Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 6. Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11 der Anlage KAP)

Bei Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage werden die Kapitalerträge zur Zeile 7 der Anlage KAP und zusätzlich zur Zeile 11 der Anlage KAP ("Davon-Ausweis") ausgewiesen. Der Betrag der Ersatzbemessungsgrundlage i.S.d. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG und § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG wird als Bruttobetrag angegeben. Der Ausweis zur Zeile 11 erfolgt vor Berücksichtigung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 1. Materiell-rechtliche Funktion der Steuerbescheinigung

Die Anrechnung von Kapitalertragsteuer setzt voraus, dass die der Anrechnung zugrunde liegenden Einnahmen bei der Veranlagung erfasst werden und der wirtschaftliche Eigentümer die in § 45a Abs. 2 oder 3 EStG bezeichnete Bescheinigung im Original vorlegt (vgl. R 36 Satz 1 EStR). Die Steuerbescheinigung ist somit materiell-rechtlich unverzichtbares Vehikel, um die Anrechnung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensvermögen / 5 Zuordnung von Beteiligungen zum Unternehmen (Holding)

Beteiligt sich jemand an einer anderen Gesellschaft, kann dies grundsätzlich mit der Absicht geschehen, Dividenden oder andere Gewinnbeteiligungen zu erzielen ohne eine weitere, aktive Tätigkeit gegenüber diesen Beteiligungsgesellschaften auszuüben. In diesem Fall wird keine Tätigkeit ausgeübt, der eine konkrete Gegenleistung gegenüber steht – Dividenden oder andere Gewinnau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Besteuerung auf Ebene der Stiftungen

Die deutsche Stiftung ist als rechtsfähige juristische Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Anders als eine Kapitalgesellschaft, bei der aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln sind, kann die Stiftung grundsätzlich Einnahmen aus allen Einkunfts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / 4. Besteuerung bei Auflösung der Stiftungen

Da die liechtensteinische Stiftung wie auch die deutsche Stiftung auf ein Bestehen "auf Ewigkeit" ausgerichtet ist, spielt die Steuerbelastung bei Auflösung der Stiftung im Vergleich zur Besteuerung bei laufenden Ausschüttungen tendenziell eine eher untergeordnete Rolle. Bei Ausschüttungen thesaurierter Erträge anlässlich der Auflösung kann es sowohl bei der deutschen Stiftun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 3 Maklerpflichten nach dem Geldwäschegesetz

Auch Immobilienmakler gelten als sog. Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Geldwäsche bezweckt bekanntermaßen die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Derart illegale Einnahmen werden bei der Geldwäsche in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Da solche Vo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.8 Privatliquidation

Mit besonderer Sorgfalt ist eine Regelung zu Privatliquidationen, ggf. gemeinsam mit einem Nutzungsvertrag für die Ressourcen des Arbeitgebers zu verfassen. Das Transparenzgebot im Rahmen der AGB-rechtlichen Prüfung ist an dieser Stelle auch von tatsächlichem Nutzen. Das jeweilige Krankenhausgesetz kann Vorgaben treffen, die beachtet werden müssen. Dort kann z. B. vorgegeben...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a einge...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.2 Vorläufige Festsetzung (Satz 1 und 2)

Rz. 46c Die Vorläufigkeit der Festsetzung erstreckt sich insbesondere auf das Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Satz 5). Die vorläufigen Beiträge werden auf Grundlage des zuletzt ausgestellten Einkommensteuerbescheids festgesetzt, sofern eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit werden ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6 Beitragsbemessung Selbstständiger mit Wirkung zum 1.1.2018 (Abs. 4a)

Rz. 46 Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 4a eingefügt. Durch diese Neuregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei freiwillig versicherten Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung zugrunde zu legende Arbeitseinkommen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den tatsächlich im jeweiligen Kalenderjahr...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern (vgl. § 9 und auch § 188 Abs. 4) herangezogen werden. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist die Beitragsberechnung durch den Spitzenverband Bund zu regeln. Bis 31.12.2008 war die Beitragsbemessung kassenspezifisch durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Bei der Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.4 Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Satz 10)

Rz. 46i Danach gilt für Mitglieder, deren zuletzt erlassener Einkommensteuerbescheid Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ausweist oder die erklären, dass sie über Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, im Grundsatz eine zukunftsbezogene endgültige Beitragsfestsetzung auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze. Dies gilt jedoch nicht, wenn für e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.8 Beitragsklassen bis 31.12.2008 (Abs. 5)

Rz. 49 Nach Abs. 5 konnte die Satzung der Krankenkasse bis 31.12.2008 auch Beitragsklassen vorsehen, hatte hierbei allerdings die Regelungen der Abs. 1 bis 4a zu beachten. Die Vorschrift diente vor allem der Verwaltungsvereinfachung, da Unterschiede in den beitragspflichtigen Einnahmen erst beitragsrechtliche Auswirkungen ab einer bestimmten Höhe haben und wurde mit Wirkung ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragsbemessung durch den Spitzenverband Bund (Abs. 1) 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung de...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2 Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und anwendbare Vorschriften (Abs. 2)

2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2) Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1 Beitragsbemessung durch den Spitzenverband Bund (Abs. 1)

2.1.1 Regelung des Beitragsrechts Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein origin...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt: "Für Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.7 Anwartschaftsversicherung (Abs. 4b)

Rz. 47 Abs. 4a regelt eine Art beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung, um gesetzlich krankenversicherte Mitglieder in ihrer beruflichen Flexibilität nicht zu benachteiligen. Nach der Rückkehr von einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt wird so sichergestellt, dass eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin möglich ist. Ruht danach für ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.4 Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen bis 31.12.2003 (Abs. 3a)

Rz. 40 Abs. 3a enthielt bis zum 31.12.2003 einen Verweis auf § 248 Abs. 2. Vor dem GSG von 1992 (BGBl I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 brauchten freiwillig versicherte Mitglieder, die zwar keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (sondern Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen) erhielten, aber mit ihrer langjährigen Mitgliedschaft die Vorversicherungszeit zur KVdR ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.9 Berücksichtigung von Absetzungsbeträgen für Kinder (Abs. 5 ab 1.1.2009)

Rz. 50 Sofern bei der Beitragsbemessung Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen sind, können auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Bestehen zugleich Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, für die eine Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 ausgeschlossen ist, sieht Satz 1 eine Kürzung des zu berücksichtigen Ehegatteneinkommens um e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.1 Berufsfachschüler und Studenten an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 43 Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 i. V. m. § 245 Abs. 1 entsprechend. So werden diese Personengruppen wie ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Landwirte (§ 86 Abs 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Landwirte gehören ebenfalls zum begünstigten Personenkreis, s § 10a Rn 15 (Mühlenharz). Eine den beitragspflichtigen Einnahmen vergleichbare Größe gibt es beim Alterssicherungssystem der Landwirte nicht, sondern es wird ein Einheitsbetrag erhoben. Für die Berechnung des erforderlichen Mindesteigenbeitrages ist auf die Einnahmen aus § 13 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sockelbetrag (§ 86 Abs 1 S 4 und 5 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 86 Abs 1 S 4 EStG definiert in Fällen, in denen bereits die Zulagen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen oder ihn übersteigen, den sog Sockelbetrag, der jedenfalls zu leisten ist. Selbst wenn in einem Beitragsjahr überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, ist die Zahlung des Sockelbetrages erforderlich, s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 172...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 11 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 17.0 Allgemeines 17.1 § 17 Absatz 1 AStG 17.1.1 Verhältnis zu anderen Mitwirkungspflichten 17.1.1.1 Eigenständige Mitwirkungspflicht 17.1.1.2 Verhältnis zu § 16 AStG 17.1.1.3 Verhältnis zu §§ 92 ff. sowie § 200 AO 17.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich 17.1.3 Notwendige Auskünfte 17.1.4 Rechtsqualität des Auskunftsverlangens 17.1.5 Auskü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird, und nicht eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung der Zulage (§ 86 Abs 1 S 1 und 6 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht, so ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage und Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen (§ 86 Abs 1 S 6 EStG). Der für einen unmittelbar Berechtigten geltende Kürzungsmaßstab gilt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde in der ersten Fassung gegens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Korrektur des Schätzungsrahmens

... Zinsen und Nutzungsentgelte, ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriffliches. Mit § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ist eine Korrektur des Schätzungsrahmens gewollt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anteilseigner nicht nur den anteiligen Gewinn der ausländischen Gesellschaft, sondern ebenso die von dieser Gesellschaft an den Anteilseigner gezahlten Entgelte als Rendite empfinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 und 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaften mit gemischten Einkünften. § 9 enthält eine Freigrenzenregelung, deren Rechtsfolge die Hinzurechnung tatbestandsmäßig ausschließt. Die Vorschrift begründet deshalb keinen "steuerfreien" Hinzurechnungsbetrag und auch keinen allgemeinen Freibetrag, sondern sie lässt die Hinzurechnung tatbestandsmäßig entfallen. Der Regelung lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorlagepflicht des Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 ... Rz. 64 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf die Anwendung der §§ 7–15. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–15, nicht aber des § 5. Bis zur Anpassung der Norm durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[2] war sogar nur die Anwendung der §§ 7–14 AStG von Nr. 2 gesetzlich angeordnet. Hier mach...mehr