Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.1 Verrechnungspreise

§ 1 AStG regelt in Ergänzung sonstiger Korrekturnormen des EStG und KStG, insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung und Entnahme die Korrektur von unüblichen Liefer- und Leistungskonditionen zwischen verbundenden Unternehmen. Anzusetzen ist der Fremdvergleichspreis. Es erfolgt eine außerbilanzmäßige Korrektur insbesondere von Nutzungsüberlassungen (z. B. fiktiver Zins, ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.1 BFH-Rechtsprechung – Anlass der Gesetzesänderung

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.3.2015[1] entschieden, der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG rechne zum Gewinn nach § 7 GewStG, der insoweit auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Die Zwischeneinkünfte seien durch die Umqualifizierung im AStG beim Gesellschafter als Einkünfte aus einer Auslandsbetriebsstätte i. S. des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG anzuse...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.4 Umfassende Neue Projekte auf EU Ebene

Der im Juni 2015 verabschiedete Aktionsplan[1] der Europäischen Kommission identifizierte 5 Schlüssel-Aktionsbereiche des internationalen Steuerrechts, die zeitnah umgesetzt werden sollen: Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Wertschöpfung Schaffung besserer steuerlicher Rahmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer

Rz. 103 Aus der Formulierung, dass "statt der Anrechnung" die ausl. Steuer abgezogen werden kann, folgt, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 34c Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Abs. 1 verwiesen. Rz. 104 § 34c Abs. 2 EStG wurde im Rahmen des JStG 2007 insoweit ergänzt, als die ausl. Steuer nur noch dann und insoweit abgezogen werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.6 Ansatz fiktiver Steuern

Rz. 178 Ist in einem DBA – zumeist für Dividenden, Zinsen und Lizenzen – vorgesehen, dass die Steuer als bezahlt gilt (fiktive Abzugsteuer), ist diese fiktive Steuer von dem Steuerabzug von der Bemessungsgrundlage nach § 34c Abs. 2 EStG ausgeschlossen (§ 34c Abs. 6 S. 2 Halbs. 2 EStG). Fiktive Steuer kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden; ein Abzug vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[54] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Fehlende Bestimmbarkeit

Rz. 8 Ist die Bestimmbarkeit des in Betracht kommenden Personenkreises nicht möglich, ist die Verfügung insgesamt unwirksam. Sie kann möglicherweise als Auflage Bestand haben.[10] Bei der Auflage kann der Erblasser, sofern er den Zweck bestimmt hat (§ 2193 Abs. 1 BGB), auf Angaben zum begünstigten Personenkreis gänzlich verzichten. Rz. 9 Als zu unbestimmt ist eine Formulierun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Mitgliedschaftsrechte

Rz. 9 Grundsätzlich sind auch Mitgliedschaftsrechte – insbesondere solche an juristischen Personen und Gesamthandsgemeinschaften – einem Vermächtnis zugänglich.[10] Dies setzt jedoch voraus, dass das Mitgliedschaftsrecht überwiegend vermögensbezogen und nicht an eine Person gebunden ist. Rz. 10 Die Vereinsmitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vererblich, wie sich aus § 38 S....mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Keine Erstattung bei Anteilsveräußerung ex Dividende (S. 1)

Rz. 3 Wird die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt, ist nach S. 1 der Vorschrift die Erstattung von KapESt an den Zahlungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei z. B. um Fälle, in denen der bisherige Inhaber das Stammrecht veräußert hat, bei der Veräußerung jedoch vereinbart wurde, dass die Dividendenansprüche des laufenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Ausnahmsweise Erstattung bei isoliertem Erwerb des Gewinnanspruchs (S. 2)

Rz. 5 S. 2 der Vorschrift, der dem Erwerber von Dividendenscheinen oder sonstigen Gewinnansprüchen in den Fällen des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (§ 20 EStG a. F. Rz. 197ff.) die Erstattung der bei der Ausschüttung einbehaltenen KapESt zuspricht, wurde durch G. v. 13.9.1993[1] in das EStG eingefügt und galt erstmals für Fälle, in denen die Veräußerung, d. h. die Tre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a § 45 EStG wurde durch G. v. 25.7.1988[1] in das EStG eingefügt und soll im Grundsatz sicherstellen, dass dem Erwerber von Dividenden- oder Zinsscheinen die KapESt nicht etwa deshalb erstattet wird, weil er im Verhältnis zum Emittenten der Schuldverschreibung nicht Gläubiger der Kapitalerträge ist, sondern lediglich eine entgeltlich erworbene Forderung einzieht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1c Aufgrund des Art. 2 des G. zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [1] wurde § 45 EStG m. W. z. 31.7.2014 (Art. 28 Abs. 1) geändert. In der Vorschrift wurde S. 2 dahingehend formuliert, dass S. 1 nicht nur nicht für den Erwerber eines Dividendenscheins, sondern nunmehr auch nicht für...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Rz. 604 In den ersten sechs Wochen findet bekanntlich die Lohn- und Gehaltsfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) vom 1.6.1994 statt. Der geschädigte Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen eigenen Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den Erwerbsschaden, mit Ausnahme des Ersatzes von Nebeneinkünften, die nicht dem EFZG unterliegen. Der Schadensersatzanspr...mehr

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FoVo 01/2020, Was passiert ... / II. Die Lösung

Pfändung als sonstiges Vermögensrecht Ein Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich pfändbar. Das ergibt sich ganz allgemein aus § 859 ZPO. Danach ist der Anteil eines Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen einer nach § 705 BGB eingegangenen Gesellschaft der Pfändung unterworfen. Zu solchen Gesellschaften gehören unter Anwendung von § 105 Abs. 3 HGB auch die OHG und die KG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3 Gewinnanteile (Dividenden) und andere Ausschüttungen (§ 44 Abs. 2 EStG)

5.3.1 Allgemeines Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.3 Zahlungstag im Beschluss nicht genannt (S. 2)

Rz. 73 Ist die Ausschüttung nur festgesetzt, ohne dass über den Zeitpunkt der Auszahlung ein Beschluss gefasst worden ist, so gilt für den Steuerabzug vom Kapitalertrag als Zeitpunkt des Zufließens der Tag nach der Beschlussfassung. Rz. 74 Im Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung einer AG (§ 174 AktG) wird üblicherweise über den Zeitpunkt der Auszahlung der Dividend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.1 Regelfall

Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung nicht. Dies wurd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.4 Steuerabzugsverpflichtung der auszahlenden Stelle bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag (Sonderfälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4)

Rz. 28 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG gelten auch Einnahmen, die anstelle der Dividende von einem anderen als dem Anteilseigner bezogen werden (Dividendenkompensationszahlungen oder auch "künstliche Dividenden" genannt), als sonstige Bezüge, wenn die Aktien kurz vor dem Dividendenausschüttungstermin mit Dividendenberechtigung ("cum") erworben, aber ohne Dividendenanspruch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2 Zahlungstag im Beschluss genannt (S. 1)

5.3.2.1 Regelfall Rz. 68 Inländische Gewinnanteile (Dividenden) und andere inländische Kapitalerträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Ausschüttung bestimmt worden ist. Für ausl. Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG gilt die besondere Zuflussregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge auszahlende Stel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.3 Die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen

Rz. 27 Für den Fall der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts wurde erst durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] m. W. v. 25.12.2008 in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG klargestellt, dass das den Verkaufsauftrag ausführende inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut den KapESt-Abzug vorzunehmen hat. Die klarstellende Sonderregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Steuerabzug bei vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen i. S. d. § 14 Abs. 3 KStG (Abs. 7)

Rz. 132 § 44 Abs. 7 EStG, der die Entstehung und Entrichtung der in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 EStG zu erhebenden KapESt regelt, wurde durch das G. v. 9.12.2004[1] an § 44 EStG angefügt. Nach § 44 Abs. 7 EStG ist in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG die im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft entstehende K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.5 Stundung des Kapitalertrags (§ 44 Abs. 4 EStG)

Rz. 84 Ist der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend zur Zahlung des Kapitalertrags nicht in der Lage und haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen ausdrücklich eine Stundung des Kapitalertrags vereinbart, dann ist der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stundungsfrist vorzunehmen. Rz. 85 Eine Stundungsvereinbarung verschafft dem Schuldner der Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7 Inanspruchnahme des Gläubigers der Kapitalerträge (Abs. 5 S. 2)

Rz. 119 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt – vgl. Rz. 7ff.) wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Schuldner, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig um die KapESt gekürzt hat (Rz. 100 und 121), wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner, die den Verka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entstehung der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 11 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Pflicht zur Leistung der KapESt (als besonderer Erhebungsform der ESt; § 43 EStG Rz. 5) knüpft, ist das Beziehen von Einnahmen aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbeschei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Wegfall von Versorgungsanwartschaften beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers

Rz. 185 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Entfällt bei einer Einzelversicherung eine Versorgungsanwartschaft, zB weil der ArbN bei seinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch nicht die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit (> Rz 25 ff) erfüllt, führt der bei Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrags eintretende Verlust des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung zur > Rückzahl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Direktversicherung

Rz. 71 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Eine ‚Direktversicherung’ ist eine kapitalgedeckte Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht auf das Leben des ArbN. Der ArbN oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (vgl § 1b Abs 2 Satz 1 und Abs 5 Satz 2 BetrAVG; > R 40b.1 Abs 1 Satz 1 LStR). Kennzeichnend für eine Direktvers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr