Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.3 Verfahrensvergleich und betriebswirtschaftliche Bewertung

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie sich Durchschnitts-, Mengen-Lifo- und Mengen-Fifo-Methode auf die Vorratsbewertung auswirken. Tab. 4 zeigt die Ergebnisse für die periodische, Tab. 5 für die permanente (gleitende) Bestandsbewertung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden

Tz. 12 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Umsatzerlöse aus der Nutzung solcher Vermögenswerte des Unternehmens durch Dritte, die Zinsen, Nutzungsentgelte oder Dividenden erbringen, waren zu erfassen, wenn der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft wahrscheinlich war und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden konnte (IAS 18.29). Zinsen waren unter Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 1. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Angabepflichten

Tz. 13 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 18.35 waren folgende Angaben erforderlich: die für die Erfassung der Umsatzerlöse angewandten Rechnungslegungsmethoden, einschließlich der Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei Dienstleistungsgeschäften; der Betrag jeder bedeutsamen Kategorie von Umsatzerlösen, die während der Berichtsperiode erfasst worden sind, wie Um...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Zielsetzungen und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 18 regelte die Bilanzierung von Erträgen, die sich aus dem Verkauf von Gütern, dem Erbringen von Dienstleistungen und der Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelte oder Dividenden ergaben (IAS 18.1). Der primäre Fokus des IAS 18 lag auf der Bestimmung des Zeitpunkts der Vereinnahmung von Erträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG darf der Zweck des Verbandes nicht auf einen wG gerichtet sein. Nahc dem BFH-Urt v 13.12.2018, BStBl II 2019, 460, kann ein Berufsverband iSd § 5 Abs1 Nr5 KStG entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte iRe wG nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Beispiele bedingten Erwerbs

Rz. 9 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine aufschiebende Bedingung bejaht: 1. War ein Nießbrauch zunächst mehreren Bedachten vom Erblasser zu gleichen Teilen eingeräumt mit der Maßgabe, dass im Falle des Todes eines Bedachten der diesem bis zum Tode zugestandene Nießbrauchsteil den überlebenden Bedachten zufallen soll, so liegt ein aufschiebend be...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2 Freigestellte oder erstattete Kapitalerträge (Nr. 3)

Rz. 15 Mitzuteilen ist nicht das im Freistellungsauftrag angegebene Freistellungsvolumen, sondern zu den einzelnen Freistellungsaufträgen jeweils die Höhe der Beträge, für die aufgrund des Freistellungsauftrags tatsächlich insgesamt vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 44b Abs. 6 S. 4 EStG oder § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.1 Allgemein

Rz. 15 § 36a EStG ist nach seinem Wortlaut auf Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. bei Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten. Rz. 16 § 36a Abs. 1 S. 4 EStG erweitert den Anwendungsbereich zudem auf Dividenden aus Aktien und Genussrechten inländischer Emittenten, die im Ausland girosammelverwahrt werden. § 36a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 64 Die Anrechnungsbeschränkung des § 36a Abs. 1 bis 4 EStG gilt zunächst nicht, wenn die Kapitalerträge im Vz nicht mehr als 20.000 EUR betragen. Wird die Grenze überschritten, ist § 36a Abs. 1 bis 4 EStG wiederum anwendbar. Umfasst sind von dieser Höchstgrenze [1] alle die in den sachlichen Anwendungsbereich des § 36a Abs. 1 S. 1 EStG einbezogenen Kapitalerträge i. S. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.5 Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 28 Zudem darf der Stpfl. nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteilen oder Genussscheinen nicht verpflichtet sein, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Rz. 29 Nach der Entwurfsbegründung darf der Stpfl. nicht aufgrund von Rechtsgeschäften verpflichtet sein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift

Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a EStG regelt eine Ergänzung der Voraussetzungen einer Anrechnung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5.1 Parallelnorm des § 50j EStG zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“

Rz. 12 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1] wurde mit § 50j EStG mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Parallelnorm zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ geschaffen. § 50j EStG soll dem sog. "Cum/Cum treaty shopping" entgegenwirken. Das "Cum/Cum treaty shopp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2.2 Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte auf Antrag (§ 36a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 22 Nach § 36a Abs. 1 S. 3 EStG ist die nicht angerechnete KapESt auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. aufgrund der Formulierung "nicht angerechnete“ anstatt von "nicht anzurechnende“ muss die KapESt tatsächlich angerechnet worden sein.[1] Es kommt dann zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage[2], sodass nur die Kapitalerträge, gemindert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.3 Inhalt der Anzeige

Rz. 58 Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben [1] Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Stpfl., Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen, Höhe der Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.2 Fälligkeit der Kapitalerträge

Rz. 34 Bei der "Fälligkeit der Kapitalerträge" ist bei Aktien auf den Gewinnverteilungsbeschluss der Hauptversammlung und bei Genussscheinen auf die Emissionsbedingungen abzustellen. Dabei gilt – vorbehaltlich spezieller Regelungen – in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 2 S. 2 EStG der Tag nach der Beschlussfassung als Tag der Fälligkeit, wenn trotz Beschluss der Hauptv...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.8 Weitere Angaben (Zeilen 26–28)

In den Zeilen 26 und 27 können weitere festzustellende Besteuerungsgrundlagen eingetragen werden, z. B. Gewinnzuschläge nach § 6b Abs. 7, 8, 10 EStG, außerordentliche Einkünfte nach § 34b EStG, Steuerabzugsbeträge nach §§ 48, 48c EStG, nach § 50c EStG nicht berücksichtigte Gewinnminderungen sowie Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG, außerdem nicht ausgleichsfähige oder nicht ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand infolge des Beschlusses (Nr. 5)

Rn. 16 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein zusätzlicher Aufwand i. S. d. § 174 Abs. 2 Nr. 5 AktG aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der HV kann dann entstehen, sofern die HV vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abweicht (vgl. Beck AktG-Komm. (2019), § 174, Rn. 18; Hüffer-AktG (2020), Rn. 6). Bei Annahme des Vorschlags des Vorstands ist der entstehende Aufwand bereit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Dividende wird in der Praxis meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattunge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten gehen daher nicht in einen der KSt-Vordrucke, sondern in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Personengesellschaft ein. Er ist v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.1 Zeile 11

In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschaftern gilt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Ausweis der Gewinnrücklage (§ 152 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Gewinnrücklagen sind gemäß § 272 Abs. 3 aus dem Ergebnis zu bilden, sie stellen folglich einbehaltenen Gewinn dar (vgl. Hüffer-AktG (2018), § 152 AktG, Rn. 7). In analoger Anwendung zur Regelung bei der Kap.-Rücklage schreibt auch § 152 Abs. 3 AktG die gesonderte Darstellung der Veränderung der Gewinnrücklagen – wahlweise in Bilanz oder Anhan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Höchstbetrag der Gewinnabführung (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ausgangsgröße für Berechnung des Höchstbetrags der Gewinnabführung ist gemäß § 301 Satz 1 AktG der Jahresüberschuss, wie er sich bei fiktiver Betrachtung ohne Gewinnabführungsverpflichtung ergeben würde (vgl. so auch Hüffer-AktG (2020), § 301, Rn. 1); auszugehen ist dabei von dem im GuV-Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 N...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.3 Kontrolle des Steuerberaters?

Fraglich ist, ob eine Pflicht zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses des Steuerberaters besteht. In der Praxis der BuStra-Stellen der FÄ wird zuweilen recht undifferenziert darauf verwiesen, dass es den Steuerpflichtigen nicht gestattet sei, die zur Weiterleitung an die Finanzbehörde bestimmten Erklärungen und Anlagen "blindlings zu unterschreiben". Diese Formulierung, die man...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2.3 Grund und Betrag

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils ist, dass der in Rede stehende Anspruch nach Grund und Höhe teilbar und hinsichtlich beider Teile strittig ist.[1] Es muss sich also um bezifferbare Ansprüche handeln. Wenn der Streit über den Grund und die Höhe des Anspruchs getrennt geführt werden kann, kann das Grundurteil als Zwischenurteil nicht in Gegensatz...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / C. Fazit

Rz. 63 Die Änderung der Umsatzsteuer auf 16 % und anschließend auf 19 % bringt erhebliche Probleme mit sich. Von daher kann nur dringend angeraten werden, sich mit dieser Materie näher zu befassen und sorgfältig zu prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Rz. 64 Das erfordert es selbstverständlich, dass die Anwaltschaft endlich einmal begreift, dass die Angabe des Leistungs...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 729 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.3 Werbungskostenabzug

Rz. 751 In bestimmten Einzelfällen (→ Tz 732 f. und Übersicht in → Tz 761) können tatsächlich angefallene Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Werbungskostenabzug erfolgt bei Dividenden nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 % (→ Tz 755). Der Sparer-Pauschbetrag kommt nicht zur Anwendung, sofern keine anderen Kapitaleinkünfte, für die kein Werbungskostenabzug gewährt wird, ve...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 756 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr