Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.3 Verschulden des Arbeitgebers

Rz. 82 Möglicherweise hat der Arbeitgeber die Erkrankung oder darauf beruhende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers selbst (mit-)verschuldet. Dann kommt als Anspruchsgrundlage für das Entgelt § 326 Abs. 2 BGB in Betracht.[1] Der Haftungsausschluss (§ 104 SGB VII) greift bei einem Verschulden des Arbeitgebers nicht ein. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 326 Abs. 2 BGB ist...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.2 Arbeitsunfall

Rz. 86 Bei Arbeitsunfällen trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden, wenn er in besonders grobem Maß gegen die geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.[1] Hierbei kann es sich um konkrete Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes handeln. Ein tatbestandsa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.3 Suchterkrankung

Rz. 39 Suchterkrankungen sind Krankheiten i. S. d. § 3 EFZG: Neben Alkoholismus, Drogen- und Medikamentensucht kann auch das Rauchen (Nikotinsucht) Krankheitswert haben.[1] [2] Die Sucht hat zumindest dann Krankheitswert, wenn der Arbeitnehmer seine Selbstkontrolle verloren und den gewohnheitsmäßigen, übermäßigen (Alkohol-) Genuss trotz besserer Einsicht nicht mehr aufgeben o...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 127 Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen des Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Dazu zählt auch, dass bei einer Erkrankung innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG von mehr als 6 Wochen keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der Arbeitnehmer hat Tatsachen darzulegen, die den Schluss zulassen, dass es sich um keine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.8 Selbstmordversuch

Rz. 93 Bei einem Selbstmordversuch geht die Rechtsprechung davon aus, dass den Arbeitnehmer regelmäßig kein Verschulden trifft.[1] Es sei von einem Erfahrungssatz auszugehen, dass bei einem Menschen, der einen Selbstmordversuch unternehme, die Freiheit der Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt sei. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn der Selbstmordversuch lediglic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.3 Wiedereingliederungsmaßnahmen

Rz. 51 Keine Teilarbeitsunfähigkeit liegt bei sog. Wiedereingliederungsmaßnahmen vor.[1] Hierunter versteht man den Versuch, einen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer stufenweise in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 74 SGB V). Während einer solchen Maßnahme, die ein entsprechendes ärztliches Attest erfordert, begründen die Arbeitsvertragsparteien ein Recht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.2 Abtretung und Pfändung

Rz. 10 Der Entgeltfortzahlungsanspruch kann in den Grenzen des § 400 BGB abgetreten und verpfändet werden. Dabei gelten die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO. Soweit der Anspruch nicht gepfändet werden darf, kann er auch nicht abgetreten werden. Von einer Pfändung des regelmäßigen Lohnanspruchs wird auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erfasst.[1] Hinweis Sow...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 83 Allein der Umstand der Erkrankung spricht nicht für ein Verschulden des Arbeitnehmers. Vielmehr trägt der Arbeitgeber im Streitfall grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand.[1] Er muss konkrete Umstände darlegen, die ein Verschulden des Arbeitnehmers begründen. Da der Arbeitgeber häufig keine genauen Kenntnisse über die Geschehensabläu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.1 AIDS-Erkrankung

Rz. 85 Zu einem Verschulden bei einer AIDS-Erkrankung fehlt es noch an einschlägiger Rechtsprechung. Von dem Grundsatz, dass ein Verschulden vom Arbeitgeber dargelegt werden muss, ist nicht abzuweichen. Insbesondere kann dem Ansatz nicht gefolgt werden, aufgrund der häufigen Verknüpfung von AIDS-Infizierung und (ungeschütztem) Geschlechtsverkehr könne ein Verschulden des Arb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.9 Sportunfall

Rz. 94 Eine typische Fallgestaltung, in der über ein Verschulden des Arbeitnehmers gestritten wird, ist die auf einem Sportunfall beruhende Arbeitsunfähigkeit. Hier hat das BAG[1] 3 Fallgruppen herausgearbeitet, in denen der Ausschlusstatbestand greift: Schuldhaft handelt, wer sich in einer seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise sportlich betätigt, in besond...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.2 Schwangerschaft

Rz. 38 Eine Schwangerschaft ist kein krankhafter Zustand.[1] Verläuft diese jedoch mit Komplikationen, d. h. führt die Schwangerschaft zu besonderen über das übliche Maß hinausgehenden Beschwerden oder krankhaften Störungen, kann eine Krankheit i. S. d. § 3 EFZG vorliegen.[2] Dies gilt im Regelfall auch für eine Fehlgeburt.[3]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 25.5.2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG)[1] beschlossen. Mit diesem Gesetz ist § 3a neu in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.7.2015 ist auch die Blutspende zwecks Separation von Blutstammzellen oder and...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.4 Aus- und Weiterbildung

Im Rahmen der Berufsausbildung werden dem/der Auszubildenden in einem geordneten Ausbildungsgang eine breit angelegte berufliche Grundbildung sowie die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendig sind (§ 1 Abs. 2 BBiG). Die Ausbildung erfolgt einerseits in den Betrieben und Verwal...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 5.4.3 Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch

Für ein unabhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall sowie die Einräumung eines Urlaubsanspruchs, der nicht zwingend mit der Zahlung eines Urlaubsgelds verbunden sein muss, und der Anspruch auf sonstige Sozialleistungen.mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 6 Zusammenfassung: Kriterien für Nichtselbstständigkeit

Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegeben ist, innerhalb dessen eine Person als Arbeitnehmer in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei kann man zunächst von dessen arbeitsrechtlicher Beurteilung und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung ausgehen.[1] Eine ab...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 4.1 Bürgerlich-rechtliche Vereinbarungen maßgeblich

Das Steuerrecht folgt grundsätzlich der bürgerlich-rechtlichen Vereinbarung. Dies bedeutet, dass auch steuerrechtlich nur dann ein Dienstverhältnis angenommen werden kann, wenn die Parteien ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis willentlich vereinbaren. Demgegenüber kann nicht mehr von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden, wenn die Beteiligten ein fr...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.3 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Ansprüche auf Entgeltfortzahlung können sich nicht nur aus den §§ 12, 12a TVSöD ergeben, sondern auch aus gesetzlichen Vorschriften. Das Berufsbildungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz sehen eine Fortzahlung des Entgelts in folgenden Fällen vor: Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für d...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.2 Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen (§ 12a TVSöD)

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht der TVSöD auch eine Entgeltfortzahlung in folgenden Fällen vor: Freistellung vor Prüfungen, § 12a Abs. 1, 2 TVSöD: § 12a Abs. 1 sieht einen Freistellungsanspruch für insgesamt 5 Ausbildungstage vor, damit sich der Studierende vor den in den Ausbildungsordnungen für den Ausbildungsteil vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ohn...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.4 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen nach § 12a TVSöD und den gesetzlich geregelten Fällen lässt sich nicht einheitlich bestimmen. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob es sich um einen tariflichen oder gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch handelt. § 12a Abs. 1, § 12a Abs. 3 TVSöD i. V. m. § 29 TVöD: Fortzahlung des Studienentgelts (§...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält zunächst die Legaldefinition des Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus für jeden Elternteil, wenn beide Elternteile in diesem Lebensmonat nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und die Voraussetzungen des § 1 BE...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen[1] . Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem We...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.8 Sonderfall einer längeren Erkrankung

Keine Probleme bereitet eine Erkrankung während der Freistellungsphase. In diesem Zeitraum erhält der Beschäftigte sein Wertguthaben ausbezahlt. Es besteht daher für den Beschäftigten auch keine Pflicht zur Anzeige und Nachweis der Erkrankung. Erkrankt der Beschäftigte während der Ansparphase, erhält er gem. § 22 Abs. 1 TVöD für 6 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf ...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.7 Zulässigkeit von Bandbreitenregelungen

Die bisher geschilderten Abrufmodelle regeln lediglich die flexible Verteilung eines fest z. B. für das Jahr vereinbarten Stundenkontingents. Denn grds. trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, ob Arbeit anfällt oder nicht, mit der Folge, dass er auch bei Nichtbeschäftigung mangels Arbeit die Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bezahlen oder bei...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / Zusammenfassung

Überblick Der gesetzliche Urlaub ist bezahlte Freistellung. Das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt wird im Bundesurlaubsgesetz als "Urlaubsentgelt" bezeichnet. Es gehört zu den wesentlichen Elementen des Erholungsurlaubs. Dementsprechend ist eine einzelvertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer während des Mindesturlaubs lediglich ein vermindertes...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 3 Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, wenn die Betriebsparteien in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht den nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehenen Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, sondern sofort die Einigungsstelle angerufen haben.[1] Die Kosten des vergeblichen Einsetzungsverfahre...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.2 Erkrankung des Arbeitnehmers (Abs. 2)

Rz. 19 Nach § 98 Abs. 2 sind die persönlichen Voraussetzungen für das Kug auch erfüllt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug arbeitsunfähig wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde. Abs. 2 findet auch bei der Entgeltfortzahlung bei nicht rechtswidriger Sterilisation oder nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2)

Rz. 6 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solchen...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.2 Arbeitsunfähige Rehabilitanden (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 regelt die Antragsversicherungspflicht für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Rehabilitanden. Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (also i. d. R. privat Krankenversicherte, aber auch nicht Krankenversicherte) oder nicht entsprechend versichert sind (z. B. kranken...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.3 Persönliche Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 21 Ausgeschlossen vom Bezug von Kug sind nach § 98 Abs. 3 Nr. 1 Arbeitnehmer während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Arbeitslosengeld, Qualifizierungsgeld oder Übergangsgeld. Zum 1.4.2024 ist das Qualifizierungsgeld in Nr. 1 eingefügt worden. Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a bis c) ist gegenüber dem Anspruch auf Kug vorrangig (BT-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.5 Krankengeld

Rz. 17 Sofern infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt Arbeitsunfähigkeit eintritt, ist grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld gegeben, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen und in gleichem Umfang wie in einem Krankheitsfall. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung allerdings vorrangig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.1 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Rz. 37 Durch die stufenweise Wiedereingliederung wird die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht tangiert (vgl. § 2 Abs. 2 AU-Richtlinie; Rz. 56 ff.). Im Vordergrund der im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses ausgeübten Beschäftigung stehen nämlich Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers; durch den Wiedereingliederungsprozess kann er erproben, ob er auf dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Entgeltfortzahlung bei Krankheit – Umlage U1

Tz. 86 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für Zwecke der Entgeltfortzahlung besteht eine Entgeltfortzahlungsversicherung. In der Entgeltfortzahlungsversicherung werden Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern erfasst. Durch diese Versicherung werden den Vereinen von den zuständigen Kassen in der Regel 50 % bis 80 % der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an erkrankte Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft – Umlage U2

Tz. 88 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In das gesetzliche Ausgleichsverfahren der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren) sind, anders als bei der Umlage U1, alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen, auch Arbeitgeber mit ausschließlich männlichen Beschäftigten. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens werden durch eine Umlage au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o im Todesfall

Rn. 1271 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie BFH BStBl III 1954, 330 für die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Sozialleistungen nach dem KSchG, so hat auch BFH BStBl III 1956, 333 für Gehaltsaufwendungen für künftige Krankheitstage älterer ArbN die Bildung einer Rückstellung abgelehnt. Nach der aus der Lebens- und Wirtschaftserfahrung gewonnenen Vermutung ist die während eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 538 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr