Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz den Begriff des Feiertags nicht definiert. Dies ist auch nicht in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Ein Feiertag ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein jährlich wiederkehrender weltlicher oder kirchlicher Gedenktag, an dem nicht gearbeitet wird.[1] Letztendlich kann eine genauere Feiertagsdefinition...mehr

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Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr

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Mutterschutz / 6.2.3 Schutzfrist nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz, welches am 1.6.2025 in Kraft trat, erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Dieser Anspruch ist in § 3 Abs. 5 MuSchG geregelt. Zuvor bestand für diese Frauen lediglich ein Kündigungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG für die Dauer von 4 Monaten....mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.2 Dauer

Rz. 5 Die Dauer des Zusatzurlaubs ist grundsätzlich auf 5 Arbeitstage festgelegt, dies entspricht in der Regel einer Arbeitswoche. In den Fällen, in denen sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Maßgebend ist die personenbezogene, nicht die betriebsbezogene Arb...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 4 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen.[1] Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem Weg...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage

Zusammenfassung Überblick Das deutsche Arbeitszeitrecht sieht als Grundsatz vor, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ruht. Noch von starren Arbeitszeitregelungen ausgehend stellt sich für den Gesetzgeber das Sonntagsarbeitsverbot nicht als entgeltfortzahlungsrechtliches Problem dar, weil der Sonntag und häufig auch der Sonnabend ohnehin arbeitsfrei sind, mithin keine Arbe...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13)

2.3.6.1 TVÜ-VKA Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Proze...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.1 Allgemeines

Das Gesetz sieht die Entgeltfortzahlung nur vor, wenn der Feiertag alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist. Das bedeutet: wäre kein Feiertag, hätte der Arbeitnehmer arbeiten (und dafür Entgelt beziehen) müssen; ist das nicht der Fall, besteht auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 2 EFZG.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.3 Ausländische Feiertage

Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Sie haben nach deutschem Recht keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage in ihrem Heimatland, sondern müssen ggf. Urlaub nehmen oder sich anderweitig und ggf. unb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.3 Urlaub, Freistellungen, sonstige Ruhenszeiten

Fällt ein Feiertag in die Urlaubsperiode eines Arbeitnehmers, so kann dem Arbeitnehmer an diesem Tag kein Urlaub gewährt werden, weil er ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach § 2 EFZG.[1] Das gilt aber nur, wenn an dem Feiertag die Arbeit ausfällt. Hätte der Arbeitnehmer ohne den Urlaub auch am Feiertag arbeiten ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4 Besonderheiten bei flexibler Arbeitszeitgestaltung

4.1 Schichtarbeit Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages a...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.1 Schichtarbeit

Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages aus – und generier...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 2 Ausschluss des Anspruchs auf Feiertagsentgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davon abhalten, die durch den gesetzlichen Feiertag gewonnene Freizeit eigenmächtig zu verlängern. Hinsich...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.2 Arbeitsunfähigkeit

Treffen Feiertag und Arbeitsunfähigkeit zusammen, so besteht nach § 4 Abs. 2 EFZG ein Anspruch nach den Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Höhe des Anspruchs bemisst sich jedoch nach § 2 EFZG. Der Arbeitnehmer hat danach auch Anspruch auf Fortzahlung etwaiger Feiertagszuschläge.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 7 Sonderregelungen im Fall einer Prozessbeschäftigung

Wird z.B. ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist. Der Arbeitgeber ka...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Das Gesetz spricht den Anspruch Arbeitnehmern i.S.d. § 1 Ab...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / Zusammenfassung

Überblick Das deutsche Arbeitszeitrecht sieht als Grundsatz vor, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ruht. Noch von starren Arbeitszeitregelungen ausgehend stellt sich für den Gesetzgeber das Sonntagsarbeitsverbot nicht als entgeltfortzahlungsrechtliches Problem dar, weil der Sonntag und häufig auch der Sonnabend ohnehin arbeitsfrei sind, mithin keine Arbeit ausfällt. An...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.1 Begriff des Feiertags

§ 2 Abs. 1 EFZG gewährt Entgeltfortzahlung nur bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages. Gemeint sind Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind. Für diese Feiertage besteht im Grundsatz das Arbeitsverbot des § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage fallen nicht hierunter; in einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer jedoc...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1 Feiertagsregelung

1.1.1 Begriff des Feiertags § 2 Abs. 1 EFZG gewährt Entgeltfortzahlung nur bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages. Gemeint sind Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind. Für diese Feiertage besteht im Grundsatz das Arbeitsverbot des § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage fallen nicht hierunter; in einigen Bundeslände...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.5 Witterungseinflüsse und Wegerisiko

Hätte der Arbeitnehmer infolge der Witterung am Feiertag nicht zur Arbeit erscheinen können, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache des Arbeitsausfalls. Es gelten dann die Regeln des Wegerisikos, mithin besteht regelmäßig keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2 Feiertag als Ursache des Arbeitsausfalls

1.2.1 Allgemeines Das Gesetz sieht die Entgeltfortzahlung nur vor, wenn der Feiertag alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist. Das bedeutet: wäre kein Feiertag, hätte der Arbeitnehmer arbeiten (und dafür Entgelt beziehen) müssen; ist das nicht der Fall, besteht auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 2 EFZG.[1] 1.2.2 Sonderfälle 1.2.2.1 Arbeitskampf Arbeitnehmer, die streik...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2 Sonderfälle

1.2.2.1 Arbeitskampf Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für been...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.5 Feiertagsübersicht

Folgende deutsche Feiertage führen zur Entgeltfortzahlungspflicht: Infographicmehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.1 Arbeitskampf

Arbeitnehmer, die streiken oder ausgesperrt werden oder die von einer Betriebsstilllegung im Umfang des Streikaufrufes erfasst werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagslohnzahlung. Dies gilt auch, wenn die Arbeit ohne den Feiertag nach den Regeln der Arbeitskampfrisikolehre ausgefallen wäre. Erklärt die Gewerkschaft einen Streik vor dem Feiertag für beendet und nimmt sie de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 3 Berechnung der Vergütung

Die Berechnung der Vergütung richtet sich gemäß § 2 Abs. 1 EFZG nach dem sog. Entgeltausfallprinzip. Der Arbeitnehmer soll genau das Entgelt erhalten, was ihm infolge des Feiertages entgangen ist. Überstundenzuschläge sind zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer sie – den Feiertag hinweggedacht – bei der Arbeit an diesem Tage auch erhalten hätte. Es ist daher – wenn vorhanden – die...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 5 Sonn- und Feiertagszuschläge

Von dem Fall, dass der Arbeitnehmer am Feiertag nicht arbeitet und trotzdem das ausgefallene Entgelt bezieht, ist der andere Fall zu unterscheiden, dass der Arbeitnehmer am Feiertag tatsächlich arbeitet. In diesem Fall hat er jedenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.[1] Ein Tarifvertrag kann abweichend davon regeln, dass sowohl Feiertagsentgeltfortzahlung als auch da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.2 Nicht bundeseinheitliche Feiertage

Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten oder mit Reisetätigkeit oder wenn Unternehmen Betriebe in verschiedenen Bundesländern haben, kann sich die Frage stellen, welches lokale Feiertagsrecht anzuwenden ist. Maßgeblich für die Feiertage sind weder der Sitz des Arbeitgebers noch der Wohnsitz des Arbeitnehmers, sondern die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am r...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.4 Heiligabend/Silvester

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind keine gesetzlichen Feiertage. An ihnen besteht grundsätzlich die normale Arbeitspflicht (ebenso an Karnevals-/Faschingstagen). Allerdings sehen einige Tarifverträge zumindest teilweise Arbeitsbefreiungen an Heiligabend und Silvester vor. Diese Tarifverträge werden meist auch die Frage der Entgeltzahlung regeln. Im Übrigen ist e...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.2 Variable Arbeitszeit

Bei variabler Arbeitszeit ist – wie auch bei fester Arbeitszeit – Feiertagsentgeltfortzahlung nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer am fraglichen Tag gearbeitet hätte, wenn der Tag kein Feiertag gewesen wäre. Im Streitfall hat der Arbeitnehmer dies darzulegen und zu beweisen. Es kommt folglich auf die konkrete Arbeitszeitregelung im Einzelfall an, ob und unter welchen Kondit...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 6 Sonderregelungen für Heimarbeiter

Heimarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Für sie gelten daher grundsätzlich die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften nicht. Eine Entgeltzahlung an Feiertagen für Heimarbeiter ist deshalb eigens in § 11 EFZG ausführlich geregelt. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte haben nach dieser Bestimmung Anspruch auf Feiertagsgeld. Die Höhe beläuft sich auf 0,72 ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.2 TVÜ-Bund

Die Regelungen sind inhaltsgleich. Auch dort ist Abs. 2 aufgehoben worden, ohne allerdings die Absatzbezeichnungen zu ändern. Die noch aktuelle Regelung befindet sich nach wie vor in Abs. 1. In Satz 1 der Protokollerklärung zu § 13 hat der Bund eine zeitliche Präzisierung vorgenommen, die im VKA-Bereich wegen der unterschiedlichen landesrechtlichen und landesbezirklichen Reg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält zunächst die Legaldefinition des Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus für jeden Elternteil, wenn beide Elternteile in diesem Lebensmonat nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und die Voraussetzungen des § 1 BE...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

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Arbeitszeit / 2.2.5 Feiertagsregelung bei dienstplanmäßiger Arbeit

Bei dienstplanmäßig organisierter Arbeit vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden, § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Auch ein Samstag ist ein Werktag i. S. v. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD.[1] Die Protokollerklärung hierzu stellt klar, dass die Verminderung der regelmäßigen Arbeitsze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Berufskraftf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.2 Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer vor oder während eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit) infolge Krankheit arbeitsunfähig, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Krankenentgelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Arbeit noch fort, beginnt der 6-Wochen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.1 Begrenzung der Zahlungsdauer für die Entgeltfortzahlung und den Krankengeldzuschuss (Absatz 3 Satz 1)

§ 13 Abs. 3 Satz 1 entspricht der Regelung in § 22 Abs. 4 TVöD. Danach werden das Entgelt im Krankheitsfall und der Krankengeldzuschuss nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Allerdings ist ggf. § 8 EFZG zu beachten. Danach wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass ...mehr