Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Tauschtage bei Jahressonder... / 5.3.3 Erhöhung der individuellen Vollzeitarbeit auf 42 Wochenstunden

Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter (Entgeltgruppe 9a, Stufe 5 TVöD-VKA, Vollzeit) vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Erhöhung der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit ab 1.1.2026 bis 31.12.2026 auf 42 Stunden (§ 6 Abs. 1a TVöD). Ferner macht er bis zum 1.9.2026 die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in 3 Tauschtage geltend. Berechnung des Werts der 3 Tauscht... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.3 Job-Sharing (Arbeitsplatzteilung)

Rz. 32 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.[1] Dabei bestimmt § 13 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, dass im Fall der Verhinderung einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung grundsätzlich nur dann eine Verpflichtung der anderen Arbeitnehmer zur Vertretung besteht, wenn diese der Vertretung im E... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.4 Saisonale Schwankungen

Rz. 35 Auch bei Saisonarbeit richtet sich die Höhe des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip. Saisonarbeit ist dann gegeben, wenn Betriebe regelmäßig während einer im Voraus bestimmten Zeit Arbeitsmehranfall haben und deshalb arbeitsvertraglich eine unterschiedliche Arbeitszeit für die "Saison" und für die übrige Jahreszeit besteht.... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.5 Schichtarbeit

Rz. 36 Arbeitet ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, so ist für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts die sich aus dem Schichtplan ergebende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Es ist mithin entsprechend der Einteilung des Arbeitnehmers in diesem Schichtplan zu ermitteln, wie viele Stunden der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.[1] Dabei kann es je nach der konkret... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.7 Freizeitgutschriften

Rz. 57 Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind des... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.13 Prämien

Rz. 64 Bei Prämien, die der Arbeitgeber laufend neben dem Grundentgelt zahlt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob sie zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören; es kommt entscheidend auf den mit der Prämie verfolgten Zweck an.[1] So sind etwa Prämien, die für einen bestimmten vom Arbeitnehmer beeinflussbaren Erfolg, z. B. für bestimmte Arbeitsergebnisse, gezahlt ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit

Rz. 9 Erste Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung ist die Arbeitszeit, für die er an sich Arbeitsentgelt erhalten hätte, wäre er nicht arbeitsunfähig erkrankt. 2.1.1 Allgemeines Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grund... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 41 Neben der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit ist das Arbeitsentgelt, der sogenannte "Geldfaktor"[1], die zweite Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung. 2.2.1 Allgemeines Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.10 Mietbeihilfen

Rz. 61 Mietbeihilfen sind bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen.[1] mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Einzelfälle

Rz. 20 Folgende Einzelfälle sind in der Praxis zu beachten: Hinweis Tarifvertraglich können für die Berechnung der Entgeltfortzahlung Abweichungen geregelt sein (vgl. § 4 Abs. 4 EFZG). 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell) Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegeb... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.1 Antrittsgebühr

Rz. 50 Antrittsgebühren sind Leistungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer allein deshalb erhält, weil er zu seinem Dienst erscheint. Sie sind insbesondere in der Druckindustrie üblich; so heißt es etwa in § 7 Ziff. 4a) des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.7.2005: "Bei regelmäßig erscheinende... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.9 Mehrarbeitsverdienst

Rz. 60 Sowohl die für Mehrarbeit gezahlte Grundvergütung als auch die Überstundenzuschläge sind nach § 4 Abs. 1a EFZG nicht als Entgeltfortzahlung zu leisten.[1] Vgl. hierzu insgesamt die Kommentierung unter 3.1. mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Leistungsentgelt (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 106 Gem. § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG ist die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei einer auf das Ergebnis der Arbeit abgestellten Vergütung (Leistungsentgelt) auf der Basis eines Durchschnittsverdienstes durchzuführen. Damit ist klargestellt, dass auch hier grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip [1] Anwendung findet. [2] Hinweis Auch dem gegen eine Leistungsvergütung Arbeitend... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 48 Zum fortzuzahlenden Entgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören zunächst die Grundbezüge. Diese können sowohl für eine in einem bestimmten Zeitabschnitt (Stunde, Tag, Woche oder Monat) erbrachte Arbeitsleistung (sog. Zeitentgelt) als auch für ein bestimmtes Arbeitsergebnis (sog. Leistungsentgelt, vgl. hierzu Rz. 106 ff.) gewährt werden. Unerheblich ist, ob die Grundvergütung... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun... mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.4 Anspruchsausschluss bei Leistungen der Sozialversicherungsträger (Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2)

Rz. 12 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Pflege und Behandlung sowie zum Tragen der dadurch entstehenden Kosten besteht nur insoweit, als nicht ein Sozialversicherungsträger entsprechende Leistungen erbringt.[1] Dabei handelt es sich i. d. R. um die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, nicht jedoch um private Leistungsträger. Nur Erstere erbringen über die... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ziel von § 12 EFZG ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmern (bzw. den nach §§ 10, 11 EFZG Anspruchsberechtigten) die Ansprüche aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz als Absicherung ihres Lebensunterhalts im Krankheitsfall und an Feiertagen verbleiben. Daher darf von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zuungunsten des genannten Personenkreises abgewich... mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 6 Lohnfortzahlung bei Betriebsschließungen

Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber den Arbeitslohn fortzahlen, wenn er sich im Annahmeverzug befindet oder das Risiko des Arbeitsausfalls trägt ("Betriebsrisiko").[1] Nach der Betriebsrisikolehre und den Entscheidungen des BAG zur Corona-Krise[2] muss hierzu voraussichtlich folgendermaßen unterschiedenen werden: Schließt der Arbeitgeber den Betrieb, weil die Energie knapp un... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sozialversicherung / 10.1 Umlage 1 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheitsaufwendungen

Arbeitgeber mit bis zu 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern haben die Umlage 1 (U1) für Erstattung der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit an die Krankenkasse abzuführen, in der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind, und zwar für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter, Azubis und Angestellten, auch für geringfügig Beschäftigte. Von der Zahlung der Umlage ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sozialversicherung / 14.5 Erstattung von Aufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz

Seit 2006 betrifft es fast alle Arbeitgeber: die Teilnahme am Umlage- und Ausgleichsverfahren der Krankenkassen gemäß AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Dabei werden allen Arbeitgebern über die Umlage 2 die Mutterschaftsaufwendungen und Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten außerdem über die Umlage 1 die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Über... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e... mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.3 Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit nichtigen Arbeitsverhältnissen

Rz. 48 Bezüglich der Rechte und Pflichten, die im Rahmen eines nichtigen Arbeitsverhältnisses bestehen, gelten die allgemeinen Grundsätze, die für Arbeitsverhältnisse entwickelt wurden, die zwar nichtig, aber in Vollzug gesetzt wurden.[1] Mithin ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, ebenso hat er etwaige Urlaubsentgeltansprüche und Ansprüche ... mehr