Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Verfahren nach Erlass eines Bußgeldbescheids

Rz. 139 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gem. § 67 OWiG bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erheben. Der Betroffene kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörd...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Geltendmachung der Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 563 Die vor Erlass des Mahnbescheides entstandene Terminsgebühr muss in den Mahnbescheidsantrag ("Sonstige Nebenforderung") mit aufgenommen werden. Denn Kosten, die schon vor oder bei Antragstellung angefallen waren, sollen nach h.M. im späteren Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden können.[66] Rz. 564 Die nach Erlas...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Antragsteller/Vollstreckungsbescheid)

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Verfahren bei Strafbefehl

Rz. 184 Der Staatsanwalt prüft die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls. Hält er die Durchführung einer Hauptverhandlung nicht für erforderlich, fertigt er den Strafbefehl und legt diesen dem zuständigen Richter bei dem AG vor mit dem Antrag, den Strafbefehl zu erlassen (§ 407 Abs. 1 StPO). Rz. 185 Ausschließlich die in § 407 Abs. 2 StPO genannten Strafen dürfen ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Anwaltsgebühren

Rz. 193 Die Vergütung des als Verteidiger beauftragten Anwaltes im Strafbefehlsverfahren richtet sich nach Teil 4 VV RVG. Rz. 194 Sofern der Anwalt nicht als Verteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist (z.B. soll er nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen), entstehen die Gebühren gem. Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 195 In dem Strafbefehlsverfahren können...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Verbindliche Formulare/Fall

Rz. 244 Für die Antragstellung besteht Formularzwang. Rz. 245 Die Bearbeitung der Antrags-Vordrucke ist ein Massengeschäft der Amtsgerichte. Die Formulare gehen nicht wie früher ausschließlich in Papierform bei Gericht ein, sondern müssen gem. § 130d ZPO, der auch im Vollstreckungsrecht gilt, von Anwälten, Behörden etc. elektronisch eingereicht werden. Spätestens mit der verpf...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden über 5.000 EUR und anderen Titeln

Rz. 122 Auch bei Vollstreckungsaufträgen aus Vollstreckungsbescheiden mit Forderungen über 5.000 EUR, Vollstreckungsbescheiden, die mit einer Urkunde verbunden sind, sowie bei Aufträgen/Anträgen aus anderen Titeln (z.B. Urteilen, Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen, Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc.) muss der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder der Antrag a...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Arrestgesuch

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR

Rz. 118 Gem. § 754a ZPO können Aufträge an den Gerichtsvollzieher und gem. § 829a ZPO Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter bestimmten Voraussetzungen als "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ist. Der Vollstreckungsbescheid m...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 365 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter den Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Kontonummern bzw. die IBAN müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht angegeben werden, da Konten in Deutschland als Namenskonten und nicht als Nummernko...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vollstreckungsorgan

Rz. 239 Gem. § 828 Abs. 1 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das für die Forderungspfändung zuständige Vollstreckungsorgan. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb des Vollstreckungsgerichts ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Das Vollstreckungsgericht ist grds. das AG, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen G...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / V. Übergang ins Klageverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren endet in der Regel mit Erlass des Vollstreckungsbescheides, der einen vollstreckungsfähigen Titel darstellt. Unter Umständen legt der Antragsgegner jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so dass der Anspruch im ordentlichen Klageverfahren überprüft wird. Hierzu muss der Antragsteller bei Übergan...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Rechtsmittel

Rz. 31 Das einheitliche Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Endentscheidungen ist die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG). Einige Zwischenentscheidungen sind nach den Vorschriften der ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff. ZPO) anfechtbar. Rz. 32 Anders als im Zivilprozess ist die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht der I. Instanz (Familiengericht) einzureichen (§ 64 Ab...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Urkunden

Rz. 60 Bei der Beweiskraft von Urkunden unterscheidet die ZPO zwischen den öffentlichen (§ 415, 417, 418 ZPO) und privaten Urkunden (416 ZPO). Rz. 61 § 415 ZPO Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / E. Verfügungsanspruch

Rz. 13 Im Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung muss der sog. Arrest- oder Verfügungsanspruch dargetan werden. Auch in diesem Verfahren muss eine Anspruchsgrundlage vorhanden sein und vorgetragen werden.mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / I. Frist zur Klageerhebung

Rz. 41 Ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach der Beendigung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage erhebt (§ 494a Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Kommt der Antragsteller dieser gerichtlichen Anord...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 634 Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg oder will der Gläubiger Streit über einzelne Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung vermeiden, hat er die Möglichkeit, sie in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht festsetzen zu lassen (§ 788 Abs. 2 ZPO). Die Festsetzung bietet dem Gläubiger auch den Vorteil, dass er zukünftig die Vollstrecku...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Ist dem Auftraggeber PKH/VKH bewilligt, so befreit ihn das im Falle seines Unterliegens vor Gericht nicht von der Erstattung der Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten des RA der gegnerischen Partei). Spätestens bei Erhalt des Beschlusses über die Bewilligung von PKH/VKH sollte der RA den Auftraggeber daher entsprechend belehren. Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitung...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / III. Weitere Folgeanträge im gerichtlichen Mahnverfahren in elektronischer Form

Rz. 198 Folgeanträge für RAe sind verpflichtend in maschinell lesbarer Form als EDA-Datei und über das beA einzureichen. Dies umfasst den Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids und den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids und auch im Falle der Vertretung des Antragsgegners muss der Widerspruch gegen den...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / b) Kostenbescheid

Rz. 137 Eine besondere Form des Verwarnungsverfahrens stellt der Kostenbescheid gegen den Halter eines Kfz (§ 25a Abs. 1 StVG) dar. Der Kostenbescheid wird bei Park- und Haltverstößen erlassen, wenn der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, nicht ermittelt werden kann. Der Halter ist vor Erlass des Kostenbescheides anzuhören (§ 25a Abs. 2 Hs. 2 StVG). Rz. 138 Gegen den Kosten...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 960 EUR [1] (2025: 840 EUR) im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[2] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Neb...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VI. Widerspruch

Rz. 35 Nach Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung wird diese in der Regel durch den Antragsteller im Parteibetrieb dem Antragsgegner zugestellt. Rz. 36 Ist der Arrest oder die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner zugestellt worden, kann der Antragsgegner gegen den Arrest oder die einstweilige Verfügung Widerspruch (§ 924 ZPO) einl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z.B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstelle...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Bewilligung von PKH und obsiegende Beendigung des Verfahrens

Rz. 521 Obsiegt der Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, kann der RA gem. § 126 ZPO den Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner im eigenen Namen geltend machen. Der RA erhält auf diesem Weg einen eigenen Vollstreckungstitel (Kostenfestsetzungsbeschluss) gegen den unterlegenen Gegner. Im Kostenfestsetzungsantrag muss der RA deutlich machen, dass er den Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezugsgröße / Zusammenfassung

Begriff Die Bezugsgröße ist eine einheitliche "Referenzgröße" für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Sie ist dynamisch und wird zum 1.1. jeden Jahres durch Rechtsverordnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Zahlreiche andere Vorschriften der Sozialversicherung verweisen auf die Bezugsgröße. Die Werte der einzelnen Vorschriften werden dadurch ständig aktu...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / D. Gerichtliche Geltendmachung des Vergütungsanspruchs

Rz. 42 Zahlt der Auftraggeber die ausstehende Vergütung nicht und ist gegen ihn die Vergütungsfestsetzung nicht möglich (oder durch Beschluss abgelehnt worden – vgl. die Ausführungen zu § 11 RVG unter Rdn 30) kann der RA seinen Vergütungsanspruch nur durch die "streitige gerichtliche" Geltendmachung realisieren. Rz. 43 Der RA hat die Wahlmöglichkeit, entweder das gerichtliche...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 3 Vergleichsverfahren

Die Krankenkasse kann nach § 76 Abs. 4 SGB IV einen Vergleich über rückständige Beitragsansprüche schließen. Beim Zustandekommen eines Vergleichs wird bei Zahlung eines vereinbarten Betrags auf die weitere Geltendmachung eines noch bestehenden Anspruchs verzichtet. Dieser Verzicht auf Beitragsforderungen ist weder ein Erlass noch eine Niederschlagung. Die Krankenkasse darf den...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / E. Elektronischer Mahnantrag

Rz. 139 Der RA kann Mahnanträge (seit 1.12.2008) und Anträge auf Erlass des Vollstreckungsbescheides (seit 1.1.2018) gem. §§ 702 Abs. 2 i.V.m. 703c ZPO nur noch in elektronischer Form verbindlich einreichen. Dabei hat er jedoch insbesondere zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zurücknahme des Mahnbescheids nach Widerspruch/Kostenantrag

Rz. 584 Nimmt der Antragsteller aufgrund des Widerspruchs des RA des Antragsgegners seinen Mahnbescheidsantrag zurück, hat der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen (§ 269 Abs. 3 ZPO). Stellt der RA des Antragsgegners daraufhin den Antrag auf Kostenentscheidung (§ 269 Abs. 4 ZPO), entsteht für ihn eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus dem Kostenwert, ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Gerichtsgebühren

Rz. 45 Die Gerichtskosten sind mit Einreichung der Antragsschrift fällig (§ 9 FamGKG). Eine Vorschusspflicht besteht nach § 14 Abs. 1 FamGKG in Ehesachen (§ 121 FamFG), mit Ausnahme der Scheidungsfolgesachen, und selbstständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG). Keine Vorschusspflicht besteht z.B. bei Wideranträgen, Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Ano...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Gerichtsgebühren

Rz. 198 Die Gerichtsgebühren für das Strafbefehlsverfahren sind in Nrn. 3110 bis 3131 KV GKG geregelt: Im Verfahren vor dem AG entsteht für den Erlass des Strafbefehls die 0,5 Gebühr Nr. 3118 KV und damit die Hälfte der nach Nr. 3110 und 3111 KV bestimmten Höhe. Wird zugleich die rechtskräftige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung getroffen, entsteht dafür ein...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / G. Erinnerung bei Nichterreichen des Wertes der Beschwer

Rz. 229 Für den Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist der Rechtspfleger zuständig. Daher ist eine Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses auch möglich, wenn der Wert der Beschwer für das Einlegen der sofortigen Beschwerde nicht erreicht ist. Nur durch einen Richter soll eine unanfechtbare Entscheidung im Zivilprozess getroffen werden. Rz. 230 Ist der Wert der Besc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Gebühren und Minderungspflicht

Rz. 331 Für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der RA eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nebst Postentgelten und Umsatzsteuer. Rz. 332 Die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nach Nr. 2111 KV GKG derzeit 24,00 EUR, unabhängig vom Gegenstandswert. Richtet sich der Pfändungs- und...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antrag – Gläubiger erstellt Vorpfändung selbst

Rz. 389 Anders als für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es für das vorläufige Zahlungsverbot keinen Formularzwang. Ein Antrag kann formlos gestellt werden und könnte wie folgt aussehen: Rz. 390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Vorläufiges Zahlungsverbot In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger G _____________...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 387 Die Voraussetzungen für die Entstehung und der Anwendungsbereich der Terminsgebühr in der zweiten Instanz entsprechen weitestgehend denjenigen der erstinstanzlichen Terminsgebühr. Die Höhe der Terminsgebühr beträgt auch in der zweiten Instanz grds. 1,2. Rz. 388 Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, entsteht keine Terminsgebühr, da der ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Keine Verdachtspfändung

Rz. 377 Grds. ist der Gläubiger verpflichtet aufgrund seiner Kostenminderungspflicht die Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zusammen zu fassen. Rz. 378 Eine Forderungspfändung auf Verdacht zur Ausforschung des Schuldners, z.B. durch Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gege...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütung (Allgemein)

Rz. 543 Der RA verdient für seine Tätigkeit im Mahnverfahren die Gebühren aus Teil 3 VV RVG. Neben der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides kann er demnach auch eine Terminsgebühr und/oder auch eine Einigungsgebühr verdienen. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG. Die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h...mehr