Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Zusammenfassung Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Leitsatz Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412), ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen: Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. 2. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer aus...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Verschulden

Rz. 36 Steht die Verletzung der Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers fest, so ist von einem Verschulden (§ 276 BGB) des Rechtsberaters auszugehen, sodass dieser sich zu entlasten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[113] Eine formularmäßige Haftungsfreistellung, die sich auf die vertragliche Hauptpflicht zur richtigen und vollständigen Auskun...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / a) Schlechtleistung

Rz. 9 § 280 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch in folgenden Beispielsfällen einer fehlerhaften Rechtsberatung: Beispiele Ein Mandant befragt einen Rechtsanwalt, ob eine verhältnismäßig geringfügige restliche Kaufpreisforderung für ein Grundstück verjährt sei. Der Rechtsanwalt bejaht dies zu Unrecht. Der Verkäufer tritt vom Kaufvertrag wegen Verzuges mit der Kau...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gemeinsamkeit und Unterschied

Rz. 17 Umfassendes und beschränktes Mandat haben gemeinsam, dass die anwaltlichen Hauptpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1 ff.),mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Verhältnis zu den übrigen Grundpflichten

Rz. 129 Die allgemeine Vertragspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. Rdn 5 f.),[597] überlagert die übrigen Grundpflichten aus dem echten Anwaltsvertrag zur Klärung des Sachverhalts sowie zur Rechtsprüfung und -beratung und füllt diese Hauptpflichten aus. Insb. prägt die Schadensverhü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

Leitsatz 1. Zu einer wirtschaftlichen Eingliederung durch Darlehen kann es nur kommen, wenn diese im Rahmen eines Unternehmens gewährt werden. Darlehen durch entgeltliches Stehenlassen von Ansprüchen reichen nicht. 2. Hat der Mehrheitsgesellschafter die Umsätze der Tochtergesellschaft für das FA erkennbar in seiner Steueranmeldung erfasst, obwohl die Voraussetzungen für eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.1 Primat deutscher Steuerermittlungsgrundsätze

Rz. 14 Aus der Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip folgt, dass die ausl. Einkünfte nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Dies gilt auch, soweit die Einkünfte gesondert zu ermitteln sind, insb. im Rahmen des Steuersatzeinkommens nach § 32b EStG [1] und im Rahmen der zur Steueranrechnung erforderlichen Höchstbetragsberechnung[2]. Vor diesem H...mehr

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Unternehmensfinanzierung st... / 2.1.3 Kapitalverwendung

Bei der Kapitalbudgetierung stehen dem Kapitalangebot die Investitions-/Akquisitionsvorschläge der Unternehmensbereiche gegenüber. In der Regel werden Projekte mit einem insgesamt höheren Volumen vorgeschlagen, als mit den verfügbaren Mitteln finanziert werden können. Die Projekte sind daher unter Berücksichtigung vordefinierter Entscheidungskriterien sowie der Mindestanford...mehr

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Unternehmensfinanzierung st... / 3 Beispiel: Finanz- und Liquiditätsstrategie der Deutschen Telekom AG

Nachfolgend wird die Finanz- und Liquiditätsstrategie der Deutschen Telekom AG vorgestellt. Anhand dieses Praxisbeispiels soll aufgezeigt werden, wie die theoretischen Grundlagen bezüglich der wesentlichen Inhalte einer Finanz- und Liquiditätsstrategie in der Unternehmenspraxis konkret ausgestaltet sein können. Darüber hinaus verdeutlicht dieses Beispiel noch einmal nachvoll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.4 Insbesondere Dividenden aus ausländischen Beteiligungen

Tz. 117 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für ausl Dividenden gelten zwar keine besonderen Regeln. Jedoch ist es sinnvoll, sich für eine evtl ausl Besteuerung folgende Unterscheidung vor Augen zu führen: Hat der ausl Staat die ausschüttende ausl Gesellschaft einer dortigen KSt unterworfen, so besteht insoweit keine Subjektidentität, weil diese St für Rechnung der ausl Gesellschaft er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Anrechnung nur bis zur vom DBA vorgesehenen Höchstgrenze (Dividenden/Zinsen/Lizenzgebühren), weitere Begrenzungen

Tz. 220 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die tats gezahlte ausl St erfüllt nicht in allen Fällen in voller Höhe die Anrechnungsvoraussetzungen. Denn in den DBA wird in jeweils unterschiedlichem Umfang dem Quellenstaat bei bestimmten Eink nur ein der Höhe nach begrenztes Besteuerungsrecht zugebilligt (bei Dividenden – s Art 10 Abs 2 OECD-MA – durchgängig, bei Zinsen – s Art 11 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.13 Anrechnung ausländischer Steuern bei nicht steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 26 Abs 1 S 2)

Tz. 137c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem JStG 2007 eingeführte § 26 Abs 1 S 2 (vor VZ 2014: Abs 6 S 1 2. HS) ist Folgeregelung zum gleichzeitig eingeführten § 8b Abs 1 S 2 . Nach Letzterem sind vGa nicht schachtelprivilegiert, wenn und soweit sie bei der (hier: ausl) ausschüttenden Kö zu einer Einkommensminderung führen. Anrechnung bzw Abzug ausl St ist in diesen Fällen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.5 Qualifikationskonflikte Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft

Tz. 118 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das dt StR kennt grds keine Bindung an die stliche Würdigung durch einen ausl Staat. Daher werden ausl Gesellschaften aus dt Sicht einem sog Typenvergleich unterzogen, nach dem sich entscheidet, ob eine solche Gesellschaft für Zwecke der dt Besteuerung als (eigenes) KSt-Subjekt oder als "transparente" Pers-Ges aufgefasst wird (grundlegend sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Früherer Sonderfall: Indirekte Anrechnung (§ 26 Abs 2 bis 5, 7 KStG aF)

Tz. 358 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bis zur Einführung des Halbeink-Verfahrens bestand nach § 26 Abs 2–5 KStG 1999 grds die Möglichkeit, die bei einer ausl Kap-Ges anfallende ausl KSt auf die dt KSt der inl AE anzurechnen; dies galt entspr bei Dividenden, die in einer inl BetrSt von ausl Kap-Ges bezogen wurden (s § 26 Abs 7 KStG 1999 ). Systematisch bildeten diese Regelungen in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2.1 Wirtschaftliche/rechtliche Doppelbesteuerung

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Hauptzweck des § 26 KStG (s Tz 1) erschließt sich zur Gänze erst, wenn man die Vorschrift im Gesamtzusammenhang mit den in D geltenden Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht. Dazu ist zunächst zwischen der rechtlichen Doppelbesteuerung (auch Doppelbesteuerung "im Rechtssinne" bzw "juristische" Doppelbesteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatzzeitpunkt einer Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 19 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine Verbindlichkeit für die Sachausschüttung ist gem. IFRIC 17.10 erstmals anzusetzen, wenn die Ausschüttung ordnungsgemäß genehmigt wurde (authorised) und nicht länger im Ermessen des Unternehmens steht (at the entity’s discretion). Dieser Zeitpunkt variiert nach den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen nationalen Rechtskreise. Es werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Überblick über Anrechnungsvoraussetzungen nach DBA

Tz. 206 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen, die die DBA für die Anrechnung aufstellen, müssen auf jeden Fall gegeben sein (s Tz 198). Diese sind zunächst allgemein:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.2 "Briefkastengesellschaften"

Tz. 115 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Werden Eink über eine gem § 42 AO nicht anzuerkennende ausl Kap-Ges bezogen, sind ausl St, die bei dieser Kap-Ges anfallen, beim inl AE (nur) anrechenbar, soweit sie auch bei iSd § 42 AO angemessener Gestaltung angefallen wären (vgl auch BFH Urt v 02.03.2016, BStBl II 2016, 887). Dies setzt insbes voraus, dass es sich um ausl Eink (dazu s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Grundregeln für Zuordnung von Drittstaateneinkünften bzw Einkünften aus dem Ansässigkeitsstaat zu Betrieben im Quellenstaat

Tz. 314 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Nicht-Ansässigkeitsstaat ("Quellenstaat", in der Konstellation des § 50 Abs 3 EStG: D) hat in DBA-Fällen im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat zumindest im Grundsatz nur insoweit ein Besteuerungsrecht, als ein hinreichender territorialer Bezug zum Quellenstaat vorhanden ist. Fehlt dieser, darf der Quellenstaat nicht besteuern, wie sich le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.5 Sonderfall: Avoir Fiscal des DBA-Frankreich aF

Tz. 36 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Avoir fiscal des Art 20 Abs 1 Buchst b Unterbuchst bb DBA-F aF enthielt einen systematisch nicht mit §§ 34c EStG, 26 KStG vergleichbaren Sonderfall der St-Anrechnung. Er wurde aus Anlass der Einführung des Halbeink-Verfahrens in D durch Zusatzabkommen v 20.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 abgeschafft (s Schr des BMF v 10.09.2002, DB 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Identität des Besteuerungsgegenstands (Steuerobjektidentität)

Tz. 102 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Auf die Eink, die iSd § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff) aus einem bestimmten ausl Staat stammen und dort besteuert werden, muss dt KSt entfallen. Sonst kann es nicht zu einer Anrechnung kommen. Daraus folgt das Erfordernis der St-Objektidentität (ebso s Geurts, in E & Y, § 26 Rn 67; s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rn 60; ähnlich s Jochimsen/Schnitg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Voraussetzungen

Tz. 278 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Voraussetzungen des St-Abzugs ergeben sich nicht unmittelbar aus § 34c Abs 2 EStG. Jedoch macht die Formulierung "statt der Anrechung" deutlich, dass der St-Abzug nur statthaft ist, wenn und soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der St-Anrechnung vorliegen (ebso zB s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 101; s Endert, in F/M, § 26 KStG Rn 189;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Aussensteuerrecht, Loseblattkommentar; Wassermeyer, DBA, Loseblattkommentar; Menhorn, Anrechnungshöchstbetrag gem § 34c EStG noch gemeinschaftskonform?, IStR 2002, 15; Kaminski/Strunck, Internationale Aspekte des StVergAbG, StB 2003, 253; Lüdicke J., Internationale Aspekte des StVergAbG, IStR 2003, 433; Müller-Dott, Zur Rechtsänderung des § 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.9 Identität des Besteuerungsobjekts und -zeitraums

Tz. 231 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Auch in DBA-Fällen ist St-Objektidentität erforderlich. Dies folgt schon aus § 34c Abs 6 S 2 iVm Abs 1 S 2 EStG, weil auch dort (wie in § 34c Abs 1 S 1 EStG) die "auf die ausl Eink entfallende" dt St ausdrücklich angesprochen ist (s Tz 102). Es ergibt sich zudem auch unmittelbar aus den DBA, weil auch diese ihrer Natur gem nur insoweit Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 Keine Anwendung bzw Wirkung des § 26 KStG bei Freistellung ausländischer Einkünfte nach DBA oder sonstigen steuerfreien Einkünften (insbesondere § 8b Abs 1 KStG)

Tz. 10 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Weil die DBA den rein nationalen Regeln vorgehen (näher s Tz 24 ff), ist § 26 KStG nicht anwendbar, wenn und soweit für die in Betracht kommenden Eink kraft eines DBA die Freistellung angeordnet ist. Tz. 11 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind ausl Eink aus anderen Gründen als einem DBA in D stfrei, ist § 26 KStG ebenfalls nicht anwendbar. Denn dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.4 Anrechnung bei der Gewerbesteuer?

Tz. 35a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im Gewerbeertrag können uU auch ausl Eink enthalten sein (Zinsen, Lizenzgebühren und – vorbehaltlich des § 8b Abs 1 KStG – Dividenden), die zumindest außerhalb der EU regelmäßig ausl Quellen-St unterliegen. Seit Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % können diese wegen der Höchstbetragsbegrenzung häufig nicht mehr zur Gänze iRd KSt angerechnet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34c Abs 6 S 6 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als Reaktion auf die oben behandelte BFH-Rspr (s Tz 296) hat der Gesetzgeber ab VZ 1999 (s Tz 19) § 34c Abs 6 S 4 (heute: S 6) EStG eingeführt. Danach ist Abs 3 (nur) anzuwenden, wenn der DBA-Staat Eink besteuert, "die nicht aus diesem Staat stammen" und diese Besteuerung ihre Ursache nicht "in einer Gestaltung [hat], für die wirtsch oder sons...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Steueranrechnung/-abzug bei Organschaft (§ 19 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach der sog Zurechnungstheorie bleiben OT und OG (auch) stlich selbständige Rechtssubjekte, die in der ersten Stufe ihr jeweiliges Einkommen selbständig ermitteln; erst in der zweiten Stufe kommt es zur Zurechnung des Einkommens der OG zum OT (zB s Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9). Auf dieser Basis gilt für die Anwendung der §§ 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3.1 Allgemeines

Tz. 256 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Im Grundsatz gilt das oben Ausgeführte ( s Tz 150 – 170 zu Nicht-DBA-Fällen) auch hier entspr. Insbes ändern die DBA nichts daran, dass die Eink nach dt Recht und den einschlägigen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln sind. Außerdem gilt auch in DBA-Fällen die Per-country-limitation, so dass für jeden (DBA-)Staat eine gesonderte Höchs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 § 12 AStG

Tz. 41 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In § 12 Abs 2 AStG (und auch Abs 3, dazu s Tz 42) wird die "entspr Anwendung" von Teilen der § 34c EStG bzw § 26 KStG (versehentlich noch auf "Abs 1 und 6", also auf die Fassung vor 2014, s Tz 22d; gemeint ist nunmehr Abs 1 S 1 Nr 1 iVm Abs 2, auch s Staats, in R/H/N, KStG, § 26 Rz 18; s Roser, in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 26 Rz 17) angeordnet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Allgemeines zur Höchstbetragsberechnung in DBA-Fällen

Tz. 253 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Grundsatz folgt die Höchstbetragsberechnung in DBA-Fällen den gleichen Regeln wie in Nicht-DBA-Fällen (dazu s Tz 148 – 190). Bei denjenigen DBA, die zur Anrechnung nur allgemein auf das dt Recht verweisen, ist dies offensichtlich. Ein erheblicher Teil der dt DBA (wegen einer Übersicht s Vogel, in Vogel/Lehnert, DBA, Art 23 Rn 171) über ni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr