Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.3 Steuerbelastung des Anteilseigners im Quellenstaat

Tz. 42 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf die vGA bei einer Verrechnungspreiskorrektur in D entfallende St wird, unabhängig von der stlichen Bewertung dieses Vorgangs im Ausl, durch einen KapSt-Abzug gem § 43 Abs 1 Nr 1 EStG erhoben, wobei die inl TG gem § 44 Abs 1 S 3, Abs 5 EStG für die Einbehaltung und Abführung der KapSt haftet. Hierbei ist zu beachten, dass auch für den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.1 Gewinnkorrektur im Quellenstaat

Tz. 40 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In den Fällen der Gruppe 1 (s Tz 37) liegen jeweils vGA einer inl TG an ihre ausl MG vor. Dies hat für die TG zur Folge, dass bei ihr das Einkommen um den mit Hilfe des Fremdvergleichs zu ermittelnden Minderungsbetrag wieder erhöht wird. Für die ausl MG ergibt sich als Rechtsfolge im Inl, dass sie mit der vGA als St-Ausländer beschr stpfl ist....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 20.4 [Autor/Stand] Allgemeines. Sollten im Schrifttum noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert werden (s. Vor §§ 7–14 AStG Anm. 29), schlagen diese Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG durch.[2] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorschrift systematisch auf den §§ 7–14 AStG aufbaut, denn als Steuerbefreiungsnorm handelt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7341)

Einzelbegründung – (Auszug) Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 20a (§ 50d) Allgemeines Durch Urteil vom 11.10.2000 – I R 34/99 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Bescheinigung nach § 50d Abs. 3 EStG, durch die das Bundesamt für Finanzen den Schuldner von Kapitalerträgen im Sinne des § 43d EStG und Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Gegenstandswert bei Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Der Gegenstandswert richtet sich im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 45 StBVV i. V. m. § 23 Abs. 1 RVG). Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in Verfahren vor den FG der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist aber nicht die subjektive Bedeu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übersteigender Betrag (§ 150 Abs. 4 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kap.-Rücklage (gesetzlicher Reservefonds) zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkap., so kann der Mehrbetrag ebenfalls zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AktG) und eines Verlustvortrags aus dem VJ verwendet werden (vgl. § 15...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Kapitalrücklage

Rn. 15 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 regelt, welche Beträge in die Kap.-Rücklage einzustellen sind. Nach § 270 Abs. 1 Satz 1 sind die entsprechenden Einstellungen bereits bei der Aufstellung des JA vorzunehmen; Gleiches gilt für die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Dotierungs- und Verwendungsvorschriften...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Stichtagsprinzip und Wertaufhellung

Tz. 142 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Der IFRS-Abschluss ist grundsätzlich unter Beachtung des Stichtagsprinzips zu erstellen. Demnach sind die Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities) nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zu erfassen. Tatsachen, die nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, aber bereits vor dem Bilanzstichtag bestanden (sog. berichtigungspflichtige Er...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Eigenkapital

Tz. 82 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Das Eigenkapital (equity) ist im Conceptual Framework nur sehr allgemein definiert. Es ergibt sich nach CF.4.63 als Residualgröße, die nach der Verrechnung von Vermögenswerten (assets) und Schulden (liabilities) eines Unternehmens verbleibt. Eigenkapitalansprüche sind somit Ansprüche gegen das Unternehmen, die nicht die Definition einer Schuld...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. DCF-Kalkulation zur Errechnung eines Unternehmenswertes

Tz. 5 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die Discounted Cashflow (DCF) Kalkulation erfolgt idR in der Form eines Drei-Phasen-Wachstumsmodells auf der Basis von normalisierten Zahlungsströmen. Es ist bedeutsam, eine mehrjährige Prognoserechnung auf adjustierten, potenziellen mid cycle earnings aufzusetzen. Eine simple lineare Fortschreibung von zyklischen Hoch- oder Tiefpunkten kann zu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Körperschaftsteuer-Option

Hat die SCI für die "impôt sur les sociétés" (Körperschaftsteuer) optiert, wird die SCI direkt besteuert, d. h. die Gesellschafter zahlen Steuern auf die tatsächlich ausgeschütteten Dividenden ("dividendes reçus"). Letztere werden erst dann an die Gesellschafter ausgereicht, wenn die SCI ihre Körperschaftsteuer entrichtet hat. Vorteil der Option ist eine großzügigere Abschre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Verfahren bzgl. Verkauf der Immobilie(n) der SCI

Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2019, Pfändung eine... / 1 I. Der Fall

Pfändung aller Rechte aus der Kfz-Versicherung Die Gläubigerin beantragte mit einem PfÜB-Antrag unter anderem die Pfändung der Ansprüche der Schuldnerin aus dem Haftpflicht-, Teilkasko- und Kaskoversicherungsvertrag für ihren Pkw auf Rückvergütung wegen Unfallfreiheit, Rückzahlung bereits gezahlter Versicherungsprämien bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages und...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4 Rückvergütungen

Rz. 9 Eine besondere Form der Überschussverteilung stellt die genossenschaftliche Rückvergütung dar. Im Rahmen einer Rückvergütung wird der erzielte Überschuss ganz oder teilweise an die Mitglieder im Verhältnis ihres mit der Genossenschaft getätigten Umsatzes ausgeschüttet. Die Rückvergütung folgt der Überlegung, dass die Mitglieder in Form der Rückvergütung nur die im Förd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 9.6.3 Passiva

Rz. 491 A. Eigenkapital Die Gliederung des Eigenkapitals von eG bestimmt sich gemäß § 337 i. V. m. § 266 HGB (vgl. RN 438, A. Eigenkapital). Ist das gesamte Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und übersteigen die Passivposten die Aktivposten, so ist dieser übersteigende Betrag am Ende der Aktivseite gesondert als ›Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag‹ auszuweise...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 4.2 4.2 Das Unternehmensinteresse

Rz. 17 Im Übrigen ergeben sich die Leitlinien und Schranken vorstandlicher Gestaltungsbefugnis aus dem Unternehmensinteresse. Dieses erfasst zunächst und vorrangig den Bestandsschutz des Unternehmens und damit die notwendige Orientierung am Maßstab einer dauerhaft gesicherten Rentabilität. Angesichts der spezifischen Ausrichtung der Genossenschaft an den Belangen ihrer Mitgl...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 2 Gewinnverteilung

Rz. 3 Der Gewinn, der auf die Mitglieder verteilt werden kann (Bilanzgewinn), ergibt sich aus dem Jahresüberschuss zuzüglich eines bestehenden Gewinnvortrags aus dem Vorjahr, zuzüglich Rücklagenauflösungen abzüglich eines bestehenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr abzüglich der Rücklagenzuführungen aufgrund statutarischer Regelungen. Ein Anspruch auf Verteilung des Gewinns...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 7.3 Zulassung und Mitgliedsstellung investierender Mitglieder

Rz. 15 Die Zulassung investierender Mitglieder setzt gem. § 8 Abs. 2 S. 1 zunächst eine grundsätzliche satzungsrechtliche Ermächtigung durch eine entsprechende Satzungsänderung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen voraus (§ 16 Abs. 2 Nr. 11). In diesem Falle kommt den Mitgliedern der Genossenschaft nach Maßgabe von § 67 a ein außero...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verschmelzung von Genossens... / 3 Beachtung der Mitgliederrechte

Rz. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder der übertragenden Genossenschaft erlöschen mit der Eintragung der Verschmelzung (§ 19 Abs. 1). Durch den Mitgliedschaftserwerb bei der übernehmenden Genossenschaft erwerben diese Mitglieder jedoch die mit der dortigen Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Rechts auf Inanspruchna...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.2.1 Grundlagen

Rz. 16 Die Genossenschaft ist im Lichte ihrer normativen und wirtschaftlichen Zwecksetzung eine organisatorisch und rechtlich verselbstständigte Selbsthilfeeinrichtung ihrer Mitglieder. Deren im Rahmen der eG verfolgter ›gemeinsamer Zweck‹ (vgl. § 705 BGB) liegt folglich gem. § 1 Abs. 1 zwingend und unabdingbar in der ›Förderung des Erwerb(s) oder der Wirtschaft ihrer Mitgl...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 4 Abschluss der werbenden eG

Rz. 10 Strittig ist, ob auf den Stichtag vor der Auflösung der eG (wobei der Eintragung in das Register nur deklaratorische Bedeutung zukommt) ein Abschluss der werbenden eG zu erstellen ist. Müller (vgl. § 89 GenG RN 11) verneint dies, da eine Gewinnverteilung für den abgelaufenen Zeitraum nicht mehr infrage kommt. Deubert (vgl. T RN 50 ff.) begründet das gleiche Ergebnis d...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 3.3.4 Einzelfälle

Rz. 20 Nutzungsverhältnisse zwischen Wohnungsgenossenschaften und Mitgliedern unterliegen als rechtsgeschäftliche Ausgestaltung der Förderbeziehung dem Gleichbehandlungsgebot (vgl. BGH NZM 2010, 121 zu einem Mieterhöhungsverlangen nur gegenüber einem Mitglied). Allerdings verstößt die eG bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsat...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 2 Verzinsungsverbot

Rz. 2 Zinsen sind alle Zahlungen, die unabhängig vom Betriebsergebnis und ohne Beschluss der Generalversammlung geleistet werden. Dividenden sind keine verbotenen Zinszahlungen, da diese aus den erzielten Gewinnen der Genossenschaft gezahlt werden. Andere Leistungen, wie z. B. Darlehen, stille Beteiligungen, die Verzinsung von Genussrechtskapital sowie Spareinlagen, fallen n...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 2.1.2 Die Höhe des Anspruchs

Rz. 4 Bei dem Auseinandersetzungsguthaben handelt es sich dem Inhalt nach um das Geschäftsguthaben (vgl. § 12 Abs. 2 S. 2 GdW-MusterS) des Mitglieds zum Ende des Geschäftsjahres, in welchem das Ausscheiden wirksam wird, vermindert um die periodenbezogenen Verlustabschreibungen und vermehrt um die periodenbezogenen Gewinnzuschreibungen und eventuelle Rückvergütungen. Maßgebl...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 2.7.1 Die Bedeutung des Geschäftsguthabens

Rz. 20 Das Geschäftsguthaben spiegelt als Bestandteil des Eigenkapitals die tatsächliche Höhe der finanziellen Beteiligung der Mitglieder an der Genossenschaft wider. Es setzt sich zusammen aus den auf den Geschäftsanteil geleisteten Einlagen zuzüglich der Gewinnzuschreibungen und vermindert sich um die Verlustabschreibungen zum Ausgleich von Bilanzverlusten (vgl. §§ 17 Abs...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5 Europäische Genossenschaft

Rz. 11 Die Verwendung des Jahresüberschusses ist gem. Art. 65 SCE-VO in der Satzung der SCE zu regeln, soweit das nationale Recht keine anderweitige zwingende Regelung kennt. Für den Fall eines Überschusses muss die Satzung eine Rücklagenzuführung vorsehen. Die Rücklagenbildung muss, solange der nach Art. 3 Abs. 2 SCE-VO genannte Betrag nicht erreicht wird, mindestens 15 % d...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 9 Sondertatbestände

Rz. 45 Abs. 3 enthält einzelne Sondertatbestände hinsichtlich der Verletzung von gesetzlichen oder satzungsmäßigen Kapitalsicherungspflichten, bei deren Vorliegen ein Schaden der Genossenschaft in Höhe der jeweils geleisteten Zahlungen vermutet wird. Dies betrifft die Auszahlung von Geschäftsguthaben unter Verstoß gegen §§ 22 Abs. 4, 73 Abs. 2 S. 1; die Gewährung von Zinsen un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

Leitsatz Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1 UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners zu behandeln. Normenkette § 5 Abs. 2, § 7 Satz 1, § 4 A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 5 Grundlegende GoB, handelsrechtliche Gewinnkonzeption

Rz. 90 Vorbemerkung: Obwohl in der Literatur seit Jahrzehnten umfangreiche Diskussionen über GoB-Systeme geführt wurden (vgl. Leffson 1987, Jüttner 1993, Euler 1996, Moxter 2007, Baetge/Kirsch/Thiele 2014) hat sich weder in Theorie noch in Praxis ein ›System‹ als konsensfähig herausgestellt. Neben unterschiedlichen Vorstellungen über den/die dominanten JA-Zweck(e) ist vor al...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 1 Gesetzessystematik, Entwicklung der Rechnungslegungs­vorschriften und Aufbau der Kommentierung

Rz. 23 In § 33 Abs. 1 GenG wird bestimmt, dass der VSt zur Bf verpflichtet ist und einen JA und LB dem AR und der GV unverzüglich vorlegen muss. Dies setzt die Pflicht zur Erstellung von JA/LB voraus, genauso wie andere Regelungen des GenG, die auf den JA (in-)direkt Bezug nehmen (vgl. z. B. §§ 7, 19 f.). Rz. 24 Da eG gem. § 17 Abs. 2 Kaufleute sind und der Gesetzgeber die Bf...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.6 Gemeinnützigkeitszusatz bei Wohnungsgenossenschaften

Rz. 11 Auch nach der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) bleiben die – ehemals gemeinnützigen – Wohnungsbaugenossenschaften berechtigt, den bisherigen Hinweis auf die gemeinnützige Zielsetzung der eG in der Firma weiter zu führen (siehe hierzu die Stellungnahme der Bundesregierung BT-Drucks. 11/2157, S. 211; BR-Drucks. 100/88, S. 453 a. A. BGH GRUR 2003, S...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 3 Ausschluss des Zinsanspruches

Rz. 4 Zinsen auf die Geschäftsguthaben dürfen nach § 21 a Abs. 2 GenG nicht gezahlt werden, wenn die Bilanz der eG einen Jahresfehlbetrag oder einen Verlustvortrag ausweist, der weder ganz noch teilweise durch Ergebnisrücklagen, einen Jahresüberschuss oder einen Gewinnvortrag gedeckt ist. Die Regelung des § 21 a Abs. 2 GenG ist zwingend. Soweit die Voraussetzungen des § 21 ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG Ein... / 2 Strukturvorgaben der SCE

Rz. 14 Gemäß Art. 2 Abs. 1 SCE-VO kann eine europäische Genossenschaft gegründet werden:mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 3 Gebot der Kapitalerhaltung

Rz. 6 Nach § 22 Abs. 4 GenG darf das Geschäftsguthaben – aus Gründen der Kapitalerhaltung – nicht ausgezahlt werden, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist. Erst nach dem Ausscheiden besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (§ 73 GenG). Ein höheres Guthaben stellt nach einer Herabsetzung des Geschäftsanteils – unter den Voraussetzungen der ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 5 Liquidations-Eröffnungsbilanz

Rz. 12 Auf den Stichtag der Auflösung ist eine Liquidations-Eröffnungsbilanz ergänzt um einen erläuternden Anhang sowie einen Lagebericht zu erstellen (vgl. Müller § 89 GenG RN 14). In § 270 (2) AktG/§ 71 (2) GmbHG wird ausdrücklich nur eine Bilanz und ein erläuternder Bericht (in Anlehnung an den Anhang zum Jahresabschluss und den Lagebericht) verlangt (vgl. Hüffer § 270 A...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 7.2 Zum Begriff des investierenden Mitglieds

Rz. 11 Soweit es die Definition des Begriffs der investierenden Mitglieder und damit zugleich deren Abgrenzung von den nutzenden Mitgliedern betrifft, kommt es nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 entscheidend darauf an, ob die betreffenden Personen für die Nutzung der eigentlichen Förderleistung ›infrage‹ bzw. ›in Betracht‹ (so die Regierungsbegründung) kommen. Dies lässt für ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 7.1 Stille Beteiligungen

Rz. 113 Soweit die Satzung dem nicht entgegensteht, kommen auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, sowie Personengesellschaften – einschließlich der GbR – als Mitglieder der eG infrage. Sofern dies der Fall ist, können deren zur Vertretung befugten Personen in den Vorstand und Aufsichtsrat der ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 83 Abs. 1 GenG sieht als Regelfall vor, dass der bisherige Vorstand die Liquidation übernimmt (geborene Liquidatoren), eine Annahme des Amtes ist nicht erforderlich, der Anstellungsvertrag bleibt unverändert. Der Vorstand ist grundsätzlich zur Tätigkeit als Liquidator bis zum Abschluss der Liquidation oder zur Beendigung des Anstellungsvertrages verpflichtet (vgl. M...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 3 Nichtige Beschlüsse

Rz. 4 Die Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung kommt folglich nur dort in Betracht, wo der Willensbildungsakt des Mitgliederorgans an einem besonders schweren Mangel leidet und dieser offensichtlich ist. In Übereinstimmung mit § 241 AktG ist dies der Fall, wenn:mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.5.4 Produktivgenossenschaften

Rz. 49 Hier sind die Mitglieder zugleich Anteilseigner und Beschäftigte der Genossenschaft. Deren Förderleistung besteht folglich neben der Gewährung von Arbeitsentgelt und der Gewinnausschüttung im Wesentlichen in der Bereitstellung und Koordination der Beschäftigungsstellen. Dabei unterliegt das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen des Arbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 7.2 Anschaffungskosten

Rz. 200 In § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist geregelt, dass VG höchstens mit den (fortgeführten) AK oder HK anzusetzen sind. Diese Regelung ist trotz der Formulierung nicht als Höchstwertvorschrift zu interpretieren, die es erlauben würde, einen VG mit einem niedrigeren Zugangswert einzubuchen, sondern nach h. M. als Fixwertbestimmung, die Ober- und Untergrenze zugleich festlegt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

Leitsatz 1. Auch nach der ab 2006 geltenden Rechtslage können Leistungen aus dem Vermögen von in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaften, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird, als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 – VIII R 47/13, BFHE 254, 390). 2. Zwar ist die Höhe des ausschüttbaren G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 91 Für die Zurechnung der Einkünfte im Rahmen von Treuhandverhältnissen ist es ohne Bedeutung, wem das Wirtschaftsgut nach § 39 AO zuzurechnen ist. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO sind bei Treuhandverhältnissen die Wirtschaftsgüter dem Treugeber zuzurechnen. Ein Treugeber kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen erzielen, wenn für ihn ein Treuhänder im eigene...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr