Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / c) Zeitpunkt der Beschlussfassung über Gewinnausschüttung

Eine Ausgleichspflicht nach § 101 Nr. 2 Hs. 2 BGB ergibt sich nur dann, wenn Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden; dass Gewinne hätten ausgeschüttet werden können, genügt hingegen nicht.[49] Dabei ist es unerheblich, wann die Gewinnausschüttung erfolgt.[50] Folglich hat es der Vermächtnisnehmer jedoch grundsätzlich in der Hand, den Ausgleichsanspruch zu vereiteln, indem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / II. Zivilrechtliche Qualifikation von Unternehmensgewinnen

Mit der Gesellschafterstellung eines GmbH-Gesellschafters sind Gewinnbezugsrechte verbunden.[1] Die aus diesem Recht resultierenden Gewinnanteile stellen Rechtsfrüchte i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB dar.[2] Das maßgebliche Fruchtziehungsrecht ist das Recht des Gesellschafters gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG, von der Gesellschaft eine Gewinnausschüttung zu beanspruchen.[3] Gewinnanteile eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / b) Zeitlicher Aufteilungsmaßstab

Die zeitliche Aufteilung der Gewinne auf die Berechtigten erfolgt pro-rata-temporis, und zwar dergestalt, dass jedem der Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil gebührt.[36] Hinsichtlich des laufenden Gewinns ist die Frage, wem dieser in welcher Höhe zusteht, dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Berechtigung während des laufenden Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / I. Zuwendungsnießbrauch (§ 23 ErbStG)

Der Zuwendungsnießbrauch wird besteuert als ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden. Die Kapitalisierung des Nießbrauchsrechts erfolgt regelmäßig dahingehend, dass nach § 15 BewG ein Jahreswert ermittelt wird, der mit dem entsprechenden Vervielfältiger, je nach Laufzeit des Nießbrauchs als lebenslänglicher oder zeitlich beschränkter Nießbrauch, multi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Mezzanine-Kapital

Durch den Einsatz von Mezzanine-Kapital können mittelständische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote erhöhen und damit ihr Rating sowie ihre Bonität verbessern und sich im Ergebnis aus einer gestärkten Position heraus den sich schwieriger werdenden Marktverhältnissen stellen. Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich daraus, dass das Mezzanine-Kapital am unternehmerischen Erfolg w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Organschaft

Rn. 171 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für refinanzierte Kapitalbeteiligungen wird diskutiert, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 EStG durch Begründung einer Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der erwerbenden PersGes zu vermeiden (§ 14 KStG). Erträge, welche die Organschaft über den Gewinnabführungsvertrag an den Organträger abführt, sind keine Dividenden na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 6 EStG nF ist kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den BV-Mehrungen und Einnahmen nach § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen nach § 3 Nr 40a EStG erforderlich. Die un- oder teilentgeltliche Überlassung von WG an die Körperschaft muss durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (zu den Voraussetzungen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Debt-push-down

Rn. 168 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter dem Begriff "Debt-push-down" ist die Verlagerung von Verbindlichkeiten und der daraus resultierenden Finanzierungskosten von dem Anteilseigner auf die Tochter-KapGes zu verstehen. Verbindlichkeiten aus dem Erwerb einer KapGes können – vorausgesetzt die Tochter-KapGes verfügt über handelsrechtlich ausschüttungsfähige Rücklagen – von de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veranlassung durch steuerfreie Einnahmen

Rn. 49 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen unterliegen grds dem Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG. Fallen sowohl steuerfreie als auch stpfl Einnahmen an und kann keine konkrete Zuordnung vorgenommen werden – zB bei Überschreitung des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr 26 EStG (wobei es hier häufig an der erforderlichen Einkünfteerz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In persönlicher Hinsicht ist die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG anwendbar für alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar über eine PersGes an einer Körperschaft beteiligt sind. Soweit Körperschaften an anderen KapGes beteiligt sind, ist die Anwendung des § 3c Abs 2 S 1 EStG durch die Regelung des § 8b Abs 3 S 2 u Abs 5 S 2 KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 67 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 1 EStG gilt das Teilabzugsverbot unabhängig davon, in welchem VZ die BV-Mehrungen oder Einnahmen angefallen sind. Nach der alten Rspr des BFH war bei Finanzierungsaufwendungen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Gewinnausschüttungen und Aufwendungen erforderlich (zuletzt BFH v 14.07.2004, I R ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schädliche Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als schädliche Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG, die eine volle Verlustberücksichtigung nach der alten Rechtslage ausschließen, gelten offene und vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG), Veräußerungserlöse (§ 17 Abs 2 EStG), Kapitalrückzahlungen (§ 17 Abs 4 EStG) und die Auskehrung von WG iRd Abwicklung von Liquidations- und Insolvenzfällen (OFD Nds v 11.05...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundkonzeption der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Grundgedanken des § 3c Abs 1 EStG können Ausgaben, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht abgezogen werden (sog Korrespondenzprinzip). § 3c Abs 1 EStG kodifiziert ein Abzugsverbot für BA und WK für alle Einkunftsarten zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils. Einen finalen oder zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 4 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip resultiert aus dem objektiven Nettoprinzip als Subprinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips. IRd verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) hat sich der Steuergesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot wurde mit dem StSenkG eingeführt aufgrund des Systemwechsels vom Anrechungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, das grds auf offene Gewinnausschüttungen ab VZ 2002 anwendbar ist (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433, § 52). Rn. 58 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ab VZ 2009 ist im Zuge des UntStRefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 4.1 Kennzahlen zur Rentabilität

An diesen Kennzahlen wird hauptsächlich gemessen, wie rentabel Ihr Unternehmen ist. Unter anderem sieht ein Fremdkapitalgeber, inwiefern eine Investition in Ihr Unternehmen überhaupt lohnenswert erscheinen kann. Cashflow Am Cashflow erkennen Sie, ob das Unternehmen die erforderlichen Finanzmittel für die nötigen Investitionen aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Der C...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
SWOT-Analyse in Corona-Zeiten / 3.7 SWOT-Analyse und Coronakrise

Die SWOT-Analyse eignet sich auch sehr gut zur Risikofrüherkennung, wenn man sich kritisch und ehrlich mit Schwächen und vor allem Risiken befasst. Voraussetzung ist, dass man versucht, sich einen möglichst vollständigen Überblick zu verschaffen und vor allem die Gefährdungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten ehrlich bewertet. Zwar wäre es wohl kaum möglich gewesen, die Coro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage

Kommentar Das BMF stellt sich gegen eine Entscheidung des BFH, wonach keine Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gegeben sein soll, wenn diese beim Empfänger nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei zu stellen wäre. Verdeckte Einlage Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen einer Körperschaft nicht. In der Praxis treten Fälle mit verdeckten Einlagen in Dreie...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Leitsatz Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. Normenkette § 8b Abs. 5 KStG, § 12 Satz 1, § 14 Satz 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, § 9 Nr. 3 GewStG, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden. Die Gesetzesbegründung betont hierbei, dass die Körperschaften in einschlägigen Fällen materiell und verfahrensrechtlich Schenker bleiben. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2. Persönliches Vermögen

Rz. 22 Von der gesetzlichen Vermutung des Gesamthandseigentums der Ehegatten ausgenommen ist nach Art. 57 und 58 FGB das folgende persönliche Vermögen, an dem privates, getrenntes Eigentum jedes der Ehegatten besteht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 34 Der türkische gesetzliche Güterstand "Errungenschaftsbeteiligung" beruht sicherlich auf dem gleichen Grundgedanken wie die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand im deutschen Recht. Das heißt, dass das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Ehe getrennt bleibt, nach Beendigung des Güterstandes aber ein Ausgleich des unterschiedlichen Zuwachses der Errun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / c) Das Sondervermögen

Rz. 63 Sondervermögen ist ein Vermögensgegenstand eines Ehegatten, der angesichts der Zeit, des Rechtstitels und der Quelle des Erwerbs nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört. Zum Sondervermögen gehören die folgenden Vermögensgegenstände:[63]mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückvergütung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückvergütung s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Genossenschaftliche Rückvergütungen" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Umsatzrückvergütungen".mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Genossenschaftliche Rückvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgen an Nichtmitglieder stellen BA dar. Rückvergütungen an Mitglieder sind nach § 22 KStG nur insoweit als BA abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Soweit die Rückvergütungen an die Mitglieder die in § 22 Abs 2 KStG aufgeführten Grenzen übersteigen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 660ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückgängigmachung von vGA allgn s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Bewertung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 420ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern Ausgaben für eine vGA fremdfinanziert werden und dadurch Zinsaufwendungen bei der Kö entstehen, sind diese Zinsaufwendungen nicht zusätzlich als vGA zu behandeln. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnausschüttungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu GA allg s § 8 Abs 1 KStG Tz 81ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Leistungen". Zur Abgrenzung zwischen oGA und vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 150ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur (außerbilanziellen) Korrektur der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 350ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Zu den Rechtsfolgen beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 434ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kö, die nach der Satzung und der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), sind nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit. Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke setzt nach § 52 AO ua die selbstlose Förderung voraus. Nach § 55 Abs 1 AO ist für eine selbstlose Förderung ua Voraussetzung, dass Mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Frage, ob vGA auch bei Vereinen möglich sind, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 19. Zu Einzelheiten im Zusammenhang von vGA bei gemeinnützigen Vereinen (= Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit) s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. Zum Verhältnis zwischen vGA und Mittelfehlverwendung s auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Im Übrigen s § 8 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beendigung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Liegt einer vGA nicht ein einzelner Veräußerungs- bzw Erwerbsvorgang, sondern ein Dauerschuldverhältnis (zB Miet-, Pacht- oder Anstellungsverträge) zugrunde, so wird die Kap-Ges versuchen, eine frühzeitige, ggf sogar rückwirkende Anpassung einer unangemessenen Vereinbarung bzw den Abschluss einer anerkannten Vereinbarung herbeizuführen; s § 8 Abs 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Zurechnung der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Eine vGA ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgr eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtsch Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist; s Urt des BFH v 06.08.2013 (BFH/NV 2014, 27). Dazu s auch § 8 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Höhe der vGA auf Ebene der Kö s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 420ff; zur Bewertung beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 434. Die auf eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG entfallende KSt und GewSt wird nicht zusätzlich als vGA behandelt. Diese St wären bei zutr Ermittlung des zvE bzw Gewerbeertrags ohnehin entstanden. Die "verdeckte" GA hätte ger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückabwicklung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Zum Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1737ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückzahlung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz".mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gewinnausschüttungen für vor dem Abwicklungszeitraum endende Wirtschaftsjahre

Tz. 34 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Beschließt die Kö nach Beginn des Liquidationszeitraums, den Gewinn eines vor dem Liquidationsbeginn endenden Wj auszuschütten, kann die GA auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (s Urt des BFH v 12.09.1973 [BStBl II 1974, 14] v 17.07.1974 [BStBl II 1974, 692], v 22.10.1998 [BFH/NV 1999, 829] und v 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bonizahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Bonizahlungen an Gen-Mitglieder s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Genossenschaftliche Rückvergütungen"; zur Abgrenzung zwischen den Rückvergütungen an Gen-Mitglieder iSv § 22 KStG und GA s § 22 KStG Tz 13ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rabatte

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gewährt eine Kö ihrem Gesellschafter Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti), so ist diese verhinderte Vermögensmehrung bei der Kö idR ausschl betrieblich veranlasst, soweit ein entspr Preisnachlass einem Nichtgesellschafter, der nicht nahe stehende Pers eines Gesellschafters ist, unter sonst gleichen Umständen auch gewährt worden wäre. Ist dies nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verhinderte Vermögensmehrung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verhinderten Vermögensmehrung als Tatbestandsmerkmal einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 402ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Definition der verdeckten Gewinnausschüttung"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance".mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ehrenamt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA bei ehrenamtlicher Tätigkeit eines Vereinsvorstands s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Dazu s auch § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückwirkung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückwirkende Vereinbarungen werden stlich grds nicht anerkannt. Somit können auch vGA und verdeckte Einlagen grds keine Rückwirkung entfalten. Zum Zeitpunkt der Korrektur einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 351ff. Zur Rückzahlung/Rückgängigmachung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückabwicklung einer verdeckte...mehr