Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Leistung eines anderen Unternehmers

1. Voraussetzung: Rechnungsaussteller = Unternehmer Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Vorsteuer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt worden ist. Der Rechnungsaussteller muss ebenso die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft [1] erfüllen wie der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer. Um den Vorsteuerabzug zu erlangen, muss sich der Rechnungsempfänger v...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Umsatzsteuer unterliegen nicht alle Umsätze, die der Unternehmer ausführt, sondern nur die in § 1, § 3 Abs. 1b und § 3 Abs. 9a UStG abschließend aufgeführten "steuerbaren" Umsätze. Für die Annahme der Steuerbarkeit müssen alle Tatbestandsmerkmale dieser Vorschriften für den jeweiligen Umsatz erfüllt sein. Unterschied Ertragsteuer und Umsatzsteuer Wichtig ist zu w...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6 Ordnungsgemäße Rechnung

Rechnungen gemäß §§ 14 und 14a UStG Was ist eine Rechnung? Der Vorsteuerabzug kann nur dann beansprucht werden, wenn der abzugsberechtigte Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14 und 14a UStG erhalten hat. Rechnung ist insoweit jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird – es ist gleichgültig, wie dieses Dokument im...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft

Unternehmerbegriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer selbstständig eine gewerbliche oder berufliche, d. h. nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (nicht Gewinnen!) ausübt.[1] Es handelt sich hierbei um eine rein umsatzsteuerliche Begriffsbestimmung. Der Begriff des Unternehmers ist umfassender als der Begriff des Gewerbebetriebs nach dem Einkommen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft: Wille zur unentgeltlichen Zuwendung

Leitsatz Trotz des deutlichen Unterschieds zwischen dem Wert eines von der Mutter auf die Tochter übertragenen Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis ist für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte Kaufpreis und nicht die Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst waren. Sachverhalt Der Vater der Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Sachlicher Geltungsbereich des § 10d EStG

Rz. 8 § 10d EStG gilt unmittelbar für die ESt. Er erfasst alle negativen Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, weil keine oder unzureichende positive Einkünfte vorhanden sind. Für diese negativen Einkünfte greift § 10d EStG ein. 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat; sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich Vz mit Gewinnen u...mehr

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Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG – ABC IntStR

Vgl. Endert, in Frotscher/Geurts, EStG, § 4g EStG Rz. 1ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.3 Rechtslage ab Vz 2004

Rz. 4 Durch G. v. 22.12.2003[1] wurde die Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG aufgehoben und § 10d EStG entsprechend angepasst. Der Verlustausgleich erfolgt wieder wie bis Vz 1998, d. h. ohne Beschränkung auf die Einkunftsarten als negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. § 10d Abs. 3 EStG wurde daher aufgehoben. Der Rücktrag ist wie in Vz 2002 zulässig bis zum Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.4 Änderungsregelungen

Rz. 89 § 10d Abs. 4 S. 4 EStG ist durch das G. v. 8.12.2010[1] geändert worden. Die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids sind so anzusetzen, wie sie der ESt-Festsetzung des Vz, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Vz, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind; § 171 Abs. 10, § 175 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.2 Rechtslage ab Vz 1999

Rz. 3 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 10d EStG erheblich geändert. Das Prinzip Verlustrücktrag – Verlustvortrag wurde beibehalten, die ursprünglich geplante Abschaffung des Verlustrücktrags ab Vz 2000 nicht realisiert. Rz. 3a Der Verlustrücktrag war aber nur noch auf den dem Verlustentstehungsjahr vorangegangenen Vz zulässig. Er war betragsmäßig für Vz 1999 und Vz 2000 auf 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.1 Mantelkauf

Rz. 13 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.1 Allgemeines

Rz. 16 § 10d EStG gilt für alle unbeschränkt Stpfl., ab Vz 2009 auch für beschr. Stpfl. Die Einschränkungen des § 50 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach § 10d EStG nur anwendbar ist, wenn die Verluste in wirtschaftlichem Zusammenhang mit inländischen Einkünften stehen und sich aus den Unterlagen ergeben, die im Inland aufbewahrt werden, ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] aufgegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Soweit ein Verlustrücktrag erfolgt, sind die negativen Einkünfte zeitlich nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen und bilden demzufolge auch nicht (mehr) die Grundlage für die Ermittlung des Einkommens im Entstehungsjahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Rz. 56) im Entstehungsjahr (§ 2 Abs. 3 EStG) ist nach Durchführung des Verlustrücktrags um den Betrag der zurückge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 30 Auch bei Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG sind negative Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe erlitten hat. Im Falle der Heirat, z. B. in 2019, kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten in 2018...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Verbleibender Verlustvortrag

Rz. 72 Gesondert festzustellen ist nach § 10d Abs. 3 S. 1 EStG a. F. der am Schluss eines Vz "verbleibende Verlustvortrag". Diese Regelung ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 mit Wirkung ab Vz 1999 (vgl. Rz. 3) in das Gesetz eingefügt worden und hat den Begriff des "verbleibenden Verlustabzugs" ersetzt. Wegen der Einfügung eines neuen § 10d Abs. 3 EStG (aufgeho...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2 Verhältnis zur Körperschaftsteuer

1.4.2.1 Mantelkauf Rz. 13 § 10d EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für die KSt. Hierbei sind aber Abweichungen zu beachten. 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008 Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10d Verlustabzug

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die gesetzliche Regelung 1.1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen frei 1.1.2 Rechtslage ab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Persönlicher Geltungsbereich

1.5.1 Allgemeines Rz. 16 § 10d EStG gilt für alle unbeschränkt Stpfl., ab Vz 2009 auch für beschr. Stpfl. Die Einschränkungen des § 50 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach § 10d EStG nur anwendbar ist, wenn die Verluste in wirtschaftlichem Zusammenhang mit inländischen Einkünften stehen und sich aus den Unterlagen ergeben, die im Inland aufbewahrt werden, ist durch das JStG 2009 v. 19.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Verlustrücktrag

2.2.1.1 Allgemeines Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Verfahren

3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht Rz. 59 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es seit Vz 1975 nicht mehr.[1] Abweichend hiervon kann der Stpfl. auf die Inanspruchnahme des S. 1 ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab Vz 1994 nicht ausgeglichen werden können ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die gesetzliche Regelung 1.1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen frei 1.1.2 Rechtslage ab Vz 1999 Rz. 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Verlustabzug in Umwandlungsfällen

1.6.1 Formwechselnde Umwandlung Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Abziehbare negative Einkünfte

2.1 Ermittlung der abziehbaren negativen Einkünfte 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Vornahme des Verlustabzugs

2.2.1 Verlustrücktrag 2.2.1.1 Allgemeines Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs – verbleibender Verlustvortrag

3.3.1 Allgemeines Rz. 69 Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988[1] ist ab Vz 1990 die gesonderte Feststellung des "verbleibenden Verlustabzugs" eingeführt worden, um "Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs zu begrenzen und eine für den Stpfl. und die Verwaltung bindende Entscheidung über den zukünftigen Verlustabzug zeitnah zu treffen"[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen.[1] Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustabzugs

Rz. 45 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 59 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es seit Vz 1975 nicht mehr.[1] Abweichend hiervon kann der Stpfl. auf die Inanspruchnahme des S. 1 ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab Vz 1994 nicht ausgeglichen werden können (vgl. Rz. 2). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008

Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.1 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder einer AG in eine GmbH (§§ 369f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.9 Verluste bei Organschaft

Rz. 35 In Organschaftsfällen ist der Verlustabzug allein beim Organträger zulässig. Er ist bei diesem auf die Summe der Ergebnisse aller Mitglieder des Organkreises anzuwenden. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, gilt der Höchstbetrag für jeden Beteiligten (R 10d Abs. 2 S. 6 bis 8 EStR 2012).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Rz. 15 Für die GewSt enthält § 10a S. 2 GewStG eine Sonderregelung, die nur einen Verlustvortrag und die gesonderte Feststellung vortragungsfähiger Fehlbeträge vorsieht. Die Beschränkung auf den Verlustvortrag ist verfassungsgemäß.[1] Der Vortrag ist beschränkt auf 1 Mio. EUR, für darüber hinaus gehende Fehlbeträge auf 60 %.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.3 Rechtslage durch JStG 2018

Rz. 14a § 8c Abs. 1 S. 1 KStG ist aber mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb verfassungswidrig für Zeiträume bis Inkrafttreten des § 8d KStG ab 1.1.2016. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2018 rückwirkend für die Zeit v. 1.1.2008 bis 31.12.2015 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.[1] Dem ist der Gesetzgeber mit Art. 6 des G. v. 11.12.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Ermittlung der abziehbaren negativen Einkünfte

2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick über die gesetzliche Regelung

1.1.1 Vorbemerkung Rz. 1 Verbleiben nach Durchführung des Verlustausgleichs (§ 2 EStG Rz. 68ff.) negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen Vz zu berücksichtigen. Rz. 2 einstweilen frei 1.1.2 Rechtslage ab Vz 1999 Rz. 3 Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde § 10d EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.3 Spaltung

Rz. 26 Die Spaltung von Körperschaften wird in §§ 123–173 UmwG geregelt. Steuerrechtlich wird die Spaltung einer Kapitalgesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Verschmelzung (§§ 11–13 UmwStG) behandelt, § 15 Abs. 1 UmwStG (Rz. 22ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988[1] ist ab Vz 1990 die gesonderte Feststellung des "verbleibenden Verlustabzugs" eingeführt worden, um "Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs zu begrenzen und eine für den Stpfl. und die Verwaltung bindende Entscheidung über den zukünftigen Verlustabzug zeitnah zu treffen"[2]. Rz. 70 Für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.4 Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 27 Auch in Einbringungsfällen (§ 20 UmwStG) ist eine Übertragung des Verlustabzugs aus dem eingebrachten Betrieb auf die Kapitalgesellschaft nicht zulässig; abziehbar bleibt aber ein von der Kapitalgesellschaft vor Einbringung erlittener Verlust.mehr