Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.7 Krankengeld/Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmerinnen haben auch bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie infolge eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt arbeitsunfähig werden.[2] § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 1 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei festem Monatsgehalt

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die Arbeitnehmerin hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen auf der Basis eines gleichbleibenden Gehalts...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 3.4 Leistungsausschluss

Ausgeschlossen von der Leistungspflicht ist die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs und umfasst die Anästhesie, den operativen Eingriff oder die Gabe einer den Schwangerschaftsabbruch herbeiführenden Medikation, die vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, die Injektion von Medikamenten, die Gabe eines wehenauslösenden M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1 Begutachtungen

Der MD erstellt entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik ein sozialmedizinisches Gutachten. Dies kann ein personen- oder sachbezogenes Gutachten nach Aktenlage, körperlicher Untersuchung in einer MD-Beratungsstelle oder einem Hausbesuch, in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung sein. Der MD benötigt für seine Begutachtung...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6 Höhe und Berechnung der Entgeltfortzahlung

Während der Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiterzuzahlen. 1.6.1 Allgemeines Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Entgeltfortzahlung

Soweit nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 EFZG an die Stelle der §§ 3 ff. EFZG treten, ist die Entgeltfortzahlung unter den gleichen Konditionen wie eine Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 ff. EFZG zu leisten. Insbesondere muss die Arbeitsunfähigkeit ihre alleinige Ursache in der Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder R...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. in einem Tarifvertrag geregelt, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann, dann als einzelvertragliche Abrede, eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne di...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zunächst einmal, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Unerheblich ist die Qualität des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter haben ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie Vollzeitbeschäftigte, Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3 Sonderfälle: Kurzarbeit und Feiertage

1.6.3.1 Feiertage Für Feiertage richtet sich die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG. Für das Zusammentreffen von Feiertag und Krankheit regelt § 4 Abs. 2 EFZG das Konkurrenzverhältnis der beiden Entgeltfortzahlungsregelungen. Der Wortlaut dieser Vorschrift besagt zweierlei: Er knüpft für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zunächst an § 3 EFZG an und schreibt sodann vor, d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1 Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren

1.1 Gesetzliche Grundlagen Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweis-/Feststellungspflic...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.1 Feiertage

Für Feiertage richtet sich die Entgeltfortzahlung nach § 2 EFZG. Für das Zusammentreffen von Feiertag und Krankheit regelt § 4 Abs. 2 EFZG das Konkurrenzverhältnis der beiden Entgeltfortzahlungsregelungen. Der Wortlaut dieser Vorschrift besagt zweierlei: Er knüpft für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zunächst an § 3 EFZG an und schreibt sodann vor, dass sich die Höhe...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3 Verschulden

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur dann, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit trifft. 1.3.1 Begriff allgemein Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Ma...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1 Krankheit

Seit 2012 sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung (neben derjenigen an Feiertagen) nicht nur wegen Krankheit vor. Vielmehr besteht eine Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit infolge von Organspenden. 1.1.1 Krankheit Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2 Arbeitsunfähigkeit

Krankheit alleine führt nicht zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss vielmehr durch die Krankheit arbeitsunfähig geworden sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein. 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwi...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Entgeltfortzahlung bei Kur- und Heilverfahren ist in § 9 EFZG dergestalt geregelt, dass die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitgehend für anwendbar erklärt werden. Alleine die bei Krankheit in § 5 EFZG geregelte Anzeige- und Nachweis-/Feststellungspflicht des Arbeitnehmers erfäh...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.3.2 Kurzarbeit

Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Wenn die Kurzarbeit für den erk...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.2 Kausalität

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG grundsätzlich nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist.[1] D.h. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet und Arbeitsentgelt bezogen hätte, wenn einzig und allein die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.3 Durchführung der Maßnahme

Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber besteht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn die Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation entweder stationär oder ambulant durchgeführt wird.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.4 Wartefrist

§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer 4-wöchigen Wartefrist zu. Die Berechnung der Wartefrist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB. Die Frist beginnt nicht an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie beginnt vielmehr mit Beginn des Tages, an dem der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt hat (und deshalb ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht besteht), ist nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Zur Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat das Bundesarbeitsgericht nach § 5 Abs. 1 Satz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.2 Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Das Verschulden bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation ist besonders geregelt in § 3 Abs. 2 EFZG. Diese Vorschrift bewirkt, dass ein Verschulden der Arbeitsunfähigkeit nicht aus dem Schwangerschaftsabbruch oder der Sterilisation hergeleitet werden kann, wenn diese alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit und nicht rechtswidrig sind. Die Privilegierung erstreckt sich a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.1 Allgemeines

Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls abzuleisten gehabt hätte. "Regelmäßige Arbeitszeit" bedeutet, dass die Arbeitszeit mit gewisser Stetigkeit und Dauer a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.1 Krankheit

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Begriff "Krankheit" ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter jeden regelwidrigen Körper- und Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Krankheitsbegriff ge...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ist für Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gegeben, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berechnungsvorschrif...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.4 Sonderregelungen für nicht gesetzlich Versicherte

Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können in diesen beiden Versicherungszweigen keine von einem Sozialleistungsträger bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erlangen. Um sie von der Entgeltfortzahlung bei entsprechenden Maßnahmen nicht auszunehmen, ist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.2 Bemessung des Entgelts

Als Entgelt ist der Berechnung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Begriff zugrunde zu legen. Einzubeziehen sind alle Leistungen für die geleistete Arbeit (sog. modifiziertes Lohnausfallprinzip).[1] Es gilt das sog. Bruttolohnprinzip, maßgeblich ist also der Bruttobetrag, den der Arbeitnehmer als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhält. Praxis-Be...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2 Sonderfälle der Krankheit

2.1 Fortsetzungserkrankung Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erne...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.5 Anrechnung auf Urlaubstage

Die Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf Urlaub ist in § 10 BUrlG geregelt. Seit dem 1.1.1999 untersagt diese Bestimmung die Anrechnung, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 9 EFZG besteht. Zu berücksichtigen ist, dass § 10 BUrlG unmittelbar nur für den gesetzlichen Urlaub gilt. Soweit Tarifvertrag, Arbeitsvertra...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, Freistellungsansprüche und Bildungsurlaub

Zusammenfassung Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung f...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.2 Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger

Die Maßnahme muss nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sein. Der Arbeitnehmer muss also einen förmlichen Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vorweisen können. Die Bewilligung muss zudem...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berec...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

Das Gesetz setzt für den Entgeltfortzahlungsanspruch eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation voraus. Unter "Vorsorge" werden Maßnahmen verstanden, die gesundheitliche Schwächungen im Vorstadium zu einer Krankheit beseitigen sollen. Rehabilitationsmaßnahmen sind hingegen solche Maßnahmen, die im Rahmen der Behandlung einer eingetretenen Erkrankung ergriffe...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2 Freistellung des Arbeitnehmers

Eine erhebliche Anzahl von bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sieht Freistellungen des Arbeitnehmers aus besonderem Anlass für im Regelfall kurze Zeiträume vor. Einige seien anliegend aufgeführt. 2.1 Besuch der Berufsschule § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizu...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert, also der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwickelt, die auch für das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.3 Freistellung Jugendlicher zu ärztlichen Untersuchungen

Für den Gesundheitsschutz jugendlicher (Alter 15 bis unter 18 Jahre) Arbeitnehmer sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Reihe ärztlicher Untersuchungen vor.[1] Für diese Untersuchungen schafft § 43 JArbSchG einen eigenen Freistellungsanspruch der Jugendlichen. Der Arbeitgeber hat danach den Jugendlichen für die Durchführung der (aller) in jenem Abschnitt des JArbSchG fest...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der schwerbehinderten Menschen

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.2 Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet § 15 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten sowie gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 BBiG seit dem 1.1.2020 auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussp...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.4 Freistellung von Betriebsräten

Betriebsräte haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre Betriebsratsarbeit[1] und für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.[2] Entsprechendes gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], teilweise auch für Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten.[4]mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in gleic...mehr