Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, VIP-Sponsoring

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dienst- und Sachleistungen, die Prominente von Auftrag- und Arbeitgebern erhalten, damit sie durch den Gebrauch in der Öffentlichkeit für bestimmte Markenartikel werben, führen zu besteuerbaren > Einnahmen (§ 8 Abs 1 EStG; EFG 2005, 1865). Soweit diese Dienst- und Sachleistungen von den Empfängern zu Werbezwecken eingesetzt werden, entstehen ...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / III. Gestaltungsmöglichkeiten

Der Erbfall hat für den Sozialhilfeempfänger als beteiligten Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer Auswirkungen auf seinen Sozialhilfeanspruch, wenn der Mittelzufluss entsprechende sozialhilferechtliche Schontatbestandsgrenzen übersteigt. Ohne eine Rechtsgestaltung kann dies für den Betroffenen im Einzelfall zur Folge haben, dass er faktisch von seiner Stell...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Einzelne Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1, Abs 6 iVm § 9 Abs 5 EStG

Rz. 85 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die Abzugsverbote des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 bis 4, 6b bis 8a und Nr 10, 12 EStG sowie § 4 Abs 6 EStG für > Betriebsausgaben gelten für die WK sinngemäß (§ 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Deshalb sind bestimmte Aufwendungen wie zB für Geschenke, Bewirtungen oder das häusliche Arbeitszimmer nicht oder nur beschränkt abziehbar, selbst wenn sie dem Grunde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

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FoVo 03/2025, Privilegierun... / 3 Der Praxistipp

Hier muss gerechnet werden Im Rahmen der Unterhaltsvollstreckung liegen regelmäßig Mangelfälle vor. Es muss deshalb sehr genau ermittelt werden, wer welche Einnahmen erzielt und welchen Bedarf hat, um auf dieser Grundlage den tatsächlich unpfändbaren und damit auch den pfändbaren Betrag zu bestimmen. Ausgehend hiervon muss dann einerseits ein Antrag auf privilegierte Pfändung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur häuslichen Pflege von Menschen > Haushaltshilfe Rz 6 und > Pflegekosten. Zur persönlichen Pflege eines nahen Angehörigen > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag. Zur Pflege in einem > Altenheim; zur Pflege in einem > Pflegeheim. Zur Pflege während einer Zugfahrt > Bahnhofsmission. Die Pflege ist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Abzugsverbote des § 9 EStG

Rz. 75 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Von der Regel, dass der ArbN selbst den Umfang der steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen bestimmt (> Rz 29) und die beruflich veranlassten Aufwendungen von den zu besteuernden Einnahmen abgezogen werden müssen, gibt es eine Reihe von Ausnahmen (vgl § 9 Abs 5 EStG). Diese Abzugsverbote sind systematisch vor dem Abzugsverbot des § 12 E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Vollzeitpflege von Kindern

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII soll einem Kind zeitlich befristet oder dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern ein neues Zuhause bieten. Zwischen Pflegeeltern und Kind soll ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band entstehen. Formen der Vollzeitpflege sind die Dauerpflege, die Kurzzeitpflege, die Bereitschaftspflege, die Wochenpfle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontrollmitteilung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stößt ein FA – oder sein beauftragter Prüfer – auf steuerliche Verhältnisse von Personen, die eine Überprüfung durch ein anderes FA angezeigt erscheinen lassen, teilen sich die beteiligten FÄ ihre Erkenntnisse behördenintern im Wege von schriftlichen Hinweisen mit, die als Kontrollmitteilungen (KM) bezeichnet werden. KM entstehen idR anlässli...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 19 KStG befasst sich mit zwei Bereichen, und zwar in den Abs 1 bis 4 mit der Anwendung besonderer Tarifvorschriften und in Abs 5 mit dem St-Abzug beim OT; die Überschrift ist insoweit unvollständig. § 19 KStG wurde durch das KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Die Vorschrift ist beim Systemwechsel vom Vollanrechnungs- zum Ha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Aktuelle Rechtsprechung zu § 37 KStG – Auswirkung des § 37 Abs 4 bis 7 KStG auf den Solidaritätszuschlag

Tz. 4 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die frühere ausschüttungsabhängige KSt-Minderung führte zu einer entspr Minderung des SolZ. In Folge der Umstellung auf eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens trat diese Wirkung nicht mehr ein. Das Ges sieht einen Anspruch auf ratierliche Auszahlung eines (fiktiven) SolZ-Guthabens nicht vor (s KurzInfo der OFD Münster v 26.10.2008, DB ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91 ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien en...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem > Arbeitnehmer ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unterricht an Schulen einer anderen Schulform

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gehört eine Lehrtätigkeit nicht zu den eigentlichen Dienstobliegenheiten aus dem Hauptberuf, so wird im Nebenberuf unterrichtet. Nebenberufliche Lehrtätigkeit idS ist auch die nebenamtliche Lehrtätigkeit, zB wenn ein Lehrer außerhalb der normalen Schulzeit zusätzlichen, aber anders gearteten Unterricht für > Menschen mit Behinderungen oder ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten bei Preisen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ob Preise, die > Arbeitnehmer bei einer vom > Arbeitgeber (oder von einem mit ihm verbundenen Dritten) veranstalteten Verlosung (Tombola) gewinnen, stpfl > Arbeitslohn sind, hängt von der Fallgestaltung ab: Rz. 6 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gewinne, die ArbN bei Verlosungen anlässlich von > Betriebsveranstaltungen erhalten, werden wie alle ande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Aufhebung des sog Endowment-Verbots (§ 58 Nr 3 AO)

Tz. 99 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter "Endowment" versteht man die Weiterleitung von Mitteln an eine andere st-begünstigte Kö als Ausstattungs-Kap. Das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.32012 (BGBl I 2013, 556) hat eine neue Möglichkeit für Stiftungen geschaffen, in besonderer Weise nachhaltig zu wirken. Durch die Aufhebung des sog Endowment-Verbots ist es (seit 01.01.2014) mö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.2 Zweckerfüllungs- bzw Projektrücklage

Tz. 109 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Tz. 110 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö ihre Mittel ganz oder tw einer Rücklage zuführt, soweit dies erforderlich ist, um ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke nach dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung nachhaltig erfüllen zu können. Es hat, wie die Entw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbe nen Vermögen,[2] eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[3] Damit ist die Stundung der auf den Erwer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notare

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). Sie erzielen grundsätzlich > Einkünfte aus selbständiger Arbeit ("Katalogberuf" nach § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2 EStG). Dies gilt jedoch nicht für die sog Beamtennotare in BW; diese sind Beamte im Landesdienst und werden steuerlich entsprechend behandelt (> Beamte Rz 1). Notare d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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zfs 03/2025, Neuerteilung e... / 1 Aus den Gründen:

„[1] Der Kl. begehrt die Neuerteilung der ihm entzogenen Fahrerlaubnis. [2] Die Fahrerlaubnisentziehung geht auf einen Auffahrunfall zurück, bei dem der Kl. angegeben hat, auf Rezept Cannabis als Medikament zu konsumieren. Eine Blutprobe ergab ca. 55 ng/ml Tetrahydrocannabinol und 195 ng/ml THC-Carbonsäure im Blutserum. Der Anordnung, ein Gutachten eines Arztes in einer Begut...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Kindertagespflege

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Unter Kindertagespflege nach § 22 SGB VIII ist eine Tätigkeit zu verstehen, bei der eine Pflegeperson ein einer Kindertagesstätte ähnliches Angebot im familiären Rahmen anbietet. Betreut die Tagespflegeperson ein Kind in dessen Familie nach Weisung der Personensorgeberechtigten, ist sie idR > Arbeitnehmer, die Personensorgeberechtigten sind d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.3 Mietausfallwagnis

Rz. 17 Das Mietausfallwagnis umfasst das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand entsteht, von uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten, sowie von uneinbring...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 6 Unland (Abs. 5)

Rz. 43 In § 234 Abs. 5 BewG wird die Nutzungsart Unland definiert. Die Begriffsbestimmung entspricht inhaltlich der Regelung zur Einheitsbewertung in § 45 Abs. 1 BewG.[1] Zum Unland gehören nach § 234 Abs. 5 BewG die Betriebsflächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können. Dies sind Flächen, die nicht kulturfähig sind. Ob Betriebsflächen als Unl...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.3 Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial i. S. d. § 64 Abs. 5 AO sowie aus Tätigkeiten i. S. d. § 64 Abs. 6 AO bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Vor Zeilen 28–33 In diesen Zeilen sind Einzelangaben zu machen, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (ohne Zweckbetriebe) die Grenze von 45.000 EUR übersteigen und solche aus der Verwertung von Altmaterial enthalten sind. Bei solchen Einnahmen kann der steuerpflichtige Gewinn auf Antrag der Körperschaft mit dem geschätzten branchenüblic...mehr