Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Rambach, Zimmermann u.a. , EFZG § 3 Ansp ... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr