Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Sind die gesamten Aufzeichnungen der Buchführung abschließend geprüft und alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann man mit den eigentlichen Abschlussarbeiten für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beginnen. Unter anderem müssen das Anlagevermögen bewertet und die Abschreibungsbeträge berechnet werden. Diese erforderlichen Nebenrechnungen sind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4 Anlageverzeichnis erstellen

Das Anlageverzeichnis sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Wirtschaftsguts Anschaffungsdatum Anschaffungskosten Nutzungsdauer Buchwert am 1.1. und 31.12. des jeweiligen Jahres Höhe der Abschreibung Die einzelnen Wirtschaftsgüter müssen im Anlageverzeichnis zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (AVEÜR) eingetragen werden. Wichtig Das Anlageverzeichnis auf dem akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung: Bewertung und Abschreibung von Anlagevermögen

Zusammenfassung Überblick Sind die gesamten Aufzeichnungen der Buchführung abschließend geprüft und alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann man mit den eigentlichen Abschlussarbeiten für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beginnen. Unter anderem müssen das Anlagevermögen bewertet und die Abschreibungsbeträge berechnet werden. Diese erforderlichen Neben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Anlagenabgänge erfassen – Verkauf von Anlagevermögen

Wird ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens verkauft, sind mehrere Arbeitsschritte durchzuführen und zu buchen. Neben der anteiligen AfA muss auch der Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung ermittelt werden. Der Anlagenabgang ist im Anlagenverzeichnis zu erfassen. Praxis-Beispiel Verkauf eines Pkws und Darstellung in der Gewinnermittlung Ein Unternehmer hat am 31.8.24 einen Pkw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Anlagenzugänge prüfen

Das Buchführungsprogramm stellt alle Anlagekonten dar, auf denen im laufenden Jahr Beträge gebucht wurden oder auf denen es einen Bestand gibt, z. B. Maschinen, Pkw oder Geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Zugänge im Anlagevermögen müssen später im Anlageverzeichnis erfasst und die Abschreibung als Betriebsausgabe gebucht werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Abschreibung buchen

Praxis-Beispiel Abschreibung buchen Laut Anlageverzeichnis sind für das Jahr 01 noch 5.000 EUR Abschreibung für den betrieblichen Pkw und 1.500 EUR Abschreibung für Betriebsausstattung zu buchen. Abschreibung Pkw buchenmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Investitionsabzugsbetrag bilden

Ist eine Investition geplant, kann ein Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal 200.000 EUR, innerhalb von 4 Jahren pro Betrieb abgezogen werden.[1] Der Höchstbetrag von 200.000 EUR bezieht sich auf sämtliche Abzugsbeträge, die im Jahr des Abzugs und den 5 vorangegangenen Jahren vorgenommen worden sind.[2] Der Investitionsabzugsbetr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 8 Rücklage für Ersatzbeschaffung in besonderen Fällen

Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Grundstücken und Gebäuden:[1] Wird ein Grundstück oder Gebäude veräußert, das mindestens 6 Jahre zum Betriebsvermögen gehörte, und wird beabsichtigt, in naher Zukunft ein anderes Grundstück oder Gebäude zu kaufen, kann in Höhe des Veräußerungsgewinns eine Rücklage gebildet werden, d. h. der Gewinn wird zunächst nicht versteuert. Im Jahr der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 2 Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung ist zwischen transitorischen und antizipativen Posten zu differenzieren. Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Davon zu unterscheiden sind Erträge und Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 3.1 Voraussetzungen

Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfordert, dass die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Abschlussstichtag vorliegen. Diese Ausgabe oder Einnahme muss nach dem Abschlussstichtag erfolgswirksam werden. Die Ausgabe bzw. Einnahme muss Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Es m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / Zusammenfassung

Begriff Während die Höhe des Gewinns bei der Einnahmen-Überschussrechnung vom Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben abhängt, kommt es bei der Bilanzierung darauf an, welchem Wirtschaftsjahr Erträge und Aufwendungen zuzuordnen sind. Stimmen Einnahme und Ertrag bzw. Ausgabe und Aufwand zeitlich nicht überein, muss ein bilanzierendes Unternehmen daher prüfen, ob eine Rechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 3.2 Abgrenzung zwischen zahlungs- und ergebniswirksamer Seite

Handels- wie steuerrechtlich sind aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nur dann zu bilden, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Diese Bedingung soll vor allem die willkürliche, gewinnmindernde Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten verhindern. Von einer bestimmt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.3 Jahreswert

a) Tatsächlicher Jahreswert Unter dem Jahreswert ist der Wert der Nutzung während eines Jahres zu verstehen. Als Jahreswert ist der Reinertrag zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich, wenn die vom Nießbraucher zu tragenden Kosten von den Einnahmen abgezogen werden. Maßgebend sind hier die Verhältnisse im Zeitpunkt der Steuerentstehung.[1] Zu keinen Auswirkungen führen nachträgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 1 Handels- und steuerrechtliche Grundlagen

Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 4 Latente Steuern

Latente Steuern nach § 274 HGB sind zunächst nur für Handelsbilanzen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften [1] von Bedeutung. Kleinste und kleine Kapitalgesellschaften[2] sind durch § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung dieser Vorschrift befreit, haben passive latente Steuern aber dann zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 1 Bedeutung der ­Rechtsform

Einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte wie z.B. die Tarifglättung nach § 32c EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG oder der Freibetrag von 900 EUR nach § 13 Abs. 3 EStG gehen verloren, wenn land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG umqualifizie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.3 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Höhe nach

Eine 60 %ige bzw. 85 %ige Steuerbefreiung kommt unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: Die Erhaltung dieser Gegenstände muss wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen. Die Gegenstände sind oder werden in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 4.1 Allgemeines

Steuerfrei bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG Grundbesitz oder Teile davon, der für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht ist und dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wenn die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen. Hierunter fallen z. B. Grünanlagen oder Parks. Die V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Anders als das notwendige Betriebsvermögen bietet gewillkürtes Betriebsvermögen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, da es bei Vorliegen der für die Zuordnung zum Betriebsvermögen erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen auf die Willensentscheidung des Steuerpflichtigen ankommt, ob das Wirtschaftsgut letztendlich zum Betriebsvermögen wird oder Privatvermögen bleibt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.11 Insbesondere: Werbung

Rz. 147 Hinsichtlich der Werbung ist zu unterscheiden: Einnahmen des Veranstalters aus Werbung für eine sportliche Veranstaltung bzw. für einen Sportler fallen unter § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG. Werbung, die während oder anlässlich einer sportlichen Darbietung vorgenommen wird, fällt jedoch nicht hierunter. Es handelt sich um eine eigenständige Leistung, die neben oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.12 Rechtsfolge

Rz. 154 Die Rechtsfolge besteht darin, dass die Tätigkeit beschr. stpfl. wird. Diese beschr. Steuerpflicht ist allerdings subsidiär. Sie greift nur ein, wenn und soweit die Einnahmen nicht bereits von Nr. 3 (selbstständige Arbeit) oder Nr. 4 (nichtselbstständige Arbeit) erfasst werden. Ebenfalls subsidiär ist Nr. 2 Buchst. d gegenüber Nr. 2 Buchst. a (Betriebsstätte).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4 Erträge aus sonstigen Forderungen, Nr. 5 Buchst. c

Rz. 326 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c EStG fasst Erträge aus bestimmten sonstigen Forderungen zusammen und unterwirft sie der beschr. Steuerpflicht. Es handelt sich um Einnahmen aus dem Bereich des § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, Renten aus Rentenschulden) und der Nr. 7 (sonstige Kapitalforderungen). Erfasst werden nur bestimmte Erträge, bei de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.5 Zusammenhang mit den DBA

Rz. 208 Besteht ein DBA, sind dessen Vorschriften vorrangig, d. h., sie schränken das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik ein. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die DBA regelmäßig Veräußerungsgewinne entsprechend Art. 13 OECD-MA in eine eigene Einkunftsart einordnen. Bei der Frage, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die in Buchst. f genannten Veräußerungsgewinne aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.13 Besonderheiten der DBA

Rz. 155 Besteht ein DBA, hängt die Erfassung unter der beschr. Steuerpflicht davon ab, ob das DBA die deutsche Besteuerung aufrechterhält. So gehören Einkünfte eines Berufssportlers, wenn er nicht Arbeitnehmer ist, zu den gewerblichen Einkünften (Rz. 118). Regelmäßig darf die Bundesrepublik nach den einschlägigen DBA solche Einkünfte nur besteuern, wenn sie im Rahmen einer i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.5 Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses und andere Abfindungen, Buchst. d)

Rz. 270 Durch G. v. 15.12.2003[1] wurde in Nr. 4 ein neuer Buchst. d) eingefügt und damit das deutsche Besteuerungsrecht bei Entschädigungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses ab Vz 2004 geregelt. Vor diesem Zeitpunkt war das Besteuerungsrecht unklar. Es konnte auf den Zeitraum der Auflösung des Dienstverhältnisses abgestellt werden, auf das Verhältnis nach der Höhe d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.5 Seeschiffe und Luftfahrzeuge, Nr. 2 Buchst. b, c

Rz. 105 Der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte entstehen auch aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge. Es handelt sich um einen speziellen Tatbestand, der die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte ausdehnt, für die im Inland keine Betriebsstätte und kein ständiger Vertreter unterhalten wird. Ist dies doch der F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr