Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.1 Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen

Zeile 13 In den Zeilen 13–14 sind die wiederkehrenden Bezüge zu erfassen. Wiederkehrende Bezüge sind nach § 22 Nr. 1 EStG insbesondere Renten und wiederkehrende Zuschüsse. In Zeile 13 sind die Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen zu erfassen. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften haben diese Zeile nicht auszufüllen, da wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nach § 4...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 1.1 Betriebseinnahmen im Verhältnis zu Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG und Erträgen

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen Gewinne sowie Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinne entstehen bei den sogenannten Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit).[1] Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten entstehen bei s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Zum Begriff des Regiebetriebs vgl. Vorbem. vor Zeile...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Part / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben. Auch wenn die Prüfung sich auf das letzte Jahr des Prüfungszeitraums konzentriert, ist für jedes Jahr des Prüfungszeitraums eine Aufstellung der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7 und 9 PartG sowie der dazugehörenden Ausgaben bzw. entsprechende Aufzeichnungen gesondert zu übermitteln. Es handelt sich um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 5.1 Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. 1 EStG

Zeile 3 In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund der Steuerfreiheit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichen Geschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, wie z. B. das Geschenk eines G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungskonto / 1.1 Im Namen und für Rechnung eines anderen: Fremdgeld als durchlaufender Posten

Einnahmen und Ausgaben, die beim Einnahmen-Überschuss-Rechner[1] im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, sind für diesen "durchlaufende Posten", beeinflussen also seinen Gewinn nicht. Der BFH hat entschieden, dass veruntreute Fremdgelder auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Einkünfte aus se...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 2 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG

Zeilen 1–1c Von der Körperschaftsteuer befreit sind Genossenschaften sowie Vereine, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft im Interesse ihrer Mitglieder tätig sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG). Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Einnahmen der Körperschaft aus nicht begünstigten Geschäften höchstens 10 % der Gesamteinnahmen betragen. Diese Voraussetzung wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 3.1 Allgemein

Rz. 24 Sowohl bei der Einnahmenüberschussrechnung als auch beim Betriebsvermögensvergleich ist der objektive wirtschaftliche oder der tatsächliche Zusammenhang mit dem Betrieb entscheidend für die Beurteilung als Betriebseinnahme (bzw. als Ertrag).[1] Rz. 25 In Frage kommen vor allem Entgelte, die der Steuerpflichtige aus seiner eigentlichen beruflichen oder gewerblichen Täti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.1 Zeitpunkt des Wertzugangs

Rz. 10 Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu besteuern.[1] Der Zufluss wird durch tatsächliche Zahlung oder einen vergleichbaren wirtschaftlichen Vorgang bewirkt. Auch die wirksame Aufrechnung mit einer Honorarforderung s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 3 Gesamteinnahmen

Zeile 9 In dieser Zeile sind die Gesamteinnahmen der Körperschaft (Spenden, Beiträge, Zuschüsse, Einnahmen aus Vermögensverwaltung, Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung, Umsatzsteuer) des Jahres 2024 einzutragen. Übersteigen die Gesamteinnahmen 45.000 EUR nicht, kann nach § 64 Abs. 3 AO keine Steuerpflicht entstanden sein, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 5.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 14 In Zeile 14 wird abgefragt, ob der Berufsverband selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG überschreitet. Ist das der Fall, sind Einnahmen und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gesondert zusammenzustellen. Wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 1.3 Arten der Betriebseinnahmen

Rz. 7 Betriebseinnahmen können wie Betriebsausgaben[1] nicht nur während des laufenden Betriebs, sondern auch vor Beginn oder nach Beendigung des Betriebs anfallen. Im Falle von nachträglichen Betriebseinnahmen ist der Gewinn auch dann nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Gewinnermittlung vor Betriebsaufgabe durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfolg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Z. B. im Falle einer Darlehensaufnahme handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung. Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[1] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht erfasst. Rz. 18 Gemäß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 5 Angaben zur Steuerbefreiung

Zeile 10 Zeilen 10 und 11 betreffen nur Körperschaften, die ganz oder teilweise nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Auch diese Körperschaften haben ihre Steuererklärung auf dem Vordruck KSt 1 abzugeben In Zeile 10 ist die Nummer des § 5 Abs. 1 KStG anzugeben, nach der die Steuerbefreiung eingreift.[1] Außerdem haben diese Körperschaften, je nach Lage des Fal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 4 Umlagen

Zeilen 5a–7 In diesen Zeilen sind Angaben zu Umlagen zu machen. Umlagen gehören nach § 8 Abs. 5 KStG nicht zum Einkommen, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie sind dann nicht steuerbar. Umlagen können aber auch steuerpflichtige Einnahmen sein, wenn sie von den Mitgliedern oder einem Teil der Mitgli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 5.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 21–21e Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehalten wird, die bei dem Berufsverband einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn der Berufsverband tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausübt. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Ber / 5.2 Beteiligung an Personengesellschaften

Zeilen 16–16c In den Zeilen 16–16c sind Angaben zu einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu machen, an denen die Körperschaft beteiligt ist. Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.[1] Die Gewinnanteile ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt 2 wiederum in 3 Unterabs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Part / 3.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 11–16 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Partei bzw. ihre Untergliederung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar Einnahmen aus eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 4 Verhältnis zu Einlagen

Rz. 38 Sowohl Betriebseinnahmen als auch Einlagen[1] sind Betriebsvermögensmehrungen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass Betriebseinnahmen betrieblich veranlasst sind, aber nicht im Betrieb verwendet werden müssen (vgl. Rz. 26), während Einlagen stets dem Betriebszweck dienen, aber ihre Veranlassung in der außerbetrieblichen Sphäre liegt.[2] Rz. 39 Der Erfolg eines Betriebe...mehr