Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.3 Geldleistungen

Ist der Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, richtet sich der Anspruch auf Geldleistungen nach deutschem Recht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dabei in der Regel um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld. Bei Arbeitnehmerinnen können es darüber hinaus auch noch Leistungen bei Schwangerschaft sein (z. B. das Mutterschaftsgeld).mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.3 Beschäftigte Pflegeperson (Satz 3)

Rz. 63 Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu den nach Nr. 1a versicherungspflichtigen Pflegepersonen vor, wenn diese neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind (vgl. insoweit Rz. 7 ff.). Rz. 63a Es entspricht nach der gesetzgeberischen Intentionen nicht Sinn und Zweck der Regelung, die Versicherungspflicht nach § 3 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.4 Steuerpflicht einer Abfindung nach der Grenzgängertätigkeit

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 2.1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis, welches die Leiharbeit, d. h. die Überlassung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei einem Dritten (Entleiher) zum Gegenstand hat. Dieses wird auch Leiharbeitsverhältnis genannt. Etwaige Rechte wie Kündigungen des Arbeitsverhältnisses können daher z. B. nur vom Verleiher gegenüber dem Arbeitneh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.2.2 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 69 Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 6 TzBfG ist die tatsächliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Rz. 70 Für § 625 BGB setzt dies nach gefestigter Rechtsprechung des BAG die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer voraus. Die Gewährung von Urlaub, Freizeitausgleich oder eine Entgeltfortzahlung genügen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 1.2 Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall regelt das EFZG auch die Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Die Voraussetzungen für einen entsprechenden Anspruch ergeben sich aus § 2 Abs. 1 EFZG, wobei für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen hat, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hä...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 1.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG. Insoweit bestehen gegenüber Vollzeitbeschäftigten keine grundsätzlichen Unterschiede. Besonderheiten gelten bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Arbeit auf Abruf, die regelmäßig dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem regelmäßigen Arbeitszeitmode...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 1 Entgeltfortzahlung für Teilzeitbeschäftigte

1.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG. Insoweit bestehen gegenüber Vollzeitbeschäftigten keine grundsätzlichen Unterschiede. Besonderheiten gelten bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Arbeit auf Abruf, die regelmäßig dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitnehmer nic...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2 Urlaub für Teilzeitbeschäftigte

2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von de...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3 Teilzeitbeschäftigung und Betriebsverfassungsrecht

3.1 Grundsätze Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erstreckt sich auch auf Teilzeitarbeitnehmer, sofern diese nicht als Organvertreter oder Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Teilzeitbeschäftigte sind damit bei Betriebsratswahlen nach Maßgabe von § 7 BetrVG (aktiv) wahlberechtigt und...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.3 Gewährung von Urlaubsgeld als urlaubsbezogenes Zusatzentgelt

Unter Urlaubsgeld versteht man eine zusätzliche, über das gesetzlich geregelte Urlaubsentgelt[1] hinausgehende Vergütung. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann auf der Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrags bestehen. Wird vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld gewährt, so haben Teilzeitbeschäftigte einen entsprechend ihr...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines A...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.5 Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaub bei Teilzeitbeschäftigten

Das LAG Berlin-Brandenburg entschied im Fall einer Arbeitnehmerin, die ein Sabbatjahr gewährt bekam, dass für die Zeit der völligen Freistellung kein Urlaubsanspruch entsteht. Vereinbart war ein Teilzeitmodell, wonach die Arbeitnehmerin während der aktiven Phase Mehrarbeit durch Stundenerhöhung leistete, wodurch sie in der passiven Phase unter Weiterzahlung der (Teilzeit-)Ve...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.1 Grundsätze

Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erstreckt sich auch auf Teilzeitarbeitnehmer, sofern diese nicht als Organvertreter oder Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Teilzeitbeschäftigte sind damit bei Betriebsratswahlen nach Maßgabe von § 7 BetrVG (aktiv) wahlberechtigt und gemäß § 8 Bet...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 4 Ermittlung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen knüpfen bei der Anwendbarkeit einzelner Regelungen oder des Gesetzes an die Zahl der insgesamt im Betrieb Beschäftigten als Schwellenwert an. Damit stellt sich die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte zur berücksichtigen sind. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (insbesondere für die Größe des Betriebsrats) und die Vorschriften de...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Berechnung des Urlaubsanspruchs bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 1)

2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nac...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung des § 8 Abs. 2 EFZG stellt klar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein Ende findet, wenn der Beendigungszeitpunkt vor Ablauf des in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraums nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt und das Arbeitsverhältnis endet, ohne das...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Diese Regelung ist vergleichbar mit der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nach § 3 Abs. 1 EFZG entstandene ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Beweislast

Rz. 34 Der Arbeitnehmer trägt im Prozess vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) darstellen sollen.[1] Allerdings gelten hier zugunsten des Arbeitnehmers anders als bei § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine Beweiserleichterungen.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Prozessuales

2.5.1 Beweislast Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Wirksame Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 6 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hat und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung ist nicht ausreichend.[1] Die Wirksamkeit der Kündigung, d. h., ob und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung das Ar...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist der SV-Freibetrag die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Krankentagegeld. Übersteigt der geldwerte Vorteil aus der Weiternutzung des Dienstwagens während des Bezugs von Krankentagegeld die Differenz um mehr als 50 EUR, kommt es zur Beitragspflicht. Beitragspflichtig ist dann der Betrag, der den SV-Fr...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Objektive Voraussetzungen

Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung arbeitsunfähig erkrankt ist und der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für die Kündigung nimmt. 2.3.1.1 Anlasskündigung Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 4 Ruhen des Krankengeldanspruchs und Meldung

Beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt zum Ruhen des Krankengeldanspruchs Die beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer zum (anteiligen) Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1] Keine Unterbrechungsmeldung Ist die Dienstwagenüberlassung nach dem Ende der Entgeltfortzahlung weiterhin beitragspflichtig, hat der Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs (Abs. 1)

Rz. 35 Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 EFZG) endet für den Arbeitgeber spätestens nach Ablauf der 6-Wochen-Frist. Der Anspruch endet nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, wenn er auch bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums geendet hätte.[1] Hinweis Ende der Arbeitsunfähigkeit durch Genesung des Arbeitnehmers. Acht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 8 Weitere Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 EFZG ist, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt. Diese Voraussetzung besteht aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente. 2.3.1 Objektive Voraussetzungen Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG g...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr