. 11 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) eingefügt. Rz. 10 Nach Satz 1 erlässt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 3 und 4

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 3 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.5 Anfechtungs- und Leistungsklage, Abs. 2 Sätze 3 und 4 a. F., Abs. 3

Rz. 39 Nach dem durch Art. 1 Nr. 22 Buchst. a SGGArbGGÄndG eingefügten Abs. 2 Satz 2 galt die Anordnung des Satzes 1 ("dies gilt ...") u. a. auch bei Klagen nach § 54 Abs. 4. Wie bei unechten Leistungsklagen, die auf (die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und) die Verurteilung unmittelbar zur Leistung zielen (§ 54 Abs. 4), die in § 131 Abs. 2 Satz 1 angeordnete Ver...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwa...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985, 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; BGH,...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.3 Kostenabgrenzungs-Richtlinien (Abs. 1b)

Rz. 12 Abs. 1b regelt den Erlass von Richtlinien betreffend die Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (sog. Kostenabgrenzungs-Richtlinien). Dieser Absatz wurde erst zum 1.11.2016 durch Art. 2a des Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters und...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.1 Begutachtungs-Richtlinien (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit Inkrafttreten der Norm im Jahr 1995 die Pflicht zum Erlass von Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 geregelten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der (damals noch geltenden) Pflegestufen nach § 15 sowie des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 und der ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Ur...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 118 Rz. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Kel...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.4 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 17 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (h. M. vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BGH, U...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.4 Ne ultra petita

Rz. 6 Das Gericht darf gemäß § 123 nicht mehr, aber auch nichts anderes zusprechen, als vom Kläger begehrt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.12.2007, L 13 R 132/07; Grundsatz des römischen Rechts: ne ultra petita). So darf es z. B. nicht zur Leistung verurteilen, wenn der Kläger lediglich Feststellung begehrt, und nicht einen anderen Verwaltungsakt aufheben, als de...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.4.1 Vorabentscheidung

Rz. 14 Gegenstand eines Rechtsstreits sind nicht Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art, über deren Beantwortung die Beteiligten uneins sind, sondern der mit der Klage geltend gemachte Anspruch (§ 123). Nach ihm richtet sich, worüber in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu befinden ist. Das Gericht hat alle für den Anspruch maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln, weil s...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Inkrafttreten des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) zum 1.1.1954 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 8 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGBIVuaÄndG) v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2933) mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert. Rz. 1a § 131 wird häufig mit "Urteilsformel" überschrieben, triff...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.3 Irrtümliche Ergänzung statt Urteilsberichtigung

Rz. 22 Wird in einem Urteil zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen über einen erhobenen Anspruch befunden, ist das Urteil nach h. M. nicht zu ergänzen, sondern nach § 138 wegen offenbarer Unrichtigkeit zu berichtigen (vgl. BGH, NJW 1964, 1858; BGH, VersR 1982, 70; BGH, Urteil v. 20.5.1998, XII ZR 22/97, vgl. auch oben Rz. 9). Wenn das Gericht ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.3 Die Urteilsformel

Rz. 37 Bei erfolgreicher und vollständig spruchreifer Verpflichtungsklage lautet der Tenor etwa (die Formulierungen "verurteilt" bzw. "verpflichtet" kommen in der Praxis gleichermaßen vor und werden auch in der Literatur gleichermaßen vertreten; vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 131 Rz. 13: "verurteilt" bzw. Schütz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 13...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.1.3.2 Zusammensetzung (Satz 2 HS 2)

Rz. 28 Das Recht zum Erlass der Rechtsverordnung umfasst insbesondere auch die Befugnis, die den Landespflegeausschüssen angehörenden Organisationen unter Berücksichtigung der Interessen aller an der Pflege im Land Beteiligten zu berufen; Satz 3 HS 2. Rz. 29 Die Zusammensetzung des jeweiligen Landespflegeausschusses wird dabei ebenfalls durch die jeweilige Landesregierung bes...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rz. 49; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 best...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, sodass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107, 128; Gerhardt, in: Schoch/Schmid...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.2 Bindung an den Verzicht

Rz. 11 Die Einverständniserklärung ist Prozesshandlung und wird mit Zugang bei Gericht wirksam. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs fordert es nicht, den Prozessbeteiligten, bei denen wegen Zustimmung zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren angefragt worden ist, vom Eingang der Zustimmungserklärung der anderen Beteiligten Mitteilung zu machen (BVerwG, Buchhol...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 322 Rz. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.4 Subjektive Grenzen der Rechtskraft

Rz. 33 Die subjektive Reichweite der Rechtskraft (Abs. 1) ist durch Art. 1 Nr. 47 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Wie bisher bindet das rechtskräftige Urteil die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (jetzt: Nr. 1). Beteiligte sind grundsätzlich Kläger, Beklagte und Beigeladene, wobei das Gesetz nicht unterscheidet, ...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63, 93, 94 f.; BSGE 68, 190, 191; BSGE 74, 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984, 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforsch...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurte...mehr